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Aus Freiheit statt Angst!

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(Umfrage der VAG-Freiburg zur Videoüberwachung in Straßenbahnen)
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== Umfrage der VAG-Freiburg zur Videoüberwachung in Straßenbahnen ==
== Umfrage der VAG-Freiburg zur Videoüberwachung in Straßenbahnen ==
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Unter der Adresse http://www.vag-freiburg.de/508.0.html gibt es zur Zeit eine Umfrage der VAG-Freiburg zur Videoüberwachung.
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Unter der Adresse http://www.vag-freiburg.de/508.0.html gab es eine zeitlang eine Umfrage der VAG-Freiburg zur Videoüberwachung.
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Version vom 09:25, 29. Sep. 2008

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Videoüberwachung in Straßenbahnen

Pressemitteilung vom 13. April 2008

Nein zu Kameraüberwachung in Straßenbahnen

Zur in der Aufsichtsratsitzung der VAG Freiburg beschlossenen Videoüberwachung in Combino-Fahrzeugen erklärt die Ortsgruppe Freiburg des Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung ("AK Vorrat"):

Die von der VAG beschlossene Installation von Videokameras in zehn Combino-Straßenbahnen halten wir für unangemessen und rechtlich fragwürdig, sie kann keinerlei positive Wirkung haben. Die Maßnahme ist mit den Grundrechten auf Freizügigkeit und auf informationelle Selbstbestimmung nicht vereinbar.

Die Erklärung der VAG, es ginge mit dieser Maßnahme "nicht darum, Mitarbeiter oder Fahrgäste zu beobachten", soll den Lesern ein falsches Gefühl von Sicherheit vortäuschen. Die VAG plant die Vollüberwachung der betroffenen Fahrzeuge, ohne räumliche Lücken und zu jeder Tages- und Nachtzeit.

Mit diesen Kanonen will die VAG sprichwörtlich auf Spatzen schießen: Dies wird insbesondere durch die Äußerung des VAG-Sprechers Hildebrandt, die in der Badischen Zeitung vom 11. April verlautbar wurde, gestützt: "An Schultagen" habe die VAG "täglich fünf zerstörte Sitze". Ganz offensichtlich sollen also Schulkinder Ziel der Überwachungsmaßnahmen werden. Die OG Freiburg des AK Vorrat verurteilt dies aufs Schärfste. Die Abwägung zwischen dem Recht der Schulkinder auf informationelle Selbstbestimmung und dem Recht der VAG auf Erhalt ihrer Sitzplätze muss zugunsten der Kinder ausfallen. Die genannte Zahl von fünf zerstörten Sitzen pro Tag stellen wir überdies in Frage. Die mit durchschnittlich 160.000 Euro pro Jahr bezifferten Sachschäden stehen in keinem positiven Verhältnis zum Ausmaß der geplanten Überwachung. In der Jahresbilanz der VAG macht dieser Betrag nur knapp zwei Prozent des Verlusts aus.

Auch bezüglich angeblicher Gewalttaten in Straßenbahnen weigert sich Hildebrandt, Zahlen zu nennen - er offenbart seine absurde Haltung zur Öffentlichkeitsarbeit, wenn er behauptet, Übergriffe auf Fahrer und Fahrgäste hätten zugenommen, er wolle aber keine Zahlen nennen um die Situation nicht zu dramatisieren. Die OG Freiburg des AK Vorrat weiß: Keine Zahlen zu nennen ist das, was den Menschen Angst macht. Die Situation wird durch die geplante Überwachungsmaßnahme dramatisiert, die durch den Aufsichtsrat, dessen Vorsitzender Herr OB Salomon ist, und durch den Vorstand der VAG beschlossen wurde.

