ELENA

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ELENA-Verfahren aufgehoben

Das ELENA-Verfahren ist nun mit Wirkung vom 03.12.2011 per Gesetzesbeschluß aufgehoben. Vergl. http://extdsb.wordpress.com/2011/12/04/elena-verfahren-nun-aufgehoben/

Was ist ELENA?

„ELENA“ ist die Abkürzung für „Elektronischer Entgelt-Nachweis“.


Es handelt sich um ein Projekt der Bundesregierung, das früher auch als „Job-Card-System“ bezeichnet worden ist.

Nach dem am 28.3.2009 im Bundesrat verabschiedeten dazugehörigen Gesetz muss ab dem 1.1.2010 jeder Arbeitgeber für jeden seiner Angestellten und Arbeiter einmal monatlich einen Datensatz übermitteln. Dort sollen die Daten für bis zu vier Jahre lang gespeichert werden.

In jedem Datensatz sind eine große Menge von persönlichen Angaben über den Angestellten enthalten.

Mit Hilfe dieser Daten sollen dann ab dem 1.1.2012 die Arbeits- und Sozialämter schneller und einfacher entscheiden können, ob und in welcher Höhe jemand Anrecht auf Sozialleistungen hat oder auch nicht.

Einen sehr ausführlichen Einblick über das ELENA-Verfahren gibt der dazugehörige Wikipedia-Artikel.

Als sehr guter, sachlicher und kritischer Artikel zum Thema sei der Telepolis-Beitrag vom 24.11.2009 empfohlen.

Zeichne die Online-Petition gegen ELENA!


Welche Daten werden erfasst und gespeichert?

In einem umfangreichen Datensatz werden Monat für Monat für jeden arbeitenden Menschen im wesentlichen folgende Daten übermittelt und zentral von der Deutschen Rentenversicherung Bund (DRV) in einer Zentralen Speicherstelle (ZSS) in Würzburg gespeichert. Im Folgenden folgt eine grobe Zusammenfassung wichtiger Daten, die Monat für Monat über jede und jeden Angestellte(n) und Arbeiter(in) in einem Datensatz zusammengefasst elektronisch übertragen werden (Stand: öffentlich zugängliche Informationen von Mitte Dezember 2009):

In Würzburg (Bayern) befindet sich das Rechenzentrum der DRV, der zentrale Speicherort alle ELENA-Datensätze.
Datev-Abrechnungsblatt mit dem ELENA-Vermerk "DÜ" (Datenübertragung)
  • Steuerklasse
  • Faktor der Steuerberechnung
  • Kinderfreibetrag
  • Angaben zur Tätigkeit nach Tätigkeitsschlüssel der Bundesagentur für Arbeit
  • wöchentliche Arbeitszeit
  • Bruttoentgelt
  • Rentenversicherungsbezüge
  • Sozialversicherungsabzüge
  • Arbeitslosenversicherungabzüge
  • Pflegeversicherungsabzüge
  • Lohnsteuer
  • Solidaritätszuschlag
  • Kirchensteuer
  • Name und Anschrift
  • Geburtsort, -datum und -name
  • Angaben zu Arbeitgeber und Betrieb
  • Beschäftigungsort
  • Anzahl von Fehlzeiten
  • Beginn und Ende von Fehlzeiten
  • Art der einzelnen Fehlzeiten (genauer: siehe unten)
  • Höhe und Art sonstiger steuerpflichtiger Bezüge (genauer: siehe unten)
  • Höhe und Art von steuerfreien Bezügen (genauer: siehe unten)
  • Zeitpunkt des Beginns einer Ausbildung
  • voraussichtliches und tatsächliches Ende der Ausbildung
  • Arbeitgeber-Zuschuss zur freiwilligen Kranken- und Pflegeversicherung
  • Grund von Arbeitszeitänderungen (genauer: siehe unten)
  • Arbeitsstunden – aufgeschlüsselt in Arbeitsstunden jeder einzelnen Kalenderwoche des Monats
  • Urlaubsanspruch und tatsächlich genommene Urlaubstage
  • Urlaubsentgelt
  • Angaben zu befristeten Arbeitsverhältnissen
  • Angaben zu Entlassungen und Kündigungen
  • Kündigungsgründe
  • Art der Zustellung der Kündigung
  • Auskunft über bereits erfolgte Abmahnungen im Vorfeld von Kündigungen
  • Schilderung von „vertragswidrigen Verhalten“ des Angestellten/Arbeiters
  • Gründe für eine fristgebunden erfolgte Kündigung
  • Vorruhestandsleistungen und -gelder
  • Abfindungsleistungen

Unterscheidung der einzelnen Fehlzeiten

Im Datensatz-Baustein DBFZ werden die einzelnen angegebenen Fehlzeiten klassifiziert.

