Ausfuehrungsgesetze

Aus Freiheit statt Angst!

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== Sachsen-Anhalt ==
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* Der Städte- und Gemeindebund Sachsen-Anhalt (SGSA) beklagt die nicht ausreichende Kostenerstattung der Aufwendungen, die die Kommunen und Städte bei Einrichtung und Betrieb der Erhebungsstellen erhalten. Ausgezahlt werden insgesamt 6,7 Mio. Euro. Der SGSA geht allerdings davon aus, dass sich die Kosten auf '''14,9 Mio. Euro''' belaufen werden, also 8,2 Mio. Euro mehr! (Quelle: Anhörung zum Ausführungsgesetz vom 18.11.2009 bzw. Gesetzesbegründung)
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* Entgegen §11 ZensG wird in der Gesetzesbegründung davon gesprochen, dass es nur so sein "soll", dass in der Erhebungsstelle eingesetzte Bedienstete nicht parallel in anderen Verwaltungsbereichen arbeiten dürften. Im ZensG handelt es sich dagegen um eine "muss"-Bestimmung.
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* Es werden ca. '''2.700 Erhebungsbeauftragte''' für ganz Sachsen-Anhalt benötigt.
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* Insgesamt werden '''37 Erhebungsstellen''' eingerichtet. Auf einer [http://wiki.vorratsdatenspeicherung.de/images/Sachsen-anhalt-erhebungsstellen-zensus-2011.PNG Karte] sind diese übersichtlich dargestellt.
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* Pro Haushaltsstichprobe werden 13 Euro zur Verfügung gestellt. Das muss reichen für die Interviewerentschädigung sowie alle Sachaufwendungen in diesem Zusammenhang sowie 50% der Personalkosten, die hierzu in der Erhebungsstelle selber anfallen.
== Schleswig-Holstein ==
== Schleswig-Holstein ==

Version vom 05:52, 22. Okt. 2010

Volkszählungs-Ausführungsgesetze sind Ländergesetze, die von jedem Bundesland in Eigenregie gestaltet und erlassen werden müssen, um organisatorische Einzelheiten im Detail zu regeln.

In diesen Gesetzen wird beispielsweise beschrieben, auf welche Weise die "Erhebungsbeauftragten" bestimmt werden, wer für diesen Job als Volkszähler in Betracht gezogen wird und wie die von Behörden für die Organisation der Volkszählung abgestellten Beamten arbeiten sollen.

Hier sollte "man" also u.a. genau hinsehen, ob z.B. das "Abschottungsgebot", also die räumliche und organisatorische Trennung der Volkszählungsbeamten und ihrer Arbeit von anderen Behörden und Aufgabengebieten, ordnungsgemäß umgesetzt wird.


Inhaltsverzeichnis

Tabellarischer Überblick

In einer OpenOffice-Calc-Tabelle versuchen wir, eine möglichst vollständige ausgefüllte Übersicht darüber zu geben, wie wir die Ausführungsgesetze in ihrer "Güte" beurteilen.

Bild:Thumb-vergleich-ausfuehrungsgesetze.JPG

Diese Tabelle gibt es hier als pdf- und hier als quellenoffene OpenOffice-datei.

Bitte hilf uns beim Vervollständigen der Übersicht, indem du z.B. das Ausführungsgesetz deines eigenen oder irgend ein anderen Bundeslandes untersuchst und deine Bewertungsergebnisse einträgst oder an kontakt(at)zensus11.de schickst!


Baden-Württemberg

Stand der Dinge
Der Finanzausschuss empfiehlt am 15.7.2010 die Annahme des Gesetzentwurfs.

