Einschränkung der Versammlungsfreiheit

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[[Bild:Demo versammlungsfreiheit 31.05.08 str 11.jpg|350px|right|Demonstration gegen die Einschränkung der Versammlungsfreiheit]]
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Die Bayerische Landesregierung hat im Jahr 2008 ein neues Versammlungsgesetz beschlossen, welches die Versammlungsfreiheit und somit unsere Demokratie massiv einschränkt. Andere Länder sind dabei, das Gesetz in abgewandelten Formen zu übernehmen.
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== Länder ==
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=== Baden-Württemberg ===
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Die baden-württembergische Landesregierung hat ein neues Versammlungsgesetz vorgelegt, dass noch im Jahre 2008 im Landtag beschlossen und bereits 2009 in Kraft treten soll. Dieses Gesetz schränkt ein wichtiges Bürgerrecht dramatisch ein. Statt wie behauptet das Versammlungsrecht zu erleichtern, überzieht es die Veranstalter mit bürokratischen Schikanen, sieht die Registrierung, Überwachung und Erfassung der TeilnehmerInnen vor und gibt Polizei und Behörden die Möglichkeit für willkürliche Erschwernisse, Eingriffe in die Versammlung und die Rechte der Versammelten.
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[[Kategorie:!Hauptkategorie]]
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'''Das Recht auf Versammlungen im Saal wird eingeschränkt'''
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Obwohl das Grundgesetz nur für Versammlungen unter freiem Himmel gesetzliche Beschränkungen zulässt, sieht das neue Versammlungsgesetz nun auch für Versammlungen im Saal z.B. vor:
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* Die Behörde kann die Bennennung einer von ihr festgelegten Zahl von [[Leitfaden für Ordner|Ordnern]] (mit Wohnsitz und Geburtsdatum) verlangen.
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* Sie kann Ordner und Versammlungsleiter als ungeeignet ablehnen und damit die Versammlung undurchführbar machen.
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* Polizei und Presse (auch die Nazi-Presse) dürfen nicht ausgeschlossen werden.
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* Der Versammlungsleiter macht sich strafbar, wenn er nicht rechtzeitig „Gewaltbereitschaft“ erkennt und die Versammlung beendet.
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'''Die Demonstrationsfreiheit wird ausgehöhlt'''
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Noch dramatischer sind die Einschränkungen für Demonstrationen und Kundgebungen im Freien:
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* Die Anmeldefrist beträgt nun 72 (statt 48) Stunden vor der ersten Einladung zur Versammlung.
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* Bei der Entscheidung über Verbot und Auflagen spielen die „Rechte Dritter“ also Anwohner und Passanten, die sich belästigt fühlen könnten eine Rolle.
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* Versammlungsleiter und Ordner werden zum verlängerten Arm der Polizei gemacht, statt die Anliegen der Versammelten zu vertreten. Sie werden registriert und haftbar gemacht und können als „ungeeignet“ abgelehnt werden.
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* Bereits gleiche Mützen oder gleichfarbige Streikwesten von Gewerkschaften können als „militant“ und „einschüchternd“ gewertet und verboten werden.
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* Die Polizei darf fast ohne Einschränkungen in die Versammlung eingreifen und z.B. die Personalien der TeilnehmerInnen feststellen.
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* Versammlungen können nach Gutdünken der Polizei gefilmt und die Aufnahmen nahezu beliebig gespeichert werden.
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* Bereits bei der Anreise zu Versammlungen gilt ein Sonderrecht für polizeiliche Kontrollen und Schikanen.
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'''Naziaufmärsche werden künftig gesetzlich geschützt'''
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Die Landesregierung behauptet mit dem neuen Gesetz die Würde der Opfer der Naziherrschaft durch ein Verbot von Naziaufmärschen an den Gedenktagen 27. Januar und 9. November zu schützen. Bereits in der Vergangenheit wurden antifaschistische Aktivitäten jedoch häufig seitens der Behörden erschwert. Nun werden mit dem Verbot, Versammlungen zu behindern, zu stören oder dazu aufzurufen, Naziaufmärsche nachgerade unter gesetzlichen Schutz gestellt.
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'''Das Grundrecht wird zum Sonderrecht'''
