Diskussion:Petition/BKA

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Grüße --Sigrid 22:03, 20. Dez 2005 (CET)


macht es Sinn, die Petition

zu unterschreiben? Die würde mit unserer wahrscheinlich zusammengefasst werden.


Diese Petition bringt eigentlich nur das "unnützes geldrausschmeißen" argument richtig ein. Diese Petition zu unterzeichnen ist sicher richtig, da im zweifelsfall ggf. das ausmaß des desasters dadurch eingeschränkt wird. Es sollte schnellstmöglich eine (diese) Petition aufgestellt werden, die wesentliche Punkte zu den Themen "Datenschutz", "Privatsphäre" und "Informationelle Selbstbestimmung" beinhaltet.


Es ist zur Zeit eine Petition in Vorbereitung, die in den nächsten Tagen an den Petitionsauschuss gesendet wird! Gruss Rene Karsubke


"Ebenso würde die Pressefreiheit durch den Verlust den Informatenschutzes beschnitten" - Da kann man doch auch noch Auswirkungen auf andere Berufe mit vertraulicher Kommunikation (Ärzte, Anwälte usw., auch Abgeordnete http://www.heise.de/newsticker/meldung/70256 ) anführen. Grüße, Ö Und noch eine Anmerkung:

"[...]den in der Bundestagsdiskussion mit Quelle BKA von Jerzy Montag (Bundestags-Plenarprotokol 16/19, Seite 1429(B)) referenzierten 361 Fällen im letzten Jahr bei denen die VDS hätte bei der Verfolgung helfen können, von denen 0.5% (also 2!) Fälle "schwer" waren[...]"

Die Aussage ist so nicht richtig, Montag sprach von 0,5%, die mit dem internationalen Terrorismus in Verbindung standen:

"Ich frage Sie [Dr. Peter Danckert, SPD], ob Sie uns hier im Plenum bestätigen können, dass einerseits die Richtlinienentwürfe davon sprechen, dass die Vorratsdatenspeicherung eingeführt werden soll, um den internationalen Terrorismus zu bekämpfen, und dass sich andererseits aus der Studie ergibt, dass sich von den 361 Fällen, die das BKA zur Verfügung gestellt hat, genau 0,5 Prozent mit Straftaten des internationalen Terrorismus beschäftigt haben?"

Ist nur eine Kleinigkeit, aber trotzdem...



Folgenden Artikel kann in einen Artikel, möglicherweise in irgendeine Form in diesen hier mit eingefügt werden, oder in Briefform versendet werden. Dabei können gerne noch ein paar Änderungen vorgenommen werden....

Art. 10 GG: (1) Das Brief sowie das Post- und Fernmeldegeheimnis sind unverletzlich. (2) Beschränkungen dürfen nur auf Grund eines Gesetzes angeordnet werden. Dient die Beschränkung dem Schutze der freiheitlich demokratischen Grundordnung [...] so kann das Gesetz bestimmen, dass sie dem Betroffenen nicht mitgeteilt wird und dass an die Stelle des Rechtsweges die Nachprüfung durch von der Volksvertretung bestellte Organe und Hilfsorgane tritt.

Also darf Herr Schäuble erst einmal beweisen, dass das komplette Deutsche Volk die Grundordnung stürzen will o.ä. bzw. eine Institution damit beauftragen dieses zu tun, was nicht möglich ist. Vermutlich will Herr Schäuble dennoch das Gesetz durchbringen, was mit einer Veränderung des Grundrechtes verbunden wäre. Dazu sagt dieses:

Art. 19 GG: [...] (2) In keinem Fall darf ein Grundrecht in seinem Wesensgehalt angetastet werden. [...]

Art. 20 GG: [...] (4) Gegen jeden, der es unternimmt diese Ordnung zu beseitigen haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn eine andere Abhilfe nicht möglich ist.

Das heißt, Herr Schäuble könnte im schlimmsten Fall einen Bürgerkrieg hervorrufen, wenn nicht schon eher seine Gesetzte vom Bundesverfassungsgericht o.ä. Institutionen abgelehnt worden sind.

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