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Inhaltsverzeichnis

Aktion "Acht Fragen zur Europawahl" - 30.3.2009

Idee

Unsere Idee ist, an alle in Deutschland zur Europawahl 2009 kandidierenden Parteien acht Fragen zu stellen.

Wir beschränken den Umfang der möglichen Antworten (800 Zeichen Text oder alternativ Audio- oder Video-Aufzeichnung mit maximal 45 Sekunden) und hoffen so auf möglichst prägnante Antworten.


Die acht Fragen

In unserem Anschreiben bitten wir um die Stellungnahme der Kandidaten zu folgenden acht Punkten:

  1. Die Vorratsdatenspeicherung von Telekommunikationsdaten
  2. Die geplante EU-weite Erfassung und Speicherung von Flug- und Fährgastdaten
  3. Sperrung von Internetinhalten
  4. Die Initiative der EU-Innenminister zur Einrichtung einer gemeinsamen Datenbank zu „Netzkriminalität“
  5. Die Verhandlungen der EU mit den USA über ein allgemeines Abkommen zur Übermittlung persönlicher Informationen von Europäern an US-amerikanische Sicherheitsbehörden.
  6. Die EU-Antiterrorliste
  7. Die „Sicherung“ der Außengrenzen der EU durch die Frontex
  8. Das so genannte „Telekom-Paket“ der EU


Chronologie des Ablaufs

Am 25.3.2009 wurden 16 zur Europawahl kandidierenden Parteien eine Mail "auf der Suche nach dem 'richtigen' Europawahlkandidaten" angeschrieben.

Am 30.3.2009 wurden die Anschreiben direkt an die Kandidaten versendet. Es handelt sich dabei allesamt um Kandidaten, die jetzt zur kommenden EU-Wahl antreten und die dazu möglichst noch aus Norddeutschland kommen.

Am 27.4.2009 war der Einsendeschluß, nur die Piratenpartei hat bis zu diesem Zeitpunkt eine Antwort erstellt.

Am 28.4.2009 haben wir alle anderen Kandidaten zur Erinnerung angeschrieben.

Am 4.5.2009 haben wir Herrn Mayer (CDU), bzw. sein Büro antelefoniert. Der im Wahlkampfbüro für unsere Anfrage Verantwortliche ist erst am 8. Mai wieder im Haus ...
Von der SPD erhalten wir die Information, dass unsere Anfrage jetzt von Frau Erika Mann bearbeitet wird. Wann die Antworten fertig sind, kann noch nicht gesagt werden ...

Bis zum 10.5.2009, also 6 Wochen nach Versenden unserer Anfrage und 2 Wochen nach offiziellem "Einsendeschluß", sind die CDU und SPD nicht in der Lage oder willens, unsere acht Fragen zu beantworten. Von der Wahl einer dieser Parteien kann nur abgeraten werden.

Am 11.5.2009 erhielen wir - nach nochmaliger telefonischer Nachfrage - von Herrn Mayer (CDU) eine kurze Stellungnahme, in der er um Verständnis bittet, unseren Fragenkatalog nicht "umfassend" beantworten zu können und verweist auf das CDU-Europawahlprogramm. Dieser Brief benötigt keinen weiteren Kommentar. Spannend ist jedoch, dass uns Herr Meyer seine Antwort als ungeschütztes .doc-Format zugesendet hat - inklusive eingescannter Unterschrift...

Ebenfalls am 11.5.2009 teilte uns der Mitarbeiter von Frau Mann (SPD) bei telefonischer Nachfrage mit, dass "natürlich" noch mit einer Beantwortung der Fragen zu rechnen sei und dass die Fragen auf verschiedene Abgeordnete in Brüssel aufgeteilt worden sei. Wann mit der Beantwortung der Fragen zu rechnen sei, werde er für uns in Erfahrung bringen. Am 14.5. und am 15.5. haben wir dazu noch einmal "nachgehakt".

Am 22.5.2009 erhalten wir von dem Mitarbeiter der SPD-Kandidatin Erika Mann Antworten auf drei von acht Fragen ... "Sobald die anderen Antworten vorliegen, werden wir uns erneut melden!"

Dass es auch anders gehen kann, beweist Horst Schulze von der AUF-Partei: Auf dem Kirchentag in Bremen am 21.5.2009 an unserem Stand gesprochen, am Sonntag früh (24.5.2009) habe ich ihm die acht Fragen per E-Mail zukommen lassen und erhalte am Sonntag abend (Herr Schulze muss gerade zurückgekommen sein) die Antworten zu allen Fragen. Kurz und Bündig... Bravo! (Unabhängig vom Inhalt der Antworten.)


Adressaten

Hier die Übersicht über die Parteien, Ihre Kandidaten und die Reaktionen auf unsere Anschreiben:

Reaktion auf Mailanfrage vom 25.3.2009? Ausgesuchter EU-Kandidat Reaktion auf Anschreiben vom 30.3.2009? Reaktion auf Nachfrage vom 28.4.2009?
Piratenpartei Ja, 26.3.2009 Arne Ludwig Ja, 27.4.2009 nicht nötig gewesen!
Bündnis90/Die Grünen Ja, 26.3.2009 Jan-Philipp Albrecht Nein Ja, 28.4.2009 und 5.5.2009
FDP Ja, 27.3.2009 Gesine Meißner Nein Ja, 29.4.2009
Frauenpartei Ja, 28.3.2009 Renate Schmidtsdorff-Aicher Ja, 4.4.2009 (Nachfrage) Ja, 30.4.2009 und 1.5.2009
CDU Nein Hans-Peter Mayer Nein Absage bzw. floskelhafte Stellungnahme am 4.5.2009
SPD Nein Matthias Wehrmeyer Nein Ja, 4.5.2009 - Teilantworten am 22.5.2009
DIE LINKE Nein Sabine Lösing Nein Ja, 29.4.2009
AUF-Partei - Horst Schulze Anschreiben erfolgte erst am 24.5.2009!
Republikaner Nein
Libertas Nein
Freie Wähler Europa Nein
Tierschutzpartei Nein
Die Grauen Nein
NPD Nein
ÖDP Nein
Feministische Partei Nein
PBC Nein
Familien-Partei Nein


Ergebnisse / Antworten im Überblick

Die detailierten Antworten der Parteien sind hinter der Tabelle zu finden - in der Reihenfolge aufgeführt, in der sie bei uns eingetrudelt sind.

Die Zahlen am Ende der einzelnen Antworten gibt die Anzahl der Zeichen an, die von den Kandidaten zur Beantwortung der Fragen benötigt haben. Die Grenze sollte ja bei maximal 800 Zeichen liegen!

Bei überlangen Antworten haben wir die Zeichenzahl zur besseren Übersicht rot gekennzeichnet und den zu langen Text durchgestrichen.