Der Arbeitgeber gibt also an, warum der Arbeitnehmer an einzelnen Tagen oder über einen bestimmten Zeitbereich hinweg nicht zur Arbeit erschienen ist. Zu den 16 möglichen "Klassen" zählen u.a.:

  • 03: Mutterschutzfrist
  • 06: Pflegezeit
  • 11: unbezahlte Fehlzeit (z.B. unentschuldigtes Fehlen/Arbeitsbummelei/Wochenende oder Feiertage ohne Entgelt/Pflege eines kranken Kindes/kurzzeitige Arbeitsverhinderunge wegen Pflege)
  • 12: unrechtmäßiger Streik *)
  • 14: rechtmäßiger Streik *)

*) Hinweis: Diese Klassifikationen wurden inzwischen entfernt! Siehe auch "News"

Unterscheidung sonstiger steuerlicher Bezüge

Im Datensatz-Baustein DBSE werden sonstige steuerpflichtige Bezüge angegeben und u.a. wie folgt klassifiziert:

  • 01: Weihnachtszuwendungen
  • 02: 13. und 14. Monatsgehälter
  • 04: Gratifikationen und Tantiemen
  • 07: Abfindungen

Unterscheidung steuerfreier Bezüge

Im Datensatz-Baustein DBSB werden Höhe und Klassifizierung von steuerfreien Bezügen erfasst und übermittelt. Zum Beispiel:

  • 02: Arbeitgeberzuwendungen zu einer Pensionskasse
  • 05: Zuschüsse zum Arbeitsentgelt nach §264 und §421j SGB III
  • 07: Kurzarbeiterkrankengeld
  • 11: Zuschuss bei Mutterschaft
  • 13: zusätzliche Leistungen bei Unterbringung und Betreuung nicht-schulpflichtiger Kinder in Kindergärten o.ä.
  • 14: Fahrtkostenzuschüsse


News.jpg

News

Verfassungsbeschwerde

  • Der FoeBuD e.V. reichte mithilfe der Rechtsanwälte Meinhard Starostik (vertrat uns bereits erfolgreich in Sachen VDS der Telekommunikationsverbindungsdaten) und Dominik Boecker Verfassungsbeschwerde beim BVerfG ein. Alle betroffenen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer konnten sich kostenfrei anschließen: https://petitionen.foebud.org/ELENA

Online-Petition

Die Online-Petition gegen das ELENA-Verfahren, die bis zum 2.3.2010 mitgezeichnet werden konnte, haben 27562 Mitzeichner unterstützt.

Geänderter Datensatz seit 15.12.2009

In der aktuellen Datensatz-Beschreibung mit Stand 15.12.2009 wurden bereits einige Kritikpunkte aufgenommen.

So wurde die Klassifizierung der Fehlzeiten wie folgt geändert:

  • Typ 11: Was vorher "unbezahlte Fehlzeit (z.B. unentschuldigtes Fehlen/Arbeitsbummelei/Wochenende oder Feiertage ohne Entgelt/Pflege eines kranken Kindes ohne Kranken- oder Verletztengeldbezug/kurzzeitige Arbeitsverhinderung wegen Pflege)" genannt wurde, heißt nun: "sonstige unbezahlte Fehlzeiten"
  • Typ 12 (unrechtmäßiger Streik) ist weggefallen
  • Typ 14 (rechtmäßiger Streik) ist weggefallen
  • Typ 15 (Aussperrung) ist weggefallen

Interessant ist, dass die neue Datensatzbeschreibung vom 15.12.2009 stammt, jedoch noch am 27.12.2009 nur der Text der "alten" Beschreibung vom 26.8.2009 heruntergeladen werden konnte...

Der öffentlichen Kritik an diesem Einzelpunkt war auf der AK-ELENA-Sitzung vom 15.12.2009 ein eigener TOP gewidmet worden.

