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Die Materialien der Arbeitsgruppe Schüler ID:



Protokolle der AG Schüler ID:


Weitere AGs der Ortsgruppe Berlin: Infranetz, Werbung, Event, Ermittlung, Arbeitnehmerdatenschutz



Hier wird der Text für einen in Berlin benötigten Info-Folder zur Schüler-ID entwickelt. Federführend ist die Arbeitsgruppe Schüler-ID der Ortsgruppe Berlin.

Ein Folder ist ein DIN A-4 Blatt das 2 mal auf DIN Lang gefalzt wird. Das Endformat entspricht dann in etwa einem DIN Lang Umschlag.


Bitte beachten Sie/Du auch die Diskussionsseite zum Schüler-ID Infofolder.

Inhaltsverzeichnis

Kurzkonzept des Infofolders

Ein informeller Folder verfolgt verschiedene inhaltliche Zwecke und soll den Interessenten "von Grund auf" informieren. Innerhalb der Ausarbeitung darf nicht davon ausgegangen werden, das der Leser über das Thema informiert ist oder hierzu schon ein eigenes Meinungsbild entwickeln konnte.

Der Text sollte leicht verständlich, flüssig zu lesen und mit einfachen Grafiken aufgelockert werden, um einen hohen Nutzwert zu realisieren.

Die Verteilung der Info-Folder könnte über Elternvereine, Schülervertretungen und Infostände initiiert werden.

Inhalt des Infofolder

Seite 1

Headline

Text

Seite 2

Die Geschichte der "Schüler-ID"

Auf Weisung der Kultusministerkonferenz aus dem Jahr 2003 werden, Bildung ist Ländersache, in den verschiedenen Bundesländern Gesetzesinitiativen ergriffen, um eine Zentrale Verwaltung der Schülerschaft zu ermöglichen.
Am 27.11.08 wurde das Gesetz zur automatisierten Schülerdatei in erster Lesung behandelt und an den Innen-Ausschuss und Ausschuss für Bildung, Jugend und Familie weitergeleitet.
Das Gesetz soll im Frühjahr 2009 beschlossen und mit Wirkung zum Schuljahreswechsel 2009/2010 in Kraft treten.
Die technischen Vorbereitungen hierzu werden im Rahmen der eGouverment-Initiative des Berliner Senats realisiert.
Es ist geplant eine einheitliche Identifikationsnummer (Schüler-ID) zu vergeben und diese mit personenbezogenen Angaben über den Ablauf der Schulkarriere und weiteren Daten (Zentrale Schülerdatei) zusammenzuführen.
Ziel ist es, diese Angaben statistisch für Planungszwecke aufzubereiten, aber auch, diese im Verwaltungsvollzug zu verwenden.
Was soll im einzelnen gespeichert werden?
Schüler sollen für ihre gesamte Schullaufbahn "vom Kindergarten bis zur Weiterbildung" eine ID erhalten, mit der neben Namen und Anschrift der Zugriff auf folgende Daten möglich ist: Geschlecht, Geburtsdatum, Muttersprache und Staatsangehörigkeit, Konfession, die Schule und den besuchten Unterricht, Förderschwerpunkte und ob jemand Spätaussiedler oder Migrantin ist.

Seite 3

Womit wird die "Schüler-ID" begründet?

Die Schüler-ID bzw. die zentrale Schülerdatei soll verschiedene Problemstellungen erfassbar und kontrollierbar machen.


Das Problem "Doppelanmeldungen":
Bei ca. 295.000 Schülern in Berlin kommt es zu schon jetzt strafbewehrt Doppelanmeldung von ca. 6000 Schülern an mehreren Schulen. Hieraus ergibt sich rechnerisch ein Mehrbedarf von 400 Schulklassen pro Schuljahr.
Wir Fragen:
Müssen 100% aller Schüler zentral gespeichert werden, weil 2% der Schüler (oft aus berechtigtem Eigeninteresse auf gute Bildung) die Regeln brechen?
Wir sagen: NEIN!


Das Problem "Schulschwänzer":
Zur Zeit muss die Polizei, greift sie Schulschwänzer auf, umständliche Anfragen bei den einzelnen Bezirksämtern durchführen. Die Schulschwänzer werden in Folge nicht den Eltern, sondern den Schulen „zugeführt“. Wir Fragen:
Müssen 100% aller Schüler zentral gespeichert werden, weil unter 2% der Schüler (oft ohne weitere psycho-soziale Hilfen) die Regeln brechen?
Wir sagen: NEIN!
Erfahrungen z.B. aus der Rütli-Schule (Berlin-Neukölln) weisen nach, das eine ordentliche Konzeption und sachliche Bearbeitung z.B. durch Sozialarbeiter durchaus sinnvoller sind, da die Bildungschancen einzelner Schüler verbessert werden.