1)
Vorratsdaten-speicherung
2)
Speicherung von Flug- und Fährgastdaten
3)
Sperrung von Internet-inhalten
4)
EU-Datenbank zu Netzkriminalität
5)
EU-USA-Informations-abkommen
6)
EU-Antiterror -Liste
7)
Frontex
8)
Telekom-Paket
Piratenpartei "Unverhältnismässig", "Schere im Kopf""Gleiche Vorbehalte wie gegen Vorratsdatenspeicherung""Grundsätzlich falscher Weg""Datenbanken mit Vermutungen und Verdachtsmomenten stehe ich grundsätzlich sehr kritisch gegenüber""Sanktions-möglichkeiten müssen verbindlich vereinbart werden""Geheime Listen lehne ich ab""Noch keine abschliessende Meinung""three-strikes-out-Regel lehne ich strikt ab"
Bündnis90/Die Grünen "Gehört abgeschafft" Evaluation notwendig Aktionismus, Populismus Kritisch zu begleiten "Müssen wir verhindern" "Ist abzulehnen" "Wir lehnen Frontex ab." "Geopferter Datenschutz"
FDP "Unverhältnismäßig""Nicht verhältnismäßig", Speicherung biometrischer Merkmale aber schon"Nur durch richterlichen Beschluß""Bei effizienter Datenschutz-Kontrolle" sinnvoll"Nicht zu befürworten""Falsche Methode""Illegale Migration muss langfristig verhindert werden.""Im Sinne des Verbrauchers" Streitpunkte klären
Frauenpartei
CDU Keine Antwort Keine Antwort Keine Antwort Keine Antwort Keine Antwort Keine Antwort Keine Antwort Keine Antwort
SPD "Dient der Netz- und Informationssicherheit" Keine Antwort Keine Aussage in den ersten 800 Zeichen! Keine Antwort Keine Antwort Keine Antwort Keine Antwort Keine Aussage in den ersten 800 Zeichen!
DIE LINKE "Lehnen wir in jeder Variante ab." "Gezielte Täuschung der Öffentlichkeit" "Kein geeignetes Mittel" Unklar und gefährlich. "Für den Datenschutz sieht es schlecht aus." "Nicht rechtsstaatlich" "Zentrales Instrument zur Abschottung der EU." "Gefährliches Trojanisches Pferd."
AUF-Partei "Das Problem liegt im Zugriff des Staates." Freiheitsrechte dürfen nicht gegen Sicherheitsbestreben ausgespielt werden. "Eine Zensur des Internets bedroht unsere Freiheitsrechte." "Ich kenne die geplanten Details dieser Regelung nicht." "Die USA haben da eine Paranoia entwickelt." "Das funktioniert nicht." "Tut mir leid, ich weiß nicht, was da sinnvoll ist." "Verschleierung durch immer längere und kompliziertere Vorlagen."


Die Antworten im Detail

Arne Ludwig, Piratenpartei

zur Frage 1: Die Vorratsdatenspeicherung von Telekommunikationsdaten

Ich halte die Vorratsspeicherung von Telekommunikationsdaten für unverhältnismässig. Es mangelt an der Erforderlichkeit (wir sind jahrzehntelang sehr gut ohne die VDS ausgekommen) und die Maßnahme ist nicht angemessen, d.h. die Nachteile, die mit der Maßnahme verbunden sind, stehen völlig außer Verhältnis zu den Vorteilen, die sie bewirken soll. Im Einzelfall mag die Maßnahme zwar teilweise geeignet sein, allerdings ist der Eingriff in die Grundrechte so schwerwiegend, dass ich insgesamt nicht zustimmen kann. Der Kollateralschaden, nämlich dass man beim Kommunizieren immer die "Schere im Kopf" hat, ob jemand die Daten vielleicht missbrauchen könnte, ist unvorstellbar bedrückend. Die legitimen Absichten können zielgenauer durch ein "quick freeze"-Verfahren bei konkretem Tatverdacht erreicht werden. (492)

zur Frage 2: Die geplante EU-weite Erfassung und Speicherung von Flug- und Fährgastdaten

Ich habe die gleichen Vorbehalte auch bei dieser Vorratsspeicherung. Hier werden sogar jahrzehntelange Speicherfristen vorgeschlagen. Solche Speicherungen beeinträchtigen mein Grundrecht auf Freizügigkeit massiv. Mit dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung ist dies ebenfalls nicht zu vereinbaren. (305)

zur Frage 3: Sperrung von Internetinhalten

Eine Sperrung von Inhalten im Sinne einer Zugangssperrung halte ich grundsätzlich für den falschen Weg. Das Web ist schon seit Jahren kein rechtsfreier Raum mehr, sondern ist bereits jetzt oft stärker reguliert als die "reale Welt". Wenn eine Rechtsverletzung stattfindet, soll dieser - wie im realen Leben - auf rechtsstaatlich einwandfreiem Weg abgeholfen werden. Es ist deshalb grundsätzlich beim Verursacher (oder mittelbar beim Hosting-Provider) anzusetzen, nicht beim Zugangs-Provider. Im Web ist die konkrete Gefahr für den Benutzer vergleichsweise gering (z.B. sind schwere Straftaten mit unmittelbarer Wirkung wie Mord garnicht möglich), so dass die Notwendigkeit einer Zugangssperrung z.B. wegen Gefahr im Verzug quasi nicht besteht. (744)

zur Frage 4: Die Initiative der EU-Innenminister zur Einrichtung einer gemeinsamen Datenbank zu Netzkriminalität

Leider sind nicht genug Informationen zu der konkreten Planung der Ausgestaltung der Datenbank an die Öffentlichkeit gelangt. Wichtig ist mir bei solchen Datenbanken, dass die Einträge selbstverständlich auf rechtsstaatlichem Wege erfolgen müssen, also nach einer rechtskräftigen Verurteilung durch ein Gericht. Datenbanken mit Vermutungen und Verdachtsmomenten stehe ich grundsätzlich sehr kritisch gegenüber, insbesondere in der schnellebigen Welt des Internets. Falls eine Datenbank im Einzelfall erforderlich, geeignet, und angemessen ist, dann muss garantiert werden, dass die Einträge von einer unabhängigen Stelle regelmässig überprüft werden. Nach Ende des Verdachts muss der Betroffene informiert und der Eintrag gelöscht werden. (739)

zur Frage 5: Die Verhandlungen der EU mit den USA über ein allgemeines Abkommen zur Übermittlung persönlicher Informationen von Europäern an US-amerikanische Sicherheitsbehörden.

