Freiheitsredner/Reden

Aus Freiheit statt Angst!

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===Rede vor etwa 200 G-8 Gegnern am 23. Mai 2007 in München===
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===Rede zur Vorratsdatenspeicherung vor etwa 200 G-8 Gegnern am 23. Mai 2007 in München===
Freiheit Stribt mit Sicherheit!
Freiheit Stribt mit Sicherheit!
Liebe Freunde und Freundinnen, interessierte Gäste, Liebe Polizisten in grün wie
Liebe Freunde und Freundinnen, interessierte Gäste, Liebe Polizisten in grün wie
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Vielen Dank.
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==Kurzvortrag zur Vorratsdatenspeicherung an Hochschulen==
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===Vorbereitung===
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* Text (unten) gründlich lesen, um sicher zu sein (Betonungen auf kursiv gesetzte Worte legen und besonders auf die Berufe des Publikums Absatz nach der Aufzählung)
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* Genügend Formulare kopieren und Stapel für je eine Reihe machen (z.B. immer 15 Blätter pro Reihe/Stapel)
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* An Tafel/Whiteboard schreiben oder per OHP an die Wand werden: www.vorratsdatenspeicherung.de und eigene Mail-Adresse
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===Vortrag Mustertext===
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Hallo, mein Name ist $name und Herr/Frau $dozent hat mir gestattet, ein paar Minuten zu sprechen. Daher möchte ich kurz um eure Aufmerksamkeit bitten.
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Die Bundesregierung plant derzeit ein Gesetz zur so genannten ''Vorratsdatenspeicherung''. Unter diesem Stichwort versteht man die gesetzliche ''Verpflichtung'' für alle Telekommunikationsanbieter, ''alle'' Verbindungsdaten für sechs Monate zu speichern um sie den Strafverfolgungsbehörden zugänglich zu machen; Das heißt im Klartext, dass in Zukunft gespeichert werden soll:
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* Wann hat wer mit wem wie lange telefoniert? (Das gilt ''auch'' für Internet-Telefonie!)
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* Bei Handys auch: Wann hat wer mit wem wie lange ''von wo aus'' telefoniert? (Es ist bei ''jedem'' Handy möglich, sehr zielgenau den Standort zu bestimmen.)
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* Wer hat wem wann eine SMS geschickt?
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* Wann hat sich wer mit welcher IP-Adresse wo wie lange ins Internet eingewählt?
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* Wer hat wem wann welche E-Mail geschickt?
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Und jetzt denken wir mal an „morgen“... In naher Zukunft seid ihr Vertrauenslehrer, Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer, Datenschutzbeauftragte, Pfarrer, Ärzte, Psychologen, Drogenberater, Abgeordnete, Journalisten oder was auch immer. Dies alles sind ''Vertrauensberufe''. die entweder der Schweigepflicht unterliegen oder denen ein Zeugnisverweigerungsrecht zusteht. Im Gesetzesvorhaben ist aber ''keine'' Rede von ''Ausnahmen'' für diese Fälle!
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In Deutschland gilt, dass man ''unschuldig'' ist bis das Gegenteil bewiesen wurde. Diese ''Unschuldsvermutung'' wird mit einer solchen Verpflichtung für die Telekommunikationsanbieter aufgegeben. ''Jeder'' Deutsche ist ein ''potenzieller'' Terrorist – ''bis'' die Daten das Gegenteil beweisen. Denn genau ''so'' wird das Gesetz begründet: ''Terrorabwehr''. Es sollen also ''82 Millionen Menschen'' auf ihre Privatsphäre und in ''manchen'' Fällen sogar auf ihre ''Schweigepflicht'' verzichten, um den Terror in Deutschland zu bekämpfen? Wenn ich mir die Frage erlauben darf: Welcher Terror – hier in Deutschland? Ich bitte ''jeden einzelnen'' von euch, sich jetzt ''selbst'' ein Bild davon zu machen, ob er bzw. sie auf diesen ''erheblichen'' Teil der Privatsphäre verzichten möchte.
