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Version vom 22:03, 2. Nov. 2008 von Nic (Diskussion | Beiträge)
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Wird das BKA bald zum deutschen FBI?

Das BKA soll exekutive Befugnisse bekommen

Das neue BKA-Gesetz, das demnächst vom Bundestag verabschiedet werden soll, wird von vielen Menschen kritisch betrachtet. Aus Gründen der inneren Sicherheit sollen die Kompetenzen des Bundeskriminalamtes erweitert werden. Durch die Änderungen wird es dann mehr einem mit umfangreichen Kompetenzen zur Gefahrenabwehr ausgestatteten inneren Abwehrdienst, wie es ihn zum Beispiel in den USA mit dem FBI gibt, gleichen als einer regulären Polizeibehörde. Besonders umstritten sind dabei die Onlindurchsuchung und die Videoüberwachung von Wohnräumen.

Bei der Onlinedurchsuchung soll nach den Plänen Bundesinnenminister Schäubles mit Hilfe einer Software der Computer eines Verdächtigen über das Internet durchsucht werden. Da der Verdächtige davon nichts mitbekommt, ist dies ein weitreichender Schritt weg von der normalen Hausdurchsuchung, bei der der Bürger die Möglichkeit hat, vor Ort dabei zu sein und Zeugen anzurufen. Ein weiterer gravierender Unterschied ist die mangelnde Transparenz. Da es keine Möglichkeit gibt, Daten über das Internet nachweisbar original zu übernehmen, werden die Ermittler auf der Basis von Mutmaßungen gegen Verdächtige ermitteln müssen. Sehr problematisch ist auch die Videoüberwachung, die durch das Gesetz dem BKA möglich wird. Sie soll aber nicht bei Verdächtigen, sondern ebenso wie der große Lauschangriff bald auch in Wohnräumen ihrer Kontaktpersonen zugelassen werden. Dadurch wird der Kreis von Personen, deren Privatsphäre verletzt wird, extrem ausgeweitet. Dementsprechend negativ urteilt auch Bundestagsvizepräsidentin Petra Pau: "Davon betroffen können auch Personen sein, die andere Personen kennen, die wiederum noch andere Personen kennen, also letztlich alle".

Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung lehnt die geplante Novelle des BKA-Gesetzes vehement ab, soll das BKA im Zuge der Reform doch neue Ermittlungsinstrumentarien erhalten, die bisher Geheimdiensten vorbehalten waren. Hierzu zählt unter anderem die sogenannte Onlinedurchsuchung.

Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung reichte am 6. Mai 2008 eine Petition gegen die geplante Novelle des Bundeskriminalamtsgesetzes (BKA-Gesetz) ein und rief alle Bürgerinnen und Bürger dazu auf, die Petition zu unterstützen. Bis zum 1. Juli 2008 konnte die Petition sowohl im Internet als auch auf Unterschriftenlisten unterschrieben werden. 11021 Menschen unterschrieben online, mindestens 860 weitere offline. „Neben der fast schon nebensächlichen Onlinedurchsuchung bekommt das BKA also geheimdienstliche Züge mit polizeilichen Befugnissen in fast allen Kriminalitätsbereichen“, warnt Suat Kasem, die die Petition für den Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung beim Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages einreichte.

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(aktuell)15:23, 6. Sep. 2008Twentythree (Diskussion | Beiträge)22 KBInfomaterial der Braunschweiger OG: Stellwände: BKA-Gesetz

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