Abschaffung des Bankgeheimnisses

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Durch Neuregelungen in der Abgabenordnung, die auf dem Gesetz zur Förderung der Steuerehrlichkeit beruhen und seit 1. April 2005 in Kraft sind, wurde das Bankgeheimnis in Deutschland praktisch abgeschafft. Der § 24c des Kreditwesengesetzes ermöglicht fortan den Zugriff staatlicher Stellen auf die Kontostammdaten von Bankkunden.

Seit März 2009 möchten auf Bestimmung der OECD auch andere Länder das Bankgeheimnis abschaffen. In Österreich sollen bei "begründetem Verdacht" einer ausländischen Behörde künftig Kontodaten auch dann weitergegeben werden, wenn noch kein Strafverfahren wegen Steuerflucht eingeleitet worden sei. Auch Luxemburg ist künftig zum Informationsaustausch mit anderen Ländern nicht nur bei Verdacht des Steuerbetrugs, sondern auch bei einem konkreten Verdacht auf Steuerhinterziehung bereit.[1] Diese Maßnahme wird ergriffen um nicht auf eine Schwarze Liste der Staaten mit Steuerschlupflöchern gesetzt zu werden, die die G20-Gruppe plant. Bisher war Luxemburg nur bei schwerem Steuerbetrug zum Informationsaustausch mit anderen EU-Ländern bereit.
Die Schweiz[2], Liechtenstein und Andorra hatten ebenfalls angekündigt, mit anderen Staaten künftig enger zu kooperieren und ihr Bankgeheimnis abschwächen zu wollen.
Ab 2010 soll das Bankgeheimnis in Belgien nicht mehr gegenüber den anderen EU-Staaten gelten, danach soll es auch im Verhältnis zu anderen Staaten abgeschafft werden.[3]

Statistik

Die Tabelle zeigt die zunehmenden Kontenabrufe in Deutschland

Abfragen 2004 Abfragen 2005 Abfragen 2006 Abfragen 2007
BaFin 1.380 632 972 472
Polizeibehörden 26.212 38.675 47.805 54.111
Finanzbehörden 6.057 10.008 11.838 13.061
Staatsanwaltschaften 3.038 7.494 12.861 18.002
Zollbehörden 2.251 5.160 7.202 7.167
Sonstige 479 441 478 747
Gesamt 39.417 62.410 81.156 93.560

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