Link zum Gesetzentwurf/Gesetz
Gesetzentwurf in der Drucksache 14/6536

Gesetz verabschiedet am 28.07.2010 und in Kraft getreten am 07.08.2010

Gesetz (pdf 48KB) Drucksache 14/6808 vom 06.08.2010

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Bayern

Stand der Dinge
Der Gesetzentwurf sollte (wurde?) im Frühjahr vorgelegt werden.
Entnommen einer schriftlichen Anfrage im Bayrischen Landtag (DS 16/3125 vom 1.2.2010)

Link zum Gesetzentwurf/Gesetz
Entwurf zur Änderung des Bayrischen Statistikgesetzes anstelle eines eigenen Ausführungsgesetzes

Gesetz verabschiedet/in Kraft getreten am
Das 'Gesetz zur Änderung des Bayrischen Statistikgesetzes' (Drucksache 16/4810) wurde am 14.07.2010 im Landtag verabschiedet und per Verordnungsblatt 14/2010 vom 30.07.2010 verkündet. Es ist somit seit 01. August 2010 in Kraft. Eine Zusammenfassung von Gesetz und Kommentar findet sich hier (pdf 736KB)

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Die Volkszählung soll dem Land Bayern ca. 96,5 Millionen Euro (Stand 14.7.2008) kosten bzw. (laut einer anderen Quelle) 115 Millionen Euro (Stand 3.5.2010). Ausschreibung für einen "Belegleser" zur Volkszählung

Berlin

Stand der Dinge
Am 20.7.2010 hat der Senat beschlossen, den Gesetzentwurf im Senat einzubringen. Am 9.9.2010 wurde der Entwurf im Berliner Parlament in 1. Lesung beraten (Plenarprotokoll 16/69 S. 6594) und zur Ausschussberatung an drei Ausschüsse überwiesen (Ausschuss für Inneres, Sicherheit und Ordnung; Unterausschuss Datenschutz und Hauptausschuss).
Der Unterausschuss Datenschutz und Informationsfreiheit hat am 21.09.2010 getagt und laut Protokoll eine Entscheidung zum Ausführungsgesetz vertagt(!). Auf der folgenden Sitzung des Ausschusses am 05.10.2010 ist das Thema nicht behandelt worden.
Eine Beratung im Ausschuss für Inneres, Sicherheit und Ordnung und/oder im Hauptausschuss ist bisher nicht erfolgt (Stand 12.10.2010).

Link zum Gesetzentwurf/Gesetz
Gesetzentwurf

Gesetz verabschiedet/in Kraft getreten am
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Brandenburg

Stand der Dinge
Gesetz wurde am 18.5.2010 verabschiedet.
(Info entnommen einer Online-Meldung)

Link zum Gesetzentwurf/Gesetz
Gesetzentwurf

Gesetz verabschiedet am 08.09.2010, und am 22.09.2010 in Kraft getreten (GVBl Teil I 2010 Nr. 29 (pdf xKB), Link z.Z. nicht verfügbar)
Beschlussprotokoll (pdf 24KB), Beschlussempfehlung und Bericht (pdf 440KB) mit den beschlossenen Gesetzesänderungen

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Volkszählung kostet dem Land Brandenburg 33 Millionen Euro. Ausschreibung zum/zur Erhebungsstellenleiter/in in Forst-Sellessen.

TODO: In dem Gesetz steht eine Nachberechnungsklausel drin, die die Kostenunterdeckung quantifizieren soll und den Kommunen nachträglich eine Neuberechung zusichern soll. Bitte finden und zitieren, da dies einmalig zu sein scheint. Es kann wohl auch irgendwie in eine Verordnung o.ä. ausgegliedert worden sein. Zitatfähigkeit ist wünschenswert. -Danke ..rin

Bremen

Stand der Dinge
Gesetz zur Ausführung des Zensusgesetzes 2011 (Zensusausführungsgesetz - ZensAG) Gesetzentwurf, Stand 27.04.2010

Der vom Senat vorbereitete Gesetzentwurf ist am 27.04.2010 in den Landtag eingebracht worden (Drucksache 17/1278) und dort in der 67. Sitzung am 19.05.2010 behandelt worden. Laut Online-Auskunft wurde der Gesetzentwurf in 1. Lesung beschlossen und zur Beratung und Berichterstattung an den Ausschuss für Informations- und Kommunikationstechnologie und Medienangelegenheiten überwiesen.

