Argumente kritisch beleuchtet

Aus Freiheit statt Angst!

Wechseln zu: Navigation, Suche

Argumente der Befürworter einer Vorratsdatenspeicherung werden hier kritisch beleuchtet. Weitere Argumente, die auf dem Portal noch behandelt werden sollten, können hier eingetragen werden.

Vorratsdatenspeicherung allgemein

  1. Die Ablehnung jeder Vorratsdatenspeicherung ist eine fundamentalistische Extremposition. Quelle Das Zusammenleben in einer demokratischen Gesellschaft verlangt differenzierte Betrachtungen. Quelle
  2. Insoweit erweist sich die digitale Technik niemals als völlig „datenschutzkonform". Will man dennoch nicht ganz darauf verzichten, kann man allein darüber diskutieren, wie lange anfallende Daten gespeichert und wie schnell sie gelöscht werden. Quelle
  3. Die Ablehnung jeder Vorratsdatenspeicherung ohne konstruktive Gegenvorschläge ist nicht sinnvoll. Quelle
  4. Ein europaweites Verbot jeder Vorratsdatenspeicherung ist nicht mehrheitsfähig. Quelle
  5. Schon jetzt speichern Telekommunikationsanbieter Daten teilweise deutlich länger. Quelle
  6. "Quick-Freeze" eröffnet den Ermittlungsbehörden in der Praxis die Möglichkeit, stets alle Daten auf Verdacht sichern zu lassen, da der Verlauf und Ausgang des Ermittlungsverfahrens in aller Regel nie voraussehbar ist Quelle
  7. Damit überhaupt etwas auf Zuruf eingefroren werden kann, müssen verdachtsunabhängig laufend die Rohdaten, die diese Person erzeugt (zumindest soweit laufend) mit ihren Stammdaten „verheiratet" werden, damit überhaupt etwas da ist, was dann auf Zuruf „schockgefroren" werden kann. Quelle

IP-Vorratsdatenspeicherung

  1. Das Bundesverfassungsgericht kommt zu dem Schluss, dass eine Vorratsspeicherung von IP-Adressen nur einen sehr geringen Grundrechtseingriff darstelle. Quelle
  2. Im Bereich der Internet-Alltagskriminalität ist eine IP-Vorratsdatenspeicherung oftmals die einzige Möglichkeit, den Täter zu ermitteln. Quelle Ohne IP-Vorratsdatenspeicherung droht die Rechtsdurchsetzung im Internet generell leerzulaufen. Quelle
  3. Nach einer konkreten Straftat können Ermittlungsbehörden herausfinden, wem der Internet-Anschluss gehört, von dem die Straftat ausging. Mehr nicht. Quelle
  4. Durch eine IP-Vorratsdatenspeicherung wird keine vollständige Nachvollziehbarkeit des Kommunikationsverhaltens aller Internet-Nutzer ermöglicht. Denn es ist einzig möglich herauszufinden: Wer war denn der Anschlussinhaber, der am 1.1.2011 um 11:11 Uhr die IP-Adresse 23.42.47.11 hatte. Mehr nicht. Quelle
  5. Durch eine IP-Vorratsdatenspeicherung ist keine Totalüberwachung der Bevölkerung möglich, ebenso keine rückwirkende Erstellung von exakten Nutzungsprofilen. Quelle
  6. Bis vor wenigen Jahren war es üblich, dass die Internet-Zugangsanbieter IP-Zuordnungen bis zu 90 Tage lang speicherten. Quelle
  7. Aktuelle Vorschläge bieten aus Sicht der Bürgerrechte und des Datenschutzes eine deutliche Verbesserung gegenüber der Situation, wie wir sie beispielsweise 2005 vor Einführung der Vorratsdatenspeicherung hatten. Quelle
  8. Telefonnummern sind schließlich auch zuzuordnen. Quelle
  9. Kfz-Kennzeichen sind schließlich auch zuzuordnen. Quelle
Persönliche Werkzeuge
Werkzeuge