Arbeitsgruppe Bundestreffen/Organisationsstruktur

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("Bundes-AK-Orga")
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===="Bundes-AK-Orga"====
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Alle Sprecher der Ortsgruppen werden Mitglieder im "Bundes-AK-Orga" und haben dort Stimmrecht. Stimmrecht für die jur. Person erhalten sie aber nur, wenn sie Mitglieder dieser werden, dies betrifft vor allem Entscheidungen die Finanzen betreffen.
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Alle Sprecher der Ortsgruppen werden Mitglieder im "Bundes-AK-Orga" und haben dort Stimmrecht. Stimmrecht für die jur. Person erhalten sie aber nur, wenn sie Mitglieder dieser werden, dies betrifft vor allem Entscheidungen die Finanzen betreffend.
Aufgaben der "Bundes-AK-Orga" sind u.a. die Vorbereitung von
Aufgaben der "Bundes-AK-Orga" sind u.a. die Vorbereitung von
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Alle Ortsgruppen-Sprecher wählen
Alle Ortsgruppen-Sprecher wählen
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* einen Vorstand, bestehend aus 3 Personen
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* einen Sprecherkreis, bestehend aus mindestens 3 Personen
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* einen oder mehrere Presse-Beauftragte
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* einen oder m
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ehrere Presse-Beauftragte
* einen Buchhalter
* einen Buchhalter
* zwei Finanzprüfer
* zwei Finanzprüfer
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Aufgabe des Vorstandes soll es nur sein, die (im Idealfall über 40) Sprecher zusammen zu halten. Dieser Vorstand sollte möglichst Deckungsgleich mit dem Vorstand der jur. Person sein (?). Sollte bei einer Abstimmung auch im zweiten Versuch keine Mehrheit (für oder dagegen, also 50:50) zustande kommen, gelten die Stimmen des Vorstandes doppelt. Sollte dann immer noch keine Mehrheit zustande kommen, gilt der Antrag als abgelehnt.
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Aufgabe des Sprecherkreies ist die Organisation der SprecherInnen der Ortsgruppen.
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Die Mitglieder des Sprecherkreises sollten regional ausdifferenziert sein, es sollten also z. B. nicht fünf BerlinerInnen gewählt werden sondern auch Mitglieder aus anderen Städten und Bundesländern. Natürlich sollten es erfahrene Mitglieder sein, von denen man zu Recht erwarten kann, dass sie auch in Zukunft inhaltlich und organisatorisch gut arbeiten werden.
Die Presse-Beauftragten sollen
Die Presse-Beauftragten sollen

Version vom 18:52, 26. Nov. 2007

Hier sollen Vorschläge gesammelt werden, wie eine verbesserte Organisation bzw. eine Organisationsstruktur geschaffen werden kann. Bitte beteiligt Euch an den Vorschlägen hier, Diskussionen dazu bitte in der Diskussions-Unterseite.

ACHTUNG : VORSCHLAG

Inhaltsverzeichnis

ValiDOM's vorschlag

Hier stelle ich mal meine Vorstellung eines dezentralen AK-Vorrat vor. Wichtig ist, dass der Förderverein dabei nur eine untergeordnete Rolle spielt, aber immer wieder zum Tragen kommt wenn es z.b. um Verwendung von Geldern geht. Dies impliziert, dass Leute, die über Geld final entscheiden Mitglieder im Verein sein müssen. (siehe weiter unten). Viel wichtiger als der Förderverein oder ein "Bundes-AK" sind die Ortsgruppen. Ihnen soll größtmöglicher Freiraum behalten und die notwendigen Strukturen bereit gestellt werden.

AK Vorrat

Wichtigste "Teile":

  • Ortsgruppen
  • Ortsgruppen-Sprecher -und Orga ()
  • Ortsgruppen-Finanzprüfer
  • "Bundes-AK-Orga"
  • Vorstand
  • Finanzprüfer
  • Arbeitsgruppen
  • Technik
  • Ö-Arbeit
  • Design
  • juristische Person (Förderverein o.ä.)

jur. Person

U.a. um Spenden zu sammeln benötigen wir eine (uns exlusiv unterworfene) juristische Person. Wie diese genau aufgesetzt ist wird hier weiter erläutert.

Rahmen derer ist

  • jemand, der/die im AK-V mitmachen will braucht nicht im Verein Mitglied zu sein, außer er/sie übernimmt größere Verantwortungs-Bereiche
  • die Vorstände müssen Mitglieder sein (siehe weiter unten)
  • die Ortsgruppen-Sprecher sollen Mitglieder sein (siehe weiter unten)
  • Aktivisten, die derzeit keine Orga-Aufgaben wahrnehmen sollen Fördermitglieder werden
  • Interessierte können "Fördermitglieder" werden

Ortsgruppen

In den Ortsgruppen passiert das, was der AK-VDS ist. Ein "Bundes-AK" soll Strukturen bereit stellen die es den Ortsgruppen ermöglichen effizient zu arbeiten. Dabei geht es u.a. darum, Finanz-, Öffentlichkeitsarbeits- und Technik-Strukturen vorzuhalten und den Ortsgruppen zur Verfügung zu stellen.

