Aktionstag 2012

Aus Freiheit statt Angst!

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# in Deutschland '''keinerlei verdachtslose Vorratsspeicherung''' von Informationen über jedes Telefonat, jede SMS, jede E-Mail oder jede Internetverbindung wieder anzuordnen,
# in Deutschland '''keinerlei verdachtslose Vorratsspeicherung''' von Informationen über jedes Telefonat, jede SMS, jede E-Mail oder jede Internetverbindung wieder anzuordnen,
# die '''EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung aufzuheben''' und jede verdachtslose Vorratsspeicherung von Verbindungsdaten europaweit zu verbieten.
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Durch die Vorratsdatenspeicherung kann nachvollziehbar werden, wer mit wem in den letzten sechs Monaten per Telefon, Handy oder E-Mail in Verbindung gestanden oder das Internet genutzt hat. Bei Handy-Telefonaten und SMS soll auch der jeweilige Standort des Benutzers festgehalten werden. In Verbindung mit anderen Daten soll auch die Internetnutzung nachvollziehbar werden. Mithilfe der über die gesamte Bevölkerung gespeicherten Daten könnten Bewegungsprofile erstellt, geschäftliche Kontakte rekonstruiert und Freundschaftsbeziehungen identifiziert werden. Auch Rückschlüsse auf den Inhalt der Kommunikation, auf persönliche Interessen und die Lebenssituation der Kommunizierenden würden möglich. Zugriff auf die Daten hätten Polizei, Staatsanwaltschaft und ausländische Staaten, die sich davon eine verbesserte Strafverfolgung versprechen - obwohl wissenschaftliche Studien dies bislang nicht belegen konnten.
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Die Aufzeichnung von Informationen über die Kommunikation, Bewegung und Mediennutzung jedes Bürgers stellt die bislang größte Gefahr für unser Recht auf ein selbstbestimmtes und privates Leben dar.
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Unter einer neu eingeführten Vorratsdatenspeicherung würden wir alle leiden:
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* Eine Vorratsdatenspeicherung greift unverhältnismäßig in die persönliche Privatsphäre ein.
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* Eine Vorratsdatenspeicherung beeinträchtigt berufliche Aktivitäten (z.B. in den Bereichen Medizin, Recht, Kirche, Journalismus) ebenso wie politische und unternehmerische Aktivitäten, die Vertraulichkeit voraussetzen. Dadurch schadet sie letztlich unserer freiheitlichen Gesellschaft insgesamt.
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* Eine Vorratsdatenspeicherung verhindert Terrorismus oder Kriminalität nicht. Sie ist unnötig und kann von Kriminellen leicht umgangen werden.
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* Eine Vorratsdatenspeicherung verstößt gegen das Menschenrecht auf Privatsphäre und informationelle Selbstbestimmung.
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* Eine Vorratsdatenspeicherung ist teuer und belastet Wirtschaft und Verbraucher.
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Zwar hat das Bundesverfassungsgericht 2010 die Vorratsdatenspeicherung aufgrund der Argumentation der bisher größten Massen-Verfassungsbeschwerde gekippt, doch damit ist die Vorratsdatenspeicherung leider nicht aus der Welt. Denn laut der immer noch gültigen EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung sollen alle Mitgliedsstaaten diese Überwachungsmaßnahme in nationale Gesetze überführen. Die Bundesregierung diskutiert derzeit konkrete Umsetzungspläne. Doch die Justizministerin weigert sich einer Umsetzung zuzustimmen. Am 15.10. wird der Petitionsausschuss schließlich eine Petition diskutieren, welche den Bundestag dazu aufruft sich gegen diesen massiven Grundrechtseingriff zu stellen.
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Doch auch auf EU-Ebene ist einiges in Bewegung geraten: Die Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung soll von der Kommission überarbeitet werden. Zusätzlich steht noch ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes aus. Die Bürgerrechtsorganisation "Digital Rights Ireland" klagt gegen die Vorratsdatenspeicherung, weil diese Vollprotokollierung der Kommunikation in Konflikt zu der europäischen Menschenrechtscharta steht. Die EU-Kommission übt gleichzeitig immer mehr Druck aus und droht mit einem Vertragsverletzungsverfahren. Die Union nimmt dies auf um ihre Forderung nach einer Überwachung der Telekommunikation durchzusetzen. Dabei laufen derzeit rund 68 Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland. Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung kritisiert grundsätzlich die Haltung, man könne Grundrechte mit Geld aufrechnen.
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Version vom 09:47, 11. Sep. 2012

Deine Stimme gegen die drohende Vorratsdatenspeicherung


2005 stimmte das EU-Parlament für die Einführung der EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung, mit deren Hilfe eine neuerliche Vorratsdatenspeicherung in Deutschland erzwungen werden soll. Trotz masssiver Bedenken von Datenschützern und Bürgerrechtlern diskutiert die Bundesregierung derzeit wieder über einen erneuten Anlauf zur Umsetzung der Vorratsdatenspeicherung in Deutschland. 64.704 Menschen haben die Bundestagspetition von Kai-Uwe Steffens gegen die Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung mitgezeichnet. Die Sitzung findet am Montag, den 15. Oktober 2012 in der Zeit von 12:00 Uhr bis 15:00 Uhr im Europasaal des Paul-Löbe-Hauses statt. Wir wollen den Bundestag und die Abgeordneten daran erinnern, dass eine breite Mehrheit der Bevölkerung die Vorratsdatenspeicherung nach wie vor ablehnt.