Projekt soll eingestellt werden

Am 18.07.2011 wurde bekannt, dass die Bundesregierung das Projekt (in dieser Forma als ELENA) einstellen will:


Denker.jpg

Kritik

Vorratsdatenspeicherung

Die allermeisten Daten werden aus dem Grunde erhoben, damit die Behörden (z.B. Agentur für Arbeit) anhand ihrer entscheiden kann, ob bestimmte Leistungen oder Zuwendungen erteilt werden dürfen oder nicht.

Die Sachbearbeiter müssen auch heutzutage schon an diese Informationen gelangen können, um ihre Aufgaben nach Vorschrift erfüllen zu können.

Anders als bislang wird es nach dem ELENA-Verfahren allerdings dazu kommen, dass von ALLEN im Sozial- und Wirtschaftssystem tätigen Menschen ALLE Daten erfasst und gespeichert werden. Ganz unabhängig davon, ob diese Daten benötigt werden oder nicht.

Es handelt sich um eine Vorratsdatenspeicherung, die dem im Bundesdatenschutzgesetz verankerten Grundsatz der Datensparsamkeit widerspricht.

Fehlende Freiwilligkeit

Es gibt keine Wahlmöglichkeit, ob man an diesem System und an der damit verbundenen Erfassung und Speicherung der persönlichen Angaben teilnehmen möchte oder nicht.

Zwang zur elektronischen Signatur

Ziel dieses Projektes soll nach eigenen Angaben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie auch die Akzeptanz der so genannten elektronischen Signatur sein.

Aufgrund der fehlenden Freiwilligkeit hinsichtliche der Teilnahme an diesem Verfahren muss man von einer zwanghaften bzw. erzwungenen Akzeptanz sprechen.

Ohne die Beschaffung einer elektronischen Signatur (entweder in Zusammenhang mit dem neuen elektronischen Personalausweis oder mit einer eigenen Chipkarte) wird es ab dem 1.1.2012 nicht mehr möglich sein, Sozialleistungen (also z.B. Arbeitslosenhilfe, Wohn- oder Elterngeld) zu erhalten.

Fehlerhafte Angaben

Die im Datensatz enthaltenen Angaben werden vom Arbeitgeber getätigt.

Er ist es also auch, der über "Rechtmäßigkeit" oder "Unrechtmäßigkeit" eines Streiks entscheiden darf.

Und auch die vom Arbeitgeber als Freitext geäußerte Schilderung eines "vertragswidrigen Verhaltens" eines Arbeitnehmers, welches zu seiner Entlassung geführt hat, dürfte (ganz vorsichtig ausgedrückt) nicht in allen Fällen bewertungsfrei und objektiv ausfallen.

Grundsätzlich gilt also: Die Angaben in diesem Datensatz können (mit oder ohne Absicht) fehlerbehaftet oder falsch sein. Und weil digitale bzw. elektronische Angaben und Bewertungen immer den Eindruck eines Faktischen erwecken, liegt in dieser Unsicherheit eine besondere Gefahr.

Es darf nicht sein, dass jedem Bürger auch noch die Kontrolle des Wahrheitsgehalts seiner Angaben in diesem Datensystem aufgebürdet werden soll!

Bürokratie statt Erleichterung

Das Ziel, mit ELENA Bürokratie abzubauen wird nicht erreicht. Das Gegenteil wird der Fall sein. Kleine und mittelständische Betriebe werden mit der Bewältigung der gestellten Anforderungen überfordert, es entstehen hohe Kosten in Anschaffung und Pflege neuer Software und elektronischer Zusatzgeräte.

Die vom Bundesministerium angegebenen Einsparungen von jährlich 85 Mio. € wirken wie das Ergebnis einer fadenscheinigen Berechnung mit vielen Unbekannten. Der Schaden durch verloren gegangene bzw. in falsche Hände geratene persönliche Daten lässt sich darüber hinaus gar nicht mit einem Geldwert beziffern.

Gefahr von Datenskandalen

Eine 100%ige Datensicherheit wird nicht gewährleistet werden können.

Die Verschlüsselung der Daten erfolgt erst nach der Übertragung an die zentrale Speicherstelle, womit sowohl in den Betrieben und Behörden als auch bei der Datenübermittlung zahlreiche Möglichkeiten bestehen, die sensiblen persönlichen Daten von uns allen mitzulesen oder – schlimmer noch – zu manipulieren.