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Doch damit nicht genug: Das Bundesland Nordrhein-Westfalen hat im Dezember letzten Jahres, also vor einigen Wochen, beschlossen, dass der ''Verfassungsschutz'' des Landes, der im Übrigen neuerdings auch mit anderen Sicherheitsbehörden (wie Verfassungsschutz des Bundes, LKA, BKA und damit auch mit der Polizei) Daten tauschen darf, berechtigt wurde, ''online'' ''ohne Gerichtsbeschluss'' zur besonderen Gefahrenabwehr Computer zu durchsuchen – geschäftlich und ''privat'' genutzte Computer. Es ist also denkbar, dass man, wenn jemand über drei Ecken entfernt versehentlich eine E-Mail bekommen hat, in der das Wort „Terror“ eine übergeordnete Rolle spielte, dank der Vorratsdatenspeicherung und dieses neuen Gesetzes für PC-Durchsuchungen, seine Festplatte ganz nebenbei an diese Sicherheitsbehörden überträgt.
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Um etwas klar zustellen: ich möchte hier ''nicht'' den Weg gehen, den aktuell amtierende Politiker gehen. Ich möchte hier nämlich niemandem ''Angst'' machen, um ihr oder ihr ein bestimmtes Bild aufzuzwängen. Auch bin ich nicht parteilich; es ist kein ''politisches'' Interesse im eigentlichen Sinne, aus dem ich hier rede. Es ist viel mehr ein ''rechtliches'' Interesse, denn ich sehe durch diese Gesetze mein ''ganz persönliches Recht'' auf Privatsphäre stark gefährdet!
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Zum Glück bin ich damit aber nicht allein. Eine Gruppe engagierter Bürger – darunter Arbeitnehmer und Arbeitgeber, Schüler und Studenten, Informatiker, Lehrer und Juristen – wird gegen dieses Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung klagen, sobald es verabschiedet ist. Bis es ''soweit'' ist, hoffen wir aber, dass es gar nicht erst dazu kommt. Daher betreiben wir diese Art der ''Aufklärung'' und bitten um ''eure'' Unterschrift. ''Rechtlich'' ist es egal, ob ''einer'' klagt oder ''hundert'' – aber ''politisch'' können wir ein Signal setzen. Mit ''vielen'' Unterschriften können wir gemeinsam ''laut'' sagen, dass wir unsere Privatsphäre ''ernst'' nehmen und uns nicht als Dauerverdächtige ''ständig'' überwacht fühlen wollen.
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Ich habe hier ein Stapel Formulare, mit denen ihr erklären könnt, dass ihr euch an der Klage beteiligen wollt. Es handelt sich dabei um eine ''Vollmacht'' für den Berliner Rechtsanwalt Meinhard Starostik. Er wird die Klage anführen und auch die Formulare erhalten. Mit dieser Vollmacht erklärt ihr, dass Herr ''Starostik'' euch vor Gericht vertreten darf. Da steht auch was von ''Geldempfang'' drauf. Das ist aber ''nicht'' für den Fall gedacht, dass ihr was zahlen sollt. Herr Starostik hat erklärt, dass er ''niemandem'' eine Rechnung dafür stellen wird. Es besteht also ''keinerlei'' Risiko. Es geht hierbei um den ''Fall'', dass die Beklagte, also die Bundesregierung, ''euch'' gegenüber zu Schadensersatz verpflichtet wird. Für diesen ''unwahrscheinlichen'' Fall erlaubt ihr Herrn Starostik, für euch das Geld in Empfang zu nehmen. Ich will es nicht ''komplizierter'' machen als es ist - es ist eben eine ''Verfassungsbeschwerde''. Ohne also jemanden überreden zu wollen, reiche ich die Formulare jetzt durch die Reihen. Auf der Rückseite befindet sich noch unsere 5-Minuten-Info für weitere offene Fragen.
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Wenn sich jemand jetzt nicht ''direkt'' entscheiden kann oder möchte, ist das natürlich auch kein Problem. Nehmt das Formular mit und füllt es zu einem ''anderen'' Zeitpunkt aus. Richtig gefaltet passt es genau in einen Fensterumschlag. 55 Cent drauf und ab in den Briefkasten.
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Wenn ihr noch Formulare ''mitnehmen'' wollt für Verwandte und Bekannte, ist das kein Problem. Wenn in eurer Reihe noch welche übrig sind, einfach zugreifen, ansonsten meldet euch bei mir.
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Sollten jetzt noch Fragen ''offen'' sein, erreicht ihr mich persönlich per E-Mail ($eigene_adresse); die meisten Fragen sind auch auch schon beantwortet auf: www.vorratsdatenscheicherung.de
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Ich gebe die Zettel jetzt ''rechts'' in die Reihen. Reicht die ausgefüllten ''und'' unausgefüllten Zettel bitte nach links durch und die jeweils letzten in der Reihe geben die dann bitte nach ''hinten'' weiter. Wir sammeln die dann in der letzten Reihe.
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Vielen Dank für's Zuhören und einen schönen Tag noch!
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Version vom 14:47, 20. Aug. 2007

