Briefe an den Bundespräsidenten

Aus Freiheit statt Angst!

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Der Bundespräsident hat unter bestimmten Vorraussetzungen das Recht, seine Unterschrift unter ein Gesetz zu verweigern. Mit der Briefaktion fordern wir ihn auf von diesem Recht Gebrauch zu machen. Es ist daher eine mögliche, einfache und legale Methode.

Inhaltsverzeichnis

Grundsätzliches

Wer einen Brief an den Bundespräsidenten zu schreiben erwägt, sollte sich über die Risiken einer "Briefwelle" sowie die möglichen Fettnäpfchen eines Briefs bewusst sein:

  • Als Verfassungsorgan darf er auf keine Weise zu einer Entscheidung genötigt werden und wird auf jede Art von Druck allergisch reagieren, wie zum Beispiel bei der Ablehnung einer Begnadigung des Ex-RAF-Terroristen Christian Klar.
  • Eine Verweigerung der Unterzeichnung des Gesetzes könnte dazu führen, dass das Gesetz noch einmal überarbeit und "weichgespült" wird, indem z.B. die momentane Benachteiligung gewisser Berufsgruppen aufgehoben wird. Eine solche weichgespülte Aktion könnte für einige Bündnispartner des Arbeitskreises Vorratsdatenspeicherung akzeptabel sein und das Gefühl vermitteln, wir hätten unser Ziel erreicht. Sie könnte das Bundesverfassungsgericht leichter passieren, ohne dass unsere wichtigsten Einwände gegen die Generalverdächtigung aller Menschen in Deutschland kassiert werden.

Wie?

Briefe an den Bundespräsidenten sollten respektvoll formuliert sein. Man schreibt weniger an die Person als an das Verfassungsorgan Bundespräsident. Trotzdem sollte man seine Angelegenheit und seine Argumente frei vortragen.

Anschrift

An den Bundespräsidenten der Bundesrepublik Deutschland
Herrn Köhler
Bundespräsidialamt
Spreeweg 1
10557  Berlin
Deutschland

Anrede und Schlussformel

Anrede: Sehr geehrter Herr Bundespräsident

Schlussformel: Mit vorzüglicher Hochachtung / Mit ausgezeichneter Hochachtung / Hochachtungsvoll

Textblöcke und Entwürfe

Bitte teilt Eure Ideen mit:

  • Große rechtstechnische Neuerung: Private Dritte (Provider) werden in die Pflicht genommen, für den Staat präventive Überwachungsaufgaben zu übernehmen. Derartiges wurde auf deutschem Boden mit der Wiedervereinigung Deutschlands grundsätzlich abgeschafft. Ausnahmen finden sich beim Einsatz verdeckter Ermittler, V-Leute und Informanten durch die Polizei. Allerdings erfolgt deren Einsatz nur in Einzelfällen und zur Ausermittlung hinreichend schwerer Delikte, also idR der organisierten Kriminalität.
  • Grundsatz der Datensparsamkeit
  • Unschuldsvermutung gilt nur noch formal. Bei präventiver Überwachung aller wird sie faktisch ausgehebelt, obwohl es sich um eine Grundvoraussetzung eines rechtsstaatlichen Verfahrens handelt; die Unschuldsvermutung wird mittels der Vorratsdatenspeicherung in ihr Gegenteil, den Generalverdacht verkehrt - jeder ist verdächtig.


(Formulierungstips gibts zB auch bei Jerzy Montag)

Informationen & Argumentationshilfen

  • Wann wird das Gesetz zur Unterschrift vorgelegt?
  • Urteile des Bundesverfassungsgericht die die Argumentation stützen?
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