Bündnisvorschlag 2

Aus Freiheit statt Angst!

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Inhaltsverzeichnis

Bündnis gegen Überwachung

Motivation für ein Bündnis

  • Wir wollen die einzelnen Fokusgruppen (Vorratsdaten, Datenschutz, Massenüberwachung, Geheimdienste, Whistleblower, Menschenrechte, usw.) zum übergreifenden Thema „Überwachung“ bündeln. Ziel: Schlagkräftigere Gemeinschaftsaktionen (wie z. B. die FsA-Demo), gegenseitige Hilfestellungen (z. B. hinsichtlich Infrastruktur), Erfahrungsaustausch, Doppelaufwand durch Parallelstrukturen vermeiden.
  • Wir wollen eine weit bekannte Protest-“Marke“ entwickeln, die jedem überwachungskritischen Bürger eine Anlaufstelle zur Mitarbeit bietet. Das Engagement potentieller Aktivisten soll in (ggf. noch aufzubauende) Lokalgruppen kanalisierst werden.

Anforderungen an das Bündnis

  • Subsidiaritätsprinzip: Nicht noch eine Gruppe! D. h. keine Konkurrenz zu bestehenden Gruppen, sondern allein deren Unterstützung durch Koordination.
  • Identität, Gemeinschaftsgefühl: Jede Fokusgruppe bekennt sich zum Bündnis und fühlt sich dieser größeren Gemeinschaft angehörig und verpflichtet. Das Bündnis wird als Hilfe auf Gegenseitigkeit verstanden.
  • Unabhängigkeit, Überparteilichkeit: Keine Gruppe (insbesondere keine Partei) hat einen dominanten Einfluss. Keine Gruppe darf das Gefühl bekommen, vereinnahmt zu werden.
  • Dauerhaft und professionell: Koordination soll nicht nur für einzelne Aktionen (wie z. B. die FsA-Demo) stattfinden, sondern ununterbrochen. Dafür werden hauptamtliche Koordinatoren und folglich auch eine finanzielle Ausstattung benötigt.
  • Konsensprinzip: Jede Gruppe ist freiwillig im Bündnis und kann daher auch jederzeit das Bündnis wieder verlassen. Soll ein großes Bündnis dauerhaft Bestand haben, ist ein grundsätzlicher Konsens aller Gruppen im Bündnis erforderlich. Der Grundkonsens besteht darin, dass Überwachung und Überwachungsmöglichkeiten in allen Facetten abzubauen sind. Darüber hinaus gehende KO-Kriterien der einzelnen Gruppen sind bestmöglich zu harmonisieren.
  • Handlungsfähigkeit: Es darf nicht für jede kleine Entscheidung ein Konsens herbeizuführen sein. Statt dessen sind Entscheidungen an (im Konsens gefundene) rechenschaftspflichtige Verantwortliche zu delegieren. Die Verantwortlichen müssen ihre Entscheidungen gestützt auf den Grundkonsens im Bündnis treffen und jederzeit in der Lage sein, den Fokusgruppen ihre Entscheidung nachvollziehbar darzulegen.
  • Niederschwelliger Zugang: Das Bündnis soll eine weit bekannte Anlaufstelle für engagementbereite Bürger werden. Daher wird es eine Aufgabe sein, interessierte Aktivisten rasch und problemlos je nach Fokus an geeignete Lokalgruppen und Aktionen zu vermittelen. Das ist ein Fall für Koordination durch das Bündnis! Es darf nicht passieren, dass ein Interessent passiv bleibt, nur weil er bei der falschen Fokusgruppe angefragt hat, die keine Lokalgruppen betreibt (wie bsp. digital courage) oder die gerade in dem Ort keine Lokalgruppe unterhält. Über das Bündnis wird die richtige Fokusgruppe kontaktiert, die dort eine Lokalgruppe betreibt oder in der Lage ist, den Interessenten beim Aufbau einer neuer Lokalgruppe zu unterstützen.

