Bussgeldversicherung

Aus Freiheit statt Angst!

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Inhaltsverzeichnis

Bußgeldversicherung gegen die Volkszählung

Eine Idee von Martin aus Hannover - vielen Dank dafür!

Ansatz

Viele Menschen möchten den Volkszählern keine Rede und Antwort stehen, obwohl sie gemäß Gesetz dazu zwangsverpflichtet sind. Wie kann man die Angst vor dem drohenden Bußgeld reduzieren?

Idee

Die Idee besteht darin, dass sich mehrere Menschen, die die Befragung der Volkszählung verweigern möchten, zusammentun und einen Pakt schließen, dass sie das finanzielle Risiko der möglicherweise anstehenden Bußgelder teilen.

Beispiel

Zehn verweigerungswillige Freunde tun sich zusammen. Gemäß der Tatsache, dass "nur" 10% der Bevölkerung von der stichprobenartigen Haushalte-Befragung betroffen sein sollen, wird (aus statistischer) Sicht nur einer der zehn Freunde mit einer Haushalte-Befragung konfrontiert.

Wenn dieser eine nun die Volkszählung verweigert, ist es möglich, dass diese Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld belegt wird. Im Normalfall soll sich die Höhe solch eines Bußgeldes angeblich in einer Höhe von ca. 200 bis 300 Euro bewegen.

Geht man von einem Bußgeld von 250 Euro aus, so teilen sich die zehn Freunde dieses Bußgeld in gleicher Höhe auf, so dass jeder nur einen solidarischen Anteil von 25 Euro tragen muss.

Nicht unerwähnt bleiben darf dabei, dass es auch passieren kann, dass keiner, zwei, drei oder (theoretisch) sogar alle der in der Runde beteiligten von einer Befragung betroffen sein können. Dessen muss man sich bewusst werden.

Gruppengröße

Die Größe der Gruppe ist im Grunde frei wählbar. Bei einer Gruppengröße kleiner als zehn reduziert sich zwar das Risiko, dass einer der Beteiligten von einer Haushaltebefragung getroffen wird, dafür würde der dann entstehende Solidarbeitrag höher ausfallen. Je größer die Gruppe, desto größer wird die Wahrscheinlichkeit, dass ein Solidarbeitrag fällig wird, aber umso größer wird auch die Wahrscheinlichkeit, dass sich dieser in einer Höhe wie im Beispiel erwähnt bewegen wird. Andererseits sind kleinere Gruppen "handlicher" und besser zu überblicken bzw. zusammenzuhalten.

Einschränkungen

Dieser Ansatz gilt nur für die so stichprobenartige genannte "Haushalte-Erhebung". Dabei werden etwa 7% aller Haushalte zufällig ausgewählt. Weil einem Haushalt durchschnittlich etwa 1,4 Personen angehören, werden auf diese Art und Weise knapp 10% aller Menschen in Deutschland erfasst.

Allerdings erhalten nicht nur diese Menschen sondern auch weitere Einwohner Deutschlands Fragebögen bzw. werden besonders befragt. Das betrifft insbesondere:

  • alle Eigentümer von Wohnungen, Wohnhäusern und -gebäuden (gilt auch für Teilhaber von Wohnungsbaugenossenschaften u.ä.)
  • alle Bewohner von "Sonderbereichen". Das sind u.a.: Studentenwohnheime, Alten- und Seniorenwohnheime, dauerhafte Bewohner von Kliniken, Notunterkünften (z.B. Obdachlose) und Gefängnisse.

Deswegen müssen für diese Idee folgende Einschränkungen berücksichtigt werden:

  • Schwierig wird es, wenn zwei oder mehr Teilnehmer der Runde aus demselben Haushalt stammen. Man muss sich dann darüber im Klaren sein, dass es diese Teilgruppe entweder alle oder gar keinen von ihnen "treffen" kann. Denn wenn ein Haushalt ausgewählt wurde, müssen alle seine Angehörigen je einen Fragebogen ausfüllen.
  • Das Konzept funktioniert nur, wenn die Teilnehmenden nur von der Haushaltestichprobe betroffen werden können, also weder Wohnungs- oder Wohnhauseigentümer noch Bewohner von Sonderbereichen sind, oder wenn die davon zusätzlich betroffenen ausdrücklich darauf verzichten, dass sie diese Befragungen nicht in die Bußgeldversicherung einbeziehen. Oder aber: alle erklären sich wohlwissend der finanziellen Konsequenzen dazu bereit, das komplette finanzielle Risiko miteinander in vollem Umfang zu teilen.

Wichtiger Terminhinweis

Es ist wichtig, dass solch eine Bußgeldversicherung rechtzeitig vereinbart und beschlossen wird, bevor die Fragebögen versendet bzw. die per Zufall zur Haushaltestichprobenbefragung ausgewählten Menschen darüber informiert worden sind.

Weitere Hinweise

Ob man solch einen Pakt öffentlich macht (Internet, Freunde oder gar dem Volkszähler gegenüber), sollte innerhalb der Gruppe gemeinsam besprochen und abgemacht werden.

Dagegen spricht:

  • Unter Umständen kann das zu einem höheren Bußgeld führen (es gibt allerdings keine Erfahrungswerte)

Dafür spricht:

  • Aus politischer Sicht hat eine offene Arbeit einen ganz anderen Wert. Es kann auch andere Menschen zu gleichartigen Aktionen anregen.

Ob überhaupt und in welcher Strenge alle Auskunftsverweigerungen zu einem Bußgeld führen, kann nicht vorhergesagt werden. Das wird wohl u.a. auch an der persönlichen Konstellation und Stimmung in den jeweiligen Erhebungsstellen liegen.

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