Inhaltsverzeichnis

Rede zur Vorratsdatenspeicherung vor etwa 200 G-8 Gegnern am 23. Mai 2007 in München

Freiheit Stribt mit Sicherheit! Liebe Freunde und Freundinnen, interessierte Gäste, Liebe Polizisten in grün wie auch in zivil und sonstige fleissige Staatsdiener mit Mikrofon und Kamera,

die Organisatoren dieser Demo haben uns vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung gebeten im Rahmen unser Freiheitsredner-Campange ein paar Worte zur geplanten Vorratsdatenspeicherung hier zu sagen.

Viele neue Befugnisse für die Sicherheitskräfte plant unser Innenminister Schäuble derzeit. Neben Themen wie der Onlinedurchsuchung, Mautdatenverwendung, Zugriff auf Passfotos und Fingerabdrücken in den Pässen ist ein großes und aktuelles Thema die Vorratsdatenspeicherung.

Die Bundesregierung plant derzeit ein Gesetz zu dieser Vorratsdatenspeicherung. Unter dem Begriff versteht man die gesetzliche Verpflichtung für alle Telefon-, Internet- und E-Mail-Anbieter, grundsätzlich alle Verbindungsdaten für sechs Monate zu speichern. Bisher war dies explizit verboten, solange die Daten nicht fuer die Abrechnung benötigt wurden. Nun wird eine Kehrtwende vollzogen und diese Daten müssen gespeichert und den Behörden zugänglich gemacht werden.

Nun, was heisst das denn im Klartext? In Zukunft soll gespeichert und den Behörden zur Verfügung gestellt werden

  • Wann hat wer, mit wem, wie lange telefoniert?

Das gilt übrigens auch für Internet-Telefonie!)

  • Wenn Ihr mit dem Handy telefoniert soll auch gepspeichert werden, wann Ihr mit

wem wie lange VON WO aus telefoniert. Hier sei jedem gesagt, dass es ist bei jedem Handy relativ einfach möglich ist, sehr zielgenau Euren Standort zu bestimmen

Weiter soll gespeichert werden

  • Wer hat wem wann eine SMS geschickt?
  • Wann hat sich wer mit welcher Internet-Addresse von wo wie lange ins Internet

eingewählt?

  • Wer hat wem wann welche E-Mail geschickt?

Wie Ihr Euch selbst denken könnt, geht es darum Personenprofile auf Vorrat anzulegen. Vorrat heisst dabei aber vor allem ohne Verdacht auf kriminelles Verhalten, jeden Bürger 83 Millionen einfach so.

Aber nicht einmal die reinen Kommunikationsdaten reichen den Behörden mehr, beim Handy wird sogar nicht davor zurueckgeschreckt die Funkzelle in der ihr euch jeweils befindet präventiv für 6 Monate zu speichern. Dies führt zu umfassenden und kompletten Bewegungsprofilen aller Handybesitzer!

Nun, was hat das für Auswirkungen? Wenn ihr nächstes Jahr – ab dann soll dieses Gesetz gelten – einen Rechtsanwalt, Euren Arzt, Psychologen, von mir aus Pfarrer , Drogenberater, oder einen Journalisten kontaktiert – dann wird das gespeichert.

Man darf nicht vergessen das alles sind Vertrauensberufe. Die unterliegen der Schweigepflicht oder denen steht ein Zeugnisverweigerungsrecht in Gerichtsprozessen zu. NOCH ist das so. Denn im Gesetzesvorhaben ist keine Rede von Ausnahmen für diese Berufe!

