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Aus Freiheit statt Angst!

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Class action against data retention

Currently, the Federal Ministry of Justice promotes a bill to implement data retention in Germany. In case of enacting this law, we are going to make use of a constitutional complaint, because the enforcement of complete storage of traffic data would offend against secrecy of telecommunications and the basic right of informational self-determination.

Join

We call upon all citizens to join the constitutional complaint. Please take a moment and fill out the form below:

name, surname (required):

street number and name (required):

postcode, town (required):

e-mail adress (required):

Public list of the complainants I agree with publishing my name and my hometown in the internet. Please mention me anonymized like "C. H. from 1xxxx".

How are you effected by data retention? This information will be forwarded to the Federal Constitutional Court.

landline

	I use a landline service.
	I have a landline registered in my own name.

mobile network

	I use a mobile phone network.
	I made a contract for mobile network registered in my own name.

e-Mail

	I use e-mail
	I registered an e-mail account in my own name.

internet

	I am an internet user.
	I made a contract for internet access (e.g. flat-rate) registered in my own name.

internet telephony

	I use internet telephony (voice over IP).
	I made a contract for internet telephony registered in my own name.

anonymisation services

	I use anonymisation services.

professions where confidence is required

	I am chaplain, lawyer, notary, auditor, tax consultant, doctor, dentist, psychotherapist, pharmacist, pregnancy counselor, substance abuse counselor, delegate or journalist and I have to use telecommunication vocationally.
	In this case, please give your profession:

provider of telecommunication services:

	I am a provider of landline or mobile network services.
	I am a provider of e-mail services.
	I am an internet service provider (ISP).
	I am a provider of internet telephony (voice over IP) services.
	I am a provider of anonymisation services.
	please give further information:

The information you provided will only be used to carry out the complaints procedure. It will NOT be stored, disclosed or used for any other purpose.

encrypted transmission (SSL)

Teilnahmeformular zum Ausdrucken Fragen und Antworten Was genau hat es mit der Vorratsdatenspeicherung auf sich?

Informationen und Links zum Thema Vorratsdatenspeicherung finden Sie in unserer 5-Minuten-Info.

Was genau ist der Inhalt der Verfassungsbeschwerde?

Der aktuelle Entwurf der Beschwerdeschrift ist hier abrufbar. Die folgenden Grundrechtsverstöße werden gerügt: Erstens verstößt eine generelle Verkehrsdatenspeicherung gegen die Rechte der an den Kommunikationsvorgängen Beteiligten aus Art. 10 Abs. 1 Var. 3 GG (Fernmeldegeheimnis) oder den Art. 2 Abs. 1, 1 Abs. 1 GG (Recht auf informationelle Selbstbestimmung), aus Art. 5 Abs. 1 S. 1 Hs. 1 GG (Meinungsfreiheit), Art. 5 Abs. 1 S. 1 Hs. 2 GG (Informationsfreiheit) und Art. 5 Abs. 1 S. 2 Var. 2 GG (Rundfunkfreiheit). Im Vergleich zu den einschneidenden Folgen und Gefahren einer Vorratsspeicherung ist ihr zu erwartender Nutzen unverhältnismäßig gering. Zum Zweiten verstößt eine generelle Verkehrsdatenspeicherung gegen die Rechte der zur Durchführung der Speicherung verpflichteten Unternehmen und Organisationen aus Art. 12 Abs. 1 GG (Berufsfreiheit). Drittens verletzt eine generelle Verkehrsdatenspeicherung die Rechte der Kommunizierenden und die Rechte der zur Durchführung der Speicherung verpflichteten Unternehmen und Organisationen aus Art. 3 Abs. 1 GG (Gleichbehandlungsgebot).

Wer kann sich der Verfassungsbeschwerde anschließen?

Der Verfassungsbeschwerde kann sich jeder anschließen, der von der geplanten Vorratsdatenspeicherung in Deutschland betroffen ist. Dazu zählen Personen, die einen deutschen Telekommunikationsanbieter nutzen (Telefon, Handy, E-Mail oder Internetzugang), und deutsche Telekommunikationsanbieter selbst.

Bei Minderjährigen muss die Vollmacht auch von den Erziehungsberechtigten unterschrieben werden.

Was geschieht nach meiner Registrierung?

Nach Ihrer Registrierung über das oben dargestellte Formular wird ein Vollmachtsvordruck angezeigt. Diesen Vordruck senden Sie bitte ausgefüllt und unterschrieben per Post an den Berliner Rechtsanwalt Meinhard Starostik. Mit Ihrer Unterschrift bevollmächtigen Sie Rechtsanwalt Starostik, Sie in dem Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht zu vertreten.