Ein solches Abkommen müsste so ausgestaltet werden, dass jede Anfrage von der zuständigen Stelle durch einen Menschen auf Vereinbarkeit mit nationalem Recht geprüft wird. Eine unkontrollierte (und unkontrollierbare) elektronische Schnittstelle lehne ich strikt ab. Weiter müsste ein Schutzniveau in den USA vertraglich abgesichert werden, das mindestens dem des lieferenden Staates entspricht. Wirksame Sanktionsmöglichkeiten müssen verbindlich vereinbart werden. (464)

zur Frage 6: Die EU-Antiterrorliste

Die terror watch list in den USA hat gezeigt, dass sie nicht funktioniert. Es wird geschätzt, dass sich 2008 über eine Million Einträge in der Liste befanden. Damit führt sich die Liste ad absurdum. Wenn eine solche Liste tatsächlich erforderlich sein sollte, müsste sie jedenfalls ganz anders ausgestaltet werden. Es müsste ein rechtsstaatlich einwandfreies Verfahren für Eintrag und Austrag existieren. Geheime Listen lehne ich ab. (434)

zur Frage 7: Die Sicherung der Außengrenzen der EU durch die Frontex

Hierzu habe ich mir noch keine abschliessende Meinung gebildet. Es ist klar, dass das Abkommen von Schengen für die Aussengrenzen eine besondere Verantwortung impliziert. Andererseits sollte die EU nicht die nationalen Einwanderungsgesetze aushebeln. Hier ist eine vorsichtige Abwägung der Interessen notwendig. Langfristig scheint es mir sinnvoller, die Lebensbedingungen in den Auswandererländern zu verbessern, statt Mauern zu bauen. (437)

zur Frage 8: Das so genannte Telekom-Paket der EU

Das Telekom-Paket der EU befindet sich im ständigen Wandel. Ich halte nichts davon, in das Telekom-Paket Dinge hereinzunehmen, die da nicht hereingehören. Zugangsverhinderungen durch demokratisch nicht legitimierte Organisationen der Privatwirtschaft (z.B. "three-strikes-out"-Regel) lehne ich strikt ab. Zur Zeit wird in der Partei ein "Grundrecht auf Internetzugang" (quasi als Gegenstück zur Freizügigkeit) diskutiert. Der verbindliche Erhalt der Netzneutralität ist ein weiterer wichtiger Punkt. (499)

Zusätzliche Anmerkungen

Wichtig ist mir bei der Neugestaltung der Politik in der EU, die Transparenz in den Vordergrund zu stellen. Geheime Abkommen, Absprachen, oder Listen darf es nicht geben.

Für die Neugestaltung der Politik für die Informationsgesellschaft muss der Begriff des "geistigen Eigentums" sehr kritisch hinterfragt werden. Es ist ein Ausgleich herzustellen zwischen den legitimen Rechten der Urheber, Erfinder, Patentinhaber usw. und den legitimen Ansprüchen der Gesellschaft an den freien Zugang zum Wissen der Menschheit.

Das Urheberrecht ist nicht uneingeschränkt, beispielsweise muss das Recht auf Privatkopie EU-weit geschützt werden. Regional beschränkte Verwertungsrechte widersprechen dem Prinzip der freien Marktwirtschaft und dürfen in der EU keinen Bestand haben. Mit öffentlichen Geldern finanzierte Forschung und sonstige Ergebnisse der öffentlichen Verwaltungen sollen den Bürgern frei zugänglich sein.

Konkret fordere ich - da EU-Organe involviert sind - eine vollständige Öffnung der Verhandlungen zum ACTA-Abkommen, sowie eine Offenlegung sämtlicher bisherigen Dokumente dazu, damit eine ergebnisoffene Diskussion stattfinden kann. (1140)


Gesine Meißner, FDP

zur Frage 1: Die Vorratsdatenspeicherung von Telekommunikationsdaten

Die systematische Speicherung von personenbezogenen Daten soll die Sicherheit der Bürger angesichts der gestiegenen terroristischen Bedrohung gewährleisten. Natürlich müssen Maßnahmen getroffen werden, um unsere Bürger vor terroristischen Angriffen zu schützen. Allerdings ist das Grundrecht auf Privatheit für die Bürger elementar- Deshalb wehre ich mich gegen die verdachtsunabhängige, systematische Speicherung von persönlichen Daten, denn dies greift unverhältnismäßig in die Privatsphäre der Bürger ein und verletzt das elementare Prinzip der Unschuldsvermutung zu verletzen. (580)

zur Frage 2: Die geplante EU-weite Erfassung und Speicherung von Flug- und Fährgastdaten

Auch die Speicherung von innereuropäischen Fluggastdaten halte ich nicht für verhältnismäßig. Außerdem konnte bisher nicht bewiesen werden, wie effektiv die Maßnahme ist und ob durch die systematische Speicherung von Fluggastdaten überhaupt terroristische Straftaten verhindert werden können. Dennoch müssen Fluggäste die systematische Speicherung ihrer Daten akzeptieren. Ich halte diese Sammlung der Daten nicht für zweckdienlich und will die verdachtsunabhängige Speicherung dieser Daten verhindern. Eine Maßnahme, die ich für richtig halte, ist die Verwendung biometrischer Daten, da sie lediglich zur Überprüfung der Identität verwendet wird. Sie ist eine moderne und unfehlbare Methode für die Verifizierung einer Person und trägt so zur Sicherheit der Bürger bei. (771)

zur Frage 3: Sperrung von Internetinhalten

Eine Sperrung darf nur durch einen entsprechenden richterlichen Beschluss erfolgen. Eine Sperrung von Internetinhalten ist als Eingriff in die Freiheit des Individuums zu werten und von daher nicht zu befürworten. Anbieter von Internetdiensten dürfen nicht zum verlängerten Arm der zuständigen polizeilichen Behörden gemacht werden, da eine Verlagerung dieser Kompetenzen verfassungswidrig ist. (395)

zur Frage 4: Die Initiative der EU-Innenminister zur Einrichtung einer gemeinsamen Datenbank zu Netzkriminalität

Die Kriminalität im Netz hat in der Vergangenheit stark zugenommen. Deshalb ist es richtig, den Mitgliedsstaaten Werkzeuge an die Hand zu geben, um Kriminalität im Netz effizient und koordiniert zu bekämpfen. Dies kann durch eine gemeinsame EU Datenbank, die bei der EUROPOL angesiedelt ist, gewährleistet werden, soweit genau definiert wird, welche Daten gespeichert werden. Auf einer Plattform sollte die Aufklärung der Bürger über potenzielle Gefahren wie beispielsweise Pishing weiter vorangebracht werden. Diese Maßnahmen können, wenn sie mit einer effizienten Datenschutzkontrolle kombiniert sind, das Internet sicherer gestalten, ohne die Freiheitsrechte des Individuums zu verletzen. (691)

zur Frage 5: Die Verhandlungen der EU mit den USA über ein allgemeines Abkommen zur Übermittlung persönlicher Informationen von Europäern an US-amerikanische Sicherheitsbehörden.