Obwohl unser Innenminister Schäuble das eventuell etwas anders sieht, gilt in Deutschland, dass man unschuldig ist bis das Gegenteil bewiesen wurde. Aber genau diese Unschuldsvermutung wird mit einer solchen Verpflichtung für die Telekommunikationsanbieter untergraben.

Ihr alle werdet dann zu einem potenziellem Terrorist – bis die Daten das Gegenteil beweisen. Denn genau so wird das Gesetz begründet Terrorabwehr. Es sollen also 83 Millionen Menschen auf ihre Privatsphäre und in manchen Fällen sogar auf ihre Schweigepflicht verzichten, um den Terror in Deutschland zu bekämpfen? Wenn ich die Frage mal laut stellen darf Welcher Terror denn – hier in Deutschland?

Wenn man diese Frage unseren Politikern stellt, wird irgendwer auch antworten, dass diese Demo, Ihr, die G-8 Gegner, Friedensaktivisten, Humanisten, ja Demokratie- und Grundrechtsfreunde allesamt Terroristen seit oder diesen, direkt oder indirekt, unterstützen würdet.

Ich weis nicht ob Ihr von den Durchsuchungen letzte Woche ein bisschen mehr mitbekommen habt, als das, was man landläufig in Ver-Bildenden Zeitungen liesst.

Da wurden Durchsuchungen bei einem jungen Mann angeordnet, weil dieser sich im Internet über eine Firma informieren wollte. Dummer weise war das die selbe Firma, auf die ein Brandanschlag Monate zuvor verübt worden war. In dem Bekennerschreiben des Anschlags von damals tauchten die Worte „Migration“ und „Rassismuss“ auf. Der junge Mann der Opfer der Durchsuchung geworden war gehöhrt einem Verein an, welcher sich diesen Worten verschrieben hatte für Migration und gegen Rassismuss.

Wie sehr auch dieser Brandanschlag zu verurteilen ist, diese Verknüpfung von Daten führte dazu, dass seine Wohnung durchsucht wurde – PCs, Datenträger und sogar der Drucker wurden beschlagnahmt. Zusätzlich wurde vorsorglich von dem Mann eine DNS- und Fingerabdruckprobe genommen – also eine Behandlung, die eigentlich Schwerverbrechern vorbehalten sein sollte. Ein Haftbefehl lag dazu übrigens nicht vor, der Mann war nach kurzer Zeit wieder auf freiem Fuß.

Bald sollen Verbindungsdaten von Handy, Telefon und Internet sechs Monate auf Vorrat von jedem gespeichert werden. Schon jetzt kann man vorhersehen, dass diese Daten dann nicht nur für die sogenannte Terrorismusbekämpfung verwendet werden

Es wurde schon erweitert auf alle möglichen Straftaten die „mittels Telekommunikation“ begangen wurden – oder begangen worden sein könnten. Kurz gesagt eigentlich alle Straftaten...

Doch damit nicht genug Das Bundesland Nordrhein-Westfalen hat im Dezember letzten Jahres beschlossen, dass der Verfassungsschutz des Landes, der im Übrigen neuerdings ja auch mit anderen Sicherheitsbehörden - wie Verfassungsschutz des Bundes, LKA, BKA und damit auch mit der Polizei - Daten tauschen darf, berechtigt wurde, online ohne Gerichtsbeschluss zur besonderen Gefahrenabwehr Computer zu durchsuchen – geschäftlich und privat genutzte Computer.

Wenn man also eine email über drei Ecken bekommt in der das Wort Terror öfters verwendet wird, könnte man also sehr leicht ins Fadenkreuz der Ermittler geraten.

Dank der Vorratsdatenspeicherung und dieses neuen Gesetzes für PC- Durchsuchungen, werden dann praktischerweise seine gesamte Festplatte, ganz nebenbei, an diese Sicherheitsbehörden übertragen.

Für mich ganz persönlich könnte das bedeuten, dass allein die Existenz dieses Redetextes auf meinem Rechner zu Aktionen der Polizei führen könnte.

