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http://www.daten-speicherung.de/index.php/aktuelle_gesetzesvorhaben/:
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''Das Bundeskriminalamt soll erstmals die Erlaubnis erhalten, selbst exekutivisch tätig zu werden. Erlaubt werden sollen Videoüberwachung innerhalb von Wohnungen, die Überwachung von Computern, Rasterfahndung, der große Lauschangriff und Telefonüberwachung. Zur Online-Durchsuchung will der Bundesinnenminister dem Bundeskriminalamt erlauben, sich online in private Computer einzuhacken und Daten abzugleichen. Das BKA soll zudem personenbezogene Daten auch aus den Datenbeständen von Privatunternehmen erheben, speichern und verstärkt auf die erkennungsdienstliche Behandlung zurückgreifen dürfen. Für Ermittlungen ist der praktisch unregulierte Einsatz von Observationen auch mit Hilfe technischer Mittel vorgesehen. Dies beinhaltet die akustische und optische Überwachung der Betroffenen sowie den Einsatz von V-Leuten und verdeckten Ermittlern auch innerhalb von Wohnungen. Zu diesem Zwecke sollen Mitarbeiter des BKA auch Urkunden verändern und fälschen dürfen. Ebenso wird das Recht eingeräumt, die Anfertigung von Lichtbildern und Tonaufnahmen in Wohnungen Unbeteiligter vorzunehmen, sofern sich ein Betroffener dort aufhält. Betroffene würden von den Maßnahmen nur in Ausnahmefällen benachrichtigt.
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Im Einzelnen soll das BKA die folgenden Rechte erhalten:
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1. Persönliche Daten sammeln
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2. Personen befragen (diese sind verpflichtet, Auskunft zu geben)
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3. die Identität von Personen feststellen und Berechtigungsscheine prüfen
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4. Personen erkennungsdienstlich behandeln, das heißt z.B.
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1. der Person Fingerabdrücke abnehmen,
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2. der Person Handflächenabdrücke abnehmen,
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3. Foto der Person aufnehmen,
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4. Videoaufzeichnung der Person aufnehmen,
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5. äußere körperliche Merkmale der Person feststellen,
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6. Messungen an der Person vornehmen,
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7. die Stimme der Person aufzeichnen.
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5. Personen vorladen (diese sind verpflichtet, zu erscheinen)
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6. Besondere Mittel der Datenerhebung anwenden, darunter
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1. langfristige Observation von Personen
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2. geheimes Fotografieren, Filmen und Abhören, auch in Wohnungen
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3. sonstige Observationsmittel einsetzen wie GPS-Wanzen
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4. Beamte ("verdeckte Ermittler") und Privatpersonen ("Vertrauenspersonen") einsetzen, die sich das Vertrauen des Betroffenen durch Täuschung erschleichen und mit dem Betroffenen auch Wohnungen betreten dürfen; verdeckte Ermittler dürfen auch falsche Papiere benutzen
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7. Personen zur geheimen polizeilichen Beobachtung ausschreiben
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8. Datenbestände jeder Behörde, jedes Unternehmens und jeder Privatperson erheben, um sie nach bestimmten Merkmalen zu rastern (Rasterfahndung)
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9. heimlich Computer und andere Geräte überwachen und Daten kopieren
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10. Telefon, Handy, E-Mail, Internet und andere Telekommunikation überwachen
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11. Verbindungsdaten abrufen, einschließlich verdachtslos auf Vorrat gespeicherter Daten
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12. Standortdaten von Handys abrufen, einschließlich verdachtslos auf Vorrat gespeicherter Daten
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13. Internet-Nutzungsdaten abrufen, z.B. von Google und eBay
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14. Handys identifizieren und lokalisieren ("IMSI-Catcher")
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15. Platzverweisung erteilen
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16. Personen in Gewahrsam nehmen
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17. Personen durchsuchen
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18. Sachen in Abwesenheit des Eigentümers durchsuchen
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19. Sachen sicherstellen
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20. Wohnungen durchsuchen. Bei der Durchsuchung einer Wohnung hat der Wohnungsinhaber das Recht, anwesend zu sein. Ist er abwesend, so ist, wenn möglich, sein Vertreter oder ein erwachsener Angehöriger, Hausgenosse oder Nachbar hinzuzuziehen.
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21. Vor den Maßnahmen des BKA geschützt sind nur Geistliche, Strafverteidiger und Abgeordnete, wenn sie ihren Beruf ausüben und nicht Verursacher der abzuwehrenden Gefahr sind
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22. Das BKA darf erlangte Daten an jede öffentliche Stelle zur Abwehr einer erheblichen Gefahr und zur Strafverfolgung weiter geben. Das gilt auch für "Zufallsfunde". Das BKA darf erlangte Daten auch an die Geheimdienste für deren Zwecke weiter geben. ''

Version vom 09:16, 23. Apr. 2008

Projekt: "BKA Gesetz" - Folder zum BKA Gesetz
Kurzbe-
schreibung:
Entwicklung einer Informationsbroschüre über das geplante BKA Gesetz
Ansprechpartner: roam

Sjalf
weitere...bitte eintragen

Status: Am Anfang
Mithilfe: Texte/Layout entwerfen, Vorlagenbeispiel: Folder/cctv

Inhaltsverzeichnis

Gesamtkonzept

Inhalte sollten sein:

  • fachliche Inhalte, die das Gesetz beinhaltet
  • anschauliche Schilderung, was damit geschehen kann
  • Comic o.ä., was das verdeutlicht

Graphische Elemente

Comic

Wer hat inhaltliche Ideen? Ich kann mich um die Umsetzung kümmern. --Sjalf

Fotos

Welche Fotos passen?



