Intelligente Stromzähler

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'''Intelligente Zähler''', auch '''Smart Meter''' genannt sind elektronische Einrichtungen zum Erfassen von Verbräuchen wie Strom, Gas Wasser oder Fernwärme. Die Zähler verfügen über die Möglichkeit, Verbrauchsdaten elektronisch an den Anbieter zu übermitteln.
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<http://www.welt.de/wirtschaft/article1140312/Regierung_plant_neue_Stromzaehler_fuer_alle.html>
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<http://www.enbw.com/content/de/impulse/forschung_umwelt/stromzaehler/index.jsp>
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Diese Fähigkeit soll zum einen die Möglichkeit einer zeitabhängigen Tarifierung erleichtern, zum anderen soll dem Verbraucher die Möglichkeit eingeräumt werden, seinen Energieverbrauch in Echtzeit über das Internet zu verfolgen, um so eine bessere Wahrnehmung der Verbräuche zu bekommen.
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<http://www.heise.de/newsticker/meldung/92526>
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Dies ist vorgeblich auch der Grund dafür, dass derartige Zähleinrichtungen bei Neu- und Umbauten ab 2010 durch das Energiewirtschaftsgesetz EnWG vorgeschrieben werden, bestehende Anlagen sollen ersetzt werden.
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<http://www.heise.de/netze/Fernauslesbare-Energie-und-Wasserzaehler-machen-Nutzerverhalten-transparent--/news/meldung/91033>
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Der Schutz der Privatsphäre ist fraglich. Die Erfassung und Auswertung der Verbrauchsdaten gestattet weitreichende Rückschlüsse über die Lebensgewohnheiten wie z.B. :
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<http://www.heise.de/tr/Stromspar-Chip-mit-elektrischer-Intelligenz--/artikel/92488>
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'''Wann wird aufgestanden, wann wird das Haus verlassen? Wann wird gekocht, geduscht, Fernsehen geschaut oder die Toilette benutzt? Sind die Bewohner verreist? Wieviel Personen halten sich wie lange in der Wohnung auf?'''
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<http://www.dradio.de/dlf/sendungen/hintergrundpolitik/627843/>
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Daher hatten sich Vertreter aus Politik, Wirtschaft und Verbraucherschutz dafür eingesetzt, dass intelligente Zähler in Deutschland nicht zur Pflicht würden. Inzwischen sieht das Energiewirtschaftsgesetz EnWG einen Einbau bei Neu- und Umbauten grundsätzlich vor. Bestehende Anlagen sollen umgestellt werden. Nur bei bestehenden Anlagen räumt das Gesetz den Anschlussnutzer ein Widerspruchsrecht ein (§21b , Abs 3b EnWG)
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Inzwischen liegen Stellungnahmen von Stromversorgen vor, dass nicht ausgeschlossen werden kann, Daten auf Anforderung an staatliche Einrichtungen zum Zwecke der Kriminalitäts- oder Terrorbekämpfung weiterleiten zu müssen.
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* [[:Bild:Flyer - digitalstromzähler.pdf|Flyer zum Thema intelligente Stromzähler]]
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== Linkliste zum Thema ==
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* [http://www.enbw.com/content/de/impulse/forschung_umwelt/stromzaehler/index.jsp So arbeitet der Intelligente Stromzähler]
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* [http://www.dradio.de/dlf/sendungen/hintergrundpolitik/627843/ Moderne Technik und Datenschutz] ''Deutschlandfunk'' vom 22. Mai 2007
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* [http://www.heise.de/netze/Fernauslesbare-Energie-und-Wasserzaehler-machen-Nutzerverhalten-transparent--/news/meldung/91033 Fernauslesbare Energie- und Wasserzähler machen Nutzerverhalten transparent] ''Heise'' vom 12. Juni 2007
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* [http://www.heise.de/newsticker/meldung/92526 Mehr Intelligenz fürs Stromnetz] ''Heise'' vom 11. Juli 2007
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* [http://www.heise.de/tr/Stromspar-Chip-mit-elektrischer-Intelligenz--/artikel/92488 Stromspar-Chip mit "elektrischer Intelligenz"] ''Heise'' vom 11. Juli 2007
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* [http://www.welt.de/wirtschaft/article1140312/Regierung_plant_neue_Stromzaehler_fuer_alle.html Regierung plant neue Stromzähler für alle] ''Die Welt'' vom 28. August 2007
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* [http://www.bigbrotherawards.de/2008/.tec BigBrotherAward 2008 an die Yello-Strom GmbH] - Laudatio auf der Website der BigBrotherAwards
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* [http://www.nachrichten-aus-hassfurt.de/Meldung%20758.htm Hier wird jetzt das Klo benutzt] ''Nachrichten aus Haßfurt'' vom 09. Dezember 2008
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* [http://www.dradio.de/dkultur/sendungen/ewelten/978471/ "Die Stromzähler werden intelligent"] -Ein leider unkritischer Bericht zum Thema im Deutschlandradio vom 8.6.2009.
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*Rechtliches
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**[http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2006:114:0064:01:DE:HTML EU-Richtlinie (Artikel 13)]
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**[http://www.gesetze-im-internet.de/enwg_2005/__21b.html Gesetz (§ 21b EnWG]
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**[http://dip21.bundestag.de/dip21/brd/2008/0014-08B.pdf Kritische Stellungnahme des Bundesrats]
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**[http://217.160.60.235/BGBL/bgbl1f/bgbl108s2006.pdf Durchführungsverordnung mit Datenverarbeitungsregelungen]
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**[http://www.bundesrat.de/cln_099/nn_8336/SharedDocs/Drucksachen/2008/0501-600/568-08,templateId=raw,property=publicationFile.pdf/568-08.pdf Begründung der Verordnung]
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[[Kategorie:Intelligente Stromzähler| ]]