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Das Recht auf offene Diskussion und öffentliche Meinungsäußerung gehört zur Grundsubstanz der Demokratie. Die Baden-württembergische Landesregierung macht es mit ihrem Entwurf aber zum Sonderfall, der besonderer behördlicher und polizeilicher Beobachtung unterstellt ist. Dieses Sonderrecht soll bereits gelten für jede „Zusammenkunft von mindestens zwei Personen zur gemeinschaftlichen überwiegend auf die Teilhabe an der öffentlichen Meinungsbildung gerichteten Erörterung“, d.h. jede politische Diskussion überhaupt fällt unter besondere behördliche Aufmerksamkeit.
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Statt demokratische Betätigung, Diskussion, Meinungsbildung und –Äußerung zu unterstützen stellt dieses Gesetz jede Bürgerin und jeden Bürger, die bereit sind, sich an den gesellschaftlichen Auseinandersetzungen zu beteiligen unter Generalverdacht und überlässt sie der misstrauischen Kontrolle von Behörden und Polizei. Mit diesem Gesetz kann Demokratie nicht gelebt werden. Es erstickt sie.
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==== Zuständige Organisationen und Kampagnen ====
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* [http://versammlungsgesetz.wordpress.com/ Bündnis für Versammlungsfreiheit]
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* [http://versammlungsrecht2009.tk/ Das neue Versammlungsgesetz kippen!]
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==== Aktionen und Veranstaltungen ====
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* [http://www.nein-zu-block9.de/2008/10/demo-versammlungsrecht/ Demonstration am 29. November 2008 in Mannheim] --> [http://de.indymedia.org/2008/11/234240.shtml Bericht bei Indymedia]
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* [http://aabw.antifa.net/spip.php?page=antifa&id_article=7&design=1 Demonstration am 6. Dezember 2008 in Stuttgart] --> [http://www.vdska.de/Demo_in_Stuttgart_06.12.2008 Bilder]
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* [http://www.autonome-antifa.org/spip.php?page=antifa&id_article=107&design=2 Demonstration am 13. Dezember 2008 in Freiburg]
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* [http://versammlungsrecht2009.tk/ Bündnistreffen und weitere Aktionen in Stuttgart]
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'''Vergangene Aktionen:'''
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* [http://www.stattweb.de/baseportal/NewsDetail&db=News&Id=3886 Mannheim: Demo ohne Anmeldung gegen das geplante Versammlungsgesetz B-W] 18. Oktober 2008
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=== Bayern ===
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Das neue Versammlungsgesetz, das die Bayerische Staatsregierung noch vor der Sommerpause im bayerischen Landtag abstimmen lassen will, liest sich wie die Erfüllung aller polizeistaatlichen Wunschträume. Dieses Gesetz fügt sich nahtlos ein in eine ganze Reihe von Gesetzen, die der Überwachung und Bespitzelung dienen, wie dem polizeirechtlichen Lauschangriff, der Kennzeichenerfassung und der Speicherung und Aufzeichnung der Telekommunikation.<br>
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Bayern spielt dabei den Vorreiter für die anderen Bundesländer, die den Erlass von Versammlungsgesetzen zunächst zurückgestellt haben.
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'''Kontrolle und Überwachung'''
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Mit dem neuen Gesetz werden Versammlungen noch stärker polizeilicher Kontrolle und Schikane unterworfen und zugleich bisher rechtswidrige Praktiken der Polizei und Behörden gesetzlich verankert.
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*Eindringen des Staates bei Veranstaltungen in geschlossenen Räumen.
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*Polizei darf bei allen Versammlungen „Übersichtsaufnahmen“ erstellen, die auch ausgewertet und beliebig lange gespeichert werden dürfen.
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*VersammlungsleiterInnen und OrdnerInnen werden zu „Hilfspolizisten“ gemacht und können von Behörden und Polizei sogar als „ungeeignet“ oder „unzuverlässig“ abgelehnt werden.
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*Zukünftig ist ein Versammlungsverbot auch möglich, wenn „Rechte Dritter unzumutbar beeinträchtigt“ werden.
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*Der neu eingeführte Begriff des „Militanzverbots“ gibt der Polizei die Handhabe, gegen Demonstrationen oder TeilnehmerInnengruppen vorzugehen, wenn sie den „Eindruck von Gewaltbereitschaft“ vermitteln und “einschüchternd” wirken.
