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Aus Freiheit statt Angst!

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Stoppt das BKA-Gesetz!

Heimliche Online-Durchsuchung, V-Leute, Aushöhlung der Pressefreiheit, Überwachung auch von Unverdächtigen, Ermitteln ohne konkreten Verdacht – das Bundeskriminalamt soll künftig deutlich intensiver schnüffeln dürfen, auch präventiv.

Bisher sind die Aufgaben des Bundeskriminalamtes (BKA) überschaubar – Es ist dafür zuständig, die Polizeiarbeit zwischen den Ländern zu koordinieren, Informationen für die unterschiedlichen Ermittlungsbehörden zu verwalten, bei internationaler Kriminalität gemeinsam mit Stellen wie Interpol zu ermitteln sowie Mitglieder der Verfassungsorgane (z. B. Abgeordnete) zu schützen. Eine bundesweite Behörde, die auf eigene Faust – auch präventiv – ermittelt: Das war aufgrund der Erfahrungen aus vergangenen Diktaturen bisher ein Tabu.

Die Große Koalition will dieses bewährte Prinzip jetzt abschaffen: Das BKA soll künftig eigenmächtig ermitteln, wenn es erhebliche Gefahren vermutet. Höchst umstrittene und rechtsstaatlich fragwürdige Instrumente wie Rasterfahndung, heimliche Online-Durchsuchung und der große Lauschangriff würden ebenfalls zum Einsatz kommen, sollte der Bundestag am kommenden Mittwoch, den 12.11., das neue BKA-Gesetz verabschieden.

Das BKA soll künftig alle überwachen dürfen, die im engeren Kontakt mit potentiellen „Gefährdern“ stehen. Beispielsweise soll die Telekommunikationsüberwachung bei Personen erlaubt werden, die verdächtigten Personen etwa ihr Telefon zu Verfügung stellen oder Nachrichten solcher Personen entgegennehmen könnten.

Alle öffentlichen und nicht-öffentlichen Stellen sollen verpflichtet werden, über Verdächtige Auskunft zu erteilen – auch Journalisten. Das neue BKA-Gesetz nimmt ausdrücklich nur Abgeordnete und deren Mitarbeiter, Verteidiger der verdächtigten Person und Geistliche von dieser Auskunftspflicht aus. Journalisten könnten sich somit nicht mehr auf ihren Informantenschutz berufen. Die massive Einschränkung der Pressefreiheit ist offensichtlich.

Die vom BKA erlangten Daten dürfen von diesem an andere Behörden, öffentliche Stellen und Geheimdienste weitergegeben werden. Eine Löschung der Daten ist nicht vorgesehen.

Die Online-Durchsuchung soll, unter Berufung auf „Gefahr im Verzug“, auch ohne richterliche Anordnung durchgeführt werden können. Dabei wurde BKA-Chef Jörg Ziercke bisher nicht müde zu betonen, dass der zur Durchsuchung notwendige Trojaner vor jedem Einsatz aufwendig individuell programmiert werden müsse, und daher nur in Einzelfällen zum Einsatz kommen könne – Was aber logischerweise der Idee von „Gefahr im Verzug“ widerspricht.

Künftig soll das BKA die Befugnis erhalten, auch Wanzen und Minikameras heimlich bei Verdächtigen zu installieren. Auch bei Bekannten Verdächtiger soll dies möglich sein, wenn anzunehmen sei, dass die verdächtige Person dort verkehre und eine Ermittlung „sonst erheblich erschwert werde“.

Ein Abhörverbot ist nur vorgesehen, wenn davon auszugehen sei, dass die abgehörten Inhalte ausschließlich privater Natur seien. Die Erwägung, ob mit der Überwachung der besonders schützenswerte Kernbereich der privaten Lebensgestaltung berührt wird, soll von Mitarbeitern des BKA vorgenommen werden. Vorgesehen sind hierfür zwei BKA-Mitarbeiter sowie der Datenschutzbeauftragte der Behörde. Das BKA soll sich selbst kontrollieren. Dass die Privatsphäre des Überwachten schon in dem Moment verletzt wird, in dem die Daten anderen Personen zugänglich werden, ignoriert die Große Koalition völlig.

„Staatliche Schnüffeleien in den Computern von Redaktionen und freien Journalisten sind mit dem Grundrecht der Pressefreiheit nicht vereinbar“.
Michael Konken, Bundesvorsitzender des Deutschen Journalisten-Verbandes

Das BKA-Gesetz gefährdet unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung in vollkommen unverhältnismäßiger Art und Weise. Es hölt Grundrechte wie Privatsphäre und Pressefreiheit aus und hebt stellenweise die Gewaltenteilung auf. Sprechen Sie mit Ihren Bundestags- und Landtagsabgeordneten. Fordern Sie sie auf, diesem verfassungswidrigen Gesetz die Stimme zu verweigern! Kontakt zu Ihren Abgeordeten finden Sie z. B. auf www.abgeordnetenwatch.de

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ZeitpunktBenutzerMaßeDateigrößeKommentar
(aktuell)23:56, 8. Nov. 2008Twentythree (Diskussion | Beiträge)156 KBUpdate
12:10, 8. Nov. 2008Twentythree (Diskussion | Beiträge)162 KBKl. Korrektur
12:02, 8. Nov. 2008Twentythree (Diskussion | Beiträge)162 KBFlyer gegen das BKA-Gesetz

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