Ob darüber hinaus das gewählte Konzept zur Verschlüsselung der Daten sicher sein wird, ist fraglich, da die Daten mit einem zentralen Schlüssel verschlüsselt werden.

Es muss die Frage gestattet sein, ob die gespeicherten Daten auch wirklich restlos nach vier Jahren unwiederbringlich gelöscht werden (können) und ob das gewählte Verschlüsselungsverfahren (dauerhaft) sicher ist.

Die Daten selbst werden mit einer Art "Generalschlüssel" verschlüsselt. Die Signaturkarte des Antragstellers dient daher nur zur Freigabe der Daten. Bei Gesetzesänderungen könnte auch auf eine derartige Freigabe verzichtet werde.

Zeichne die Online-Petition gegen ELENA!


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Schönheitsoperationen an ELENA: Kosmetisches Zurückrudern

Obwohl schon auf der Sitzung des AK ELENA vom 15.12.2009 eine Änderung der Fehlzeiten-Klassifizierung beschlossen worden war (siehe auch "News"), wurde diese Änderung erst mit lauter werdendem Protest Ende 2009 verbreitet:

Am 28.12.2009 meldet die taz, dass die Kennzeichnung von Teilnahme an Streiks entfallen solle.

"Wir werden nur die zur Berechnung von Sozialleistungen zwingend erforderlichen Informationen speichern. Der entsprechende Datenfragebogen wird in Kürze überarbeitet" sagte ein Sprecher der Bundesarbeitsministerin in einer Meldung von heise.de vom 2.1.2010. Und weiter: "Eine direkte Zuordnung von Streiktagen eines Beschäftigten soll dabei unmöglich gemacht werden."

Am 6.1.2010 meldet telepolis, dass das Bundesarbeitsministerium "bis Ende März" einen neuen, überarbeiteten Fragenkatalog präsentieren wolle.

Ebenfalls am 6.1.2010 zitiert die Hannoversche Allgemeine Zeitung (HAZ) die Ministerin Frau von der Leyen: "Ich nehme die Kritik an der Datenerfassung ernst." Daher solle unter anderem Arbeitnehmervertretern noch in diesem Jahr ein gesetzlich verbrieftes Anhörungsrecht eingeräumt werden, wenn über den Inhalt der zu erhebenden Daten entschieden werde.

Moment mal:

  • Dass ein "Anhörungsrecht" im Zusammenhang mit Entscheidungen von Frau von der Leyen vollkommen wertlos ist, konnte in 2009 in aller Deutlichkeit am Beispiel des Durchdrückens des "Zugangserschwerungsgesetzes" entgegen massiver Sachverständigen-Kritik beobachtet werden!
  • Über den Inhalt der zu erhebenden Daten ist bereits entschieden worden und die Daten sollen nach Gesetzesvorgabe ja bereits ab 1.1.2010 erhoben werden und nicht irgendwann später!
  • Wie ernst Frau von der Leyen die Kritik von Datenschützern nimmt, konnte die Ortsgruppe Hannover des AK-Vorrat im direkten Umgang mit ihr erfahren.

Nur Herr Gunkel, Vize-Präsident des Bundesverbands der deutschen Arbeitgeberverbände BDA) kritisiert ELENA wegen etwas ganz anderem: "Es wäre besser gewesen, wenn man die elektronische Erfassung gleich auf mehr Bescheinigungen ausgeweitet hätte" sagt er in einem Bericht des Tagesspiegels (lt. taz-Bericht vom 4.1.2010).