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*Durch die Einführung neuer Straftatbestände wird die Leitung von Versammlungen zum unkalkulierbaren persönlichen Risiko.
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==== Zuständige Organisationen und Kampagnen ====
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* [http://demorecht.de/wiki/index.php/Hauptseite Arbeitskreis Versammlungsfreiheit]
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*[http://hackdaworld.org/wiki/doku.php?id=versammlungsgesetz Augsburger Aktionsbündnis "Rettet die Versammlungsfreiheit"]
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*[http://www.verdi.de/muenchen/aktive_gruppen/kampagne_rettet_die_grundrechte Kampagnenseite bei ver.di "Rettet die Grundrechte"]
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'''Lokal:'''<br>
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* [http://demorecht.de/wiki/index.php/Augsburg Augsburg]
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* [http://demorecht.de/wiki/index.php/Treffen_M%C3%BCnchen München]
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==== Aktionen und Veranstaltungen ====
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'''Vergangene Aktionen:'''<br>
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* [http://demorecht.de/wiki/index.php/Pressemitteilung_31.5.08 Demonstration in München am 31. Mai 2008]
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* [[Demonstration gegen das bayerische Versammlungsgesetz am 21. Juni 2008|Demonstration in München am 21. Juni 2008]]
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==== Allgemeine Informationen ====
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* [http://www.youtube.com/watch?v=-XNN-cztnjA Informationsfilm]
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==== Urteil des Verfassungsgerichts ====
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* [[Das Bundesverfassungsgericht folgt in großen Teilen den Antrag auf Erlass einer einstweiliger Anordnung gegen das Bayerischer Versammlungsgesetz]]
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* [http://www.bundesverfassungsgericht.de/pressemitteilungen/bvg09-017.html Pressemitteilung] des Bundesverfassungsgerichtes zu seiner Eilentscheidung vom 17.2.2009 gegen das Bayrische Versammlungsgesetz.
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=== Niedersachsen ===
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:''Siehe: [[Ortsgruppen/Hannover/Niedersaechsisches Versammlungsgesetz]]
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==== Übersicht ====
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In Niedersachsen wurde die Thematik um ein landeseigenes Versammlungsgesetz ebenfalls schon 2008 angestoßen.
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Niedersachsen wird derzeit von einer CDU-FDP-Koalition mit stabiler Stimmmehrheit regiert.
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Im Sommer 2008 hat der Nds. Innenminister Uwe Schünemann (CDU) einen Gesetzesvorschlag für Januar 2009 angekündigt, dieser Termin konnte (nachdem die GRÜNEN im Oktober 2008 einen eigenen Gesetzesentwurf vorgelegt haben) allerdings nicht eingehalten werden.
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Nach letzter mündlicher Aussage durch Herrn Schünemann (am Tag des Offenen Landtags am 7.3.2009) ist ein neuer - auch die Eilentscheidung des BVerfG berücksichtigender - Entwurf in der Verhandlungsphase zwischen Justiz- und Innenministerium.
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Gegen die bedenkliche Ausgestaltung des Gesetzes und eine Anlehnung an die Negativ-Beispiele aus Bayern und Baden-Württemberg - auf die ein aus dem Oktober 2008 stammender Gesetzesentwurf hinweist - hat sich ein Bündnis gebildet.
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==== Links und Material ====
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*[http://versammlung.diegedankensindfrei.org/ Bündnis gegen das neue Niedersächsische Versammlungsgesetz]
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*Mutmasslicher [http://versammlung.diegedankensindfrei.org/wp-content/NiedersaechsischesVersG2008MI_ersterEntwurf.pdf Entwurf] (Stand: Oktober 2008)
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*Detailierte [http://demorecht.de/wiki/index.php/Bild:Synopse_NVersG_VersGBund_Jan2009.xls Gegenüberstellung] des alten mit dem geplanten Niedersächsischen Versammlungsgesetz
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*Reduzierte [http://wiki.vorratsdatenspeicherung.de/images/NdsVersammlungsrecht-vorher-nachher.pdf Gegenüberstellung]
