Berichte von Treffen des Bundesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit (BfDI) mit Vertretern der Zivilgesellschaft

Aus Freiheit statt Angst!
Version vom 5. Januar 2020, 19:36 Uhr von Novider (Diskussion | Beiträge) (Die Seite wurde neu angelegt: == Treffen bei BfDI Kelber am 19. 12. 2019 == Kelber berichtete von einer Umstrukturierung seiner Behörde, die nach der Umstrukturierung über vier Referate verfüge...)
(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Treffen bei BfDI Kelber am 19. 12. 2019

Kelber berichtete von einer Umstrukturierung seiner Behörde, die nach der Umstrukturierung über vier Referate verfügen wird. 2020 wird die Behörde in Bonn neue Räumlichkeiten beziehen.

Hauptthema des Treffens waren die neuen Polizei- und Überwachungsgesetze.

Friedemann Ebelt von Digitalcourage gab einen Impuls zum Thema Polizeigesetze.

Im Rahmen von Polizei 2020 ist der Aufbau einer neuen IT-Infrastruktur geplant. Der BfDI war hierbei nicht eingebunden.

Es gibt ein bundesweites Bündnis gegen die Verschärfung der Polizeigesetze. Es vertritt die Position, dass ein Moratorium geboten ist, da es keinen Nacnhweis der Wirksamkeit der Verschärfungen gibt. Es ist notwendig, eine Überwachungsgesamtrechnung aufzumachen. Das Problem mit immer weiteren Verschärfungen ist, dass sie zwar eingeführt, aber so gut wie nie wieder zurückgenommen werden.

Bei der Nachrichtendienstgesetzgebung stellt sich die Frage, ob die neuen Befugnisse verfassungsgemäß sind ebenso wie die Frage nach Kontrollinstrumenten. Die G10-Kommission ist mit Befugnissen überfrachtet, aber bereits jetzt am Limit und überfordert. Evtl. sollte der BfDI hier Kontrollbefugnisse ausüben?

Eine kreative Idee ist die automatische Überprüfung von Überwachungsanträgen auf "Boilerplate"-Texte

Auch bei der Nachrichtendienstgesetzgebung wird ein Gesetzgebungsmoratorium für wünschenswert erachtet, um weg von der aktuellen Flickschusterei zu überlegteren, planvolleren Lösungen zu gelangen. Schließlich umfasst der Begriff "Sicherheit" nicht nur "Sicherheit vor Ort", sondern auch "Rechtssicherheit". Diese Normenklarkeit wird in der aktuellen Gesetzgebung vermisst. Längere Diskussion, wie man so eine "Überwachungsresamtrechnung" machen kann. Digitalcourage hat keine geeignete Methodik entwickelt. Kelber sagt, eine Stiftung wäre vielleicht geeignet. Es gibt eine Wortmeldung von der Friedrich-Naumann-Stiftung, die könnte das vielleicht.

Bei der Kontrolle der Auslands- und Fernaufklärung hat der BfDI die alleinige Kontrollbefugniss.

Kelber wünscht eine Kooperation der Kontrollinstanzen, da die Nachrichtendienste die Kontrollorgane gegeneinander ausspielen können, so dass eine Kontrolllücke entsteht. Ferner weist er auf Defizite bei der Umsetzung der "Justiz- und Innerres" Richtlinie hin, die er aber in seiner Eigenschaft nicht rügen kann. (Zu verstehen als Hinweis für uns, dass wir das tun.)

Im § 23 Verfassungsschutzgesetz ist geregelt, welche Daten von deutscher Seite für internationale Kooperationen bereitgestellt werden. Eine Zusammenarbeit mit ausländischen Kontrollbehörden wird für wichtig erachtet.

Lässt sich die Novelle der Nachrichtendienstgesetzgebung noch verhindern?

Mark Spitz von der Gesellschaft für Freiheitsrechte hält den Referentenentwurd für handwerklich schlecht gemacht. Die Kontrolllücke müsse thematisiert werden. Themen wie Befristung und Evaluierung werden im Entwurf verneint.

Eine Auswertung der Flut von Polizeigesetzen nach white/black wird gewünscht, aber ein Gesamtüberblick fehlt bisher.

Das Whitepaper Polizei 2020 lässt erwarten, dass die Bundesgesetzgebung bis 2025 dauern wird.

Das BfDI will Informationen präaktiv bereitstellen.

Registermodernisierungsgesetz

Das Thema Registermodernisierungsgesetz kamn nur kurz zur Sprache- Kelber sieht Vorteile in Form eines "Datencockpits" für die Bürger. Eine übergreifende ID ist seiner Meinung nach nicht verfassungskonform, das BMI will diese dennoch auf der Steuer-ID aufbauen. Der BfDI hat dem BMI die Frage gestellt, warum kein alternativer Ansatz verfolgt wird, der auf eine übergreifende ID verzichtet. Die Begründung des BMI läuft darauf hinaus, dass in der Begründung des Verfassungsgerichtsuteils von 1983 darauf abgehben wird, dass der Bürger mit dem Staat nicht auf Augenhöhe sei und daher nicht weiß, was dieser über ihn gespeichert hat. Diese Begründung würde mit dem Datencockpit ausgehebelt, das dem Bürger die Möglichkeit gibt, abzufragen, welche Informationen der Staat über ihn hat.

Implantatmelderegistererrichtungsgesetz

Es wurde festgestellt, dass für den an sich lobenswerten Ansatz eines zentralen Implantatregisters zu viele Informationen gespeichert werden (die komplette Patientenhistorie). Kelber meinte hier etwas kryptisch, dass dieser offenkundige Bruch mit dem Prinzip der Datensparsamkeit "noch nicht ausgefochten" sei.