Aktuelle Version

Intelligente Zähler, auch Smart Meter genannt sind elektronische Einrichtungen zum Erfassen von Verbräuchen wie Strom, Gas Wasser oder Fernwärme. Die Zähler verfügen über die Möglichkeit, Verbrauchsdaten elektronisch an den Anbieter zu übermitteln.

Diese Fähigkeit soll zum einen die Möglichkeit einer zeitabhängigen Tarifierung erleichtern, zum anderen soll dem Verbraucher die Möglichkeit eingeräumt werden, seinen Energieverbrauch in Echtzeit über das Internet zu verfolgen, um so eine bessere Wahrnehmung der Verbräuche zu bekommen.

Dies ist vorgeblich auch der Grund dafür, dass derartige Zähleinrichtungen bei Neu- und Umbauten ab 2010 durch das Energiewirtschaftsgesetz EnWG vorgeschrieben werden, bestehende Anlagen sollen ersetzt werden.

Der Schutz der Privatsphäre ist fraglich. Die Erfassung und Auswertung der Verbrauchsdaten gestattet weitreichende Rückschlüsse über die Lebensgewohnheiten wie z.B. :

Wann wird aufgestanden, wann wird das Haus verlassen? Wann wird gekocht, geduscht, Fernsehen geschaut oder die Toilette benutzt? Sind die Bewohner verreist? Wieviel Personen halten sich wie lange in der Wohnung auf?

Daher hatten sich Vertreter aus Politik, Wirtschaft und Verbraucherschutz dafür eingesetzt, dass intelligente Zähler in Deutschland nicht zur Pflicht würden. Inzwischen sieht das Energiewirtschaftsgesetz EnWG einen Einbau bei Neu- und Umbauten grundsätzlich vor. Bestehende Anlagen sollen umgestellt werden. Nur bei bestehenden Anlagen räumt das Gesetz den Anschlussnutzer ein Widerspruchsrecht ein (§21b , Abs 3b EnWG)

Inzwischen liegen Stellungnahmen von Stromversorgen vor, dass nicht ausgeschlossen werden kann, Daten auf Anforderung an staatliche Einrichtungen zum Zwecke der Kriminalitäts- oder Terrorbekämpfung weiterleiten zu müssen.

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