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*[http://wiki.vorratsdatenspeicherung.de/images/20090111_offener_brief_an_die_fdp.pdf Offener Brief] der AK-Vorrat-OG-Hannover an die Niedersächsische FDP-Fraktion mit der Forderung einer freiheitlichen Gestaltung des Gesetzes. (11.1.2009)
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* [http://wiki.vorratsdatenspeicherung.de/images/20090305_antwortschreiben_fdp_nds_auf_offenen_brief.pdf Antwort] der FDP auf diesen Offenen Brief. Enthalten sind die der FDP in Nds. wichtigen Anforderungen an das neue Versammlungsgesetz. (10.3.2009)
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*[http://www.wiki.vorratsdatenspeicherung.de/images/NdsVersammlungsrecht-Gesetzentwurf-Gr%C3%BCnen.doc GRÜNEN-Gesetzentwurf] vom Oktober 2008
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*[http://downloads.stadtradiogoettingen.de/Aktuelles/versammlungsgesetz.mp3 Radio-Diskussion] des Stadtradios Göttingen vom 10.12.2008
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*[http://wiki.vorratsdatenspeicherung.de/images/Flyer_-_versammlungsgesetz_nds.pdf Flyer] zum Thema.
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*[http://wiki.vorratsdatenspeicherung.de/images/Panoptikos_-_Vortrag.pdf Folien] eines Vortrags von PanoptikOS zum Thema anlässlich des 1. Bündnistreffens am 24.1.2009
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=== Sachsen-Anhalt ===
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Auch in Sachsen-Anhalt wird es ein eigenes Landesgesetz geben:
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Am 8.10.2009 hat der Landtag in seiner [http://www.landtag.sachsen-anhalt.de/index.php?id=videoservice&agendaitem_id=598 zweiten Beratungsstunde] über einen entsprechenden [http://www.landtag.sachsen-anhalt.de/fileadmin/parlamentsdokumentation/d2194vbe_5.pdf Antrag] diskutiert.
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=== Sachsen ===
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In Sachsen hat die CDU-FDP-Regierung am 30.10.2009 einen eigenen [http://edas.landtag.sachsen.de/viewer.aspx?dok_nr=286&dok_art=Drs&leg_per=5 Gesetzesentwurf vorgelegt].
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=== Bremen ===
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Die rot-grüne Regierungskoalition hat sich in ihrem Koalitionsvertrag zur Regelung der Versammlungsfreiheit mit einem eigenen Gesetz entschlossen (siehe auch [http://www.taz.de/1/archiv/print-archiv/printressorts/digi-artikel/?ressort=sp&dig=2009%2F08%2F15%2Fa0116&cHash=f70c1cae76 taz-Bericht vom 15.8.2009]).
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== Material ==
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*[[:Bild:Synopse-versammlungsgesetz-mit-kommentar1.pdf|Gegenüberstellung des Bundesversammlungsgesetzes gegen das bayrische Versammlungsgesetz]]
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*[[:Bild:Flyer - versammlungsgesetz nds.pdf|Folder zum Niedersächsischen Versammlungsgesetz]]
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*[[:Bild:Flyer(sw)new.pdf|Flyer zum Bayrischen Versammlungsgesetz]]
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*[[:Bild:Versammlungsfreiheit1.1.pdf|Flyer zum Baden-Württembergischen Versammlungsgesetz]]
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== Allgemeine Gegenmaßnahmen ==
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Um Einschränkungen der Versammlungsfreiheit zu umgehen wurde beispielsweise das Konzept ''[http://de.wikipedia.org/wiki/Out_of_Control Out of Control]'' entwickelt.
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== Weitere Einschränkungen ==
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* [[Vermummungsverbot]]
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== ToDo ==
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Die Wikipedia-Artikel [http://de.wikipedia.org/wiki/Versammlungsgesetz Versammlungsgesetz] und [http://de.wikipedia.org/wiki/Versammlungsfreiheit Versammlungsfreiheit] enthalten noch keinerlei Informationen über die aktuellen Änderungen. Bitte dort einarbeiten!
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[[Kategorie:Einschränkung der Versammlungsfreiheit| ]]
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[[Kategorie:Organisation einer politischen Veranstaltung]]
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[[Kategorie:Bayern]]
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[[Kategorie:Baden-Württemberg]]
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[[Kategorie:Niedersachsen]]

