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(Flyer gegen das BKA-Gesetz)
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Flyer gegen das BKA-Gesetz
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== Stoppt das BKA-Gesetz! ==
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=== Heimliche Online-Durchsuchung; V-Leute; Überwachung auch von Unverdächtigen; Ermitteln ohne konkreten Verdacht – das Bundeskriminalamt soll künftig intensiv schnüffeln dürfen. Stasi 2.0? ===
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Noch sind die Aufgaben des Bundeskriminalamtes (BKA) überschaubar – Es ist dafür zuständig, die Polizeiarbeit zwischen den Ländern zu koordinieren, Informationen für die unterschiedlichen Polizeien zu verwalten, bei internationaler Kriminalität gemeinsam mit Stellen wie Interpol zu ermitteln sowie Mitglieder der Verfassungsorgane (z. B. Abgeordnete) zu schützen. Eine zentrale Behörde, die auf eigene Faust ermittelt, auch zur Gefahrenabwehr – aufgrund der Erfahrung vergangener Diktaturen war das bisher ein Tabu.<br/>
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Doch das soll jetzt anders werden: Das BKA soll künftig eigenmächtig ermitteln dürfen, wenn es erhebliche Gefahren vermutet. Höchst umstrittene Instrumente wie Rasterfahndung, heimliche Online-Durchsuchung und der große Lauschangriff würden ebenfalls zum Einsatz kommen, sollte der Bundestag am kommenden Mittwoch das neue BKA-Gesetz verabschieden.<br/>
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'''Das BKA soll künftig alle überwachen dürfen''', die im engeren Kontakt mit potentiellen „Gefährdern“ stehen. Beispielsweise soll die Telekommunikationsüberwachung bei Personen möglich werden, die die verdächtigten Person beispielsweise ihr Telefon nutzen lassen oder Nachrichten dieser Person entgegennehmen könnten.<br/>
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Alle öffentlichen und nicht-öffentlichen Stellen sollen '''verpflichtet werden, über Verdächtige Auskunft zu erteilen – auch Journalisten'''. Das neue BKA-Gesetz nimmt ausdrücklich nur Abgeordnete, deren Mitarbeiter, Verteidiger der verdächtigten Person und Geistliche von dieser Auskunftspflicht aus. Journalisten beispielsweise könnten sich nicht mehr auf ihren Informantenschutz berufen – die Pressefreiheit wird dadurch massiv eingeschränkt.<br/>
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'''Die erlangten Daten''' dürfen an andere Polizeien, öffentliche Stellen und Geheimdienste weitergegeben werden. Eine Löschung der Daten ist nicht vorgesehen.<br/>
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Die '''Online-Durchsuchung''' soll auch eine „Gefahr im Verzug“-Regelung bekommen. Dabei wurde BKA-Chef Jörg Ziercke bisher nicht müde zu betonen, dass der Trojaner vor jeder Anwendung aufwendig individuell programmiert werden müsse, und daher nur in Einzelfällen zum Einsatz kommen könne…<br/>
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Künftig sollen auch '''Wanzen und Minikameras''' bei Verdächtigen heimlich installiert werden. Auch bei Bekannten soll dies möglich sein, wenn anzunehmen sei, dass die verdächtige Person dort verkehre und eine Ermittlung „sonst erheblich erschwert werde“.
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Ein '''Abhörverbot''' ist nur vorgesehen, wenn davon auszugehen sei, dass die abgehörten Inhalte '''ausschließlich privater Natur''' seien. Ansonsten wird die Erwägung, ob der besonders schützenswerte Kernbereich der privaten Lebensgestaltung berührt wird, '''von Mitarbeitern des BKA''' vorgenommen. Vorgesehen sind zwei BKA-Mitarbeiter sowie der Datenschutzbeauftragte der Behörde. Dass die Privatsphäre schon in dem Moment verletzt wird, in dem er anderen Personen zugänglich wird, ignoriert die Große Koalition völlig.<br/>
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''„Staatliche Schnüffeleien in den Computern von Redaktionen und freien Journalisten sind mit dem Grundrecht der Pressefreiheit nicht vereinbar“.<br/>
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Michael Konken, Bundesvorsitzender des Deutschen Journalisten-Verbandes''
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==== Das BKA-Gesetz gefährdet unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung in einer vollkommen unverhältnismäßigen Art und Weise. Es hölt Grundrechte wie Privatsphäre und Pressefreiheit aus und hebt stellenweise die Gewaltenteilung auf. Sprechen Sie mit Ihren Bundestags- und Landtagsabgeordneten. Fordern Sie sie auf, diesem verfassungswidrigen Gesetz die Stimme zu verweigern! Kontakt zu den Abgeordeten gibt es z. B. auf www.abgeordnetenwatch.de ====

Version vom 12:09, 8. Nov. 2008


Stoppt das BKA-Gesetz!