Solange auf amerikanischer Seite lediglich unverbindliche Zusicherungen, europäische Datenschutzstandards einzuhalten, an die EU herangetragen werden, ist eine Übermittlung persönlicher Daten nicht zu befürworten. Ohne eine rechtsverbindliche Zusicherung wäre es den Bürgern nicht möglich, sich gegen einen potenziellen Datenmissbrauch zu wehren. Neben den fehlenden Schutzmaßnahmen muss klar festgehalten werden, wozu diese Daten genutzt werden sollen. Eine Nutzung über diesen Zweck hinaus ist nicht verhältnismäßig und deshalb abzulehnen. Neben diesen rechtlichen Bedenken muss man berücksichtigen, dass durch die Übermittlung dieser Daten ein Mehrwert an Schutz bisher nicht nachgewiesen wurde. (699)

zur Frage 6: Die EU-Antiterrorliste

Die EU - Antiterrorliste existiert seit 2001 und dient der Erfassung terroristischer Personen und Körperschaften. Sie hat das Ziel, die Europäische Union durch erhebliche Sanktionen (wie zum Beispiel: Einschränkung der Finanziellen Beweglichkeit, Einreiseverbote, Passentzug) vor terroristischen Gefahren zu schützen. Dieses Ziel ist ehrbar und wichtig, die Methode jedoch falsch. Eine so weitgreifende Maßnahme darf die Grundrechte der Menschen nicht verletzen. Die EU - Terrorliste bedarf einer effektiven parlamentarischen Kontrolle. Außerdem muss den aufgelisteten Personen ein Rechtsschutz gewährt werden, um die Betroffenen angesichts dieser Sanktionsmaßnahmen die Möglichkeit einer juristischen Verteidigung zu geben. (725)

zur Frage 7: Die Sicherung der Außengrenzen der EU durch die Frontex

Frontex soll Europas Grenzen schützen, denn Europa ist kontinuierlich gewachsen, doch Grenzregelungen sind unterschiedlich. Deshalb muss eine einheitliche Regelung existieren, die einen effektiven Schutz vor illegaler Migration leistet und dabei die Menschenrechte wahrt. Illegale Migration muss langfristig verhindert werden. Eine effiziente Kooperation mit Drittländern ist wichtig, um durch einheitliche Grenzkontrollen und mithilfe eines gemeinsamen Patrouillennetzes zu verhindern, dass der Versuch nach Europa zu gelangen, Menschenleben kostet. Für eine gute Ausbildung des Personals und für die angemessene Ausrüstung, die eine kohärente Überwachung Europas sicherstellt, ist es notwendig, FRONTEX mit dem nötigen Budget ausstatten, aber auch unter parlamentarische Kontrolle zu stellen. (793)

zur Frage 8: Das so genannte Telekom-Paket der EU

Das Telekom - Paket beinhaltet Neuregelungen in Sachen Mobilfunk, Telefon und Internet. Durch einheitliche europäische Vorgaben bei der Vergabe von Funkfrequenzen, Datenschutz oder Handyverträgen sollen Voraussetzungen für einen einheitlichen europäischen Markt geschaffen werden. Größtenteils herrscht Einigkeit über die Notwendigkeit des Telekompakets, allerdings gibt es Streitpunkte, wie zum Beispiel beim Thema Netzneutralität, die im Sinne des Verbrauchers zu lösen sind. Das heißt konkret, dass die Übertragungsgeschwindigkeiten von Inhalten im Internet nicht nach den Präferenzen der Internetanbieter modifiziert werden dürfen, da dies zu einer Diskriminierung führen könnte. (684)

Zusätzliche Anmerkungen

- keine -


Sabine Lösing, Die Linke

zur Frage 1: Die Vorratsdatenspeicherung von Telekommunikationsdaten

DIE LINKE lehnt die Vorratsdatenspeicherung von Anfang in aller Schärfe und in jeder Variante ab. Ebenfalls von Anfang an unterstützen wir den AK-Vorrat bei seiner Arbeit. Die monatelange anlasslose Speicherung von Verbindungs- und Standortdaten auf Vorrat, ist eine der deutlichsten Misstrauenserklärungen der Staaten und der EU an ihre Bürgerinnen und Bürger. Die Vorratsdatenspeicherung ist auch Beispiel dafür, dass dem Datenhunger der Regierungen zurzeit eher technische als bürgerrechtliche Grenzen gesetzt werden. Wir verkennen nicht die große Rolle, die Verfahren und Urteile vom Europäischem Gerichtshof und vom Bundesverfassungsgericht beim Kampf um Bürgerrechte haben. Und wir hoffen auf einen erneuten Erfolg vor dem BVerfG gegen die Vorratsdatenspeicherung von Telekommunikationsdaten. Die Urteile sind aber immer zwiespältig: Der Kritik am überwachungsstaatlichen Übermaß folgt im Nachsatz die Legitimation des grundsätzlichen Anspruchs auf Datenerfassung. Das Modell der „freiwilligen Vorratsdatenspeicherung“, wie es für das Telekom-Paket vorgeschlagen wird, lässt zudem auf ungebremsten Willen zur Ausweitung schließen. (1137)

zur Frage 2: Die geplante EU-weite Erfassung und Speicherung von Flug- und Fährgastdaten

Das europäische System der Flug- und Fährgastdatenerfassung ist das Ergebnis der gezielten Täuschung der Öffentlichkeit. Vor allem in der parlamentarischen Öffentlichkeit wurde während der Auseinandersetzung um das deutsch-US-amerikanische PNR-Abkommen der Eindruck erweckt, die Bundesregierung würde sich gezwungenermaßen dem Druck der USA beugen. Zum selben Zeitpunkt wurde bereits am Grundstock eines europäischen PNR-Systems gearbeitet. Auch dieses Instrument folgt der Logik der anlasslosen Datensammelei: Weil Terroristen möglicherweise fliegen, werden die Daten aller Passagiere erfasst! Neben der Anzahl der erfassten Daten und der Speicherdauer (im Gespräch sind 13 Jahre) ist es vor allem diese Aufhebung der Unschuldsvermutung, die sich wie ein schwarzer Faden durch alle hier aufgeführten Punkte zieht. DIE LINKE lehnt dieses System ab. Dass es zur Terrorismusbekämpfung notwendig sei, wird auch von Experten angezweifelt. Wir werden uns in den europäischen Gremien und in den nationalen Parlamenten dafür einsetzen, dass diese Pläne nicht realisiert werden. (1072)

zur Frage 3: Sperrung von Internetinhalten

Die Sperrung von Seiten oder Inhalten sind kein geeignetes Mittel und hilft allenfalls, Zufallszugriffe auf die inkriminierten Seiten zu verhindern. Die in Deutschland jetzt geplanten Sperren mit dem Ziel der Bekämpfung von Kinderpornographie sind verhältnismäßig leicht zu umgehen. Expertengutachten legen nahe, dass die laufend erstellten Listen mit zu sperrenden Inhalten nicht geheim zu halten sind und so selbst ein Gefährdungspotenzial darstellen können. Dagegen ist die Gefahr groß, dass bei flächendeckendem Routineeinsatz von Internetsperren weitere Begehrlichkeiten geweckt werden, um unliebsame und politisch nicht gewollte Seiten zu sperren. Ergebnis wäre eine aufgestoßene Tür in Richtung politischer Zensur des Internet. Das Europaparlament und die französische Nationalversammlung haben Internetsperren mit unterschiedlicher Zielsetzung (Urheberrecht, Filesharing) bereits abgelehnt. (896)

zur Frage 4: Die Initiative der EU-Innenminister zur Einrichtung einer gemeinsamen Datenbank zu Netzkriminalität