In der Sitzung des Ausschuss für Informations- und Kommunikationstechnologie und Medienangelegenheiten vom 18.06.2010 wurde das Ausführungsgesetz lt. Tagesordnung behandelt. Über das Ergebnis der Ausschusssitzung ist noch nichts bekannt. Gleiches gilt für die Sitzung des Ausschusses am 27. August 2010. Mit einem Dringlichkeitsantrag (pdf 20KB) vom 22.09.2010 wurde das Gesetz schliesslich zur 2. Lesung in den Landtag eingebracht.

In diesem Dringlichkeitsantrag sind verschiedene verfassungsrechtlich problematische Punkte des Gesetzes erwähnt. Lt. Beschlussprotokoll hat es noch Änderungen des Gesetzes gegeben. Die verabschiedete Fassung ist jedoch noch nicht online einsehbar, wäre aber unbedingt zu prüfen (Stand 12.10.2010).

Link zum Gesetzentwurf/Gesetz
Gesetzentwurf

Gesetz verabschiedet/in Kraft getreten am
Das Gesetz zur Ausführung des Zensusgesetzes 2011 (Drucksache 17/1278) wurde von der Bürgerschaft (Landtag) am 29.09.2010 beschlossen (Beschlussprotokoll pdf 38KB)

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Hamburg

Stand der Dinge
In Kraft seit 17.4.10 - Link


Link zum Gesetzentwurf/Gesetz
Gesetz

Gesetz verabschiedet/in Kraft getreten am
Am 16. April 2010 verkündet worden.

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Es fehlen Regelungen zur Abschottung der Erhebungsstellen, keine Angaben zu Erhebungsstellen insgesamt; ein kürzeres Ausführungsgesetz ist wohl in ganz Deutschland nicht zu finden ...

Hessen

Stand der Dinge
Der Gesetzentwurf wurde trotz zahlreicher kritischer Anmerkungen im Rahmen öffentlichen Anhörung nahezu unverändert umgesetzt. (Am 23.6.2010)

Aus dem Eingangsstatement von Oliver Knapp und Tim Weber vom CCC:

"Andere geladene Sachverständige haben auf Grund der Tatsache, dass direkt im Anschluss an diese Anhörung bereits eine Beschlussempfehlung an den Hessischen Landtag ergehen soll, ihre Teilnahme abgesagt. Auch für uns stellt es sich so dar, dass eine inhaltliche Auseinandersetzung mit den heutigen Vorträgen nicht gewünscht ist. (...)
Gerade im Hinblick auf die Sensibilität der erhobenen Daten von den Bürgern erstaunt die offensichtliche Ignoranz des Gesetzgebers vor den Vorgaben aus Karlsruhe."

Link zum Gesetzentwurf/Gesetz
Gesetzentwurf vom 16.3.2010

Gesetz verabschiedet/in Kraft getreten am
23.6.2010

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Mecklenburg-Vorpommern

Stand der Dinge
Gesetzentwurf vom 2.12.2009 (Drucksache 5/3009neu, pdf 99KB)

Link zum Gesetzentwurf/Gesetz
Den Gesetzentwurf und den Beratungsablauf findet man mit Hilfe der Landtags-Dokumenten-Suche. Dort auf Drucksachen-Suche klicken und "5003" als Suchkriterium.

Gesetz verabschiedet/in Kraft getreten am
Am 28.04.2010 wurde das Gesetz zur Ausführung des Zensusgesetzes 2011 in Mecklenburg-Vorpommern (Zensusausführungsgesetz) in 2. Lesung im Landtag angenommen. Die Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt 5/9 (pdf 2MB!) erfolgte am 28.05.2010, das Gesetz ist damit ab 29.05.2010 gültig.

