AG-eCard Erfahrungen

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=== Techniker Krankenkasse ===
=== Techniker Krankenkasse ===
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Seit Anfang 2015 schon diverse papiergebundene Nachweise per Anruf bei der TK-Hotline angefordert und im Voraus an die eigene Adresse oder per Fax an die Praxis erhalten. Zweimal weigerten sich die MitarbeiterInnen zunächst, die Nachweise im Voraus zu versenden, haben es nach kurzer Diskussion dann aber doch getan. Die Gültigkeit der Nachweise ist allerdings auf den Behandlungstag begrenzt, Quartalsnachweise waren nicht zu bekommen. Eine Grundsatzdiskussion zur Ausstellung der eGK haben die TK-MitarbeiterInnen übrigens nur selten angefangen und nach entsprechender Gegenargumentation auch rasch wieder beendet, der Umgangston war durchweg freundlich und überwiegend sachlich.
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Seit Anfang 2015 schon diverse papiergebundene Nachweise per Anruf bei der TK-Hotline angefordert und im Voraus per Post an die eigene Adresse oder per Fax an die Praxis erhalten. Zweimal weigerten sich die MitarbeiterInnen zunächst, die Nachweise im Voraus zu versenden, haben es nach kurzer Diskussion über die Sinnlosigkeit ihrer Weigerung dann aber doch getan. Die Gültigkeit der Nachweise ist allerdings auf den Behandlungstag begrenzt, Quartalsnachweise waren nicht zu bekommen. Eine Grundsatzdiskussion zur Ausstellung der eGK haben die TK-MitarbeiterInnen übrigens nur selten angefangen und nach entsprechender Gegenargumentation auch rasch wieder beendet, der Umgangston war durchweg freundlich und überwiegend sachlich.
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Ab Ende 2014 wurde der dauerhaften Speicherung der digitalen Lichtbilddaten über die Zeit der Produktion der eGesundheitskarte mit Lichtbild hinaus widersprochen und um eine Ausstellung einer eGesundheitskarte ohne Lichtbild aus religiösen Gründen erbeten, sollte dies Vorgehen abgelehnt werden, d.h. sollten die digitalen Lichtbilddaten nicht nach der Produktion (am Serverstandaort) sicher gelöscht werden. (Hinweis auf die Möglichkeit der sicheren Identifikation durch den Personalausweis.) Bisher nur nichtssagende low-level Korrespondenz, aber freundliche und hilfsbereite Mitarbeiter. Bisher kein Eingehen auf die eGesundheitskarte ohne Lichtbild aus religiösen Gründen.
== In der Arztpraxis ==
== In der Arztpraxis ==

Aktuelle Version

Die elektronische Gesundheitskarte (eGK)



Beim Anlegen von Unterseiten sollte deren Name mit AG-eCard beginnen und - zum bessern Auffinden der Seiten - die Vorlage:EGK-Thematik durch Einfügen von {{EGK-Thematik}} am Anfang der Seite genutzt werden. Danke!

Inhaltsverzeichnis

Erfahrungsberichte von eGK-VerweigererInnen

Bei der Krankenkasse

Barmer

Bis Ende 2014 wurden problemlos papiergebundene Nachweise für ein Quartal ausgestellt. Ab 2015 gibt es bisher keinerlei papiergebundene Nachweise mehr. Die Diskussion dazu mit der Krankenkasse ist noch nicht abgeschlossen.

Techniker Krankenkasse

Seit Anfang 2015 schon diverse papiergebundene Nachweise per Anruf bei der TK-Hotline angefordert und im Voraus per Post an die eigene Adresse oder per Fax an die Praxis erhalten. Zweimal weigerten sich die MitarbeiterInnen zunächst, die Nachweise im Voraus zu versenden, haben es nach kurzer Diskussion über die Sinnlosigkeit ihrer Weigerung dann aber doch getan. Die Gültigkeit der Nachweise ist allerdings auf den Behandlungstag begrenzt, Quartalsnachweise waren nicht zu bekommen. Eine Grundsatzdiskussion zur Ausstellung der eGK haben die TK-MitarbeiterInnen übrigens nur selten angefangen und nach entsprechender Gegenargumentation auch rasch wieder beendet, der Umgangston war durchweg freundlich und überwiegend sachlich.

Ab Ende 2014 wurde der dauerhaften Speicherung der digitalen Lichtbilddaten über die Zeit der Produktion der eGesundheitskarte mit Lichtbild hinaus widersprochen und um eine Ausstellung einer eGesundheitskarte ohne Lichtbild aus religiösen Gründen erbeten, sollte dies Vorgehen abgelehnt werden, d.h. sollten die digitalen Lichtbilddaten nicht nach der Produktion (am Serverstandaort) sicher gelöscht werden. (Hinweis auf die Möglichkeit der sicheren Identifikation durch den Personalausweis.) Bisher nur nichtssagende low-level Korrespondenz, aber freundliche und hilfsbereite Mitarbeiter. Bisher kein Eingehen auf die eGesundheitskarte ohne Lichtbild aus religiösen Gründen.

In der Arztpraxis

Fall 1

[Jan 2015] Arzt führte die Behandlung durch, forderte jedoch das Nachreichen der eGK und meinte, eine Abrechnung mit Einzelfallbestätigung sei nicht möglich. Sein Fazit: eGK oder Privatrechnung. KV des Bundeslandes bestätigte unter Bezugnahme auf KBV-Veröffentlichung (http://www.kbv.de/media/sp/2014_11_27_Praxisinformation_eGK_Fallkonstellationen.pdf), dass Privatrechnung nicht berechtigt und daher nicht zu zahlen sei. Da Telefonkommunikation mit Arzt nicht zielführend (vorwurfsvoll, drohend, autoritär, unsachlich), erfolgt Folgekommunikation schriftlich, u.a. mit Verweis auf KV-Aussage, genanntes KBV-Dokument sowie BMV-Ä, Anlage 4a, Anhang 1, 2.1.

Fall 2

[Jan 2015] Praxispersonal akzeptierte Einzelfallbestätigung, fragte jedoch nach den Gründen und versuchte aufzuklären. Arzt suchte ebenso das Gespräch, wohlwollend argumentierend, aber nicht insistierend. Zur Abrechnung wurde Unterschrift auf Abrechnungsschein (Muster 5) erbeten.

Fall 3

[Jan 2015] Praxispersonal bestand zunächst auf Nachreichen der eGK mit dem Argument, eine Abrechnung über Einzelfallbestätigung sei nicht möglich. Nach kurzer Erläuterung der Gründe (Datenschutz) wurde sofort umgeschwenkt, Einzelfallbestätigung ohne Weiteres akzeptiert und Arzthelferin meinte, sie habe sich auch lange gegen die Karte gewehrt. Arzt sagte später, er halte das Projekt für ein gescheitertes Milliardengrab. Zur Abrechnung wurde Unterschrift auf Abrechnungsschein (Muster 5) erbeten.

Fall 4

[Feb 2015] Praxispersonal akzeptierte Einzelfallbestätigung ohne Weiteres. Auch wollten sie für weitere Termine des Quartals gar keine weiteren Einzelfallbestätigungen mehr sehen, sondern sagten, sie hätten sich gründlich informiert, eine einzige Bestätigung sei - unabhängig von der darauf angegebenen Gültigkeit - für das ganze Quartal ausreichend. Im Unterschied zur eGK müsse man nur die Stammdaten kurz manuell ins System eingeben, was aber überhaupt kein Problem darstelle. Es wurde kein Abrechnungsschein (Muster 5) verwendet.

In der Apotheke

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anderswo

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