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Österreich braucht Hilfe, die Anhörungsphase im Gesetzgebungsverfahren hat begonnen. Die Österreicher können unser Material an ihre Bedürfnisse und Begebenheiten anpassen - vielleicht können wir dabei Hilfe leisten.

Sources

Request from Peter Kuhm (Vibe.at)

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Begutachtungsverfahren "TKG"

Das Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie, Sektion III, hat den Entwurf einer Novelle des Telekommunikationsgesetzes 2003 ausge- arbeitet und das Begutachtungsverfahren eingeleitet.

Die vorgeschlagene Novelle dient der Umsetzung der Richtlinie 2006/24/EG über die Vorratsspeicherung von Daten, die bei der Bereitstellung öffentlich zugänglicher elektronischer Kommunikationsdienste oder öffentlicher Kommunikationsnetze erzeugt oder verarbeitet werden.

Der Entwurf enthält im wesentlichen folgende Regelungen:

- Verpflichtung der TK-Betreiber zur Speicherung von Verkehrs- und Standort- daten, die beim Erbringen von Kommunikationsdiensten erzeugt oder verarbeitet werden, für Zwecke der Strafverfolgung

- taxative Aufzählung der zu speichernden Daten

- Verpflichtung zur Löschung der Daten nach Fristablauf

- Bestimmungen zur Sicherstellung der Datensicherheit

Der Entwurf bezieht sich nur auf Telefondaten. Die Umsetzung der Richtlinie bezüglich Internet-Daten hat erst bis zum 15. März 2009 zu erfolgen und wird aus diesem Grund einer gesonderten Novelle des TKG 2003 vorbehalten.

Stellungnahmen zu dem Entwurf können unter Hinweis auf die Geschäftszahl BMVIT-630.333/0001-III/PT2/2007 bis zum

21. Mai 2007

an das BMVIT, Sektion III, Abteilung PT 2, Ghegastraße 1, 1030 Wien, oder als e-mail an gerichtet werden.


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