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Die umfangreichen Ausschusssitzungen zur Beratung des Gesetzes führten zu folgendem Ergebnis: Dem ursprünglichen Gesetzes-Entwurf wurde zugestimmt mit der Maßgabe, 'in § 13 Satz 1 wird das Wort „finanziellen“ gestrichen'!
Der Paragraph lautet dann:

§ 13 Kostenerstattung Das Land erstattet den in § 3 Absatz 1 genannten kommunalen Körperschaften die ihnen durch die Wahrnehmung der Aufgaben nach diesem Gesetz entstehenden [finanziellen] Mehraufwendungen. Die Bemessungsgrundlagen für die Erstattung und das Erstattungs- verfahren regelt das Innenministerium durch Rechtsverordnung.

Dieser "Trick" wird inzwischen in mehreren Ausführungsgesetzen verwendet: durch eine Rechtsverordnung, die zudem wieder geändert und angepasst werden kann, bleiben die tatsächlichen Kosten sehr intransparent und werden vor allem erst weit nach dem Zensus, wenn überhaupt, bekannt!

Niedersachsen

Stand der Dinge
In einer Pressemitteilung vom 16.3.2010 heisst es, dass das nds. Ausführungsgesetz zur Volkszählung "freigegeben worden sei."

Laut einem Telefonat mit Frau Lehmann aus dem nds. Innenministerium vom 12.5.2010 liegt der bisherige Gesetzesentwurf noch bei den kommunalen Spitzenverbänden zur Prüfung. Es soll versucht werden, noch vor der Sommerpause des Landtags (21.6. - 6.8.2010) den Gesetzesentwurf in den Landtag einzubringen.

Am 8.6.2010 beschloß das Landeskabinett, den Gesetzentwurf in den Landtag einzubringen. In der Landtagsdrucksache 16/2583 ist der Entwurf des "Niedersächsischen Ausführungsgesetzes zum Zensusgesetz 2011" nachzulesen.

Nach telefonischer Auskunft vom 24.8.2010 ist der Gesetzentwurf vom Landtag ohne Lesung direkt in die Ausschüsse verwiesen worden. Dort wird er demnächst im Innenausschuss beraten.

Am 1.9.2010 erfolgte die erste Beratung des Gesetzentwurfs im Innenausschuss. Es wurde eine schriftliche Anhörung beantragt und u.a. wurde der AK Vorrat um Einreichung einer Stellungnahme gebeten. Bis zum 16.9.2010 konnte an diesem Entwurf offen und durch jeden in einem Etherpad mitgearbeitet werden: Stellungnahme des AK Zensus zum nds. Ausführungsgesetz.

Link zum Gesetzentwurf/Gesetz
Entwurf

Gesetz verabschiedet/in Kraft getreten am
Verabschiedet am 5.10.2010. Die in unserer Stellungnahme dargestellten Kritikpunkte wurden ignoriert. CDU, FDP und Teile der SPD stimmen dafür, Grüne enthalten sich, Linke stimmen dagegen.

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Gesamtkosten Niedersachsen angeblich 73,2 Mio. Euro.

Siehe auch: Regionalseite Niedersachsen Volkszählung 2011 des AK Vorrat Hannover

Nordrhein-Westfalen

Stand der Dinge
Der neue Landtag in NRW hat sich am 09.06.2010 konstituiert. In der 4. Plenar-Sitzung des Landtags am 15. Juli 2010 ist der Gesetzentwurf zum Ausführungsgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen zum Zensusgesetz 2011 (Zensusgesetz 2011-Ausführungsgesetz NRW - ZensG 2011 AG NRW) in 1. Lesung eingebracht worden und ohne Debatte an die Fachausschüsse überwiesen worden. Die Fachausschüsse sind der Innenausschuss - federführend - sowie der Haushalts- und Finanzausschuss. Dort haben aber bisher (29.07.10) keine dokumentierten Sitzungen stattgefunden, bzw. ist ein Innenausschuss noch nicht einmal konstituiert. Die nächste Sitzung des Landtages ist am 15. September 2010.