Nun, das ist vielleicht schon hypotetisch – in jedem Fall wird es aber für Behörden wie den Verfassungsschutz oder die Polizei viel einfacher werden Euch, und die Vereine oder Organisationen in denen ihr mitarbeitet, zu durchleuchten. Eine große Duchsuchungsaktion wie vor 2 Wochen in Hamburg und Berlin wird dann in der Art kaum mehr Notwendig sein! Denn das meiste wissen sie dann schon!

Aber es gibt noch eine Auswirkung, die vorallem die Gesellschaft negativ beinflussen wird. Wenn ein Bürger um seine Grundrechte weis, dann kann er sie auch in Anspruch nehmen. Weis dieser Bürger aber, dass Ihm persönlich durch diese Inanspruchnahme Nachteile entstehen werden, wird dieser Bürger mit Sicherheit dieses Recht nicht mehr nutzen. Dabei sind diese so Grundlegend Recht auf freie Meinunsäußerung, Recht auf Bewegungsfreiheit und Freiheit der persönlichen Entfaltung, bis hin zur Pressefreiheit und informationellen Selbstbestimmung.

Die ehem. Präsidentin des Bundesverfassungsgerichtes, Frau Prof. Dr. Limbach, hat das mal auf den Punkt gebracht, ich zitiere

"Eine demokratische politische Kultur lebt von der Meinungsfreude und dem Engagement der Bürger. Das setzt Furchtlosigkeit voraus. Diese dürfte allmählich verloren gehen, wenn der Staat seine Bürger biometrisch vermisst, datenmäßig durchrastert und seine Lebensregungen elektronisch verfolgt. "

Wird also jeder Bürger pauschal auf Vorrat überwacht, werden viele zum Beispiel Ihr Recht auf freie Meinungsäußerung noch weniger in Anspruch nehmen als sie es heute tun.

Was dadurch entsteht ist eine Gesellschaft des Schweigens, des stillen Hinnehmens allem was da kommen mag.


So eine Gesellschaft hatten wir in unserer Geschichte schon zwei mal. Eine davon haben wir vor 17 Jahren abgeschafft. Und es tut mir leid sagen zu müssen, dass ich die Stasi wiederkommen sehe – Stais 2.0, reloaded - sozusagen.

Ich für mich persönlich sage das will ich nicht! Ich will FREI sein, ich will hier stehen können, 

OHNE befürchten zu müssen dass ich ab sofort überwacht werde. Ich will komunizieren können mit Euch, mit meinen Freunden und Verwandten - ohne das Gefühl, jemand wird das aufzeichnen.

Um etwas klar zustellen ich möchte hier nicht den Weg gehen, den viele aktuell amtierende Politiker gehen Ich möchte hier nämlich niemandem Angst machen, um Euch hier ein bestimmtes Bild aufzuzwängen. Auch bin ich nicht parteilich; es ist kein politisches Interesse im eigentlichen Sinne, aus dem ich hier rede. Es ist viel mehr ein rechtliches Interesse, denn ich sehe durch diese Gesetze mein ganz persönliches Recht auf Privatsphäre stark gefährdet!

Zum Glück bin ich damit aber nicht allein. Eine Gruppe engagierter Bürger – darunter Arbeitnehmer und Arbeitgeber, Schüler und Studenten, Informatiker, Lehrer und Juristen – wird gegen dieses Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung klagen, wenn es verabschiedet wird. Doch eine Klage dauert lange – und das Gesetz wäre erst einmal gültig.

Bis es soweit ist hoffen wir daher, dass es gar nicht erst dazu kommt. Daher betreiben wir diese Art der Aufklärung. Wir bitten Euch darum, dass Ihr Euch mit dem Thema beschäftigt, Leute informiert, und wenn Ihr dagegen seid auch euren Protest kund zu tun.

Ich bitte jeden einzelnen von euch, sich selbst ein Bild davon zu machen, ob er oder sie die Vorratsdatenspeicherung akzeptieren und so einen erheblichen Teil der Privatsphäre verzichten möchte. Wer Fragen hat kann mich gern dazu ansprechen - weitere Infos gibts auch unter www.vorratsdatenspeicherung.de, und Flyer gibts hier auch irgendwo.