Bitte sehen Sie von telefonischen Anfragen an Rechtsanwalt Starostik ab. Die Anzahl von Beschwerdeführern ist zu groß als dass sie die telefonische Beantwortung von Anfragen zulassen würde. Fragen können Sie gerne per E-Mail stellenThis e-mail address is being protected from spam bots, you need JavaScript enabled to view it . Ein Fernsehinterview mit Rechtsanwalt Starostik über die Verfassungsbeschwerde gegen die Vorratsdatenspeicherung sehen Sie hier.

Ist die Registrierung über eine SSL-Verbindung möglich?

Die Registrierung über eine SSL-Verbindung (https) ist hier möglich. Welche Kosten entstehen mir?

Das Gerichtsverfahren und Ihre Vertretung vor Gericht ist für Sie kostenfrei. Ihnen entstehen also keinerlei Gerichts-, Anwalts- oder sonstige Kosten. Dies gilt auch dann, wenn die Verfassungsbeschwerde keinen Erfolg haben sollte.

Warum ist die Kostenfreiheit nicht noch einmal in der Vollmacht erwähnt?

Weil die Vereinbarung über die Anwaltsvergütung mit der Vollmacht nichts zu tun hat. Die Vollmacht wird im Original dem Gericht vorgelegt, und die Vereinbarung hinsichtlich der Vergütung geht das Gericht nichts an.

Um alle Zweifel auszuräumen, hat Herr Rechtsanwalt Starostik die folgende Bestätigung auf seiner Homepage veröffentlicht: "In keinem Falle werde ich wegen der jetzt eingereichten Vollmachten Kosten gegenüber den Vollmachtgebern geltend machen."

Könnte man diese Kostenfreiheit auf der Vollmacht klarstellen?

Auf der Vollmachtsurkunde selbst sollte dies aus den oben genannten Gründen nicht geschehen. Man kann aber z.B. ein gesondertes Blatt anheften.

Was genau sagt die Vollmacht aus?

Mit Ihrer Unterschrift unter die Vollmacht bevollmächtigen Sie Rechtsanwalt Starostik, Sie in dem Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht zu vertreten. Bei dem Vollmachtsvordruck handelt es sich um ein Standardformular, wie es bei jeder Beauftragung eines Anwalts unterschreiben wird.

Was bedeutet die in dem Vollmachtsformular vorgesehene Geldempfangsvollmacht?

Wenn z.B. die Bundesrepublik Deutschland verurteilt wird, die Kosten des Verfahrens zu tragen, dann ist Rechtsanwalt Starostik berechtigt, das Geld für die Beschwerdeführer in Empfang zu nehmen.

Ich habe den Vollmachtsvordruck nicht mehr, wo finde ich ihn?

Wenn Sie sich schon über das oben aufgeführte Online-Anmeldeformular registriert haben, können Sie den Vollmachtsvordruck hier erneut herunter laden.

Bitte beachten Sie: Das Ausfüllen und Absenden dieses Vollmachtsvordrucks macht nur Sinn, wenn Sie sich zuvor über das Online-Anmeldeformular auf dieser Seite registriert haben. Die in dem Online-Anmeldeformular abgefragten Angaben über Ihre Betroffenheit müssen dem Bundesverfassungsgericht mitgeteilt werden.

Wieso kann ich den Vollmachtsvordruck nicht anzeigen oder öffnen?

Wenn Sie Schwierigkeiten haben, das Vollmachtsformular im pdf-Format zu öffnen, öffnen Sie stattdessen die Textversion mit Ihrem Textverarbeitungsprogramm.

Gibt es auch ein Registrierungsformular zum Ausdrucken?

Es gibt auch ein Registrierungsformular zum Ausdrucken (Download) sowie ein Merkblatt mit Erläuterungen dazu. Das Druckformular kann an beliebig viele Personen verteilt werden.

In dem Registrierungsformular zum Ausdrucken werden die zur Registrierung erforderlichen Daten abgefragt und gleichzeitig die erforderliche Vollmacht erteilt. Eine Online-Registrierung ist bei Verwendung dieses Formulars nicht erforderlich.

Wann wird die Verfassungsbeschwerde eingereicht?

Eingereicht wird die Verfassungsbeschwerde, wenn und sobald das Gesetz zur Einführung der Vorratsdatenspeicherung verabschiedet wird. Der Bundestag soll im Herbst 2007 über den Gesetzentwurf entscheiden.