Quellen

http://www.daten-speicherung.de/index.php/aktuelle_gesetzesvorhaben/:

Das Bundeskriminalamt soll erstmals die Erlaubnis erhalten, selbst exekutivisch tätig zu werden. Erlaubt werden sollen Videoüberwachung innerhalb von Wohnungen, die Überwachung von Computern, Rasterfahndung, der große Lauschangriff und Telefonüberwachung. Zur Online-Durchsuchung will der Bundesinnenminister dem Bundeskriminalamt erlauben, sich online in private Computer einzuhacken und Daten abzugleichen. Das BKA soll zudem personenbezogene Daten auch aus den Datenbeständen von Privatunternehmen erheben, speichern und verstärkt auf die erkennungsdienstliche Behandlung zurückgreifen dürfen. Für Ermittlungen ist der praktisch unregulierte Einsatz von Observationen auch mit Hilfe technischer Mittel vorgesehen. Dies beinhaltet die akustische und optische Überwachung der Betroffenen sowie den Einsatz von V-Leuten und verdeckten Ermittlern auch innerhalb von Wohnungen. Zu diesem Zwecke sollen Mitarbeiter des BKA auch Urkunden verändern und fälschen dürfen. Ebenso wird das Recht eingeräumt, die Anfertigung von Lichtbildern und Tonaufnahmen in Wohnungen Unbeteiligter vorzunehmen, sofern sich ein Betroffener dort aufhält. Betroffene würden von den Maßnahmen nur in Ausnahmefällen benachrichtigt.

Im Einzelnen soll das BKA die folgenden Rechte erhalten:

  1. Persönliche Daten sammeln
  2. Personen befragen (diese sind verpflichtet, Auskunft zu geben)
  3. die Identität von Personen feststellen und Berechtigungsscheine prüfen
  4. Personen erkennungsdienstlich behandeln, das heißt z.B.
        1. der Person Fingerabdrücke abnehmen,
        2. der Person Handflächenabdrücke abnehmen,
        3. Foto der Person aufnehmen,
        4. Videoaufzeichnung der Person aufnehmen,
        5. äußere körperliche Merkmale der Person feststellen,
        6. Messungen an der Person vornehmen,
        7. die Stimme der Person aufzeichnen. 
  5. Personen vorladen (diese sind verpflichtet, zu erscheinen)
  6. Besondere Mittel der Datenerhebung anwenden, darunter
        1. langfristige Observation von Personen
        2. geheimes Fotografieren, Filmen und Abhören, auch in Wohnungen
        3. sonstige Observationsmittel einsetzen wie GPS-Wanzen
        4. Beamte ("verdeckte Ermittler") und Privatpersonen ("Vertrauenspersonen") einsetzen, die sich das Vertrauen des Betroffenen durch Täuschung erschleichen und mit dem Betroffenen auch Wohnungen betreten dürfen; verdeckte Ermittler dürfen auch falsche Papiere benutzen 
  7. Personen zur geheimen polizeilichen Beobachtung ausschreiben
  8. Datenbestände jeder Behörde, jedes Unternehmens und jeder Privatperson erheben, um sie nach bestimmten Merkmalen zu rastern (Rasterfahndung)
  9. heimlich Computer und andere Geräte überwachen und Daten kopieren
 10. Telefon, Handy, E-Mail, Internet und andere Telekommunikation überwachen
 11. Verbindungsdaten abrufen, einschließlich verdachtslos auf Vorrat gespeicherter Daten
 12. Standortdaten von Handys abrufen, einschließlich verdachtslos auf Vorrat gespeicherter Daten
 13. Internet-Nutzungsdaten abrufen, z.B. von Google und eBay
 14. Handys identifizieren und lokalisieren ("IMSI-Catcher")
 15. Platzverweisung erteilen
 16. Personen in Gewahrsam nehmen
 17. Personen durchsuchen
 18. Sachen in Abwesenheit des Eigentümers durchsuchen
 19. Sachen sicherstellen
 20. Wohnungen durchsuchen. Bei der Durchsuchung einer Wohnung hat der Wohnungsinhaber das Recht, anwesend zu sein. Ist er abwesend, so ist, wenn möglich, sein Vertreter oder ein erwachsener Angehöriger, Hausgenosse oder Nachbar hinzuzuziehen.
 21. Vor den Maßnahmen des BKA geschützt sind nur Geistliche, Strafverteidiger und Abgeordnete, wenn sie ihren Beruf ausüben und nicht Verursacher der abzuwehrenden Gefahr sind
 22. Das BKA darf erlangte Daten an jede öffentliche Stelle zur Abwehr einer erheblichen Gefahr und zur Strafverfolgung weiter geben. Das gilt auch für "Zufallsfunde". Das BKA darf erlangte Daten auch an die Geheimdienste für deren Zwecke weiter geben. 
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