Einschränkung der Versammlungsfreiheit

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Demonstration gegen die Einschränkung der Versammlungsfreiheit

Die Bayerische Landesregierung hat im Jahr 2008 ein neues Versammlungsgesetz beschlossen, welches die Versammlungsfreiheit und somit unsere Demokratie massiv einschränkt. Andere Länder sind dabei, das Gesetz in abgewandelten Formen zu übernehmen.

Inhaltsverzeichnis

Länder

Baden-Württemberg

Die baden-württembergische Landesregierung hat ein neues Versammlungsgesetz vorgelegt, dass noch im Jahre 2008 im Landtag beschlossen und bereits 2009 in Kraft treten soll. Dieses Gesetz schränkt ein wichtiges Bürgerrecht dramatisch ein. Statt wie behauptet das Versammlungsrecht zu erleichtern, überzieht es die Veranstalter mit bürokratischen Schikanen, sieht die Registrierung, Überwachung und Erfassung der TeilnehmerInnen vor und gibt Polizei und Behörden die Möglichkeit für willkürliche Erschwernisse, EIngriffe in die Versammlung und die Rechte der Versammelten.

Das Recht auf Versammlungen im Saal wird eingeschränkt Obwohl das Grundgesetz nur für Versammlungen unter freiem Himmel gesetzliche Beschränkungen zulässt, sieht das neue Versammlungsgesetz nun auch für Versammlungen im Saal z.B. vor:

  • Die Behörde kann die Bennennung einer von ihr festgelegten Zahl von Ordnern (mit Wohnsitz und Geburtsdatum) verlangen.
  • Sie kann Ordner und Versammlungsleiter als ungeeignet ablehnen und damit die Versammlung undurchführbar machen.
  • Polizei und Presse (auch die Nazi-Presse) dürfen nicht ausgeschlossen werden.
  • Der Versammlungsleiter macht sich strafbar, wenn er nicht rechtzeitig „Gewaltbereitschaft“ erkennt und die Versammlung beendet.

Die Demonstrationsfreiheit wird ausgehöhlt

Noch dramatischer sind die Einschränkungen für Demonstrationen und Kundgebungen im Freien:

  • Die Anmeldefrist beträgt nun 72 (statt 48) Stunden vor der ersten Einladung zur Versammlung.
  • Bei der Entscheidung über Verbot und Auflagen spielen die „Rechte Dritter“ also Anwohner und Passanten, die sich belästigt fühlen könnten eine Rolle.
  • Versammlungsleiter und Ordner werden zum verlängerten Arm der Polizei gemacht, statt die Anliegen der Versammelten zu vertreten. Sie werden registriert und haftbar gemacht und können als „ungeeignet“ abgelehnt werden.
  • Bereits gleiche Mützen oder gleichfarbige Streikwesten von Gewerkschaften können als „militant“ und „einschüchternd“ gewertet und verboten werden.
  • Die Polizei darf fast ohne Einschränkungen in die Versammlung eingreifen und z.B. die Personalien der TeilnehmerInnen feststellen.
  • Versammlungen können nach Gutdünken der Polizei gefilmt und die Aufnahmen nahezu beliebig gespeichert werden.
  • Bereits bei der Anreise zu Versammlungen gilt ein Sonderrecht für polizeiliche Kontrollen und Schikanen.

Naziaufmärsche werden künftig gesetzlich geschützt

Die Landesregierung behauptet mit dem neuen Gesetz die Würde der Opfer der Naziherrschaft durch ein Verbot von Naziaufmärschen an den Gedenktagen 27. Januar und 9. November zu schützen. Bereits in der Vergangenheit wurden antifaschistische Aktivitäten jedoch häufig seitens der Behörden erschwert. Nun werden mit dem Verbot, Versammlungen zu behindern, zu stören oder dazu aufzurufen, Naziaufmärsche nachgerade unter gesetzlichen Schutz gestellt.

Das Grundrecht wird zum Sonderrecht

Das Recht auf offene Diskussion und öffentliche Meinungsäußerung gehört zur Grundsubstanz der Demokratie. Die Baden-württembergische Landesregierung macht es mit ihrem Entwurf aber zum Sonderfall, der besonderer behördlicher und polizeilicher Beobachtung unterstellt ist. Dieses Sonderrecht soll bereits gelten für jede „Zusammenkunft von mindestens zwei Personen zur gemeinschaftlichen überwiegend auf die Teilhabe an der öffentlichen Meinungsbildung gerichteten Erörterung“, d.h. jede politische Diskussion überhaupt fällt unter besondere behördliche Aufmerksamkeit.