Seit 2008 ist eine europäische Datenbank zu „Netzkriminalität“ geplant, die bei Europol angesiedelt sein soll. In ihr sollen Meldungen zur nationalen „Cyberkriminalität“ zusammenlaufen und analysiert werden. Thematisch soll die Alarmzentrale "klassische" Strafrechtsdelikte ebenso wie verbotene Inhalte und Internet-Anschläge umfassen. Unklar ist jedoch bisher noch, in welcher Form anschließend auf solche Analysen reagiert werden soll – mit Online-Durchsuchungen oder Netzsperren? Zur Information der Verbraucher ist eine zentrale Datenbank überflüssig. Als Analysegrundlage für europaweite exekutive Eingriffe ins Internet ist sie gefährlich. (644)

zur Frage 5: Die Verhandlungen der EU mit den USA über ein allgemeines Abkommen zur Übermittlung persönlicher Informationen von Europäern an US-amerikanische Sicherheitsbehörden.

Seit Jahren wird zwischen der EU und den USA über dieses Abkommen verhandelt. Für den Datenschutz sieht es dabei schlecht aus: Hochsensible Daten, wie z.B. Rasse, Religion, politische und gewerkschaftliche Organisierung sollen übermittelt werden. Die USA bieten bisher keinen gesetzlichen Schutz der Daten, sondern lediglich „Zusicherungen“. Die bisher vereinbarten Zweckbindungen sind äußerst vage und allgemein und entsprechen weder europäischem noch deutschen Datenschutzstandards. Für DIE LINKE ist nicht nachvollziehbar, wieso diese Art des Datenaustausches zur Strafverfolgung notwendig sein soll. Noch weniger ist einsehbar, dass die US-amerikanischen Begehrlichkeiten zu einer dramatischen Absenkung des Datenschutzes für die europäischen Bürgerinnen und Bürger führen soll. (780)

zur Frage 6: Die EU-Antiterrorliste

Die sogenannte Anti-Terrorliste wurde von der EU als Teil der Anti-Terrormaßnahmen nach dem 11.09.2001 erlassen. Ein geheim tagendes Gremium des Ministerrats listet auf einer halbjährlich aktualisierten Liste die angeblichen Verdächtigen auf. Basis der Listung sind im Normalfall ebenfalls geheime, meist direkt von Geheimdiensten der Mitgliedsstaaten stammende Informationen. Die Listung hat das sofortige Einfrieren der finanziellen Ressourcen der Betroffenen und damit ihre materielle Existenzvernichtung zur Folge. Rechtsschutz und Widerspruchsmöglichkeiten sind minimal und aufwändig. DIE LINKE hält diese Liste für ein herausragendes Beispiel dafür, dass und wie im Anti-Terrorkampf quasi rechtsfreie Räume oder ein Sonderstrafrecht gegen „Staatsfeinde“ geschaffen wurden. Diese Listen sind nicht rechtsstaatlich ausgestaltet. DIE LINKE tritt deshalb für ihre sofortige und ersatzlose Auflösung ein. (904)

zur Frage 7: Die Sicherung der Außengrenzen der EU durch die Frontex

Frontex ist – neben dem Schengener Informationssystem – das zentrale Instrument zur Abschottung der EU. Mit einem Etat von über 70 Millionen Euro bekämpft Frontex mit Schiffen, Flugzeugen und Hubschraubern die Migration nach Europa. Frontex greift Migrantinnen und Migranten auf, weist sie an den Grenzen zurück oder organisiert Sonderflüge zur Deportation aus den Mitgliedstaaten. DIE LINKE ist grundsätzlich der Auffassung, dass Migration und Flucht nicht mit schnellen Eingreiftruppen und Patrouillenbooten bekämpft werden darf und kann. So hat Frontex überhaupt keinen Rückgang der sogenannten irregulären Migration erreicht. Die mit Frontex verbundene Abschottungspolitik ist aber mitverantwortlich für das massenhafte Sterben von Menschen an den europäischen Außengrenzen. (780)

zur Frage 8: Das so genannte Telekom-Paket der EU

Neben einigen vernünftigen Regelungen – wie der Verpflichtung über Vertragsbedingungen zu informieren – ist das Telekom-Paket in erster Linie ein gefährliches trojanisches Pferd. Durch die Hintertür sollen höchst problematische Regelungen eingeführt werden: Die Privatsphäre der Internetnutzerinnen und -nutzer wird weiter eingeschränkt. Netzneutralität, der freie und gleiche Informationsfluss im Internet, gehen verloren. Eine unangemessene Verfolgung von Urheberrechtsvergehen wird propagiert und Internet-Service-Provider sollen verpflichtet werden, die Daten ihrer Kunden zu überwachen. Diese Regelungen gefährden die Freiheit des Internets. Sie gefährden die individuelle Privatsphäre jedes Einzelnen. An dieser Grundausrichtung können auch Verbesserungen, wie die Wiederaufnahme des Richtervorbehalts bei Netzsperren, wenig ändern. Der Kampf um die Freiheit im Netz, um Urheberrechtsfragen, Kontrollen und ökonomische Macht im und mit dem Internet wird DIE LINKE weiter intensiv beschäftigen. (1001)

Zusätzliche Anmerkungen

- keine -


Jan-Philipp Albrecht, Bündnis 90 - Die Grünen

zur Frage 1: Die Vorratsdatenspeicherung von Telekommunikationsdaten

Die Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung ist in einem der schnellsten Gesetzgebungsverfahren der EU-Geschichte von den großen Parteien im Europäischen Parlament durchgesetzt worden - gegen den entschiedenen Widerstand der FachpolitikerInnen und gegen zahlreiche ExpertInnen und VerfassungsrechtlerInnen aus der Öffentlichkeit, die sowohl die technische Geeignetheit als auch die Verhältnismäßigkeit dieser Maßnahme angegriffen haben. Die Argumente gegen die Vorratsdatenspeicherung sind so offensichtlich wie verheerend: Mit Ihr wird die im Strafrecht und im Strafprozess (in deren Bereich wir uns bei einer solchen Maßnahme befinden) geltende Unschuldsvermutung auf den Kopf gestellt, indem grundsätzlich jeder Mensch als verdächtig eingestuft wird und eine generellen Überwachungsmaßnahme unterzogen wird. Diesem enorm starken Eingriff in die Grundrechte der BürgerInnen (auch bezüglich des Schutzes von Privatsphäre und Kommunikation) stehen enorm unklare Ermittlungserfolge entgegen, die zudem in der Regel auch mit dem bereits jetzt möglichen Quick-Freeze-Verfahren durch richterliche Anordnung im einzelnen Verdachtsfalle zu erreichen sind. Die Vorratsdatenspeicherung gehört deshalb sofort wieder abgeschafft, sowohl als EU-Richtlinie als auch in der nationalen Umsetzung. (1263)

zur Frage 2: Die geplante EU-weite Erfassung und Speicherung von Flug- und Fährgastdaten