Organisatorische Aspekte

  • Nur Gruppen können dem Bündnis beitreten. Einzelpersonen werden an geeignete Bündnisgruppen weitergeleitet.
  • Ob das Bündnis eine und ggf. welche Rechtsform erhält ist noch auszuarbeiten.
  • Ein Entscheidungskonzept für Beschlüsse des Bündnisses ist noch auszuarbeiten. Beschlüsse umfassen Grundsatzentscheidungen und die jährliche Bestimmung des Koordinators. Beschlüsse können auf elektronischem Wege gefasst werden, Bündnisversammlungen sind nicht zwingend erforderlich.
  • Der Koordinator leitet das Koordinationsbüro, trifft die Entscheidungen im Tagesgeschäft und holt Bündnisbeschlüsse für Grundsatzentscheidungen ein.
  • Die Gruppen leisten zu Beginn des Geschäftsjahres einen finanziellen Beitrag nach eigener Bereitschaft. (Richtgrößen werden bereitgestellt. Im Einzelfall kann der Beitrag auch ganz entfallen. Keine Gruppe leistet einen dominierenden Beitrag.) Es muss eine Beitragssumme zustande kommen, mit dem der laufende Betrieb des Koordinationsbüros (Personal- und Sachaufwendungen) für ein Jahr bestritten werden kann. Damit sind nur die grundlegenden Arbeiten abgedeckt: Koordinationskommunikation und Interessentenvermittlung.
  • Das Koordinationsbüro führt zweckgebundene Guthabenkonten für einzelne Gemeinschaftsaktionen (z. B. die FsA-Demo) und Gemeinschaftsprojekte (z. B. Lobbying). Die Mittel dafür werden separat von den Gruppen eingeholt, so dass diese eine Gewichtung entsprechend ihres Satzungszwecks vornehmen können. Darüber hinaus können hierfür Mittel von Dritten eingeworben werden (z. B. Demospenden, Crowdsourcing).
  • Das Koordinationsbüro kann den Bündnisgruppen (zentralisierte) Leistungen anbieten (z. B. Infrastruktur). Auch hier entscheiden die Gruppen separat, wieviel sie beitragen wollen bzw. ob die Leistungen entgeltlich sind.
  • Das Koordinationsbüro kann in Abstimmung mit der Bündnisversammlung ein Kuratorium von Prominenten aufbauen, die den Bekannheitsgrad des Bündnisses steigern sollen.