Statt demokratische Betätigung, Diskussion, Meinungsbildung und –Äußerung zu unterstützen stellt dieses Gesetz jede Bürgerin und jeden Bürger, die bereit sind, sich an den gesellschaftlichen Auseinandersetzungen zu beteiligen unter Generalverdacht und überlässt sie der misstrauischen Kontrolle von Behörden und Polizei. Mit diesem Gesetz kann Demokratie nicht gelebt werden. Es erstickt sie.

Zuständige Organisationen und Kampagnen

Aktionen und Veranstaltungen

Vergangene Aktionen:


Bayern

Das neue Versammlungsgesetz, das die Bayerische Staatsregierung noch vor der Sommerpause im bayerischen Landtag abstimmen lassen will, liest sich wie die Erfüllung aller polizeistaatlichen Wunschträume. Dieses Gesetz fügt sich nahtlos ein in eine ganze Reihe von Gesetzen, die der Überwachung und Bespitzelung dienen, wie dem polizeirechtlichen Lauschangriff, der Kennzeichenerfassung und der Speicherung und Aufzeichnung der Telekommunikation.
Bayern spielt dabei den Vorreiter für die anderen Bundesländer, die den Erlass von Versammlungsgesetzen zunächst zurückgestellt haben.

Kontrolle und Überwachung

Mit dem neuen Gesetz werden Versammlungen noch stärker polizeilicher Kontrolle und Schikane unterworfen und zugleich bisher rechtswidrige Praktiken der Polizei und Behörden gesetzlich verankert.

  • Eindringen des Staates bei Veranstaltungen in geschlossenen Räumen.
  • Polizei darf bei allen Versammlungen „Übersichtsaufnahmen“ erstellen, die auch ausgewertet und beliebig lange gespeichert werden dürfen.
  • VersammlungsleiterInnen und OrdnerInnen werden zu „Hilfspolizisten“ gemacht und können von Behörden und Polizei sogar als „ungeeignet“ oder „unzuverlässig“ abgelehnt werden.
  • Zukünftig ist ein Versammlungsverbot auch möglich, wenn „Rechte Dritter unzumutbar beeinträchtigt“ werden.
  • Der neu eingeführte Begriff des „Militanzverbots“ gibt der Polizei die Handhabe, gegen Demonstrationen oder TeilnehmerInnengruppen vorzugehen, wenn sie den „Eindruck von Gewaltbereitschaft“ vermitteln und “einschüchternd” wirken.
  • Durch die Einführung neuer Straftatbestände wird die Leitung von Versammlungen zum unkalkulierbaren persönlichen Risiko.

Zuständige Organisationen und Kampagnen

Lokal:

Aktionen und Veranstaltungen

Vergangene Aktionen:

Allgemeine Informationen

Urteil des Verfassungsgerichts

Niedersachsen

Übersicht

In Niedersachsen wurde die Thematik um ein landeseigenes Versammlungsgesetz ebenfalls schon 2008 angestoßen.

Niedersachsen wird derzeit von einer CDU-FDP-Koalition mit stabiler Stimmmehrheit regiert.

Im Sommer 2008 hat der Nds. Innenminister Uwe Schünemann (CDU) einen Gesetzesvorschlag für Januar 2009 angekündigt, dieser Termin konnte (nachdem die GRÜNEN im Oktober 2008 einen eigenen Gesetzesentwurf vorgelegt haben) allerdings nicht eingehalten werden.

Nach letzter mündlicher Aussage durch Herrn Schünemann (am Tag des Offenen Landtags am 7.3.2009) ist ein neuer - auch die Eilentscheidung des BVerfG berücksichtigender - Entwurf in der Verhandlungsphase zwischen Justiz- und Innenministerium.

Gegen die bedenkliche Ausgestaltung des Gesetzes und eine Anlehnung an die Negativ-Beispiele aus Bayern und Baden-Württemberg - auf die ein aus dem Oktober 2008 stammender Gesetzesentwurf hinweist - hat sich ein Bündnis gebildet.

Links und Material


Material

Allgemeine Gegenmaßnahmen

Um Einschränkungen der Versammlungsfreiheit zu umgehen wurde beispielsweise das Konzept Out of Control entwickelt.

Weitere Einschränkungen

ToDo

Die Wikipedia-Artikel Versammlungsgesetz und Versammlungsfreiheit enthalten noch keinerlei Informationen über die aktuellen Änderungen. Bitte dort einarbeiten!

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