Melderecht: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 10. Juli 2012, 02:36 Uhr
Melderecht und Meldegesetz
Folgende Ideen könnten in ein neues Melderecht einfließen.
Forderungen
- Opt-In statt Opt-Out für die Datenweitergabe
- Opt-In zeitlich befristet, z.B. 1 Jahr, muss dann erneuert werden
- Opt-In jederzeit widerrufbar
- Meldung jeder Adressweitergabe an den Betroffenen
- gilt transitiv auch für Adressverwerter
- Zweckbindung bei Adressweitergabe ist nachzuweisen und der Nachweis ist jeweils pro Einzelfall mit 10 Jahre Speicherpflicht aktenkundig zu machen
- Verstöße zu kommerziellen Zwecken müssen empfindlich geahndet werden
- weniger Strafe bei nichtkommerziellen Verstößen
- es müssen Datenhandellizenzen geschaffen werden, ähnlich wie Banklizenzen
- mit Datenhandel erzielte Umsätze und Gewinne sind veröffentlichungspflichtig
- alle am Datenhandel beteiligten Personen müssen öffentlich bekannt gemacht werden, vom Geschäftsführer bis zum Praktikanten
- der Staat wird in keiner Form am Adresshandel beteiligt, das ist nämlich nicht seine Aufgabe
- den Datenschutzbeauftragten stärken und dem Innenministerium die Kompetenz entziehen, direkt dem Parlament unterstellen, weil der eine Kontrollfunktion gegenüber der Exekutive hat
- vollständige Gewaltenteilung, Trennung von Legislative und Exekutive
- Feingranulierung - siehe auch Icons of Privacy
- Wer darf Daten bekommen?
- Für welchen Zweck?
- Einschränkungen der weiteren Verarbeitung
Indirekte Probleme von Adresshandel, Identitätshandel und Datenschutz
- Adresshandel außerhalb der Ämter
- Kredit-Scoring, Schufa
- Werbeprofile, Profiling allgemein
Links
- 2007-05-16 Icons of Privacy
- 2012 Entwurf der EU-Datenschutzverordnung
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