Ortsgruppen/Hannover/KFZ-Kennzeichenscanning

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(XX.5.2010: Offener Brief an Herrn Schünemann)
(XX.5.2010: Offener Brief an Herrn Schünemann)
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Aus unserer Sicht ist die aus der Antwort des Innenministeriums hervorgehende Praxis des KFZ-Scannings unverhältnismäßig.<br>Wir entschließen uns zu einem weiteren Offenen Brief, den wir dieses mal auch an alle Landtagsfraktionen und die Presse verteilen wollen:
Aus unserer Sicht ist die aus der Antwort des Innenministeriums hervorgehende Praxis des KFZ-Scannings unverhältnismäßig.<br>Wir entschließen uns zu einem weiteren Offenen Brief, den wir dieses mal auch an alle Landtagsfraktionen und die Presse verteilen wollen:
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Sammlung der Kritikpunkte (Bezugnahme zur o.a. kleinen Anfrage):
 
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* (Bezug: S. 6 zur Frage Nr. 11): Von den 2008 und 2009 von der PD H zusammengezählt 431299 gescannten Kfz-Zeichen gab es 77 Treffer (0,00017853%)
 
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* Ausnahmeregelung des anlassunabhängigen Einsatzes der AKLS wird zum Standard: <u>Alle</u> Einsätze der AKLS wurden im Rahmen von stichprobenartigen Durchführungen eingesetzt
 
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* Verdeckte Ermittlung lt. Gesetztestext nur dann zulässig, wenn von einer "Gefährdung der Maßnahme" augegangen werden muss => Wenn eine Stichprobe vorgenommen wird, kann diese auch nicht gefährdet werden, weil sie ja zufällig statt findet (komme hier nicht auf ne treffende Formulierung)
 
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* Zweifel an der technischen Umsetzbarkeit der "sofortigen und spurlosen (!) Löschung" (hier fehlen technische Hintergrundinfos)
 
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* Frage 1: Welche der Positivtreffer (PD H) erfüllt den Tatbestand der Klassifizierung "Straftat von erheblicher Bedeutung"?
 
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* Frage 2: Warum werden die AKLS nicht nur mit Autokennzeichen gefüttert, nach denen aufgrund einer "Straftat von erheblicher Bedeutung" gefahndet wird?
 

Version vom 12:46, 8. Mai 2010

Automatisches KFZ-Kennzeichen-Scanning in Niedersachsen



Inhaltsverzeichnis

Einleitung

Mit Hilfe von "automatischen Kennzeichenlesegeräten (AKLS)" lassen sich die KFZ-Kennzeichen aller vorbeifahrenden Autos und Lastkraftwagen erfassen ("scannen"). Die auf diese Art und Weise gelesenen Kennzeichen können dann mit Datenbanken darauf hin abgeglichen werden, ob es sich unter Umständen um ein gestohlenes Fahrzeug handelt, um ein Fahrzeug, dass zur Zeit gar nicht zugelassen oder versichert ist oder ob gar nach diesem Kennzeichen aktuell gefahndet wird.

Die Polizei in Niedersachsen besitzt mehrere mobile Anlagen dieser Art und setzt sie zur Fahndung nach Straftätern und Dieben ein.

Damit der Einsatz dieser Geräte nicht beliebig ist und nach Gutdünken ausartet hat das Bundesverfassungsgericht Karlsruhe nach Anruf durch einen besorgter Bürger aus Schleswig-Holstein und Hessen strenge Richtlinien entwickelt, die die Praxis regeln sollen.

Wir interessieren uns dafür, wie die Praxis bei uns in Niedersachsen aussieht.

11.3.2008: Urteil des BVerfG

Im Urteil des Bundesverfassungsgerichts (1BvR2074/05 und 1BvR1254/07) wird die Praxis des Kennzeichenscannings in Hessen und Schleswig-Holstein als verfassungswidrig erklärt.

12.3.2008: Herr Schünemann äußert sich in der HAZ

Einen Tag nach der Verkündigung des Urteils äußert sich Herr Schünemann in einem Artikel in der HAZ und kündigt eine Ausweitung des Kennzeichen-Scannings in Niedersachsen an.

6.6.2008: Klagen gegen Kennzeichen-Scanning in Niedersachsen und Bayern

Zwei Autofahrer klagen gegen die Innenministerien Niedersachsens und Bayerns wegen der dortigen Praktiken im Umgang mit dem KFZ-Kennzeichen-Scanning.

16.11.2009: Offener Brief an Herrn Schünemann

Angeregt durch eine Klage in Bayern gegen die dortige Praxis des KFZ-Kennzeichen-Scanning erkundigen wir uns nach den Verhältnissen in Niedersachsen und entwerfen einen Offenen Brief an Herrn Schünemann, in dem wir um einige weitergehende Informationen bitten.
Diesen Brief senden wir auch an Herrn Bartling, den innenpolitischen Sprecher der SPD-Landtagsfraktion, der in diesem Zusammenhang ebenfalls schon einmal tätig gewesen ist.

1.3.2010: Kleine Anfrage der SPD-Landtagsfraktion

Wir erhalten vom innenpolitischen Referenten der SPD, Herrn Böhrs, die erfreuliche Nachricht, dass die SPD-Fraktion - basierend auf den Fragen unseres Offenen Briefes - eine Kleine Anfrage in den Landtag einbringen wird. Diese wird am 1.3.2010 eingereicht.

24.3.2010: Reaktion des Innenministeriums auf Offenen Brief

Erst jetzt - mehr als fünf Monate nach unserem Schreiben - erhalten wir eine äußerst magere Mitteilung aus dem Innenministerium zu unserem Offenen Brief.
Wahrscheinlich hätten wir gar keine Antwort erhalten, wenn die SPD-Fraktion das Thema nicht in der Kleinen Anfrage thematisiert hätte ...

26.4.2010: Beantwortung der Kleinen Anfrage im Landtag

In der Parlamentsdrucksache DS 16/2386 beantwortet das Innenministerium die (meisten) Fragen der Kleinen Anfrage.

XX.5.2010: Offener Brief an Herrn Schünemann

Aus unserer Sicht ist die aus der Antwort des Innenministeriums hervorgehende Praxis des KFZ-Scannings unverhältnismäßig.
Wir entschließen uns zu einem weiteren Offenen Brief, den wir dieses mal auch an alle Landtagsfraktionen und die Presse verteilen wollen:
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