Diskussion:Verdachtslose Aufzeichnung des Surfverhaltens im Internet

Aus Freiheit statt Angst!

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(Denkfehler des AK Vorratsdatenspeicherung)
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:Zu 1.: Aus Sicht der Internetnutzer ist Vorratsdatenspeicherung Vorratsdatenspeicherung, ob der Anbieter entscheidet oder der Staat. Zu 2.: Im geplanten § 15 Abs. 9 soll nichts von "kurzfristig" stehen, was auch völlig unbestimmt wäre. Zu 3.: [http://www.gesetze-im-internet.de/tmg/__15.html § 15] Abs. 5 befasst sich keineswegs nur mit der Weitergabe von Abrechnungsdaten, sondern allgemein mit der Weitergabe von Nutzungsdaten, egal welchen. So heißt es in Satz 3: "Zum Zwecke der Marktforschung anderer Diensteanbieter dürfen anonymisierte Nutzungsdaten übermittelt werden." Außerdem schreibt die Bundesregierung in der [http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/16/030/1603078.pdf Begründung] dazu: "§ 15 Abs. 5 ordnet die entsprechende Anwendung von § 14 Abs. 2 für den Bereich der Nutzungsdaten an." Der geplante § 15 Abs. 9 sagt nicht, dass die Daten ''nur'' zur Störungsbekämpfung genutzt werden dürften. - pab
:Zu 1.: Aus Sicht der Internetnutzer ist Vorratsdatenspeicherung Vorratsdatenspeicherung, ob der Anbieter entscheidet oder der Staat. Zu 2.: Im geplanten § 15 Abs. 9 soll nichts von "kurzfristig" stehen, was auch völlig unbestimmt wäre. Zu 3.: [http://www.gesetze-im-internet.de/tmg/__15.html § 15] Abs. 5 befasst sich keineswegs nur mit der Weitergabe von Abrechnungsdaten, sondern allgemein mit der Weitergabe von Nutzungsdaten, egal welchen. So heißt es in Satz 3: "Zum Zwecke der Marktforschung anderer Diensteanbieter dürfen anonymisierte Nutzungsdaten übermittelt werden." Außerdem schreibt die Bundesregierung in der [http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/16/030/1603078.pdf Begründung] dazu: "§ 15 Abs. 5 ordnet die entsprechende Anwendung von § 14 Abs. 2 für den Bereich der Nutzungsdaten an." Der geplante § 15 Abs. 9 sagt nicht, dass die Daten ''nur'' zur Störungsbekämpfung genutzt werden dürften. - pab
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::Der Hinweis auf den Regierungsentwurf aus dem Jahre 2006 ist neben der Sache. Erstens betrifft diese Begründung nur den Gesetzentwurf aus dem Jahre 2006, der mittlerweile Gesetz geworden ist, nicht aber die mit dem hier diskutierten Entwurf geplante Ändeurng. Zweitens schreibt die Bundesregierung nur, dass § 14 Abs. 2 TMG (irgendwie) für widerspreche ich Dir, dass der geplante § 15 Abs. 9 nicht sagen würde, dass die Daten nur zur Störungsbekämpfung genutzt werden dürfen. Das Wörtchen "soweit" stellt unmissverständlich klar, dass die Daten nur zu diesem Zweck erhoben und verwendet werden dürfen; diese Auslegung wird durch die Gesetzesbegründung gestützt. Außerdem ist vorgeschrieben, dass die Daten zu löschen sind, sobald sie für diese Zwecke nicht mehr benötigt werden. Von einem Recht zur unbefristeten Datenspeicherung kann also keine Rede sein. Es ist schließlich höchst problematisch, § 15 Abs. 5 Satz 4 auf den geplanten § 15 Abs. 9 anzuwenden, einfach wegen seiner Stellung im Gesetz. Eine Verweisung, die sich auf alle nach § 15 erhobenen Nutzungsdaten bezieht, kann nicht als Nebensatz in einem Absatz in der Mitte stehen.
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::Ich vermute, dass das Innenministerium bei der Formulierung des Gesetzes wahrscheinlich überhaupt nicht daran gedacht hat, diese Daten zur Überwachung zu nutzen. Im aktuellen Gesetzentwurf findet sich dazu jedenfalls kein einziges Wort. Mit Eurer Kampagne werdet Ihr Schäuble & Co. möglicherweise erst auf die Idee bringen, dass es da Daten gibt, die man abgreifen kann. Ihr tragt die Verantwortung dafür, wenn Schäuble & Co. aufgrund Eurer Kampagne eine Auskunftspflicht der Mediendienste in das Gesetz hineinschreiben.
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::Ich bleibe, dabei, dass es etwas fundamental anderes ist, ob der Gesetzgeber einem Anbieter erlaubt, Daten zu einem konkreten Zweck zu speichern, oder ob er die anlasslose Datenspeicherung für eine Vielzahl staatlicher Zwecke vorschreibt. Letzteres ist zweifelsfrei Vorratsdatenspeicherung, ersteres ist es in meinen Augen nicht. Das ist ein fundamental anderes Problem, das anders angegangen werden muss. --Jens
Ich finde es zwar gut, dass ihr euch mit dieser Kampagne für unsere Freiheit einsetzt, glaube aber nicht daran, dass es nutzt, sich bei den Leuten zu beschweren, die diese Ungeheuerlichkeiten voran treiben. Die Arroganz mit der wir tatsächlich in einen neuen Faschismus weltweit hineingetrieben werden (911, Patriot Act, Guantanamo) zeigt doch, wie verroht diese Menschen sind. Wir werden noch so einiges zu schlucken bekommen und wenn die Unfreiheit im täglichen Leben auch körperlich spürbar wird, erst dann werden sich Gruppen finden, die zu einem gewaltsamen Auf- und Widerstand bereit sind. Diesen gilt es sich dann anzuschließen. Vorher passiert gar nichts!! Dennis!
Ich finde es zwar gut, dass ihr euch mit dieser Kampagne für unsere Freiheit einsetzt, glaube aber nicht daran, dass es nutzt, sich bei den Leuten zu beschweren, die diese Ungeheuerlichkeiten voran treiben. Die Arroganz mit der wir tatsächlich in einen neuen Faschismus weltweit hineingetrieben werden (911, Patriot Act, Guantanamo) zeigt doch, wie verroht diese Menschen sind. Wir werden noch so einiges zu schlucken bekommen und wenn die Unfreiheit im täglichen Leben auch körperlich spürbar wird, erst dann werden sich Gruppen finden, die zu einem gewaltsamen Auf- und Widerstand bereit sind. Diesen gilt es sich dann anzuschließen. Vorher passiert gar nichts!! Dennis!

