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Aus Freiheit statt Angst!

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Inhaltsverzeichnis

Seite 1 (unverändert)

Stoppt die Vorratsdatenspeicherung

„Wer grundlegende Freiheiten aufgibt, um vorübergehend ein wenig Sicherheit zu gewinnen, verdient weder Freiheit noch Sicherheit.“

Benjamin Franklin

Seite 6 (unverändert)

„Ich habe Angst vor terroristischen Angriffen, davor muss mich der Staat doch schützen“

Es ist die Pflicht unseres Staates uns vor Bedrohungen zu schützen und dafür geeignete Sicherheitsmaßnahmen zu ergreifen. Sicherheit ist allerdings kein Selbstzweck - Sicherheit dient dem Schutz unserer im Grundgesetz verbrieften Rechte, unseres demokratischen Rechtsstaats. Über 80 Millionen Bundesbürger unter Generalverdacht zu stellen und umfassend ihr Kommunikationsverhalten aufzuzeichnen, dient nicht dem Schutz unserer Grundrechte, sondern untergräbt diese.

„Frau Merkel lässt vorsorglich Informationen über unsere Telefonate, Bewegungen und Internetnutzung sammeln für den Fall, dass wir zu Verbrechern werden.“ Ralf Bendrath, Politikwissenschaftler

Kontakt Weitere Informationen zur Arbeit des Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung und zum Thema Überwachung: Internet www.ak-vorrat.de E-Mail

Seite 5

Die Vorratsdatenspeicherung

Der Bundestag hat zum 18.12.2015 mit den Stimmen von CDU/CSU und SPD die systematische und verdachtsunabhängige Protokollierung des Telekommunikationsverhaltens der gesamten Bevölkerung wieder eingeführt. Im Namen der Verbrechensbekämpfung soll spätestens ab 1. Juli 2017 zehn Wochen lang nachvollziehbar sein, wer mit wem in den per Telefon oder Handy in Kontakt gestanden hat. Bei Handy-Telefonaten und SMS wird auch der jeweilige Standort des Benutzers festgehalten und vier Wochen lang gespeichert. In Verbindung mit anderen Daten soll auch die Internetnutzung nachvollziehbar werden.

Die Vorratsdatenspeicherung verstößt gegen das Grundrecht auf Privatsphäre. Die Vorratsdatenspeicherung beeinträchtigt vertrauliche berufliche Aktivitäten (Medizin, Kirche, Recht, Journalismus), aber auch politisches Engagement und unternehmerische Aktivitäten. Sie verstößt gegen das rechtsstaatliche Prinzip der Unschuldsvermutung und kann von Kriminellen leicht umgangen werden. Sie ist teuer und belastet die Wirtschaft und Verbraucher.

„Es ist ein offensichtlich unverhältnismäßiger Eingriff in unsere Grundrechte, das Kommunikations- und Bewegungsverhalten der gesamten Bevölkerung zu protokollieren, um die Aufklärungsquote um mikroskopische 0,006% steigern zu können.“ Patrick Breyer, Jurist

Seiten 2-4 (Innenseiten)

Das "Gesetz zur Einführung einer Speicherpflicht" verpflichtet Telekommunikationsunternehmen, Daten über die Kommunikation ihrer Kunden auf Vorrat zu speichern.

Zur verbesserten Strafverfolgung wird zehn Wochen lang nachvollziehbar, wer mit wem per Telefon oder Handy in Verbindung gestanden oder das Internet genutzt hat. Bei Handy-Telefonaten und SMS wird auch der jeweilige Standort des Benutzers festgehalten und vier Wochen lang gespeichert. In Verbindung mit anderen Daten soll auch die Internetnutzung nachvollziehbar werden.

Eine derart weitreichende Registrierung des Verhaltens der Menschen in Deutschland halten wir für inakzeptabel. Ohne jeden Verdacht einer Straftat sollen sensible Informationen über die sozialen Beziehungen (einschließlich Geschäftsbeziehungen), die Bewegungen und die individuelle Lebenssituation (z.B. Kontakte mit Ärzten, Rechtsanwälten, Psychologen, Beratungsstellen) von über 80 Millionen Bundesbürgerinnen und Bundesbürgern gesammelt werden.

Damit höhlt die Vorratsdatenspeicherung Anwalts-, Arzt-, Seelsorge-, Beratungs- und andere Berufsgeheimnisse aus und begünstigt Wirtschaftsspionage. Sie untergräbt den Schutz journalistischer Quellen und beschädigt damit die Pressefreiheit im Kern. Die enormen Kosten einer Vorratsdatenspeicherung sind von den Telekommunikationsunternehmen zu tragen. Dies wird Preiserhöhungen nach sich ziehen, zur Einstellung von Angeboten führen und mittelbar auch die Verbraucher belasten.

Untersuchungen zeigen, dass bereits die gegenwärtig verfügbaren Kommunikationsdaten ganz regelmäßig zur effektiven Aufklärung von Straftaten ausreichen.

Es ist nicht nachgewiesen, dass eine Vorratsdatenspeicherung besser vor Kriminalität schützen würde. Dagegen wird sie Millionen von Euro kosten, die Privatsphäre Unschuldiger gefährden, vertrauliche Kommunikation beeinträchtigen und den Weg in eine immer weiter reichende Massenansammlung von Informationen über die gesamte Bevölkerung ebnen. Rechtsexperten erwarten, dass das Bundesverfassungsgericht eine Pflicht zur verdachtslosen Vorratsdatenspeicherung von Kommunikationsdaten für verfassungswidrig erklären wird. Außerdem wird erwartet, dass die EG-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung vor dem Europäischen Gerichtshof keinen Bestand haben wird. Die Richtlinie verstößt gegen die im Europarecht verankerten Grundrechte und ist in vertragsverletzender Weise zustande gekommen. Irland hat bereits Klage gegen die Richtlinie erhoben. Der Ausgang dieser Klage sollte zumindestens abgewartet werden!

Vertreter der BürgerInnen, der Medien, der freien Berufe und der Wirtschaft lehnen die Vorratsdatenspeicherung ab. Wir appellieren an die Politik, das Gesetz zur umfassenden und verdachtsunabhängigen Speicherung von Daten aufzuheben.

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