Ortsgruppen können und sollen sich dynamisch, flexibel und eigenverantwortlich aufstellen, organisieren und ihre Aktionen durchführen. Ein "Bundes-AK" soll hierbei Hilfe bereitstellen und den intensiven Erfahrungsaustausch unter den Ortsgruppen beflügeln. Die Ortsgruppen sollen dabei in demokratischen und transparenten Prozessen ihre Arbeit voran treiben.

Ortsgruppen sollen im "Bundes-AK" mitarbeiten. Hierfür soll jede Ortsgruppe

  • einen Sprecher
  • einen Finanzprüfer

auf 1 Jahr wählen. Sollte die jeweil. Ortsgruppe weniger als 3 aktive Mitglieder haben, können diese Funktionen auch von einer Person kommissarisch ausgeübt werden. Die Ortsgruppe kann jederzeit mit 2/3 Mehrheit Neuwahlen beschliessen. Dann müssen beide (Sprecher und Finanzprüfer) neu gewählt werden.

Ortsgruppen, die über eigene Finanzmittel verfügen können über diese frei verfügen. Finanzmittel, die für die jeweil. Ortsgruppe beim "Bundes-AK" verwaltet werden, können durch einfachen Beschluss der Ortsgruppe, aber nicht ohne Zustimmung vom Sprecher, frei gegeben werden.

Sonstige Regelungen werden den Ortsgruppen selbst überlassen.

Sprecher

Ein Ortsgruppen-SprecherIN soll von jeder Ortsgruppe gewählt werden. Er/Sie soll in der "jur. Person" (Förderverein o.ä.) Mitglied sein/werden. Dieser wird dadurch Multiplikator und Mitglied im "Bundes-AK-Orga" und hat dort Stimmrecht. Ohne diese Mitgliedschaft können der Ortsgruppe keine Finanzmittel zur freien Verfügung (auch keine Ortsgruppen-gebundenen Spenden) überlassen werden, wohl aber können Rechnungen für Flyer o.ä. direkt übernommen werden.

Übt der/die Ortsgruppen-Sprecherin diese Funktion nur kommissarisch aus (ohne Wahl bei mind. 3 Ortsgruppen-Mitgliedern) hat der/die SprecherIN kein Stimmrecht, ist aber dennoch Mitglied im "Bundes-AK-Orga".

Ziel dieser Sprecher-Wahl ist vorallem, dass die Ortsgruppen jeweils in den Förderverein "hineingreifen" können und die, die darüber schnell entscheiden können von allen Ortsgruppen legitimiert sein sollen.

Finanzprüfer

Der/die Finanzprüferin wacht über die zweckgebundene Verwendung der Gelder. Hierfür bekommt der/die FinanzprüferIN lesenden Zugriff auf alle finanzrelevanten Daten. Sollte ein extra Konto für die Ortgruppe geführt werden auch die PIN (aber nicht die TANs) für das Onlinebanking.

Der/die Finanzprüferin legt regelmäßig einen Rechenschaftsbericht ab und veröffentlicht die Buchführung anonymisiert. Den Zeitraum dafür bestimmt die Ortsgruppe, muss aber mind. jedes Jahr ein mal erfolgen.

"Bundes-AK-Orga"

Alle Sprecher der Ortsgruppen werden Mitglieder im "Bundes-AK-Orga" und haben dort Stimmrecht. Stimmrecht für die jur. Person erhalten sie aber nur, wenn sie Mitglieder dieser werden, dies betrifft vor allem Entscheidungen die Finanzen betreffend.

Aufgaben der "Bundes-AK-Orga" sind u.a. die Vorbereitung von

  • strategischen Entscheidungen
  • Ortsgruppen-übergreifenden Aktionen
  • Erfahrungsaustausch und Förderung der Ortsgruppen-Zusammenarbeit und -Austausch
  • Koordinierung
  • der Öffentlichkeitsarbeit
  • der Technik
  • der Finanzen
nicht aber von Aktivitäten die nur eine Ortsgruppe betreffen (außer, die Ortsgruppe will dies explizit z.b. als Hilfestellung)

Alle Entscheidungen der "Bundes-AK-Orga" werden mit einfacher Mehrheit gefasst. "Große" strategische Entscheidungen werden der Gesamtheit aller Aktivisten () zur Entscheidung vorgelegt.

Alle Ortsgruppen-Sprecher wählen

  • einen Sprecherkreis, bestehend aus mindestens 3 Personen
  • einen oder m

ehrere Presse-Beauftragte

  • einen Buchhalter
  • zwei Finanzprüfer

Aufgabe des Sprecherkreies ist die Organisation der SprecherInnen der Ortsgruppen.

Die Mitglieder des Sprecherkreises sollten regional ausdifferenziert sein, es sollten also z. B. nicht fünf BerlinerInnen gewählt werden sondern auch Mitglieder aus anderen Städten und Bundesländern. Natürlich sollten es erfahrene Mitglieder sein, von denen man zu Recht erwarten kann, dass sie auch in Zukunft inhaltlich und organisatorisch gut arbeiten werden.

