BMI-Netzpolitik

Aus Freiheit statt Angst!

(Unterschied zwischen Versionen)
Wechseln zu: Navigation, Suche
(Welche Verantwortung haben Internet-Dienstleister bei der Bekämpfung illegaler Inhalte?)
(Weitere Themen)
Zeile 90: Zeile 90:
# Schutz der Verbraucher vor unangemessenen Einwilligungsklauseln, indem klargestellt wird, dass derartige Klauseln der gerichtlichen Kontrolle unterliegen,
# Schutz der Verbraucher vor unangemessenen Einwilligungsklauseln, indem klargestellt wird, dass derartige Klauseln der gerichtlichen Kontrolle unterliegen,
# Stopp der Ermächtigung des BSI zur verdachtslosen, flächendeckenden Aufzeichnung des Surfverhaltens zur „Störungserkennung“ usw.
# Stopp der Ermächtigung des BSI zur verdachtslosen, flächendeckenden Aufzeichnung des Surfverhaltens zur „Störungserkennung“ usw.
 +
#SIM-Karten-Registrierungspflicht aufheben, damit das Internet unterwegs anonym genutzt werden kann.
RalfB: Hier noch das Stichwort '''Netzneutralität''' ausführen. Das muss bei diesem Themenbereich genannt und als wichtiger Pflock eingeschlagen werden!
RalfB: Hier noch das Stichwort '''Netzneutralität''' ausführen. Das muss bei diesem Themenbereich genannt und als wichtiger Pflock eingeschlagen werden!

Version vom 20:14, 4. Mär. 2010

Das Bundesinnenministerium und die Beauftragte der Bundesregierung für Informationstechnik bieten vier Dialogveranstaltungen unter dem Titel "Perspektiven Deutscher Netzpolitik" an:

  1. Datenschutz und Datensicherheit im Internet (18.01.2010)
  2. Das Internet als Mehrwert erhalten (24.03.2010)
  3. Staatliche Angebote im Internet
  4. Schutz der Bürger vor Identitätsdiebstahl und sonstiger Kriminalität im Internet

Inhaltsverzeichnis

1. Dialog "Datenschutz und Datensicherheit im Internet" (18.01.2010)

Siehe Bericht

2. Dialog "Das Internet als Mehrwert erhalten" (24.03.2010)

Ein Mitglied des AK Vorrat ist auch zu dem zweiten Termin 24. März 2010 eingeladen. Einladung, Tagesordnung und Teilnehmerliste finden sich hier.

Auf dieser Seite sammeln wir Positionen, die in den Gesprächen ggf. angesprochen werden können, und entwerfen eine schriftliche Stellungnahme.

Bitte tragt eure Ideen zu den Fragen des Innenministers hier ein:

Illegale Inhalte

Wie gehen wir mit Konflikten zwischen der Freiheit des Informationszugangs und der Bekämpfung rechtswidriger Inhalte im Internet um?

pab:

  • Eine Gefährdung von Leib, Leben oder Freiheit durch illegale Inhalte im Internet ist in aller Regel ausgeschlossen.
  • Es ist nicht nachgewiesen, dass es durch die leichtere Verfügbarkeit illegaler Inhalte mehr Anhänger von Kinderpornografie, Rassismus usw. gäbe. In Dänemark gab es bis 1967 steigende Zahlen für die Herstellung und den Absatz verbotener pornographischer Literatur. Schon zwei Jahre nach der Aufhebung diesbezüglicher Verbotsbestimmungen gingen diese Zahlen rapide zurück. Dementsprechend lässt sich auch in anderen Bereichen nicht von vornherein behaupten, dass die Zugänglichkeit illegaler Inhalte über das Internet sozial schädlich sei.
  • Rechtswidrige Inhalte im Internet sind schon nach derzeitiger Rechtslage zu löschen.
  • Die Annahme präventiver Verhinderungspflichten durch die Rechtsprechung ("Störerhaftung") ist mit den Grundrechten der Anbieter und Nutzer nicht vereinbar. Berufsfreiheit und Meinungsfreiheit im Internet sind wieder herzustellen, indem klarzustellen ist, dass Informationsanbieter keine privatpolizeilichen Präventivpflichten treffen. Der Ausschluss privatpolizeilicher Präventivpflichten sichert sowohl die Grundlagen einer freien Informationsgesellschaft wie auch die Voraussetzungen einer erfolgreichen Informationswirtschaft als Zukunftstechnologie in Deutschland.
  • Nur bereits vorhandene, rechtsverletzende Inhalte müssen entfernt oder gesperrt werden, nicht etwa mögliche zukünftige rechtsverletzende Inhalte, von denen der Anbieter keine Kenntnis hat. Anbieter sind danach zur zukünftigen Unterlassung – eigentlich Verhinderung – von Rechtsverletzungen erst ab Kenntnis von dem konkreten Verstoß zu verpflichten.
  • Diensteanbieter dürfen zur Entfernung oder Sperrung von Informationen nur verpflichtet werden, wenn der Anspruchsteller eine entsprechende, vollstreckbare Gerichtsentscheidung vorlegt. Für Inhalteanbieter hat diese Regelung den Vorteil, dass die Gefahr einer voreiligen Sperrung von Angeboten ohne gerichtliche Prüfung eingedämmt wird. Auch „Abmahnwellen“ gegen Hoster werden auf diese Weise unterbunden. Diensteanbieter sind von den Kosten der erstinstanzlichen gerichtlichen Prüfung freizuhalten. Diese Regelung stärkt die Meinungsfreiheit in der Informationsgesellschaft und beseitigt die für Internet-Informationsmittler bisher bestehende Rechtsunsicherheit.

