Google Analytics

Aus Freiheit statt Angst!

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Google Analytics ist ein Dienst des Suchmaschinenbetreibers Google, mit dessen Hilfe es möglich ist, Statistiken über die Besucher zu sammeln. Der Administrator einer Webseite baut ein Stück Code in seine Webseite ein. Unter anderem werden folgende Informationen des Besuchers gespeichert:

  • Betriebssystem
  • Browser
  • Bildschirmauflösung
  • Bildschirmfarben
  • Javascript aktiviert (ja/nein)
  • Flash Version
  • IP Adresse
  • Name des Servers
  • Standort des Servers
  • Name des Providers
  • Zusätzlich wird die Dauer und die Tiefe eines Besuchs ermittelt.

Hinzu kommt, dass das Telemediengesetz in Deutschland nach §12 I TMG eine Verarbeitung von personenbezogenen Daten nur zulässt, wenn der Benutzer vorher zugestimmt hat oder eine gesetzliche Ermächtigung vorliegt. Durch den Einsatz eines Tools wie Google Analytics wird aber die IP (ein personenbezogenes Datum) an einen Dritten (Google) übermittelt. Sofern der Benutzer nicht vorher eingewilligt hat, ergeben sich da Probleme, da bisher nicht geklärt ist, welche Rechtsgrundlage dies entsprechend §12 I TMG erlauben soll. Es ist also rechtlich fraglich, ob eine solche Übermittlung überhaupt zulässig ist. Hinzu kommen rechtliche Schwierigkeiten, etwa dass eine Einwilligung "bewusst" erfolgen muss (§13 II TMG) und die Webseite nicht nur bei einer Zustimmung zugänglich gemacht werden darf (§12 III TMG). Zusammengefasst habe ich dies vor längerer Zeit einmal hier: Artikel zum Thema, Eintrag in meinem Blog

Weblinks

Ein Versuch, die Nutzer dieses Dienstes aufzurütteln

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