Version vom 08:58, 22. Jan. 2009

Diskussion des Beitrags von Jörg Capallo:

@Jörg Cappallo: Mit Beleidigungen erreichst du genau das Gegenteil, nämlich dass unser Standpunkt ignoriert und nicht ernst genommen wird. --Johannes

Nein sehe ich anders. Man muss Faschismus als das kennzeichnen was er ist und den Vertretern dieser faschistoiden Umwandlung der Gesellschaft unmißverständlich klar machen, dass man 1. Keine Angst vor Ihnen hat. 2. Wir keine Bitten stellen, sondern auf dem Boden des Grundgesetzes und der Menschenrechte Forderungen, die nicht diskutierbar sind. 3. Wenn diese Forderungen mißachtet werden, sich daraus erstzunehmende Konsequenzen ableiten, die sich am natürlichen Widerstandsrecht orientieren.

@Jörg Cappallo: In dem man den Begriff Faschismus in den alltäglichen Sprachgebrauch integriert, um (damit stimme ich mit dir überein) Ungeheuerlichkeiten zu benennen, verharmlost man den Faschismus! Du spielst (sicherlich ungewollt) den Nazis in die Hände! Von den Zuständen 1933-1945 sind wir Gott sei Dank (trotz Schäuble) noch weit entfernt! Die Demokratie gibt Dir genug Waffen in die Hand! --JenSen

An alle:

Ich bin dafür, diesen Beitrag zu streichen. Er hat nichts mit der VDS im Internet zu tun, schädigt aber die Glaubwürdigkeit dieser Kampagne. Ich glaube, dass mir einige zustimmen werden. Insbesondere bin ich dafür diesen Beitrag schnell zu streichen, denn durch die Veröffentlichung der PM werden einige Leute auf diese Seite schauen -- und den Kopf schütteln.

Herr Capallo kann gerne seine Privatfehde mit Herrn Schäuble und anderen Politikern weiterführen, aber meiner Meinung nach nicht auf dieser Seite.

