Österreich

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* [http://www.bmvit.gv.at/telekommunikation/bekanntmachung/begutachtung_tkg.html Vorblatt / Erläuterungen zum Entwurf der Novelle des TKG 2003]
* [http://www.bmvit.gv.at/telekommunikation/bekanntmachung/begutachtung_tkg.html Vorblatt / Erläuterungen zum Entwurf der Novelle des TKG 2003]
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* [ftp://ftp.freenet.at/int/tkg-entwurf-vorratsdatenspeicherung.pdf Kopie obiger Bekanntmachung da das Original an dieser Stelle nicht mehr verfügbar ist]
* [http://www.bmvit.gv.at/telekommunikation/bekanntmachung/downloads/entwurf_tkg.pdf Entwurf Novelle TKG 2003]
* [http://www.bmvit.gv.at/telekommunikation/bekanntmachung/downloads/entwurf_tkg.pdf Entwurf Novelle TKG 2003]
* [http://quintessenz.at/d/000100002986 quintessenz.at - "Koordinierungsstelle" gegen Vorratsdatenspeicherung in Österreich]
* [http://quintessenz.at/d/000100002986 quintessenz.at - "Koordinierungsstelle" gegen Vorratsdatenspeicherung in Österreich]
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* http://quintessenz.at/d/000100003865
* http://quintessenz.at/d/000100003865
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[[Kategorie: International_Campaign|International Campaign]]
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[[Kategorie:International]]

Aktuelle Version

Österreich braucht Hilfe, die Anhörungsphase im Gesetzgebungsverfahren hat begonnen. Die Österreicher können unser Material an ihre Bedürfnisse und Begebenheiten anpassen - vielleicht können wir dabei Hilfe leisten.

Sources

Zitat von http://www.bmvit.gv.at/telekommunikation/bekanntmachung/begutachtung_tkg.html

Begutachtungsverfahren "TKG"

Das Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie, Sektion III,
hat den Entwurf einer Novelle des Telekommunikationsgesetzes 2003 ausge-
arbeitet und das Begutachtungsverfahren eingeleitet.

Die vorgeschlagene Novelle dient der Umsetzung der Richtlinie 2006/24/EG
über die Vorratsspeicherung von Daten, die bei der Bereitstellung öffentlich
zugänglicher elektronischer Kommunikationsdienste oder öffentlicher
Kommunikationsnetze erzeugt oder verarbeitet werden.

Der Entwurf enthält im wesentlichen folgende Regelungen:

- Verpflichtung der TK-Betreiber zur Speicherung von Verkehrs- und Standort-
daten, die beim Erbringen von Kommunikationsdiensten erzeugt oder verarbeitet
werden, für Zwecke der Strafverfolgung

- taxative Aufzählung der zu speichernden Daten

- Verpflichtung zur Löschung der Daten nach Fristablauf

- Bestimmungen zur Sicherstellung der Datensicherheit

Der Entwurf bezieht sich nur auf Telefondaten. Die Umsetzung der Richtlinie
bezüglich Internet-Daten hat erst bis zum 15. März 2009 zu erfolgen und wird
aus diesem Grund einer gesonderten Novelle des TKG 2003 vorbehalten.

Stellungnahmen zu dem Entwurf können unter Hinweis auf die Geschäftszahl
BMVIT-630.333/0001-III/PT2/2007 bis zum

21. Mai 2007

an das BMVIT, Sektion III, Abteilung PT 2, Ghegastraße 1, 1030 Wien, oder
als e-mail an <enkode>jd@bmvit.gv.at</enkode> gerichtet werden.

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