Die Erfassung von Beförderungsdaten ist ebenso wie die Vorratsdatenspeicherung ein enormer Eingriff in die informationelle Selbstbestimmung der BürgerInnen. Die erfassten Daten können ohne Probleme zu Bewegungs- und Personenprofilen verknüpft werden. Gerade deshalb müssen die Anforderungen für die Erhebung, Speicherung und Weitergabe solcher Daten an extrem hohe Voraussetzungen geknüpft werden. Dies ist derzeit leider überhaupt nicht der Fall. Diese Maßnahmen müssen daher ebenso einer unabhängigen Evaluation zugänglich gemacht und ggf. zurückgenommen werden. (557)

zur Frage 3: Sperrung von Internetinhalten

Die Forderung nach Internetzensur wird mit einer solchen Flut absurder Begründungen, unbelegten Statistiken und völlig inkompetenten Behauptungen voran getrieben, dass sich der Verdacht nach blindem Aktionismus und wahlkampfbedingtem Populismus aufdrängt. Diese Zensur schützt kein einziges Kind vor Kinderpornoringen, schränkt aber wiederrum Freiheitsrechte unschuldiger Bürgerinnen und Bürger ein. Die unkontrollierte Sperrung bestimmter Netzinhalte ist vor allem angesichts der viel effektiveren klassischen Strafverfolgung und Unterbindung verfassungsrechtlich höchst bedenklich. (575)

zur Frage 4: Die Initiative der EU-Innenminister zur Einrichtung einer gemeinsamen Datenbank zu Netzkriminalität

Auch bei einer solchen Datenbank stellt sich stets die Frage, was in welchem Umfang gespeichert werden soll und wie die Sicherheit dafür garantiert werden soll, dass sie nicht in falsche Hände gelangen. Zudem stellt sich hier wie bei der Vorratsdatenspeicherung die Frage, wer die Speicherung vornehmen soll und damit auch die Kosten für die Maßnahme zu tragen hat. Oftmals geht dies auf Kosten der Provider und damit der InternetnutzerInnen. Ob dies im Verhältnis zu den Ermittlungserfolgen gerechtfertigt ist, bleibt fraglich. Ich werde mich jedenfalls intensiv und kritisch mit den Vorschlägen auseinandersetzen, wenn diese konkret auf dem Tisch liegen. (648)

zur Frage 5: Die Verhandlungen der EU mit den USA über ein allgemeines Abkommen zur Übermittlung persönlicher Informationen von Europäern an US-amerikanische Sicherheitsbehörden.

Ein solches Abkommen halte ich für höchst bedenklich. Hier werden zum Teil vollkommen unterschiedliche Datenschutzstandards angewendet und allein die Trennung etwa zwischen geheimdienstlichen und polizeilichen Ermittlungsdaten wird durch die Weitergabe von persönlichen Informationen an US-Behörden bereits faktisch aufgelöst. Einen solchen Vorgang müssen wir verhindern und stattdessen dafür Sorge tragen, dass Daten nur unter den engen Anforderungen der europäischen Datenschutzrichtlinien weitergegeben werden und effektiver Rechtsschutz in jeder Situation gewährleistet ist. (571)

zur Frage 6: Die EU-Antiterrorliste

Solche Terrorlisten haben in der Vergangenheit gezeigt, dass rechtsfreie Räume auch in Europa immer wieder auftreten und akzeptiert werden, wenn es sich um geächtete StraftäterInnen handelt. Doch ein Rechtsstaat verliert seine Legitimation, wenn er sich auch im schlimmsten Fall nicht an seine eigenen Regeln hält. Die Praxis von Terrorlisten ist daher abzulehnen. Stattdessen muss TerroristInnen wie allen anderen StraftäterInnen auch ein faires Verfahren sowohl im Ermittlungs- als auch im Strafverfahren zugestanden werden. (519)

zur Frage 7: Die Sicherung der Außengrenzen der EU durch die Frontex

Die Abgeordneten, die den Operationen von FRONTEX zustimmen, wissen selbst nicht, wie die Agentur vor Ort arbeitet. Immer wieder wird aber bekannt, dass FRONTEX unter Missachtung der Menschen- und Flüchtlingsrechte operiert (vgl. Bericht des European Center for Constitutional and Human Rights*). In internationalen Gewässern werden Boote von Flüchtlingen abgedrängt und sogar zum Kentern gebracht. Wir Grüne haben in unserem Europawahlprogramm eine klare Aussage, dass wir FRONTEX ablehnen und uns für eine neue, humane europäische Gesamtstrategie im Umgang mit Flüchtlingen einsetzen. (579)

zur Frage 8: Das so genannte Telekom-Paket der EU

In Sachen Datenschutz hat das Telekom-Paket nicht akzeptable Einschnitte gegeben. Künftig dürfen Verkehrsdaten unabhängig vom Einzelfall verarbeitet werden, um die Netz- und Informationssicherheit zu gewährleisten. Für die Speicherung dieser Daten ist keine zeitliche Befristung vorgesehen, sodass diese Daten auf ewig bei Unternehmen liegen bleiben dürfen. Damit hat die Bundesregierung wieder einmal deutlich gemacht, dass sie den Datenschutz zugunsten schwammiger Sicherheitsbestimmungen opfert. (492)

Zusätzliche Anmerkungen

- keine -


Hans-Peter Mayer, CDU

zur Frage 1: Die Vorratsdatenspeicherung von Telekommunikationsdaten

Keine Antwort.

zur Frage 2: Die geplante EU-weite Erfassung und Speicherung von Flug- und Fährgastdaten

Keine Antwort.

zur Frage 3: Sperrung von Internetinhalten

Keine Antwort.

zur Frage 4: Die Initiative der EU-Innenminister zur Einrichtung einer gemeinsamen Datenbank zu Netzkriminalität

Keine Antwort.

zur Frage 5: Die Verhandlungen der EU mit den USA über ein allgemeines Abkommen zur Übermittlung persönlicher Informationen von Europäern an US-amerikanische Sicherheitsbehörden.

Keine Antwort.

zur Frage 6: Die EU-Antiterrorliste

Keine Antwort.

zur Frage 7: Die Sicherung der Außengrenzen der EU durch die Frontex

Keine Antwort.

zur Frage 8: Das so genannte Telekom-Paket der EU

Keine Antwort.

Zusätzliche Anmerkungen

Brüssel, den 11. Mai 2009

Sehr geehrter Herr xxx,

vielen Dank für Ihre E-Mails vom 30.03.2009, in der Sie mir acht Fragen zum Thema Datenschutz stellen.

Aufgrund der Vielzahl von Wahlprüfsteinen, die mich im Vorfeld der Wahl erreicht haben, ist es mir leider nicht möglich, einen ganzen Fragenkatalog umfassend zu beantworten. Dafür bitte ich um Ihr Verständnis.