Eigentlich wollte ich zum Abschluss meiner Rede sowas wie "Der Staat muss Angst vor seinen Bürgern haben, nicht die Bürger vor Ihrem Staate!" sagen, aber auch hier hat die Schere im Kopf bereits zu wirken begonnen, und ich belasse es bei einem korrekten

"Der Staat muss vor seinen Bürgern gläsern werden, nicht die Bürger vor Ihrem Staate!".

Und denkt daran, "Freiheit stirbt durch Sicherheit – totale Sicherheit kann es nicht geben, auch wenn Politker das derzeit gern jedem verkaufen wollen.

Vielen Dank.

Kurzvortrag zur Vorratsdatenspeicherung an Hochschulen

Vorbereitung

  • Text (unten) gründlich lesen, um sicher zu sein (Betonungen auf kursiv gesetzte Worte legen und besonders auf die Berufe des Publikums Absatz nach der Aufzählung)
  • Genügend Formulare kopieren und Stapel für je eine Reihe machen (z.B. immer 15 Blätter pro Reihe/Stapel)
  • An Tafel/Whiteboard schreiben oder per OHP an die Wand werden: www.vorratsdatenspeicherung.de und eigene Mail-Adresse

Vortrag Mustertext

Hallo, mein Name ist $name und Herr/Frau $dozent hat mir gestattet, ein paar Minuten zu sprechen. Daher möchte ich kurz um eure Aufmerksamkeit bitten.

Die Bundesregierung plant derzeit ein Gesetz zur so genannten Vorratsdatenspeicherung. Unter diesem Stichwort versteht man die gesetzliche Verpflichtung für alle Telekommunikationsanbieter, alle Verbindungsdaten für sechs Monate zu speichern um sie den Strafverfolgungsbehörden zugänglich zu machen; Das heißt im Klartext, dass in Zukunft gespeichert werden soll:

  • Wann hat wer mit wem wie lange telefoniert? (Das gilt auch für Internet-Telefonie!)
  • Bei Handys auch: Wann hat wer mit wem wie lange von wo aus telefoniert? (Es ist bei jedem Handy möglich, sehr zielgenau den Standort zu bestimmen.)
  • Wer hat wem wann eine SMS geschickt?
  • Wann hat sich wer mit welcher IP-Adresse wo wie lange ins Internet eingewählt?
  • Wer hat wem wann welche E-Mail geschickt?

Und jetzt denken wir mal an „morgen“... In naher Zukunft seid ihr Vertrauenslehrer, Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer, Datenschutzbeauftragte, Pfarrer, Ärzte, Psychologen, Drogenberater, Abgeordnete, Journalisten oder was auch immer. Dies alles sind Vertrauensberufe. die entweder der Schweigepflicht unterliegen oder denen ein Zeugnisverweigerungsrecht zusteht. Im Gesetzesvorhaben ist aber keine Rede von Ausnahmen für diese Fälle!

In Deutschland gilt, dass man unschuldig ist bis das Gegenteil bewiesen wurde. Diese Unschuldsvermutung wird mit einer solchen Verpflichtung für die Telekommunikationsanbieter aufgegeben. Jeder Deutsche ist ein potenzieller Terrorist – bis die Daten das Gegenteil beweisen. Denn genau so wird das Gesetz begründet: Terrorabwehr. Es sollen also 82 Millionen Menschen auf ihre Privatsphäre und in manchen Fällen sogar auf ihre Schweigepflicht verzichten, um den Terror in Deutschland zu bekämpfen? Wenn ich mir die Frage erlauben darf: Welcher Terror – hier in Deutschland? Ich bitte jeden einzelnen von euch, sich jetzt selbst ein Bild davon zu machen, ob er bzw. sie auf diesen erheblichen Teil der Privatsphäre verzichten möchte.