- Andreas


Ich würde vorschlagen, meinen Brief und die gesamte Diskussion hier diesbezüglich komplett zu löschen. Ihr dürft gerne weiter als Bittsteller versuchen eine gezielt geplante, international koordinierte Agenda zur Umwandlung der westlichen Demokratien in totalitäre faschistoide Superstaaten zu verhindern. -Jörg

Denkfehler des AK Vorratsdatenspeicherung

Der AK Vorratsdatenspeicherung macht hier mehrere Denkfehler:

1. Es heißt im Entwurf des § 15 Abs. 9 TMG, dass der Diensteanbieter Nutzungsdaten speichern darf. Er darf, muss aber nicht. Kein Webserverbetreiber wird gezwungen, überhaupt etwas mitzuloggen, wenn der das nicht braucht. Man kann auch anonymisiert loggen. Vorratsdatenspeicherung ist was anderes.

2. Es wird laut Gesetzesbegründung nur die kurzfristige Speicherung erlaubt. Wollte der Staat die Daten zum Zweck der Überwachung haben, hätte er eine längere Speicherfrist ins Gesetz geschrieben.

3. Es gibt keinen Auskunftanspruch für Polizei, Strafverfolgungsbehörden, Geheimdienste oder Inhaber von Nutzungsrechten. § 15 Abs. 5 Satz 3 schreibt die analoge Anwendung von § 14 Abs. 2 TMG vor. § 15 Abs.5 befasst sich aber nur mit der Weitergabe von Abrechnungsdaten. Dabei hat der Gesetzgeber es für nötig befunden, per Klammerdefinition in § 15 Abs. 3 TMG ausdrücklich zu definieren, was Abrechnungsdaten sind.

Der neue § 15 Abs. 9 enthält keine Vorschrift, die die Weitergabe von nach dieser Vorschrift erhobenen Nutzungsdaten gestattet. Er enthält keine Verweisung auf § 15 Abs. 5 oder § 14 Abs. 2 TMG. Eine Weitergabe der nach § 15 Abs. 9 TMG erhobenen Daten an Sicherheitsbehörden oder Rechteinhaber bliebe auch nach der Gesetzesänderung verboten.

Sorry, wenn ich das so drastisch ausdrücke, aber Eure heutige Presseerklärung ist kompletter Müll.

-Jens

Zu 1.: Aus Sicht der Internetnutzer ist Vorratsdatenspeicherung Vorratsdatenspeicherung, ob der Anbieter entscheidet oder der Staat. Zu 2.: Im geplanten § 15 Abs. 9 soll nichts von "kurzfristig" stehen, was auch völlig unbestimmt wäre. Zu 3.: § 15 Abs. 5 befasst sich keineswegs nur mit der Weitergabe von Abrechnungsdaten, sondern allgemein mit der Weitergabe von Nutzungsdaten, egal welchen. So heißt es in Satz 3: "Zum Zwecke der Marktforschung anderer Diensteanbieter dürfen anonymisierte Nutzungsdaten übermittelt werden." Außerdem schreibt die Bundesregierung in der Begründung dazu: "§ 15 Abs. 5 ordnet die entsprechende Anwendung von § 14 Abs. 2 für den Bereich der Nutzungsdaten an." Der geplante § 15 Abs. 9 sagt nicht, dass die Daten nur zur Störungsbekämpfung genutzt werden dürften. - pab
Der Hinweis auf den Regierungsentwurf aus dem Jahre 2006 ist neben der Sache. Erstens betrifft diese Begründung nur den Gesetzentwurf aus dem Jahre 2006, der mittlerweile Gesetz geworden ist, nicht aber die mit dem hier diskutierten Entwurf geplante Ändeurng. Zweitens schreibt die Bundesregierung nur, dass § 14 Abs. 2 TMG (irgendwie) für widerspreche ich Dir, dass der geplante § 15 Abs. 9 nicht sagen würde, dass die Daten nur zur Störungsbekämpfung genutzt werden dürfen. Das Wörtchen "soweit" stellt unmissverständlich klar, dass die Daten nur zu diesem Zweck erhoben und verwendet werden dürfen; diese Auslegung wird durch die Gesetzesbegründung gestützt. Außerdem ist vorgeschrieben, dass die Daten zu löschen sind, sobald sie für diese Zwecke nicht mehr benötigt werden. Von einem Recht zur unbefristeten Datenspeicherung kann also keine Rede sein. Es ist schließlich höchst problematisch, § 15 Abs. 5 Satz 4 auf den geplanten § 15 Abs. 9 anzuwenden, einfach wegen seiner Stellung im Gesetz. Eine Verweisung, die sich auf alle nach § 15 erhobenen Nutzungsdaten bezieht, kann nicht als Nebensatz in einem Absatz in der Mitte stehen.
Ich vermute, dass das Innenministerium bei der Formulierung des Gesetzes wahrscheinlich überhaupt nicht daran gedacht hat, diese Daten zur Überwachung zu nutzen. Im aktuellen Gesetzentwurf findet sich dazu jedenfalls kein einziges Wort. Mit Eurer Kampagne werdet Ihr Schäuble & Co. möglicherweise erst auf die Idee bringen, dass es da Daten gibt, die man abgreifen kann. Ihr tragt die Verantwortung dafür, wenn Schäuble & Co. aufgrund Eurer Kampagne eine Auskunftspflicht der Mediendienste in das Gesetz hineinschreiben.
Ich bleibe, dabei, dass es etwas fundamental anderes ist, ob der Gesetzgeber einem Anbieter erlaubt, Daten zu einem konkreten Zweck zu speichern, oder ob er die anlasslose Datenspeicherung für eine Vielzahl staatlicher Zwecke vorschreibt. Letzteres ist zweifelsfrei Vorratsdatenspeicherung, ersteres ist es in meinen Augen nicht. Das ist ein fundamental anderes Problem, das anders angegangen werden muss. --Jens