Ich möchte Sie jedoch auf das Europawahlprogramm der CDU hinweisen, aus dem die Haltung der CDU zum Datenschutz ersichtlich ist. Als Christdemokrat vertrete ich die Auffassung, dass die Gewährleistung der Inneren Sicherheit eine wichtige Aufgabe ist. Sollte es zu diesem Zweck erforderlich sein, personenbezogene Daten zu speichern, so überwiegt meiner Meinung nach der daraus resultierende gesellschaftliche Vorteil gegenüber dem Schaden durch den Eingriff in die Privatsphäre. Dennoch darf bei der Datenspeicherung nicht willkürlich gehandelt werden. Eine klare Regelung über die zu speichernden Daten sowie eine angemessene Kontrolle der Zugriffsmöglichkeiten müssen gewährleistet werden. Das Prinzip der Verhältnismäßigkeit steht an oberster Stelle und ist in jedem Fall zu beachten.


Mit freundlichen Grüßen,


Erika Mann, SPD

zur Frage 1: Die Vorratsdatenspeicherung von Telekommunikationsdaten

Im Zusammenhang mit Problemen der IT-Sicherheit würde mit der Verabschiedung des "Telekom-Pakets" (siehe oben) auch eine einzelfallunabhängige Auswertung von Verbindungsdaten in Intranets von Unternehmen und Behörden möglich werden, die der Gewährleistung der Netz- und Informationssicherheit dient. Im Gegenzug wären die Netz-Betreiber aber verpflichtet, Nutzer sowie die zuständige nationale Behörde bei einer Datenverletzung zu informieren. Hiermit ginge eine bislang nicht gekannte Transparenz hinsichtlich des realen Ausmaßes von Datenmissbrauch einher. Eine befristete Speicherung und Weiterleitung der Daten an andere Unternehmen mangels entsprechender Kontrollmechanismen darf damit jedoch nicht Einzug halten. Bei der Verletzung von Datenschutzstandards halte ich hohe Geld- und Haftstrafen für angemessen. (814)

zur Frage 2: Die geplante EU-weite Erfassung und Speicherung von Flug- und Fährgastdaten

Keine Antwort.

zur Frage 3: Sperrung von Internetinhalten

Das Thema der Sperrung von Internetinhalten ist Teil des so genannten "Telekom-Pakets" (Änderung der Richtlinie 2002/21/EG über einen gemeinsamen Rechtsrahmen für elektronische Kommunikationsnetze und -dienste). Die Parlamentarier des Europäischen Parlaments entschieden am 6.Mai 2009 mit großer Mehrheit für einen von mehreren Fraktionen eingereichten Änderungsantrag, der verlangt, dass ein Gericht vor einer Beschränkung oder Sperrung des Internetzugangs entscheiden muss. Außerdem soll die Charta der Grundrechte der Europäischen Union zur Freiheit der Meinungsäußerung und der Informationsfreiheit (1950 durch die Mitgliedsstaaten des Europäischen Rats ratifiziert) eingehalten werden. Der ursprüngliche Kompromissvorschlag, der in einem vorgezogenen Vermittlungsverfahren im Rahmen der II. Lesung verhandelt worden war, hatte nicht ausdrücklich einen Gerichtsbeschluss vor einem Eingriff verlangt. Das Europäische Parlament hat sich damit eindeutig gegen die Politik der Internetsperren des französischen Präsidenten Nicolas Sarkozy ausgesprochen. Es ist wichtig, zu wissen, dass das Thema des Inhaltezugangs ursprünglich nicht im "Telekom-Paket" vorgesehen war und nur über Änderungsanträge eingebracht wurde. Damit wurde es ohne die eigentlich hierfür notwendigen Konsultationen behandelt. Der vom Parlament verabschiedete Artikel enthält (nun) immer noch einige juristische unklare Formulierungen. So sorgt etwa der Bezug auf die Grundrechtecharta dafür, dass das Rechtsniveau, das in vielen Mitgliedstaaten höher liegt als in der Charta, unterschritten werden könnte. Außerdem wird die Charta erst mit der Ratifizierung des Lissabon-Vertrags in allen Mitgliedstaaten rechtsverbindlich. Wichtig ist aber die Absicht: Keine Internetsperren ohne richterlichen Beschluss! Da dieser Tatbestand nun im Rahmen eines formalen Vermittlungsverfahrens (siehe oben) weiter verhandelt werden muss, ist davon auszugehen, dass die endgültige Rechtsformulierung vernünftiger sein wird, als die ursprünglich geplante. Erika Mann wird das Thema der Internetsperren auf jeden Fall in der kommenden Legislaturperiode erneut aufgreifen. (2126)

zur Frage 4: Die Initiative der EU-Innenminister zur Einrichtung einer gemeinsamen Datenbank zu Netzkriminalität

Keine Antwort.

zur Frage 5: Die Verhandlungen der EU mit den USA über ein allgemeines Abkommen zur Übermittlung persönlicher Informationen von Europäern an US-amerikanische Sicherheitsbehörden.

Keine Antwort.

zur Frage 6: Die EU-Antiterrorliste

Keine Antwort.

zur Frage 7: Die Sicherung der Außengrenzen der EU durch die Frontex

Keine Antwort.