Heimliche Online-Durchsuchung; V-Leute; Überwachung auch von Unverdächtigen; Ermitteln ohne konkreten Verdacht – das Bundeskriminalamt soll künftig intensiv schnüffeln dürfen. Stasi 2.0?

Noch sind die Aufgaben des Bundeskriminalamtes (BKA) überschaubar – Es ist dafür zuständig, die Polizeiarbeit zwischen den Ländern zu koordinieren, Informationen für die unterschiedlichen Polizeien zu verwalten, bei internationaler Kriminalität gemeinsam mit Stellen wie Interpol zu ermitteln sowie Mitglieder der Verfassungsorgane (z. B. Abgeordnete) zu schützen. Eine zentrale Behörde, die auf eigene Faust ermittelt, auch zur Gefahrenabwehr – aufgrund der Erfahrung vergangener Diktaturen war das bisher ein Tabu.

Doch das soll jetzt anders werden: Das BKA soll künftig eigenmächtig ermitteln dürfen, wenn es erhebliche Gefahren vermutet. Höchst umstrittene Instrumente wie Rasterfahndung, heimliche Online-Durchsuchung und der große Lauschangriff würden ebenfalls zum Einsatz kommen, sollte der Bundestag am kommenden Mittwoch das neue BKA-Gesetz verabschieden.

Das BKA soll künftig alle überwachen dürfen, die im engeren Kontakt mit potentiellen „Gefährdern“ stehen. Beispielsweise soll die Telekommunikationsüberwachung bei Personen möglich werden, die die verdächtigten Person beispielsweise ihr Telefon nutzen lassen oder Nachrichten dieser Person entgegennehmen könnten.

Alle öffentlichen und nicht-öffentlichen Stellen sollen verpflichtet werden, über Verdächtige Auskunft zu erteilen – auch Journalisten. Das neue BKA-Gesetz nimmt ausdrücklich nur Abgeordnete, deren Mitarbeiter, Verteidiger der verdächtigten Person und Geistliche von dieser Auskunftspflicht aus. Journalisten beispielsweise könnten sich nicht mehr auf ihren Informantenschutz berufen – die Pressefreiheit wird dadurch massiv eingeschränkt.

Die erlangten Daten dürfen an andere Polizeien, öffentliche Stellen und Geheimdienste weitergegeben werden. Eine Löschung der Daten ist nicht vorgesehen.

Die Online-Durchsuchung soll auch eine „Gefahr im Verzug“-Regelung bekommen. Dabei wurde BKA-Chef Jörg Ziercke bisher nicht müde zu betonen, dass der Trojaner vor jeder Anwendung aufwendig individuell programmiert werden müsse, und daher nur in Einzelfällen zum Einsatz kommen könne…

Künftig sollen auch Wanzen und Minikameras bei Verdächtigen heimlich installiert werden. Auch bei Bekannten soll dies möglich sein, wenn anzunehmen sei, dass die verdächtige Person dort verkehre und eine Ermittlung „sonst erheblich erschwert werde“. Ein Abhörverbot ist nur vorgesehen, wenn davon auszugehen sei, dass die abgehörten Inhalte ausschließlich privater Natur seien. Ansonsten wird die Erwägung, ob der besonders schützenswerte Kernbereich der privaten Lebensgestaltung berührt wird, von Mitarbeitern des BKA vorgenommen. Vorgesehen sind zwei BKA-Mitarbeiter sowie der Datenschutzbeauftragte der Behörde. Dass die Privatsphäre schon in dem Moment verletzt wird, in dem er anderen Personen zugänglich wird, ignoriert die Große Koalition völlig.

„Staatliche Schnüffeleien in den Computern von Redaktionen und freien Journalisten sind mit dem Grundrecht der Pressefreiheit nicht vereinbar“.
Michael Konken, Bundesvorsitzender des Deutschen Journalisten-Verbandes

Das BKA-Gesetz gefährdet unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung in einer vollkommen unverhältnismäßigen Art und Weise. Es hölt Grundrechte wie Privatsphäre und Pressefreiheit aus und hebt stellenweise die Gewaltenteilung auf. Sprechen Sie mit Ihren Bundestags- und Landtagsabgeordneten. Fordern Sie sie auf, diesem verfassungswidrigen Gesetz die Stimme zu verweigern! Kontakt zu den Abgeordeten gibt es z. B. auf www.abgeordnetenwatch.de

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