Doch damit nicht genug: Das Bundesland Nordrhein-Westfalen hat im Dezember letzten Jahres, also vor einigen Wochen, beschlossen, dass der Verfassungsschutz des Landes, der im Übrigen neuerdings auch mit anderen Sicherheitsbehörden (wie Verfassungsschutz des Bundes, LKA, BKA und damit auch mit der Polizei) Daten tauschen darf, berechtigt wurde, online ohne Gerichtsbeschluss zur besonderen Gefahrenabwehr Computer zu durchsuchen – geschäftlich und privat genutzte Computer. Es ist also denkbar, dass man, wenn jemand über drei Ecken entfernt versehentlich eine E-Mail bekommen hat, in der das Wort „Terror“ eine übergeordnete Rolle spielte, dank der Vorratsdatenspeicherung und dieses neuen Gesetzes für PC-Durchsuchungen, seine Festplatte ganz nebenbei an diese Sicherheitsbehörden überträgt.

Um etwas klar zustellen: ich möchte hier nicht den Weg gehen, den aktuell amtierende Politiker gehen. Ich möchte hier nämlich niemandem Angst machen, um ihr oder ihr ein bestimmtes Bild aufzuzwängen. Auch bin ich nicht parteilich; es ist kein politisches Interesse im eigentlichen Sinne, aus dem ich hier rede. Es ist viel mehr ein rechtliches Interesse, denn ich sehe durch diese Gesetze mein ganz persönliches Recht auf Privatsphäre stark gefährdet!

Zum Glück bin ich damit aber nicht allein. Eine Gruppe engagierter Bürger – darunter Arbeitnehmer und Arbeitgeber, Schüler und Studenten, Informatiker, Lehrer und Juristen – wird gegen dieses Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung klagen, sobald es verabschiedet ist. Bis es soweit ist, hoffen wir aber, dass es gar nicht erst dazu kommt. Daher betreiben wir diese Art der Aufklärung und bitten um eure Unterschrift. Rechtlich ist es egal, ob einer klagt oder hundert – aber politisch können wir ein Signal setzen. Mit vielen Unterschriften können wir gemeinsam laut sagen, dass wir unsere Privatsphäre ernst nehmen und uns nicht als Dauerverdächtige ständig überwacht fühlen wollen.

Ich habe hier ein Stapel Formulare, mit denen ihr erklären könnt, dass ihr euch an der Klage beteiligen wollt. Es handelt sich dabei um eine Vollmacht für den Berliner Rechtsanwalt Meinhard Starostik. Er wird die Klage anführen und auch die Formulare erhalten. Mit dieser Vollmacht erklärt ihr, dass Herr Starostik euch vor Gericht vertreten darf. Da steht auch was von Geldempfang drauf. Das ist aber nicht für den Fall gedacht, dass ihr was zahlen sollt. Herr Starostik hat erklärt, dass er niemandem eine Rechnung dafür stellen wird. Es besteht also keinerlei Risiko. Es geht hierbei um den Fall, dass die Beklagte, also die Bundesregierung, euch gegenüber zu Schadensersatz verpflichtet wird. Für diesen unwahrscheinlichen Fall erlaubt ihr Herrn Starostik, für euch das Geld in Empfang zu nehmen. Ich will es nicht komplizierter machen als es ist - es ist eben eine Verfassungsbeschwerde. Ohne also jemanden überreden zu wollen, reiche ich die Formulare jetzt durch die Reihen. Auf der Rückseite befindet sich noch unsere 5-Minuten-Info für weitere offene Fragen.

Wenn sich jemand jetzt nicht direkt entscheiden kann oder möchte, ist das natürlich auch kein Problem. Nehmt das Formular mit und füllt es zu einem anderen Zeitpunkt aus. Richtig gefaltet passt es genau in einen Fensterumschlag. 55 Cent drauf und ab in den Briefkasten.

Wenn ihr noch Formulare mitnehmen wollt für Verwandte und Bekannte, ist das kein Problem. Wenn in eurer Reihe noch welche übrig sind, einfach zugreifen, ansonsten meldet euch bei mir.

Sollten jetzt noch Fragen offen sein, erreicht ihr mich persönlich per E-Mail ($eigene_adresse); die meisten Fragen sind auch auch schon beantwortet auf: www.vorratsdatenscheicherung.de

Ich gebe die Zettel jetzt rechts in die Reihen. Reicht die ausgefüllten und unausgefüllten Zettel bitte nach links durch und die jeweils letzten in der Reihe geben die dann bitte nach hinten weiter. Wir sammeln die dann in der letzten Reihe.

Vielen Dank für's Zuhören und einen schönen Tag noch!

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