Das Problem "Planungssicherheit":
Wir Fragen:
Benötigt eine ordentliche Schulplanung einzelne Datensätze von einzelnen Schülern? Wird die Zentrale Schülerdatei benötigt?

Wir sagen: NEIN!
Die kumulierten Daten einer Schule reichen für die Planungsaufgaben der Schulverwaltung aus!

Seite 4

Welche Gefahr geht von der "Schüler-ID" aus?

Wir sehen in diesem Vorhaben schon im Vorfeld einen eklatanten Rechtsbruch des Grundrechts auf informationelle Selbstbestimmung und unüberschaubare Missbrauchsrisiken.

  • Die Daten ermöglichen die Erstellung von Persönlichkeitsprofilen (Staatsangehörigkeit, Geburtsland, Geschlecht, Wohnort, Geburtstag, wiederholte Klassen, Abschlüsse, Muttersprache, Zuzug nach Deutschland, angestrebter Beruf, psychologische Kriterien, soziale Entwicklung)
  • Zugriffs-, Berechtigungs- und Anonymisierungskonzepte fehlen ebenso wie Bestimmungen zum Schutz der Datenübertragung.
  • Bei der zum Einsatz kommenden Pseudonymisierung ist nie völlig auszuschließen, dass ein Pseudonym aufgedeckt wird.
  • Die Daten betreffen nicht nur Schüler. Er enthält ebenso Daten zu der Berichtsschule, den Kursen der Schule, den Schulabgängern und Absolventen, den Lehrkräften und weiteren optionalen Merkmalen.
  • Eine klare Zweckbestimmung der Daten ist nicht vorhanden.
Es werden individuelle Entwicklungsprofile aller SchülerInnen zusammengestellt, die während wie nach der Schulzeit existenziell für die Betroffenen bestimmend sein können:
  • Welche Schule darf oder muss ich besuchen?
  • Welche Chancen erhalte ich, welche Förderungen?
  • Welche beruflichen Möglichkeiten werden mir eröffnet oder verbaut?
  • Werde ich als Versager und Problemmensch abgestempelt?

Seite 5

Alternative Handlungsvorschläge:

  1. Der AK-Vorrat-OG Berlin kritisiert ganz allgemein die Vorhaltung persönlicher Daten, insbesondere aber die von Schülern, in zentral verwalteten und zentral vorgehaltenen Mega-Datenbanken. Die Vergangenheit zeigt uns sehr deutlich, das der Missbrauch derartiger Datenbestände nicht zu verhindern ist. Hieran kann, hier ist zum Teil kriminelle Energie am Werke, auch noch so gute Schutzgesetze nichts ändern. Dieser Gefahr dürfen wir unsere Kinder, also den Schwächsten in unserer Gesellschaft, nicht aussetzen.

Wir treten aus diesem Grund für dezentrale Datenerfassung und Datenvorhaltungslösungen ein!

  1. Die Schulverwaltung darf keine Daten bekommen, die Rückschlüsse auf einzelne Schüler_innen zulässt. Zur Schulplanung reicht es, wenn alle Schulen kumulierte Daten (Anzahl der Schüler, Anzahl der Lernmittelbefreiten Schüler) abgeben. --NiWu 19:35, 3. Jan. 2009 (CET)
  2. Die Schulverwaltung darf in keinem Fall Daten mithilfe eines pull-Verfahrens von den Schulen holen sondern die Schulen haben die (statistischen) Summendaten zu bestimmten Stichtagen in einem push-Verfahren an die Schulverwaltung zu liefern.
  3. Die Daten sind in jedem Fall verschlüsselt zu lagern und verschlüsselt zu übertragen.
  4. Die Verwaltungen in den Schulen sowie die Lehrer und Schüler sind über datenschutzkonformes Verhalten zu unterrichten.
  5. Die Datenbestände, die nach unserer Auffassung, wie auch jetzt die Schülerakte, nur an den Schulen existieren dürfen, müssen spätestens zwei Jahre nach dem Weggang des Schülers gelöscht werden.
  6. Eine Weitergabe der personenbezogenen Daten aus der Schülerhistorie (Schülerprofil) darf weder an die Schulverwaltung noch jemand anderen erfolgen


Das ausgearbeitete Alternativ-Modell wird unterstützt von:
AK Vorrat - OG Berlin, erziehungspflicht.de, (andere Unterstützer des runden Tisches)

Seite 6

Kontaktinformation:

Kontaktdaten des Vereins

Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung Berlin
Malmöer Strasse 6
D 10439 Berlin
Tel: +49-30-6299, Fax: +49-700-25808789
info@akvorrat-berlin.de
www.akvorrat-berlin.de
Spendenkonto bei der GLS Bank Nr. 1104251300, BLZ 430 609 67

ViSdP: Lotar Küpper (AK Vorrat + erziehungspflicht.de), Jupiterstr. 18, 12057 Berlin

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