Mit der Verfassungsbeschwerde verbunden ist ein Antrag auf einstweilige Aussetzung der Vorratsdatenspeicherung bis zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts. Dadurch soll schon das Inkrafttreten der Vorratsdatenspeicherung verhindert werden.

Ist eine Sammelklage in Deutschland zulässig?

Juristisch gesehen handelt es sich nicht um eine Sammelklage, sondern um eine "normale" Verfassungsbeschwerde, nur dass sie von vielen Personen gemeinsam erhoben wird. Das ist zulässig und geschieht vor dem Bundesverfassungsgericht oft, z.B. auch bei der Verfassungsbeschwerde gegen den großen Lauschangriff. Wieviele Personen haben sich als Teilnehmer an der Verfassungsbeschwerde registriert?

Bisher haben sich schon über 20.000 Personen als Teilnehmer an der geplanten Verfassungsbeschwerde registriert. Davon haben über 6.000 Personen bereits den unterschriebenen Vollmachtsvordruck eingereicht (Stand 01.10.2007).

Wo finde ich die öffentliche Liste der Beschwerdeführer/innen?

Die öffentliche Liste der Beschwerdeführer/innen finden Sie hier.

Inwiefern ist eine große Beteiligung an der Verfassungsbeschwerde nützlich?

Juristisch ist es ohne Bedeutung, ob eine Person Verfassungsbeschwerde erhebt oder 10.000 Menschen. Politisch ist eine große Beteiligung dagegen ein deutliches Signal an die Verantwortlichen, dass die Bürgerinnen und Bürger nicht akzeptieren, dass die Mehrheit der Abgeordneten des Bundestages ein verfassungswidriges Gesetz verabschiedet, das Elemente eines totalitären Überwachungsstaates beinhaltet.

Aus unserer Pressemitteilung:

   Der Aufruf zur Erhebung einer Massenverfassungsbeschwerde ist in der deutschen Geschichte einmalig. "Die von der Bundesregierung geplante Totalprotokollierung der Telekommunikation der gesamten Bevölkerung ist ebenfalls einzigartig", begründet der Politikwissenschaftler Ralf Bendrath vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung die Aktion. "Frau Zypries will vorsorglich Informationen über unsere Telefonate, Bewegungen und Internetnutzung sammeln lassen für den Fall, dass wir zu Verbrechern werden. Wir sammeln vorsorglich Beschwerdeführer für den Fall, dass SPD und Union dieses verfassungswidrige Vorhaben tatsächlich umsetzen sollten. Wenn die Koalition unzählige Menschen bespitzeln lassen will, dann werden sich auch unzählige Menschen in Karlsruhe dagegen zur Wehr setzen." 

Welche Presseberichterstattung gab es über die Aktion?

   * dpa-Meldung: Bürgerrechtler aktiv gegen Vorratsdatenspeicherung (01.08.2007)
   * taz: Bürgerrechtler planen Rekord-Klage (01.08.2007)
   * Junge Welt: Auch Standort des Benutzers wird gespeichert (31.07.2007)
   * dpa-Meldung: Gegner der Vorratsdatenspeicherung gehen nach Karlsruhe (06.02.2007)
   * Hamburger Abendblatt: Bevölkerung läuft Sturm gegen Abhör-Staat (06.02.2007)
   * TV Berlin: Fernsehinterview mit padeluun und Rechtsanwalt Starostik (07.12.2006)
   * Tagesspiegel: 6000 Verfassungsbeschwerden gegen Datenspeicherung (30.11.2006)
   * Berliner Zeitung: Massenklage gegen Datensammlung (25.11.2006)
   * Frankfurter Rundschau: Klage gegen Datenspeicherung (24.11.2006)
   * ZDFheute.de: Speicherung von Vorratsdaten verfassungswidrig? (23.11.2006)
   * Neues Deutschland: Vorratsdatenspeicherung würde Fall für Karlsruhe (23.11.2006)
   * Heise Online: Massenklage gegen die Vorratsdatenspeicherung in Karlsruhe [Update] (22.11.2006) 

Genügt es, wenn ich mich nur über das Online-Anmeldeformular registriere?

Nein, die schriftliche Vollmacht muss dem Bundesverfassungsgericht vorgelegt werden.

Genügt es, wenn ich nur eine Vollmacht einreiche?

Nein. Wir benötigen die im Anmeldeformular abgefragten Angaben, um sie dem Bundesverfassungsgericht mitzuteilen.

Wenn Sie das kombinierte Registrierungsformular zum Ausdrucken einreichen, genügt dies. Eine Registrierung über das Online-Anmeldeformular ist bei Verwendung des Druckformulars nicht erforderlich.

Kann ich die Vollmacht auch per Fax absenden?