zur Frage 8: Das so genannte Telekom-Paket der EU

Das so genannte "Telekom-Paket" bezieht sich auf vier Berichte, die eine Reform des EU-Rechtsrahmens für elektronische Kommunikationsnetze und –dienste bewirken. Es enthält zahlreiche neue Maßnahmen für den Telekommunikations- und Internetsektor, die in der Europäischen Union einen angepassten Rechtsrahmen schaffen werden. Um das Paket noch in dieser Legislatur zu verabschieden, hatte das Europäische Parlament im Rahmen der zweiten Lesung 2009 mit Rat und Kommission im Rahmen eines Vermittlungsverfahrens einen Kompromiss verhandelt. Die Abstimmung fand am 6.Mai 2009 statt, allerdings konnte das Paket nicht angenommen werden, weil die Mehrheit der Abgeordneten dem Kompromiss zum Thema Internetsperren (siehe unten) nicht zustimmen konnten. Ein weiteres umstrittenes Thema betrifft die Netzneutralität. Der ursprüngliche Entwurf sah vor, dass Internet-Provider zwar im Rahmen eines Traffic-Managements zwischen verschiedenen Datenübermittlungen wie etwa Voice-over-IP oder Peer-to-Peer-Kommunikation unterscheiden dürfen. Doch sie müssen einen Mindeststandard für die Qualität ihres Dienstes einhalten, der von den Regulierungsbehörden festgelegt werden soll. Damit sollte die Netzneutralität in der Europäischen Union gefördert werden. Der gefundene Kompromiss wurde in der Abstimmung am 6.Mai angenommen, allerdings wird das Thema der Netzneutralität auf der politischen Tagesordnung verbleiben, da europaweit nicht geklärt ist, wie weit die Provider Dienste begrenzen dürfen. Die jetzt gefundene Regelung kann zu europaweit uneinheitlichen Beschränkungen führen, was die Marktentwicklung erheblich behindern kann. Das "Telekom-Paket" enthält außerdem Regelungen, die Investitionen in neue schnelle Netzwerke unterstützen. Es erlaubt Betreibern, entsprechend ihrem Investitionsrisiko Gewinne zu erzielen. Gleichzeitig betont es jedoch die Notwendigkeit eines effizienten Wettbewerbs. Dies genügt jedoch noch nicht, um die Lücken in der Breitbandversorgung zu schließen. Erika Mann erwartet, dass die Europäische Kommission in der zweiten Jahreshälfte 2009 in der zu erwartenden Universaldienstrichtlinie die Provider dazu verpflichten wird, allen Bürgern einen Zugang zu Breitband zur Verfügung zu stellen. Breitband muss in der Europäischen Union zum Universaldienst werden! Mit dem "Telekom-Paket" werden auch viele neue Verbraucherrechte eingeführt. Dazu gehörten etwa eine Vertragsbegrenzung auf nur ein Jahr, die Mitnahme der eigenen Telefonnummer beim Wechsel des Anbieters innerhalb von 24 Stunden sowie eine verpflichtende Benutzerfreundlichkeit bei Behinderungen. Im Moment ist es unklar, ob es noch in dieser Legislaturperiode zu einer Vermittlungslösung zwischen Europäischer Kommission, Europäischem Parlament und Rat kommen wird. Nur wenn der Rat in seiner Sitzung am 12.Juni 2009 den vorliegenden Vorschlag mit den Internetsperren annimmt, kann das gesamte Paket verabschiedet werden. Dies ist eher unwahrscheinlich und es ist deshalb davon auszugehen, dass sich das neue Parlament nach den Europawahlen am 7. Juni 2009 wieder mit dem Vorhaben befassen wird. (3086!!!)

Zusätzliche Anmerkungen

- keine -


Horst Schulze, AUF-Partei

zur Frage 1: Die Vorratsdatenspeicherung von Telekommunikationsdaten

Nicht die Speicherung selbst ist das Problem, denn ich habe als Verbraucher auch selbst ein Interesse daran, meine Verbindungsdaten zu bekommen. Das Problem liegt im Zugriff des Staates. Diese Daten sollte ebenso geschützt sein, wie meine Wohnung und nur bei konkretem Verdacht und richterlicher Anordnung zugänglich sein. Auch das schützt nicht vollkommen vor Missbrauch. Absolute Sicherheit bleibt eine Illusion. Auch und gerade ein Überwachungsstaat wird eine absolute Sicherheit nicht garantieren können, sondern ein solcher wird seine Position vielmehr zum Schaden der Bürger missbrauchen. (593)

zur Frage 2: Die geplante EU-weite Erfassung und Speicherung von Flug- und Fährgastdaten

Die individuellen Freiheitsrechte der Menschen sind eine so wichtige Errungenschaft, dass sie nicht gegen ein vermeintlich höheres Sicherheitsbestreben ausgespielt werden dürfen. (178)

zur Frage 3: Sperrung von Internetinhalten

Wir wollen keine Kinderpornografie im Netz und würden es begrüßen, wenn die großen Provider die Moralische Verantwortung übernehmen würden und von sich aus den Zugang zu diesen Seiten sperren oder zumindest behindern. Vermutlich würde das aber Umsatzeinbußen hervorrufen..... Ansonsten zeigt das Beispiel China, dass eine Zensur des Internets unsere Freiheitsrechte bedroht. (373)

zur Frage 4: Die Initiative der EU-Innenminister zur Einrichtung einer gemeinsamen Datenbank zu Netzkriminalität

Leider wird man die grenzübergreifende Kriminalität auch nur mit grenzübergreifender Ermittlung bekämpfen können. Jedoch sollten die Daten gelöscht werden, wenn sie nicht mehr gebraucht werden und vor allem, wenn sich der Verdacht als falsch herausstellt. Außerdem sollte das richterlich überprüft werden. Ansonsten kenne ich die geplanten Details dieser Regelung nicht. (370)

zur Frage 5: Die Verhandlungen der EU mit den USA über ein allgemeines Abkommen zur Übermittlung persönlicher Informationen von Europäern an US-amerikanische Sicherheitsbehörden.

So weit ich weiß geht es dabei um Reisende in die USA. Die USA haben da eine Paranoia entwickelt, die ihnen nicht gut tut und ich denke, das wird sich bald abschwächen. Ansonsten haben sie natürlich das Recht ihren Zugang zu ihrem Land selbst zu bestimmen – man muss ja nicht hinreisen. Doch sollten wir Europäer dabei nicht Hilfe leisten. (338)

zur Frage 6: Die EU-Antiterrorliste

Das funktioniert nicht. Sinnvoll wäre es nur bei einer sehr kleinen Zahl von Einträgen oder bei so ab 350 Millionen (Alle EU-Bürger). Doch dann gilt Punkt 1! (157)

zur Frage 7: Die Sicherung der Außengrenzen der EU durch die Frontex

Tut mir leid, ich weiß nicht, was da sinnvoll ist. Da müsste ich mir noch eine Meinung bilden, vor allem die Ausrichtung und das Mandat studieren. (146)

zur Frage 8: Das so genannte Telekom-Paket der EU

Als technische Regelung zur Vereinheitlichung der Zugänge, usw. ist es schon sinnvoll. Aber leider scheint man wieder sinnvolle Regelungen als Vorwand zu nutzen um Verbraucherrechte zu beschneiden. Das wird durch immer längere und kompliziertere Vorlagen verschleiert. (268)

Zusätzliche Anmerkungen

Grundsätzlich sollten die Gesetze und Regelungen so angelegt sein, dass man sie auch verstehen kann. Ich denke man sollte die Vorlagen im Netz diskutieren und Änderungen einbringen können. Besser also 30 Millionen Lobbyisten mischen mit als nur drei! Ich möchte als Parlamentarier keinem Gesetz zustimmen, dass ich nicht lesen und verstehen kann . (346)


Weiterführende Links - Wahlhilfen

Wer nach weiteren Entscheidungshilfen sucht, dem seien noch folgende Links empfohlen:

  • "Bürgerrechte wählen" schafft einen Überblick und einen Vergleich der wichtigsten Parteien.
  • Die Website "Daten-Speicherung.de" bietet einen guten Überblick über das bisherige Abstimmungsverhalten "deutscher" Parteien.
  • La Quadrature du Net bietet eine sehr detailierte Übersicht darüber, wer und welche Partei in Europa für und gegen wichtige Entscheidungen gestimmt hat - leider ist die Seite nur in englisch und französisch verfügbar.
  • Nach Beantwortung von 32 Fragen bewertet der Wahl-o-Mat Ihre Übereinstimmungen mit den zur Wahl stehenden Parteiprogrammen.
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