Ich finde es zwar gut, dass ihr euch mit dieser Kampagne für unsere Freiheit einsetzt, glaube aber nicht daran, dass es nutzt, sich bei den Leuten zu beschweren, die diese Ungeheuerlichkeiten voran treiben. Die Arroganz mit der wir tatsächlich in einen neuen Faschismus weltweit hineingetrieben werden (911, Patriot Act, Guantanamo) zeigt doch, wie verroht diese Menschen sind. Wir werden noch so einiges zu schlucken bekommen und wenn die Unfreiheit im täglichen Leben auch körperlich spürbar wird, erst dann werden sich Gruppen finden, die zu einem gewaltsamen Auf- und Widerstand bereit sind. Diesen gilt es sich dann anzuschließen. Vorher passiert gar nichts!! Dennis!

Hallo Dennis, Du widersprichst Dir da selbst ein wenig, denn wir wehren uns ja jetzt schon. Wir könnten natürlich ruhig noch viele mehr sein, also mach doch mit! --roam 12:32, 21. Jan. 2009 (CET)

Ich glaube nicht, dass ich mir widerspreche. Ich verfolge die Entwicklungen in der Welt seit dem fingierten Anschlag auf die Twin Towers, also schon seit 7 Jahren. Unsere Regierung hat bereits den BND veranlasst Anschläge im Kosovo durchzuführen, Menschen zu töten!! Ach nein, es hat sich ja blitzschnell herausgestellt, es war eine neue Terrorvereinigung, nicht der BND. Und ihr glaubt, ihr erreicht etwas, wenn ihr euch an Schäubles Lakaien wendet. (Noch nicht einmal wissend, wessen Lakai dieser nun wieder ist). Euer Engagement wirklich in Ehren, aber mit demokratischen Mitteln, ist die Demokratie längst nicht mehr zu retten. Dennis

@Jens ..... dein erster Punkt geht ja völlig am Thema vorbei... die Frage ist doch nicht ob es tatsächlich gemacht wird, die Frage ist doch ob sie es überhaupt dürfen. Artikel 10 des Grundgesetzes sagt eindeutig nein! Wenn der Entwurf durchgeht ist eines unserer Grundrechte auf ewig verloren.

-Frank

Vorratsdatenspeicherung bedeutet, dass jemand gezwungen wird, Daten zu speichern und für eine gewisse Zeit aufzubewahren und gewissen Stellen Zugriff auf die Daten zu geben. Genau das soll durch das Gesetz aber nicht vorgeschrieben werden. Es müssen überhaupt keine Daten erhoben werden. Mediendiensteanbieter können komplett darauf verzichten, solche Daten zu erheben. Sie können auch völlig anonymisierte Daten erheben. Sie können sich auch dafür entscheiden, Daten nur ganz kurze Zeit zu speichern, so dass jede Anfrage zu spät kommt. Deshalb kann ich Deine Bewertung, dass "eines unserer Grundrechte auf ewig verloren" ginge, wenn der Entwurf durchgeht, nicht teilen. --Jens
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