Nein, eine Original unterschriebene Vollmacht muss dem Bundesverfassungsgericht vorgelegt werden.

Ist es möglich, mehrere Formulare in einem Briefumschlag zu versenden?

Ja, das ist möglich.

Bis wann muss die Vollmacht eingegangen sein? Gibt es eine Abgabefrist?

Derzeit ist ein Endzeitpunkt für neue Registrierungen oder für die Annahme von Vollmachten nicht vorgesehen. Auf Nummer sicher gehen Sie allerdings, wenn Sie Ihre Vollmacht möglichst bald einreichen.

Warum habe ich noch keine Eingangsbestätigung von Rechtsanwalt Starostik erhalten?

Eine Eingangsbestätigung per Post ist wegen der vielen Beschwerdeführer/innen zurzeit leider nicht möglich. Sie werden per E-Mail über den jeweiligen Stand des Verfahrens unterrichtet, sobald der Bundestag über den Gesetzentwurf entschieden hat. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt ist noch offen, ob die verfassungswidrige Vorratsdatenspeicherung tatsächlich beschlossen wird.

Ist meine Vollmacht eingegangen?

Diese Frage kann wegen der vielen Beschwerdeführer/innen zum gegenwärtigen Zeitpunkt leider nicht beantwortet werden. Falls das Gesetz beschlossen wird, werden die Beschwerdeführer/innen per E-Mail benachrichtigt. Wenn für einen registrierten Teilnehmer keine Vollmacht vorliegt, wird er davon ebenfalls per E-Mail benachrichtigt werden, jedoch erst nach der Entscheidung des Bundestags.

Meine Anschrift hat sich geändert - was tun?

Wenn sich Ihre Postanschrift geändert hat, registrieren Sie sich bitte erneut und geben Sie dabei Ihre aktuelle Anschrift an, gefolgt von der ehemaligen Anschrift (z.B. "Hauptstraße 1 (ehemals: Dorfstraße 2), 11111 Berlin (ehemals: 22222 Oberdorf)"). Bitte tragen Sie möglichst die selbe E-Mail-Adresse ein wie bei Ihrer ersten Registrierung. Anschließend teilenThis e-mail address is being protected from spam bots, you need JavaScript enabled to view it Sie uns bitte per E-Mail mit, dass Sie Ihre Anschrift aktualisiert haben und welche Anschrift oder E-Mail-Adresse Sie bei der Registrierung angegeben haben. Ein neues Vollmachtsformular brauchen Sie nicht abzusenden, auch wenn auf dem alten Formular noch Ihre alte Anschrift steht.

Wie kann ich meine sonstigen Kontaktdaten oder andere Angaben nachträglich ändern?

Wenn sich Ihre Angaben geändert haben oder wenn Sie aus der öffentlichen Liste der Beschwerdeführer entfernt werden möchten, registrieren Sie sich bitte erneut und geben Sie dabei Ihre aktuellen Daten an. Bitte tragen Sie möglichst die selbe E-Mail-Adresse ein wie bei Ihrer ersten Registrierung. Anschließend teilenThis e-mail address is being protected from spam bots, you need JavaScript enabled to view it Sie uns bitte per E-Mail mit, dass Sie Ihre Daten aktualisiert haben und welche Anschrift oder E-Mail-Adresse Sie bei der Registrierung angegeben haben. Ein neues Vollmachtsformular brauchen Sie nicht abzusenden.

Warum muss ich eine E-Mail-Adresse angeben?

Die E-Mail-Adresse wird benötigt, um die Beschwerdeführer/innen über den jeweiligen Stand des Verfahrens zu benachrichtigen. Eine Benachrichtigung per Post ist wegen der vielen Beschwerdeführer/innen leider nicht möglich. Ihre E-Mail-Adresse wird nur zur Durchführung des Beschwerdeverfahrens verwendet. Es erfolgt keine Speicherung, Weitergabe oder Nutzung zu anderen Zwecken.

Was geschieht mit meinen Daten?

Ihre Angaben werden nur zur Durchführung des Beschwerdeverfahrens verwendet. Es erfolgt keine Speicherung, Weitergabe oder Nutzung der Daten zu anderen Zwecken. Mit Ihrem Einverständnis nehmen wir Ihren Namen und Ihren Wohnort in die Liste der Beschwerdeführer/innen im Internet auf.

Any further questions?

Weitere Fragen können Sie gerne per E-Mail stellen This e-mail address is being protected from spam bots, you need JavaScript enabled to view it. Direkter Link zu dieser Seite

http://verfassungsbeschwerde.vorratsdatenspeicherung.de

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