Die getroffenen Maßnahmen sind überhaupt nicht dazu geeignet, zu deeskalieren. Wie der Politologe Florian Glatzner in seiner Studie von 2006 über Videoüberwachung in öffentlichen Räumen belegt, ist die "die Wirkung der Videoüberwachung insbesondere auf Affekt-Taten oder die Gesamtkriminalität überhaupt gering."[1] Eine Studie der Universität von Leicester kommt "zu dem Ergebnis, dass es keinen positiven Zusammenhang zwischen Videoüberwachung und reduzierter Kriminalitätsfurcht gibt."[2]

Die Evaluationsstudie des Pilotprojekt zur Videoaufzeichnung in den Berliner Verkehrsbetrieben kommt zu dem Schluss, dass "eine Verbesserung der objektiven Sicherheit für unsere Fahrgäste bei derzeit festzustellenden steigenden Kriminalitätszahlen im Bereich des ÖPNV in Berlin mit dieser Art der Evaluation nicht nachgewiesen werden kann", und weiter: "Eine Veränderung der Kriminalitätsrate zeichnet sich aufgrund der Einführung der Videoaufzeichnung bisher nicht ab. [...Mit dem Einsatz der Kameras sei] keine erhebliche Veränderung der Sicherheitslage in der Berliner U-Bahn zu erwarten".[3]

Wie Glatzner weiter ausführt, ist, "sobald neue Technologien, die in der Lage sind Anonymität vollständig zu zerstören, eingeführt werden, [...] zu erwarten, dass die befürchteten Auswirkungen auf die Wahrnehmung der demokratischen Grund- und Freiheitsrechte, wie auch vom Bundesverfassungsgericht und den Datenschutzbeauftragten angeführt wurden, Realität werden". Gemeint ist die Nichtwahrnehmung der Grund- und Freiheitsrechte durch die Bürger, aufgrund von Nichtwissen darüber, "wer was wann und bei welcher Gelegenheit über sie weiß."[4]

Die OG Freiburg des AK Vorrat fordert deshalb:

- Sofortiger Stopp des Überwachungsprojekts

- Die VAG Freiburg muss alle ihr bekannten Zahlen zu Gewalttaten und Sachbeschädigungen nennen, die im Zusammenhang zur Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel stehen. Diese sind nach Art der Taten und nach Alter und soziologischer Gruppe der TäterInnen aufzuschlüsseln.

- Der Gemeinderat der Stadt Freiburg muss, sollte die VAG an ihrem Ziel der Einführung von Videoüberwachung in Straßenbahnen nicht ablassen, eine unabhängige Studie zur Erforschung des Präventionspotentials durch Videoüberwachung im speziellen Fall in Auftrag geben.

Ansprechpartner:

Für Rückfragen steht Ihnen Herr Armin Herbert, Mitglied des Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung, zur Verfügung.

Name: Herr Armin Herbert E-Mail: Telefon: 0761-4587801

Quellen:

[1] Florian Glatzner, "Die staatliche Videoüberwachung des öffentlichen Raumes als Instrument der Kriminalitätsbekämpfung - Spielräume und Grenzen", Münster 2006, http://www.foebud.org/video/magisterarbeit-florian-glatzner.pdf/download

[2] Gill, Martin / Spriggs, Angela, "Assessing the impact of CCTV. Home Office Research Study 292", Home Office Research, Development and Statistics Directorate", 2005 www.homeoffice.gov.uk/rds/pdfs05/hors292.pdf

[3] Hempel, Dr. Leon / Alisch, Christian "Evaluation der 24-Stunden-Videoaufzeichnung in U-Bahnstationen der Berliner Verkehrsbetriebe Zwischenbericht", Berlin 2006, http://berlin.humanistische-union.de/typo3/ext/naw_securedl/secure.php?u=0&file=uploads/media/04_Evaluationsbericht.pdf

[4] BVerfGE - Bundesverfassungsgericht (65, 1), 1983: Volkszählung - Urteil des Ersten Senats vom 15. Dezember 1983 auf die mündliche Verhandlung vom 18. und 19. Oktober 1983 AZ. 1 BvR 209, 269, 362, 420, 440, 484/83 in den Verfahren über die Verfassungsbeschwerden. Karlsruhe. http://www.datenschutzberlin.de/gesetze/sonstige/volksz.htm


Umfrage der VAG-Freiburg zur Videoüberwachung in Straßenbahnen

Unter der Adresse http://www.vag-freiburg.de/508.0.html gab es eine zeitlang eine Umfrage der VAG-Freiburg zur Videoüberwachung.


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