Argumente kritisch beleuchtet

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Argumente der Befürworter einer Vorratsdatenspeicherung werden hier kritisch beleuchtet. Weitere Argumente, die auf dem Portal noch behandelt werden sollten, können hier eingetragen werden.

Inhaltsverzeichnis

Vorratsdatenspeicherung allgemein

Die Ablehnung jeder Vorratsdatenspeicherung ist eine fundamentalistische Extremposition

Quelle

Falsch. Umgekehrt ist die Forderung einer flächendeckenden Vorratsspeicherung von Verbindungsdaten ohne jeden Anlass die radikale Extremposition.

Das Grundgesetz erlaubte ursprünglich keinerlei staatliche Eingriffe in die Vertraulichkeit des Fernmeldeverkehrs. Infolge der Notstandsgesetze konnten Richter und bei Gefahr im Verzug auch die Staatsanwaltschaft die Aufzeichnung der Telekommunikationsverbindungen von Personen verlangen, die im Verdacht standen, eine Straftat begangen zu haben. Die Idee einer "Vorratsdatenspeicherung" sieht vor, dass ohne Verdacht und Anordnung für die gesamte Bevölkerung aufgezeichnet wird, wer wann mit wem in Verbindung stand, wo sein Handy nutzte und unter welcher Kennung das Internet nutzte. Eine solche Totaldatenspeicherung wäre ebenso extrem und radikal wie ein Totalverbot der Aufzeichnung von Verbindungsdaten. Dass Gerichte und Staatsanwaltschaften zur Verfolgung von Straftaten nur im Bedarfsfall die Verbindungen Tatverdächtiger aufzeichnen lassen können, ist ein seit Jahrzehnten praktizierter rechtsstaatlicher Kompromiss und keine "fundamentalistische Extremposition"

Das Zusammenleben in einer demokratischen Gesellschaft verlangt differenzierte Betrachtungen

Quelle

Richtig, deswegen ist eine undifferenzierte Vorratsspeicherung aller Verbindungsdaten ohne jeden Anlass in einer demokratischen Gesellschaft nicht hinnehmbar.

Die Ablehnung jeder Vorratsdatenspeicherung ohne konstruktive Gegenvorschläge ist nicht sinnvoll

Quelle

  1. Ein europaweites Verbot jeder Vorratsdatenspeicherung ist nicht mehrheitsfähig. Quelle
  2. Schon jetzt speichern Telekommunikationsanbieter Daten teilweise deutlich länger. Quelle
  3. "Quick-Freeze" eröffnet den Ermittlungsbehörden in der Praxis die Möglichkeit, stets alle Daten auf Verdacht sichern zu lassen, da der Verlauf und Ausgang des Ermittlungsverfahrens in aller Regel nie voraussehbar ist Quelle
  4. Damit überhaupt etwas auf Zuruf eingefroren werden kann, müssen verdachtsunabhängig laufend die Rohdaten, die diese Person erzeugt (zumindest soweit laufend) mit ihren Stammdaten „verheiratet" werden, damit überhaupt etwas da ist, was dann auf Zuruf „schockgefroren" werden kann. Quelle

IP-Vorratsdatenspeicherung

  1. Das Bundesverfassungsgericht kommt zu dem Schluss, dass eine Vorratsspeicherung von IP-Adressen nur einen sehr geringen Grundrechtseingriff darstelle. Quelle
  2. Im Bereich der Internet-Alltagskriminalität ist eine IP-Vorratsdatenspeicherung oftmals die einzige Möglichkeit, den Täter zu ermitteln. Quelle Ohne IP-Vorratsdatenspeicherung droht die Rechtsdurchsetzung im Internet generell leerzulaufen. Quelle
  3. Eine IP-Vorratsdatenspeicherung wird insbesondere benötigt, um die Verbreitung von Kinderpornografie im Internet verfolgen zu können.
  4. Nach einer konkreten Straftat können Ermittlungsbehörden herausfinden, wem der Internet-Anschluss gehört, von dem die Straftat ausging. Mehr nicht. Quelle
  5. Durch eine IP-Vorratsdatenspeicherung wird keine vollständige Nachvollziehbarkeit des Kommunikationsverhaltens aller Internet-Nutzer ermöglicht. Denn es ist einzig möglich herauszufinden: Wer war denn der Anschlussinhaber, der am 1.1.2011 um 11:11 Uhr die IP-Adresse 23.42.47.11 hatte. Mehr nicht. Quelle
  6. Durch eine IP-Vorratsdatenspeicherung ist keine Totalüberwachung der Bevölkerung möglich, ebenso keine rückwirkende Erstellung von exakten Nutzungsprofilen. Quelle
  7. Bis vor wenigen Jahren war es üblich, dass die Internet-Zugangsanbieter IP-Zuordnungen bis zu 90 Tage lang speicherten. Quelle
  8. Aktuelle Vorschläge bieten aus Sicht der Bürgerrechte und des Datenschutzes eine deutliche Verbesserung gegenüber der Situation, wie wir sie beispielsweise 2005 vor Einführung der Vorratsdatenspeicherung hatten. Quelle
  9. Telefonnummern sind schließlich auch zuzuordnen. Quelle
  10. Kfz-Kennzeichen sind schließlich auch zuzuordnen. Quelle
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