Ortsgruppen/Augsburg/Aktionen zum neuen Versammlungsgesetz

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Inhaltsverzeichnis

Brief

Erster Entwurf

Sehr geehrte Damen und Herren,

im Rahmen der Föderalismusreform plant die bayerische Staatsregierung die Verabschiedung eines eigenen Versammlungsgesetzes. Dieses sieht erhebliche Einschränkungen der Versammlungsfreiheit vor. Es umfasst


Weit auslegbare Formulierungen im Gesetzestext erlauben den Ordnungsbehörden beziehungsweise der Polizei nach Willkür unliebsame Protestbewegungen zu unterbinden. Dies stellt somit eine Zensur politischer Meinungsvielfalt dar, die aber konstituierend für eine freiheitlich demokratische Gesellschaft ist.

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ver.di München unterstützt von einer vielzhal Organisationen unter dem Motto "Wir lassen uns ...." einer Kampagne zur Mobilisierung öffentloich Protests.

Wir, der AK-VDS Augsburg schliessen uns den notwendigen Widerstand bereits viele lokaler mitstreitender Augsburger Organisationen an. Somit laden wir Sie ein, eine gemeinsame Platform zur Koordination und Bündelung des regionalen Protests

dilles vorschlag

Sehr geehrte Damen und Herren,

im Rahmen der Föderalismusreform plant die bayerische Staatsregierung die Verabschiedung eines eigenen Versammlungsgesetzes. Dieses sieht erhebliche Einschränkungen der Versammlungsfreiheit vor. Es umfasst

Weit auslegbare Formulierungen im Gesetzestext erlauben den Ordnungsbehörden beziehungsweise der Polizei nach Willkür unliebsame Protestbewegungen zu unterbinden. Dies stellt somit eine Zensur politischer Meinungsvielfalt dar, die aber konstituierend für eine freiheitlich demokratische Gesellschaft ist.

Fahnen, Anstecker, einheitliche Schilder nach willkürlicher Entscheidung der Polizei bereits gegen das neu erfundene „Militanzverbot“ verstoßen und mit einer Geldbuße bis zu 3000 Euro bestraft werden können

  • Versammlungsleiter und Ordner zu „Hilfspolizisten“ gemacht und von Behörden und Polizei als „ungeeignet“ oder „unzuverlässig“ abgelehnt werden können
  • Versammlungen nach Gutdünken der Polizei gefilmt und diese Übersichtsaufnahmen beliebig lange aufbewahrt werden können
  • zwei Personen, die sich laut unterhalten, bereits als Versammlung gewertet werden können …

· ein Eindringen in Veranstaltungen in geschlossenen Räumen, z.B. weil

  • Versammlungsleiter von Veranstaltungen in geschlossenen Räumen im Vorfeld und vor Ort alle persönlichen Daten an die Polizei weitergeben müssen und die Polizei Versammlungsleiter als „ungeeignet“ ablehnen kann
  • der Polizei Zutritt gewährt und ein „angemessener Platz“ bei solchen Veranstaltungen eingeräumt werden muss – sonst sind bis zu 3000 Euro Bußgeld zu zahlen. Nur die Einsatzleitung muss sich den Veranstaltern zu erkennen geben.
  • davon selbst nichtöffentliche Versammlungen (z.B. Streikversammlungen) betroffen sein können …

ver.di München unterstützt von einer vielzhal Organisationen unter dem Motto "Wir brauchen unsere Versammlungsfreiheit. Wir lassen sie uns nicht nehmen!" einer Kampagne zur Mobilisierung öffentloich Protests.

Wir, der AK-VDS Augsburg schliessen uns den notwendigen Widerstand bereits viele lokaler mitstreitender Augsburger Organisationen an. Somit laden wir Sie ein, eine gemeinsame Platform zur Koordination und Bündelung des regionalen Protests

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