Version vom 09:57, 2. Mär. 2010

Demonstration gegen die Einschränkung der Versammlungsfreiheit

Die Bayerische Landesregierung hat im Jahr 2008 ein neues Versammlungsgesetz beschlossen, welches die Versammlungsfreiheit und somit unsere Demokratie massiv einschränkt. Andere Länder sind dabei, das Gesetz in abgewandelten Formen zu übernehmen.

Inhaltsverzeichnis

Länder

Baden-Württemberg

Die baden-württembergische Landesregierung hat ein neues Versammlungsgesetz vorgelegt, dass noch im Jahre 2008 im Landtag beschlossen und bereits 2009 in Kraft treten soll. Dieses Gesetz schränkt ein wichtiges Bürgerrecht dramatisch ein. Statt wie behauptet das Versammlungsrecht zu erleichtern, überzieht es die Veranstalter mit bürokratischen Schikanen, sieht die Registrierung, Überwachung und Erfassung der TeilnehmerInnen vor und gibt Polizei und Behörden die Möglichkeit für willkürliche Erschwernisse, Eingriffe in die Versammlung und die Rechte der Versammelten.

Das Recht auf Versammlungen im Saal wird eingeschränkt Obwohl das Grundgesetz nur für Versammlungen unter freiem Himmel gesetzliche Beschränkungen zulässt, sieht das neue Versammlungsgesetz nun auch für Versammlungen im Saal z.B. vor:

  • Die Behörde kann die Bennennung einer von ihr festgelegten Zahl von Ordnern (mit Wohnsitz und Geburtsdatum) verlangen.
  • Sie kann Ordner und Versammlungsleiter als ungeeignet ablehnen und damit die Versammlung undurchführbar machen.
  • Polizei und Presse (auch die Nazi-Presse) dürfen nicht ausgeschlossen werden.
  • Der Versammlungsleiter macht sich strafbar, wenn er nicht rechtzeitig „Gewaltbereitschaft“ erkennt und die Versammlung beendet.

Die Demonstrationsfreiheit wird ausgehöhlt

Noch dramatischer sind die Einschränkungen für Demonstrationen und Kundgebungen im Freien:

  • Die Anmeldefrist beträgt nun 72 (statt 48) Stunden vor der ersten Einladung zur Versammlung.
  • Bei der Entscheidung über Verbot und Auflagen spielen die „Rechte Dritter“ also Anwohner und Passanten, die sich belästigt fühlen könnten eine Rolle.
  • Versammlungsleiter und Ordner werden zum verlängerten Arm der Polizei gemacht, statt die Anliegen der Versammelten zu vertreten. Sie werden registriert und haftbar gemacht und können als „ungeeignet“ abgelehnt werden.
  • Bereits gleiche Mützen oder gleichfarbige Streikwesten von Gewerkschaften können als „militant“ und „einschüchternd“ gewertet und verboten werden.
  • Die Polizei darf fast ohne Einschränkungen in die Versammlung eingreifen und z.B. die Personalien der TeilnehmerInnen feststellen.
  • Versammlungen können nach Gutdünken der Polizei gefilmt und die Aufnahmen nahezu beliebig gespeichert werden.
  • Bereits bei der Anreise zu Versammlungen gilt ein Sonderrecht für polizeiliche Kontrollen und Schikanen.

Naziaufmärsche werden künftig gesetzlich geschützt

Die Landesregierung behauptet mit dem neuen Gesetz die Würde der Opfer der Naziherrschaft durch ein Verbot von Naziaufmärschen an den Gedenktagen 27. Januar und 9. November zu schützen. Bereits in der Vergangenheit wurden antifaschistische Aktivitäten jedoch häufig seitens der Behörden erschwert. Nun werden mit dem Verbot, Versammlungen zu behindern, zu stören oder dazu aufzurufen, Naziaufmärsche nachgerade unter gesetzlichen Schutz gestellt.

Das Grundrecht wird zum Sonderrecht

Das Recht auf offene Diskussion und öffentliche Meinungsäußerung gehört zur Grundsubstanz der Demokratie. Die Baden-württembergische Landesregierung macht es mit ihrem Entwurf aber zum Sonderfall, der besonderer behördlicher und polizeilicher Beobachtung unterstellt ist. Dieses Sonderrecht soll bereits gelten für jede „Zusammenkunft von mindestens zwei Personen zur gemeinschaftlichen überwiegend auf die Teilhabe an der öffentlichen Meinungsbildung gerichteten Erörterung“, d.h. jede politische Diskussion überhaupt fällt unter besondere behördliche Aufmerksamkeit.

Statt demokratische Betätigung, Diskussion, Meinungsbildung und –Äußerung zu unterstützen stellt dieses Gesetz jede Bürgerin und jeden Bürger, die bereit sind, sich an den gesellschaftlichen Auseinandersetzungen zu beteiligen unter Generalverdacht und überlässt sie der misstrauischen Kontrolle von Behörden und Polizei. Mit diesem Gesetz kann Demokratie nicht gelebt werden. Es erstickt sie.

