Überwachungskameras

Aus Freiheit statt Angst!

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Überwachungskameras werden an verschiedenen Orten eingesetzt. Nicht jede Überwachungskamera ist als negativ zu werten. Allerdings gilt das bei ihrem Einsatz besondere Sorgfalt erwartet werden muss.

Inhaltsverzeichnis

Wo findet man Überwachungskameras?

  • Überwachung von Flughäfen, Bahnhöfen, Parkhäusern und Parkplätzen.
  • Überwachung von öffentlichen Straßen und Plätzen.
  • Überwachung von Restaurants, Cafes.
  • Überwachung der Belegschaft und Kunden von Kaufhäusern und Supermärkten.
  • Verkehrsüberwachung

Rechtslage (D)

Die Videoüberwachung öffentlich zugänglicher Räume wird durch § 6b Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) geregelt. Danach ist die Videoüberwachung öffentlich zugänglicher Räume mit optisch-elektronischen Einrichtungen nur zulässig, soweit sie

  1. zur Aufgabenerfüllung öffentlicher Stellen,
  2. zur Wahrnehmung des Hausrechts oder
  3. zur Wahrnehmung berechtigter Interessen für konkret festgelegte Zwecke

erforderlich ist und keine Anhaltspunkte bestehen, dass schutzwürdige Interessen der Betroffenen überwiegen.

  • Die Beobachtung und die verantwortliche Stelle sind erkennbar zu machen!
  • Die Verarbeitung oder Nutzung der Daten ist zulässig, wenn sie zum Erreichen des verfolgten Zwecks erforderlich ist. Für einen anderen Zweck dürfen sie nur verarbeitet oder genutzt werden, soweit dies zur Abwehr von Gefahren für die staatliche und öffentliche Sicherheit sowie zur Verfolgung von Straftaten erforderlich ist.
  • Werden durch Videoüberwachung erhobene Daten einer bestimmten Person zugeordnet, ist diese über eine Verarbeitung oder Nutzung entsprechend den §§ 19a und 33 zu benachrichtigen.
  • Die Daten sind unverzüglich zu löschen, wenn sie zur Erreichung des Zwecks nicht mehr erforderlich sind oder schutzwürdige Interessen der Betroffenen einer weiteren Speicherung entgegenstehen.


Spezielle Kompetenzen der Polizei werden in den Landespolizeigesetzen geregelt. Die Bundespolizei darf nach dem Bundespolizeigesetz (BPolG) Videoüberwachung nutzen. Die Änderung des BKA-Gesetzes soll dem Bundeskriminalamt in Zukunft auch Videoüberwachung in Privatwohnungen erlauben.

Was tun?

  • Überwachungskameras dokumentieren (Standorte, Zweck, Eigentümer) am besten mit Fotos und auf Karten wie OpenStreetmap verzeichnen. Erst eine Dokumentation ermöglicht eine sinnvolle Einschätzung der Situation in einer Stadt und auch der Beurteilung der Schädlichkeit einer Kamera.
  • Eigentümer bedenklicher Kameras ansprechen und Rechtfertigung verlangen. Sousveillance-Prinzip
  • Protestaktionen gegen besonders dreiste Kameras.
  • Landesdatenschützer informieren. Der ist zuständig.
  • ggf. auch bei illegaler Verwendung Anzeige und Uneinsichtikeit erstatten.

Siehe auch

Persönliche Werkzeuge
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