Wie können rechtliche Instrumente ausgestaltet werden, um illegale Inhalte zu bekämpfen, ohne die Freiheitsrechte der Beteiligten mehr als notwendig einzuschränken?

Welche Verantwortung haben Internet-Dienstleister bei der Bekämpfung illegaler Inhalte?

Thomas Lambeck:

  • Auf Gefahren hinweisen, wenn Diensteanbieter "in Pakete schauen" können?
    • Gedanken aus Artikel auf Netzpolitik.org (Vortrag vom 26C3):
      • Netzbetreiber verletzten die Netzneutralität, um unerwünschte Inhalte auszuschließen und eigene Gewinne zu steigern, indem sie Anwendungen ausschließen oder blocken.
      • "Skype wird in vielen Mobilnetzen geblockt, weil man selber Geld mit Telefonaten macht."
      • "Comcast hat in den USA Bittorrent geblockt, weil das Protokoll das Potential hat, sich zu einer Distributionsplattform zu entwickeln, die mit Comcasts Video on Demand Service konkurriert."
      • "Der kanadische Netzbetreiber Telus befand sich mit der Gewerkschaft im Arbeitskampf, auf einer Webseite diskutierten Gewerkschaftler über ihre Strategien im Arbeitskampf. Telus blockte Webseite eines Gewerkschaftsangehörigen."
      • "Der deutsche Netzbetreiber Freenet AG hatte 2004 für zahlreiche Kunden den Zugang zu zwei Webseiten gesperrt, die Kritik an dem Geschäftsgebaren des Providers übten."
      • "... Zensurinfrastruktur ..., um Kinderpornographie im Netz blocken zu können. In vielen anderen Ländern wird eine solche Zensurinfrastruktur genutzt, um Meinungsfreiheit zu unterbinden."
      • Apple USA zensiert in seinem Online-Medienshop deutsche Zeitungen, weil darin halb nackte Frauen zu sehen sind. (pab)

Sind Netzsperren als Ultima ratio denkbar? Wenn ja, unter welchen Voraussetzungen (rechtlich/technisch)?

pab: Netzsperren sind abzulehnen, weil sie Einfallstor für immer weitere Beschränkungen des freien Informationszugangs sind. Löschungen müssen an der Quelle erfolgen.

Wie können wir den Grundsatz „Löschen vor Sperren“ international umsetzen? Was tun wir, wenn die internationale Kooperation an Grenzen stößt?

pab:

  • Es ist richtig, dass deutsches Recht nur auf Angebote auf deutschen Servern Anwendung findet. Es gilt das Herkunftslandprinzip. Ausländische, in ihrem Herkunftsland rechtmäßige Inhalte müssen auch in Deutschland abrufbar sein.
  • Stattdessen sollte eine internationale Einigung darüber herbei geführt werden, welche Inhalte so schädlich sind, dass sie gesperrt werden müssen.

Welche Ausstattung benötigen Polizei und Staatsanwaltschaften, um besser gegen illegale Inhalte vorgehen zu können?

Geistiges Eigentum

Wie können Medien zum Herunterladen im Internet nutzerfreundlicher angeboten werden?

Thomas Lambeck: Ist diese Frage ernst gemeint?

  • Kein DRM!
  • Für Musik speziell?:
    • Freie Auswahl von Codec/Bitrate?
      • War IMHO einer der wichtigsten Gründe, die für AllOfMp3.com sprachen.
    • Preis?
      • Wenn heruntergeladene Musik, die ich selbst brennen muss (und womöglich nur wenige Male brennen kann), so teuer ist wie eine gepresste CD mit Booklet, wird das nichts.

Wie gehen wir mit massenhaften Bagatellverstöße gegen das Urheberrecht um?