Laut einer Information des Städtetags Nordrhein-Westfalen sind im Ausführungsgesetz vor allem die zu erwartenden Kosten problematisch, die von den Kommunen mehr als doppelt so hoch wie von der Landesregierung vorgesehen eingeschätzt werden. Der Gesetzentwurf soll auf einem von Baden-Württemberg erarbeiteten Musterentwurf beruhen und für NRW 54 Erhebungsstellen in den 23 kreisfreien Städten und 31 Kreisen vorsehen. Die Erhebungsstellen sollen im November 2010 ihren Betrieb aufnehmen.

Das Protokoll der Konsensgespräche vom 11.06.2010 zwischen der Landesregierung und den kommunalen Verbänden zeigt, das bisher keine Einigung im Bezug auf die Kosten erzielt werden konnte.

Es gibt jedoch bereits eine Planung mit Verfahrenshinweisen und indirekten Anweisungen Voraussetzungen für die Nutzung kleinräumiger Daten des Zensus 2011 - Handlungsleitfaden für die Kommunen - 2009 (PDF Download 0,8 MB) nur das Inhaltsverzeichnis (PDF Download)
Der Zensus 2011 wird für die Bundesrepublik Deutschland - erstmals nach der Volkszählung 1987 in den alten Bundesländern bzw. 1981 in der DDR - eine vollzählige Bestandsaufnahme an wichtigen Strukturdaten liefern. Insbesondere zu Bevölkerungszahlen, demografischen Merkmalen, haushaltsstatistischen Angaben sowie zum Bestand und zur Nutzung der Gebäude und Wohnungen werden aktuelle und verlässliche Zahlen zur Verfügung gestellt.

Link zum Gesetzentwurf/Gesetz
Gesetzentwurf

Gesetz verabschiedet/in Kraft getreten am
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Weiter länderspezifische Infos
Stellungnahme zum Gesetzentwurf von Eva Dworschak, vom 6.10.2010

Rheinland-Pfalz

Stand der Dinge
Entwurf vom 15.6.2010, 1. Beratung vom 24.6.2010, Infoseite

Link zum Gesetzentwurf/Gesetz
Gesetzentwurf

Gesetz verabschiedet/in Kraft getreten am
Einstimmig verabschiedet am 09.09.2010 (Sitzungsprotokoll S. 5727-5730)

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Details zu Regelungen könnten in den Ausschussprotokollen enthalten sein, diese sind aber noch nicht öffentlich.
(InnenA Ausschussprotokoll vom 26.08.2010, RA Ausschussprotokoll vom 02.09.2010 fehlen bisher, Stand 06.10.2010)

Saarland

Stand der Dinge
Der Gesetzentwurf wurde in erster Lesung vom 19.5.2010 in den Ausschuss für Finanzen und Haushaltsfragen überwiesen. Am 16.6.2010 erfolgte die zweite Lesung.

Link zum Gesetzentwurf
Gesetzentwurf

Gesetz verabschiedet am 16.06.2010, in Kraft getreten am 27.08.2010
Amtsblatt des Saarlandes vom 26.08.2010 mit Gesetzestext

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Sachsen

Stand der Dinge
Zensusausführungsgesetz zur Anhörung freigegeben (Meldung vom 23.3.2010) und am 25.8.2010 zur Annahme empfohlen.

Link zum Gesetzentwurf/Gesetz
Zu finden mit Hilfe der Parlamentsdokumente-Verwaltung - dort einfach den Suchbegriff "Zensus" verwenden.