Aufgaben des Bündnisses

  • Zentraler Ansprechpartner für alle Anfragen zum Thema Überwachung; Anfragen werden an die geeignete Fokusgruppe weitergeleitet.
    • Direkte Ansprachemöglichkeit beim Bündnis bzgl. Mitarbeit. Anfragen werden an die geeigneten Lokalgruppen weitergeleitet.
    • Online Überblick über alle Lokalgruppen aller Fokusgruppen zur direkten Ansprache.
    • Unterstützung der Fokusgruppen beim Aufbau neuer Lokalgruppen.
    • Direkte Ansprachemöglichkeit beim Bündnis bzgl. eines Referenten zu einem Überwachungsthema. Referenten aus den geeigneten Fokusgruppen werden vermittelt.
  • Öffentlichkeitsarbeit zur Sensibilisierung der Bürger auf die Überwachungsproblematik (z. B. mit der FsA-Demo)
    • Große Gemeinschaftskampagnen wie die FsA-Demo organisieren und dafür mobilisieren
    • Mit den Fokusgruppen spontane Aktionen (kreative Protestformen) als Reaktion auf aktuelle Entwicklungen organisieren und dafür mobilisieren
    • Gemeinsam mehr Medienaufmerksamkeit zu erzeugen, erarbeitete Stellungnahmen der einzelnen Fokusgruppen weiterverbreiten.
    • Aufklärung der Bürger über die Überwachungssituation und ihre Möglichkeiten zur individuellen Abwehr
    • Aufbau eines Kuratoriums von prominenten Unterstützern
    • Präsenz auf Veranstaltungen: Protest-“Marke“ und die vielfältigen Möglichkeiten zur Mitarbeit bekannt machen
  • Unterstützung der Fokusgruppen bei Aufgaben, die zentral besser und günstiger erledigt werden können, als wenn sie jede Fokusgruppe separat angeht. Die Aufgaben müssen dabei nicht vom Koordinationsbüro selbst übernommen werden. Es kann schon eine Vermittlung genügen, wenn die Aufgabe von einer Fokusgruppe für andere mit übernommen werden kann.
    • Online-Infrastruktur
    • Beratung in rechtlichen Fragen
    • Treffen zum Erfahrungsaustausch organisieren; Ergebnisse als Leitfaden zusammenfassen und an die Fokusgruppen verteilen
    • Nachrichtenverteiler zum Thema Überwachung
    • Pressespiegel
    • Auswertung von Kampagnen
    • Controllingunterstützung für die kleineren Fokus-Gruppen
    • Umfeldanalysen: Stärken, Schwächen, Chancen, Bedrohungen. Weiße Flecken aufspüren: Unbesetzte Themengebiete, unorganisierte Regionen, technische und rechtliche Entwicklungen
  • Lobbying für den Abbau von Überwachung und Überwachungsmöglichkeiten. Das Bündnis baut Kontakte zu Entscheidungsträgern auf und vermittelt fallabhängig Experten aus den Fokusgruppen zum Gespräch.
    • Beratung von Abgeordneten: Folgen für die Überwachung bei entsprechenden Gesetzesentwürfen
    • Gespräche mit (Technik-)Firmen und Interessenvertretungen (z. B. IHK)

Einwände

  • Das Bündnis soll nicht nur Gruppen umfassen, sondern auch Einzelpersonen.

Antwort: Nach dem Subsidiaritätsprinzip soll das Bündnis keinen bestehenden Gruppen Konkurrenz machen. Wenn es also bereits genügend Gruppen gibt, die Einzelpersonen ein Engagement ermöglichen, dann wäre der Aufbau einer parallelen Mitgliederstruktur kontraproduktiv. Mit dem AK Vorrat gibt es bereits eine große Gruppe, die zu unterschiedlichen Spezialthemen unter dem Komplex „Überwachung“ Einzelpersonen organisiert und Lokalgruppen aufbaut. Wenn der AK Vorrat für das Bündnis gewonnen werden kann, muss das Bündnis Einzelpersonen an diesen AK (und ggf. natürlich auch an die anderen Fokusgruppen im Bündnis) weiterleiten!

  • Es gibt bereits eine europäische Dachorganisation, die European Digital Rights (EDRi).

Antwort: Es handelt sich dabei wieder nur um eine Fokusgruppe (Digitales). Der Dachverband bündelt nur die gleichen Fokusgruppen in den einzelnen europäischen Ländern und nicht unterschiedliche Fokusgruppen (wie z. B. Geheimdienste, Whistleblower, Menschenrechte).

Nächste Schritte

  1. Erfahrungen von ähnlichen Bündnissen in anderen Bereichen einholen (z. B. bei „Meine Landwirtschft“)
  2. Die Erfahrungen in das Grobkonzept für das Bündnis einarbeiten
  3. Zwei, drei Fokusgruppen als „Lokomotiven“ (Promoter) auswählen
  4. Meinung und offizielle Zustimmung der Lokomotiven einholen (Verabschiedung des Grobkonzepts)
  5. Potentielle Fokusgruppen für das Bündnis zusammenstellen (als Ausgangsbasis kann die Liste der Organisationen hinter der FsA-Demo dienen)
  6. Interesse, Einwände, KO-Kriterien der Fokusgruppen in Hinblick auf das Grobkonzept einholen
  7. Darauf aufbauend die Details der Bündnisstruktur ausarbeiten
  8. Zustimmung bei allen Fokusgruppen einholen
  9. Formelle Gründung
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