Die Presse-Beauftragten sollen

  • die lokale Pressearbeit fördern
  • die Bundesweite Pressearbeit koordinieren

Der/die BuchhalterIN wird von den Sprechern auf ein Jahr gewählt und führt die Finanzen des "Bundes-AK". Er/Sie veröffentlicht regelmäßigt die Buchhaltung anonymisiert. Die Sprecher können dazu jederzeit mit einfacher Mehrheit auch außerhalb des Zeitraumes auffordern.

Die Finanzprüfer erhalten lesenden Zugriff auf alle finanzrelevanten Daten sowie die PIN zum Onlinebanking aller Konten des AK-VDS. So lange sie keine unregelmäßigkeiten finden, unterliegen sie der Schweigepflicht. Sie bestätigen die Richtigkeit der Buchführung des/der BuchführerIN sowie der zweckgebundenen Verwendung von Finanzmitteln.

Kommunikation (Beispiele):

  • alle Orgsgruppen-SprecherINnen werden Mitglied in einer nicht-öffentlichen Mailingliste ()
  • Versammlungen und Beschlüsse werden im Chat (IRC) gefasst. Der Channel ist Privat und mit einem Key, welcher auf im Vorfeld (immer ein anderer) gepostet wird, geschützt. (wie anders Sicherstellen, dass nur die Abstimmen welche auch Sprecher sind?). Das Chat-Protokoll soll danach anonymisiert (keine IPs, wohl aber nicks) veröffentlicht werden.
  • Telefonkonferenzen sind, wie Chats, auch möglich
  • gleiches gilt für RL-Treffen
  • Abstimmungen können über ein nicht-anonymes Abstimmungstool durchgeführt werden. (wie sonst sicherstellen, dass nur jeder ein mal abstimmt?) Alle Abstimmungen sollen so gehandhabt werden, dass eine Ablehnung der Abstimmung selbst möglich ist.

Arbeitsgruppen

Der "Bundes-AK" bildet oder führt weiter fort :

  • Arbeitsgruppen
  • Technik
  • Ö-Arbeit
  • Design

Der "Bundes-AK" soll aus seiner Mitte hierfür jeweils eineN KorrdinatorIN wählen.

Fördermitglieder

Fördermitglieder haben hinsichtlich der Verwendung von Geldern der jur. Person (Förderverein o.ä.) ein Einspruchsrecht mit 2/3 Mehrheit. Die können verlangen, dass die Sprecher ein Thema behandeln (Anträge einbringen) mit einfacher Mehrheit. Die haben Zugriff auf die regelmäßig vom Buchhalter veröffentlichte anonymisierte Buchführung. Sie können mit einfacher Mehrheit verlangen, dass ein Thema, welches sonst der "Bundes-AK-Orga" beschließen würde, unter allen abgestimmt werden muss.

Aktivisten

Siehe Fördermitglieder wenn Sie welche sind ;-) Wer kein Fördermitglied ist, nimmt ganz normal an Abstimmungen "für alle" Teil, verfolgen Ihre Ideen, gründen Ortsgruppen, machen Aktionen usw.

Mehrheiten

Mehrheiten fest zu stellen kann sich schwierig gestalten. Daher hier meine Vorschläge:

  • Im gesamten AK:
fuer Strukturen, die auf dem Gesamtkongress angestrebt werden, hat jeder einzelne Stimmrecht.
  • In den Ortsgruppen
bleibt den Ortsgruppen überlassen. Damit ein Sprecher im "Bundes-AK-Orga" stimmrecht erhält, muss dieser aber von mind. 3 Ortsgruppen-Mitgliedern (=anwesenden) mit mind. einfacher Mehrheit gewählt werden.
  • Im "Bundes-AK-Orga"
bei erstmaliger Behandlung des Themas: absolute Mehrheit aller Mitglieder, egal ob anwesend oder nicht. Heisst: sind 19 von 40 da, kann nicht abgestimmt werden. Bei zweiter Behandlung dann Mehrheit der anwesenden bzw. teilnehmenden, wobei zweit-Behandlungen vorher allen kommuniziert werden müssen. (über )
  • In den Arbeitsgruppen
wie bei "Bundes-AK-Orga"
  • Im Förderverein
wie bei "Bundes-AK-Orga"
  • unter allen
wie bei zweiter Behandlung im "Bundes-AK-Orga", jedoch muss die Laufzeit der Abstimmung lang genug anhalten um allen die Teilnahme zu ermöglichen.

Anmerkungen

  • was ist, wenn jemand nicht Mitglied einer Ortsgruppe ist ("Einzelkämpfer"), aber dennoch intensiv mitwirken will?
kann er/sie doch. Der "Bundes-AK-Orga" hilft dabei. Um sich besser vertreten zu fühlen kann man z.B. eine Ortsgruppe "Aliens" oder so bilden ;-) (siehe CCC...). Diese würde dann genau so behandelt wie eine "richtige" Ortsgruppe, bekommt also auch ihren Sprecher etc.


ACHTUNG : VORSCHLAG

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