Gesetz verabschiedet/in Kraft getreten am
im Landtag beschlossen am 8.9.2010

Weiter länderspezifische Infos

  • Stellungnahme des CCC zum sächsischen Ausführungsgesetz
  • Rede des Abgeordneten Johannes Lichdi in der Debatte zum SächsZensAG2011
  • Zwei Änderungsanträge der Linken (wurden nicht angenomen): 1 und 2

Sachsen-Anhalt

Stand der Dinge
Der Entwurf eines Gesetzes zur Ausführung des Zensusgesetzes 2011 im Land Sachsen-Anhalt (Zensusausführungsgesetz - ZensAG LSA) vom 5.2.2010 wurde im Innenausschuss beraten und von diesem am 8.6.2010 mit einigen Änderungen zur Annahme im Landtag empfohlen.

Link zum Gesetzentwurf/Gesetz
Entwurf

Gesetz verabschiedet am 17.06.2010 und in Kraft getreten am 15.07.2010
Gesetz- und Verordnungsblatt vom 14.07.2010, Gesetz ab Seite 18 (pdf 840KB)

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  • Der Städte- und Gemeindebund Sachsen-Anhalt (SGSA) beklagt die nicht ausreichende Kostenerstattung der Aufwendungen, die die Kommunen und Städte bei Einrichtung und Betrieb der Erhebungsstellen erhalten. Ausgezahlt werden insgesamt 6,7 Mio. Euro. Der SGSA geht allerdings davon aus, dass sich die Kosten auf 14,9 Mio. Euro belaufen werden, also 8,2 Mio. Euro mehr! (Quelle: Anhörung zum Ausführungsgesetz vom 18.11.2009 bzw. Gesetzesbegründung)
  • Entgegen §11 ZensG wird in der Gesetzesbegründung davon gesprochen, dass es nur so sein "soll", dass in der Erhebungsstelle eingesetzte Bedienstete nicht parallel in anderen Verwaltungsbereichen arbeiten dürften. Im ZensG handelt es sich dagegen um eine "muss"-Bestimmung.
  • Es werden ca. 2.700 Erhebungsbeauftragte für ganz Sachsen-Anhalt benötigt.
  • Insgesamt werden 37 Erhebungsstellen eingerichtet. Auf einer Karte sind diese übersichtlich dargestellt.
  • Pro Haushaltsstichprobe werden 13 Euro zur Verfügung gestellt. Das muss reichen für die Interviewerentschädigung sowie alle Sachaufwendungen in diesem Zusammenhang sowie 50% der Personalkosten, die hierzu in der Erhebungsstelle selber anfallen.

Schleswig-Holstein

Stand der Dinge
Entwurf stand am 25.8. auf der Tagesordnung des Innen- und Rechtsausschusses

Link zum Gesetzentwurf/Gesetz
Entwurf

Gesetz verabschiedet/in Kraft getreten am
Das Gesetz wurde am 08.10.2010 mit den Stimmen von CDU, SPD und FDP ohne Änderungen und ohne weitere Aussprache angenommen, s. Sammeldrucksache (pdf 44KB)

Weiter länderspezifische Infos
Presseinformation der Partei "Die Linke Schleswig-Holstein" mit Stellungnahme zum Ausführungsgesetz

Thüringen

Stand der Dinge
Gesetzentwurf zum Thüringer Gesetz zur Ausführung des Zensusgesetzes 2011 (ThürAGZensG 2011) vom 16.3.2010

Stellungnahme von Jens Kubiziel (AK Vorrat Jena) zum Gesetzentwurf.

Link zum Gesetzentwurf/Gesetz
Gesetzentwurf

Gesetz verabschiedet/in Kraft getreten am
Das Thüringer Gesetz zur Ausführung des Zensusgesetzes 2011 (ThürAGZensG 2011) ist am 17.06.2010 im Landtag in 2. Lesung verabschiedet worden und im Gesetz- und Verordnungsblatt 5/8 (pdf 1,5MB!) am 26.07.2010 verkündet worden. Es ist damit seit 27.07.2010 in Kraft.

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