Zuständige Organisationen und Kampagnen

Aktionen und Veranstaltungen

Vergangene Aktionen:


Bayern

Das neue Versammlungsgesetz, das die Bayerische Staatsregierung noch vor der Sommerpause im bayerischen Landtag abstimmen lassen will, liest sich wie die Erfüllung aller polizeistaatlichen Wunschträume. Dieses Gesetz fügt sich nahtlos ein in eine ganze Reihe von Gesetzen, die der Überwachung und Bespitzelung dienen, wie dem polizeirechtlichen Lauschangriff, der Kennzeichenerfassung und der Speicherung und Aufzeichnung der Telekommunikation.
Bayern spielt dabei den Vorreiter für die anderen Bundesländer, die den Erlass von Versammlungsgesetzen zunächst zurückgestellt haben.

Kontrolle und Überwachung

Mit dem neuen Gesetz werden Versammlungen noch stärker polizeilicher Kontrolle und Schikane unterworfen und zugleich bisher rechtswidrige Praktiken der Polizei und Behörden gesetzlich verankert.

  • Eindringen des Staates bei Veranstaltungen in geschlossenen Räumen.
  • Polizei darf bei allen Versammlungen „Übersichtsaufnahmen“ erstellen, die auch ausgewertet und beliebig lange gespeichert werden dürfen.
  • VersammlungsleiterInnen und OrdnerInnen werden zu „Hilfspolizisten“ gemacht und können von Behörden und Polizei sogar als „ungeeignet“ oder „unzuverlässig“ abgelehnt werden.
  • Zukünftig ist ein Versammlungsverbot auch möglich, wenn „Rechte Dritter unzumutbar beeinträchtigt“ werden.
  • Der neu eingeführte Begriff des „Militanzverbots“ gibt der Polizei die Handhabe, gegen Demonstrationen oder TeilnehmerInnengruppen vorzugehen, wenn sie den „Eindruck von Gewaltbereitschaft“ vermitteln und “einschüchternd” wirken.
  • Durch die Einführung neuer Straftatbestände wird die Leitung von Versammlungen zum unkalkulierbaren persönlichen Risiko.

Zuständige Organisationen und Kampagnen

Lokal:

Aktionen und Veranstaltungen

Vergangene Aktionen:

Allgemeine Informationen

Urteil des Verfassungsgerichts


Niedersachsen

Siehe: Ortsgruppen/Hannover/Niedersaechsisches Versammlungsgesetz

Übersicht

In Niedersachsen wurde die Thematik um ein landeseigenes Versammlungsgesetz ebenfalls schon 2008 angestoßen.

Niedersachsen wird derzeit von einer CDU-FDP-Koalition mit stabiler Stimmmehrheit regiert.

Im Sommer 2008 hat der Nds. Innenminister Uwe Schünemann (CDU) einen Gesetzesvorschlag für Januar 2009 angekündigt, dieser Termin konnte (nachdem die GRÜNEN im Oktober 2008 einen eigenen Gesetzesentwurf vorgelegt haben) allerdings nicht eingehalten werden.

Nach letzter mündlicher Aussage durch Herrn Schünemann (am Tag des Offenen Landtags am 7.3.2009) ist ein neuer - auch die Eilentscheidung des BVerfG berücksichtigender - Entwurf in der Verhandlungsphase zwischen Justiz- und Innenministerium.

Gegen die bedenkliche Ausgestaltung des Gesetzes und eine Anlehnung an die Negativ-Beispiele aus Bayern und Baden-Württemberg - auf die ein aus dem Oktober 2008 stammender Gesetzesentwurf hinweist - hat sich ein Bündnis gebildet.

Links und Material


Sachsen-Anhalt

Auch in Sachsen-Anhalt wird es ein eigenes Landesgesetz geben:

Am 8.10.2009 hat der Landtag in seiner zweiten Beratungsstunde über einen entsprechenden Antrag diskutiert.

Sachsen

In Sachsen hat die CDU-FDP-Regierung am 30.10.2009 einen eigenen Gesetzesentwurf vorgelegt.

Bremen

Die rot-grüne Regierungskoalition hat sich in ihrem Koalitionsvertrag zur Regelung der Versammlungsfreiheit mit einem eigenen Gesetz entschlossen (siehe auch taz-Bericht vom 15.8.2009).

Material

Allgemeine Gegenmaßnahmen

Um Einschränkungen der Versammlungsfreiheit zu umgehen wurde beispielsweise das Konzept Out of Control entwickelt.

Weitere Einschränkungen

ToDo

Die Wikipedia-Artikel Versammlungsgesetz und Versammlungsfreiheit enthalten noch keinerlei Informationen über die aktuellen Änderungen. Bitte dort einarbeiten!

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