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Zitate zu ELENA

„Es steht zu befürchten, dass bald auch andere Stellen versuchen werden, an diese Informationen zu gelangen.“ (Thilo Weichert, Datenschutzbeauftragter Schleswig-Holstein)

„Die Bundesregierung, die in den letzten Wochen angeblich noch so um den Datenschutz bemüht war, hat ein neues Datenmonster auf den Weg gebracht. ELENA müsste eigentlich stehen für elektronische Langzeiterfassung nahezu aller Bürgerinnen und Bürger, denn mit ELENA entsteht eine zentrale Riesendatei. Einkommensverhältnisse können dann bis zu vier Jahre zurückverfolgt werden. Eine weitere Datenspeicherung auf Vorrat, die unverhältnismäßig ist.“ (Gisela Piltz, MdB, FDP, 25.6.2008)

"Völlig unklar ist indes, welches Gesamtkonzept die Bundesregierung dabei verfolgt. Das ergab zumindest eine Debatte heute im Innenausschuss des Bundestages. Oder aber die Bundesregierung hat ein Gesamtkonzept, hält dies aber unter Verschluss. So oder so, es gibt allen Anlass für kritisches Misstrauen.
Das betrifft auch ELENA als Single-Projekt. Denn immer wenn eine Zentral-Datei geschaffen werden soll, läuten bei mir die Alarmglocken. Aber auch sozial-politisch ist ELENA höchst fragwürdig. Mit der Einführung von ELENA sollen in der Wirtschaft und beim Staat Bürokratiekosten in Höhe von Zig-Milliarden Euro eingespart werden. Die Kosten für die elektronische Karte und die dazugehörige persönliche Signatur aber sollen die Bürgerinnen und Bürger selbst tragen. De facto liefe das folglich eine neue Steuer hinaus, auf eine Bürokratie-Abbau-Steuer." (Petra Pau, MdB, LINKE, 25.6.2008)

"Große Datensammlungen erzeugen immer große Begehrlichkeiten. Überlegen Sie, was ein ausländischer Geheimdienst mit diesen Daten anfangen könnte oder wie attraktiv die Einkommensdaten eines ganzen Landes für ein Gangstersyndikat sind. Und es ist natürlich einfacher, einmal eine Verschlüsselung zu knacken und dann den Zugriff auf einen großen Pool zu haben, als jeden Datensatz einzeln entschlüsseln zu müssen." (Thilo Weichert, Leiter des Unabhängigen Landeszentrum für Datenschutz im Interview mit der TAZ am 28.12.2009, https://www.taz.de/1/politik/schwerpunkt-ueberwachung/artikel/1/zu-90-prozent-nicht-benoetigt/)

"Entbürokratisierung kann nicht der Grund sein, um eine monströse staatliche Datenerfassungsbürokratie aufzubauen." (Heribert Prantl, Ressortleiter Innenpolitik, Süddeutsche Zeitung, 31.12.2009)


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Interna

AK ELENA

Der so genannte "AK ELENA" (eigentlich: AK-ELENA-Verfahrensgrundsätze) ist das Gremium, das sich mit der Umsetzung des ELENA-Verfahrens beschäftigt.

Die öffentlichen Teile der Protokoll-Sitzungen lassen sich hier einsehen.

AK ELENA - Zusammensetzung

Im AK ELENA und seinen untergegliederten Arbeitsgruppen arbeiten Vertreter aus folgenden Institutionen bzw. sind in seiner Arbeit involviert:

  • Deutsche Rentenversicherung Bund (DRV)
  • GKV-Spitzenverband (= Spitzenverband Bund der Krankenkassen)
  • Bundesagentur für Arbeit (BA)
  • Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V. (DGUV)
  • Arbeitsgemeinschaft für wirtschaftliche Verwaltung (AWV)
  • Informationstechnische Servicestelle der gesetzlichen Krankenversicherung GmbH (ITSG)
  • Kommunaler Spitzenverband (bestehend aus: Deutscher Landkreistag, Deutscher Städtetag und Deutscher Städte- und Gemeindebund)
  • Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit
  • Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi)
  • Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)
  • Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI)
  • Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI)

AK ELENA - Unter-Arbeitsgruppen

Im AK ELENA gibt es folgende untergeordnete Arbeitsgruppen:

  • AG Abrufende Stellen (AG St)
  • AG Datenabrufe (AG DA)
  • AG Entgeltdaten (AG ED)
  • AG Informationssicherheit und Datenschutz (AG ISuDS)
  • AG Öffentlichkeitsarbeit (AG ÖA)
  • AG Qualitätssicherung/Test (AG QS)
  • AG Support und Hotline (AG SuH)

AK ELENA - Öffentlichkeitsarbeit

Für die "professionelle" Außendarstellung von ELENA soll die PR-Agentur Mainblick engagiert worden sein.


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Wichtige Pressemeldungen/Blogbeiträge


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Links und Materialien