Briefe an den Bundespräsidenten/Beispiel

Aus Freiheit statt Angst!

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Sehr geehrter Herr Bundespräsident, heute wende ich mich als zutiefst besorgter Bürger der Bundesrepublik Deutschland an Sie.

Am 6. November hat der Bundestag das "Gesetz zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung und anderer verdeckter Ermittlungsmaßnahmen sowie zur Umsetzung der Richtlinie 2006/24/EG" mit den Stimmen der Regierungskoalition beschlossen. Dieses Ereignis hat mein Vertrauen in den Gesetzgeber unseres Landes im Mark erschüttert und füllt mich mit Angst um unsere freiheitlich demokratische Grundordnung. Da Sie in Ihrem Amt als Bundespräsident sich zum Schutze des Grundgesetzes und dem Wohle des Deutschen Volkes verpflichtet haben, sehe ich es als meine demokratische Pflicht an, Ihnen meine Besorgnis darzulegen.

Erlauben Sie mir bitte einige kurze Erläuterungen.

1.) Trotz der großen zivilgesellschaftlichen Kritik wurde das Gesetz ohne Not und mit großer Eile beschlossen. Dabei wurden die Argumente der Kritiker zum großen Teil völlig ignoriert und die Bürgerbewegung in öffentlichen Stellungnahmen und Kommentaren der Beführworter des Gesetzes diffarmiert und meiner Meinung nach auch verleumderisch beleidigt. Obwohl diese Tatsache keine rechtliche Konsequenz hat, führt sie doch zu einer Verletzung des Demokratieverständnisses der Bürger. Dieses kann nicht im Interesse unserer Nation sein, da wir eine starke demokratische Beteiligung insbesondere in unsicheren und wechselhaften Zeiten dringend benötigen. Wenn die Volksvertreter sichtbaren Respekt für das Volk vermissen lassen führt dies zu der weit verbreiteten Meinung in unserer Gesellschaft, dass der Bürger keine Möglichkeit hat auf die Bestrebungen des Gesetzgebers Einfluß zu nehmen. Damit allein wird unsere demokratische Ordnung geschwächt und die Politikverdrossenheit der Bürger verstärkt.

2.) Viele Juristen bezweifeln die Verfassungsmäßigkeit von Teilen des Gesetzes. Diese Einschätzung wird auch von den Oppositionsparteien, Teilen der Regierungskoalition sowie von einigen ehemaligen und gegenwärtigen Richtern des Bundesverfassungsgerichtes geteilt. Insbesondere das Recht auf informationelle Selbstbestimmung, das Fernmeldegeheimnis sowie die Pressefreiheit wird nach dieser Meinung durch dieses Gesetz direkt oder mittelbar verletzt. Trotz der breiten Zweifel auch im Bundestag wurde das Gesetz beschlossen. Damit wird der Schutz unseres Grundgesetzes, wie so oft in der Vergangenheit, Ihnen und dem Bundesverfassungsgericht aufgebürdet. Somit wird dem Bürger vermittelt, dass das Grundgesetz durch den Gesetzgeber nicht als ein besonderes hohes, schützenswertes Gut betrachtet wird. Wie kann also die Politik darauf hoffen, dass die Bürger unseres Landes die Grund- und Menschenrechte ehren, bewahren, verteidigen und anwenden sollen? Sollte der Respekt vor diesen Rechten in unserem Land verletzt werden ist das eine grundlegende Gefahr für unsere Gesellschaft.

3.) Nach Kommentaren verschiedener Mitglieder des Bundestages ist der Öffentlichkeit deutlich geworden, dass die alleinige Gewissensbindung der Abgeordneten in der Realität nicht gewahrt ist. Daher wird der Eindruck erweckt, dass die Abgeordneten nicht die Vertreter des ganzen Volkes sind, sondern, insbesondere in diesem Falle, nur Vertreter ihrer Parteien. Sollte dieser Eindruck sich weiter erhärten wird das Vertrauen des Volkes in das Parlament weiter geschädigt und die Motivation für die demokratische Partizipation der Zivilgesellschaft geschwächt.

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