Thomas Lambeck: Sagt das nicht der Begriff "Bagatellverstöße" schon? Und was ist mit massenhaft gemeint? (Jeder 1x?, jeder 1000x?)

Wie kann ein gerechter Ausgleich zwischen den Interessen der Künstler und Verwerter einerseits und der Nutzer von Internetangeboten andererseits aussehen? Brauchen wir alternative, pauschale Vergütungslösungen („Kultur-Flatrate“)?

pab:

  • Nach der Markteinführung privater Tonbandgeräte hat der BGH erkannt, dass ein Verbot des anonymen Angebots solcher Technologien den Beteiligten unzumutbar wäre; er hat die Rechteinhaber stattdessen darauf verwiesen, ein „angemessenes Pauschalentgelt“ zu liquidieren (BGH NJW 1964, 2157). Erst infolge dieses Urteils hat es der Deutsche Bundestag vermocht, gegen die Interessen der Rechteinhaber die private Vervielfältigung von Werken zu legalisieren und für eine angemessene Pauschalvergütung zu sorgen (§§ 53, 54 UrhG). Nachfolgend hat auch das BVerfG die Forderung nach einer unmittelbaren Inanspruchnahme der Verbraucher verworfen, „besonders weil eine solche Verpflichtung ohne Eingriffe in die private Sphäre nicht durchsetzbar“ wäre und die dazu erforderlichen „Kontrollmaßnahmen im persönlichen Bereich des Besitzers“ grundrechtswidrig wären (BVerfGE 31, 255, 267 f.).
  • Heute steht der Gesetzgeber vor der vergleichbaren Aufgabe, Rechteinhaber auf Vergütungsansprüche gegen diejenigen zu verweisen, die gewerblich von dem rechteeingreifenden Informationsaustausch zu privaten Zwecken profitieren und diesen mit dem Pauschalentgelt abzugelten. Nur so ist ein angemessener Ausgleich zwischen dem Freiheits- und Datenschutzinteresse der überwältigenden Mehrheit rechtstreuer Internetnutzer, der Berufsfreiheit der technischen Dienstleister und dem Eigentumsinteresse der Rechteinhaber herzustellen.

Weitere Themen

pab: Gemessen am Titel der Veranstaltung "Das Internet als Mehrwert erhalten" scheint mit der Innenminister die falschen Themen anzusprechen. Was sind denn unsere Forderungen, um das "Internet als Mehrwert zu erhalten"?

  1. Abschaffung der EU-Richtlinie zur flächendeckenden Protokollierung der Kommunikation und unserer Standorte (Vorratsdatenspeicherung),
  2. Erstreckung des Fernmeldegeheimnisses auf die Nutzung von Internetangeboten,
  3. Weitergabe von Informationen über Internetnutzer an Behörden nur unter den Voraussetzungen, die für das Abhören von Telefonen gelten,
  4. Schaffung von Rechtssicherheit durch Klarstellung, dass der gesetzliche Datenschutz auch für Internet-Protocol-Adressen gilt,
  5. Verbot der Erstellung von Nutzerprofilen ohne Einwilligung des Nutzers,
  6. Stärkung des Rechts auf anonyme Internetnutzung durch ein wirksames Koppelungsverbot,
  7. Schutz der Verbraucher vor unangemessenen Einwilligungsklauseln, indem klargestellt wird, dass derartige Klauseln der gerichtlichen Kontrolle unterliegen,
  8. Stopp der Ermächtigung des BSI zur verdachtslosen, flächendeckenden Aufzeichnung des Surfverhaltens zur „Störungserkennung“ usw.
  9. SIM-Karten-Registrierungspflicht aufheben, damit das Internet unterwegs anonym genutzt werden kann.

RalfB: Hier noch das Stichwort Netzneutralität ausführen. Das muss bei diesem Themenbereich genannt und als wichtiger Pflock eingeschlagen werden!


Fußnoten


3. Dialog "Staatliche Angebote im Internet"

(noch keine Einladung)

  • hier geht es nicht nur um Webseiten der staatlichen Institutionen, sondern die Frage ist, wo wirtschaftliche Unternehmen ein Monopol haben, das der Staat ausgleichen muss. Siehe Beispiel Suchmaschine Google im Beeich Suchen und Scannen von Büchern. Hier müssen die staatlichen bibliotheken elektronische Bücher archivieren und der Staat muss auch was für eine Suche der Internetseiten tun, wie es Quaero getan hat, z.B. könnte jede Buildungsinstiution bzw. jede staatliche Webseite per Gesetz verpflichtet werden, am yacy suchnetz teilzunehmen.

4. Dialog "Schutz der Bürger vor Identitätsdiebstahl und sonstiger Kriminalität im Internet"

(noch keine Einladung)

Siehe auch

Persönliche Werkzeuge
Werkzeuge