GG Art 140

Aus Freiheit statt Angst!

(Unterschied zwischen Versionen)
Wechseln zu: Navigation, Suche

Pete (Diskussion | Beiträge)
(Die Seite wurde neu angelegt: * Die Bestimmungen der Artikel 136, 137, 138, 139 und 141 der deutschen Verfassung vom 11. Au...)
Zum nächsten Versionsunterschied →

Version vom 12:44, 15. Jun. 2008

  • Die Bestimmungen der Artikel 136, 137, 138, 139 und 141 der deutschen Verfassung vom 11. August 1919 sind Bestandteil dieses Grundgesetzes.





Dies ist keine offizielle Fassung des Gesetzes. 
Bitte beachten Sie den Rechtshinweis und nutzen weiterführende Informationen im Internet



Inhaltsverzeichnis

Folgegesetze bzw. konkrete Verstöße gegen Grundgesetz Art 140


Mögliche Folgen bei Verstöße gegen Grundgesetz Art 140


<anspruch>vorratsdatenspeicherung.de hat mit seinem Angebot keinen Anspruch auf Rechtsberatung.</anspruch>

<empfehlung>Wir empfehlen Ihnen Ausdrücklich, bei Rechtsproblemen die Hilfe eines Anwalts in Anspruch zu nehmen. </empfehlung>
<wunsch>Wir wünschen Ihnen ein friedvolles Miteinander.</wunsch>



Siehe auch:

BGB Übersicht, StGB Übersicht, GG Übersicht

Links:

Der Inhalt dieser Seite stammt aus dem Wiki wissenswiki.erziehungspflicht.de. Er ist dort unter dem Namen
Komm rein:
Ersatzblid hier
GG Art 140 zu finden.
Persönliche Werkzeuge
Werkzeuge