Wir rufen dazu auf, am Samstag vor der Anhörung am 13.10. dezentral Aktionen zu veranstalten, die auf die Gefahren der Vorratsdatenspeicherung aufmerksam machen.

Was kann ich tun?

Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung ruft alle Gruppen und Einzelpersonen, die sich gegen Vorratsdatenspeicherung aussprechen, zum kreativen Protest gegen die drohende Vollprotokollierung der Kommunikation auf. Wie die Aktionen in den beteiligten Städten aussehen werden ist ganz den Gruppen und Bündnissen vor Ort überlassen. Ob Demo, Infostand, Flashmob oder Straßentheater - Lasst uns gemeinsam "Nein!" zur Vorratsdatenspeicherung sagen und der Stimme von 64.704 Mitzeichnern der Bundestags-Petition Nachdruck verleihen. Wir stellen für alle teilnehmenden Gruppen Mobilisierungs-Pakete mit Infomaterial und Plakaten bereit, die beim FoeBuD-Shop bestellt werden können.

Bitte tragt Eure Aktion auch unbedingt in der Liste der beteiligten Städten ein - vielleicht findet sich dort sogar bereits eine Aktion in Eurer Nähe.

Was sind unsere Forderungen?


Mit den Aktionen fordern wir die Abgeordneten dazu auf

  1. in Deutschland keinerlei verdachtslose Vorratsspeicherung von Informationen über jedes Telefonat, jede SMS, jede E-Mail oder jede Internetverbindung wieder anzuordnen,
  2. die EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung aufzuheben und jede verdachtslose Vorratsspeicherung von Verbindungsdaten europaweit zu verbieten.
Was ist das Problem?


Durch die Vorratsdatenspeicherung kann nachvollziehbar werden, wer mit wem in den letzten sechs Monaten per Telefon, Handy oder E-Mail in Verbindung gestanden oder das Internet genutzt hat. Bei Handy-Telefonaten und SMS soll auch der jeweilige Standort des Benutzers festgehalten werden. In Verbindung mit anderen Daten soll auch die Internetnutzung nachvollziehbar werden. Mithilfe der über die gesamte Bevölkerung gespeicherten Daten könnten Bewegungsprofile erstellt, geschäftliche Kontakte rekonstruiert und Freundschaftsbeziehungen identifiziert werden. Auch Rückschlüsse auf den Inhalt der Kommunikation, auf persönliche Interessen und die Lebenssituation der Kommunizierenden würden möglich. Zugriff auf die Daten hätten Polizei, Staatsanwaltschaft und ausländische Staaten, die sich davon eine verbesserte Strafverfolgung versprechen - obwohl wissenschaftliche Studien dies bislang nicht belegen konnten.

Die Aufzeichnung von Informationen über die Kommunikation, Bewegung und Mediennutzung jedes Bürgers stellt die bislang größte Gefahr für unser Recht auf ein selbstbestimmtes und privates Leben dar.

Unter einer neu eingeführten Vorratsdatenspeicherung würden wir alle leiden:

  • Eine Vorratsdatenspeicherung greift unverhältnismäßig in die persönliche Privatsphäre ein.
  • Eine Vorratsdatenspeicherung beeinträchtigt berufliche Aktivitäten (z.B. in den Bereichen Medizin, Recht, Kirche, Journalismus) ebenso wie politische und unternehmerische Aktivitäten, die Vertraulichkeit voraussetzen. Dadurch schadet sie letztlich unserer freiheitlichen Gesellschaft insgesamt.
  • Eine Vorratsdatenspeicherung verhindert Terrorismus oder Kriminalität nicht. Sie ist unnötig und kann von Kriminellen leicht umgangen werden.
  • Eine Vorratsdatenspeicherung verstößt gegen das Menschenrecht auf Privatsphäre und informationelle Selbstbestimmung.
  • Eine Vorratsdatenspeicherung ist teuer und belastet Wirtschaft und Verbraucher.
  • Eine Vorratsdatenspeicherung diskriminiert Nutzer von Telefon, Mobiltelefon und Internet gegenüber anderen Kommunikationsformen.


Wie ist der derzeitige Stand?


Zwar hat das Bundesverfassungsgericht 2010 die Vorratsdatenspeicherung aufgrund der Argumentation der bisher größten Massen-Verfassungsbeschwerde gekippt, doch damit ist die Vorratsdatenspeicherung leider nicht aus der Welt. Denn laut der immer noch gültigen EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung sollen alle Mitgliedsstaaten diese Überwachungsmaßnahme in nationale Gesetze überführen. Die Bundesregierung diskutiert derzeit konkrete Umsetzungspläne. Doch die Justizministerin weigert sich einer Umsetzung zuzustimmen. Am 15.10. wird der Petitionsausschuss schließlich eine Petition diskutieren, welche den Bundestag dazu aufruft sich gegen diesen massiven Grundrechtseingriff zu stellen.


Doch auch auf EU-Ebene ist einiges in Bewegung geraten: Die Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung soll von der Kommission überarbeitet werden. Zusätzlich steht noch ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes aus. Die Bürgerrechtsorganisation "Digital Rights Ireland" klagt gegen die Vorratsdatenspeicherung, weil diese Vollprotokollierung der Kommunikation in Konflikt zu der europäischen Menschenrechtscharta steht. Die EU-Kommission übt gleichzeitig immer mehr Druck aus und droht mit einem Vertragsverletzungsverfahren. Die Union nimmt dies auf um ihre Forderung nach einer Überwachung der Telekommunikation durchzusetzen. Dabei laufen derzeit rund 68 Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland. Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung kritisiert grundsätzlich die Haltung, man könne Grundrechte mit Geld aufrechnen.


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