Offener Brief an Ilse Falk

Aus Freiheit statt Angst!

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In einer gestern veröffentlichten Pressemitteilung diffamiert die stellvertretende Fraktionsvorsitzende der CDU/ CSU, Isle Falk die Kritiker des "access blocking" als verantwortungslos und Sympatisanten von Kinderschändern: http://www.ilse-falk.de/_ilsefalk/Album/4ddb8a86-7940-453f-a699-978131a650ff.pdf

Hierauf sollte aufs schärfste mit Anschlägen reagiert werden. Ihr könnt also etwas tun: [www.ilse-falk.de], (und natürlich auch an den örtlichen Bundestagsvertreter).

Kritik, Korrekturen und Verbesserungen erwünscht.

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Sehr geehrte Frau Falk,

wir, die sich gegen eine Zensur des Internets aussprechen, widersprechen vehement Ihrer Unterstellung, wir würden durch unseren Standpunkt Kinderpornographie fördern. Da Sie uns zudem, öffentlich und mit Hilfe Ihres Mandats, mit Verbrechern auf eine Stufe stellen, weisen wir Sie darauf hin daß Ihre Aussage an den Straftatbestand übler Nachrede[1] erinnert.

Frau Falk, eine Filterung, wie es sich die Bundesregierung wünscht, lehnen wir aus folgenden Gründen ab:

1) Eine Implementierung von Filtertechnologien gefährdet die freiheitlich demokratische Grundordnung unserer Gesellschaft (siehe Drucksache "Sperrverfügung gegen Internet-Provider" der Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages, WD 10 - 3000 - 010.2009). Es kommt nicht einmal darauf an, wer die Filter kontrolliert. Schon allein die Existenz von Filtern schränkt den Zugriff auf allgemeine Quellen ein, wie er in Artikel 5 unseres Grundgesetzes eigentlich geschützt ist. Zudem soll, laut Vertrags-Entwurf des Bundeskriminalamtes [1], die Liste mit den zu filternden Quellen geheim, also intransparent, sein. Aufgrund dieser Intransparenz muss der Internetnutzer bei jeglicher Kommunikation von Manipulation des Datendienstes ausgehen. Dies widerspricht dem Freiheitsgedanken unserer Demokratie. In einem Staat mit Gewaltenteilung sollten derartig enorme Eingriffe in die Grundrechte der Bürger nicht von der Exekutiven durchgeführt werden, sondern in jedem Fall von der Legislativen, unter Beachtung genau definierter Regeln zur Identifikation von kinderpornographischen Inhalten.

2) Eine Filterung kann zum Tatbestand der Strafvereitelung führen. Täter und Verdächtige in Fällen von Kinderpornographie werden durch die aktive Filterung gewarnt und können aufgrund dessen ihre Tat verschleiern oder die im Vollzug befindliche Tat den neuen Gegebenheiten anpassen. Zudem kann eine Filterung zur Behinderung der Justiz führen, wenn Gegenmaßnahmen der Täter erfolgreich sind und dadurch Ermittlungen durch Polizei und Justiz gestört werden.

3) Eine Auswertung der schwedischen Filterliste zeigte, dass: 3a) bei nicht einmal 10% der Seiten eindeutig der Tatbestand der Verbreitung von kinderpornographischem Material erkennbar ist. 3b) über 90% der gefilterten Seiten aus westlichen Ländern stammen, mit denen die BRD bilaterale Beziehungen auch in der Strafverfolgung pflegt und somit Straftaten eingedämmt werden könnten oder gar in der BRD betrieben werden.

Frau Falk, wir wollen nicht Kinderpornographie fördern, sondern deren effektive Strafverfolgung. Eine Strafverfolgung lässt sich nicht durch Filterung erreichen. Tätern darf nicht in die Hände gespielt werden, in dem Filter sie auf den Ermittlungszustand aufmerksam machen. Anstatt zu filtern, sollte der jeweilige Anbieter oder ISP direkt auf illegale Inhalte aufmerksam gemacht werden. Sicherlich kein Unternehmen möchte sich als Anbieter von Kinderpornographie sehen. Das selbe gilt für Länder, in denen sich diese Anbieter befinden. Letztlich ist ein abgeschaltetes und forensisch bearbeitetes Angebot effektiver als eine Filterung.

Falls Sie und andere Befürworter dennoch die Filterung bevorzugen, müssen wir davon ausgehen, dass die Verhinderung und Verfolgung von Kinderpornographie nicht Ihre wahre Intention ist. Denn eine Filterung wünschen sich auch andere Interessensgruppen, wie beispielsweise die Medienindustrie, die Urherberrechtsverletzungen eindämmen will oder andere Interessengruppen die, ihrer Meinung nach unbequeme Ansichten, der Öffentlichkeit vorenthalten wollen. Da Sie auch mit einigen dieser Interessensgruppen regen Kontakt pflegen, nehmen wir an, dass Kinderpornographie nur ein vorgeschobener Grund für die Einführung von Filterung sein kann. Dieser Verdacht erhärtet sich immanent, wenn man Punkt 2) und 3) betrachtet.

Mit freundlichen Grüßen,
im Interesse der Gegner von Kinderpornographie,
im Interesse der Gegner von Zensur,
<Unterzeichner />

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