Ortsgruppen/Osnabrück

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Die Ortsgruppe Osnabrück des Arbeitskreises Vorratsdatenspeicherung ist zurzeit leider nicht aktiv.

Inhaltsverzeichnis

Vortrag am Mittwoch, 10.02.2010

ELENA - ein schöner Name - aber auch eine schöne Sache?

Hinter dem wohlklingenden Namen ELENA verbirgt sich der ganz harmlos klingende "ELektronische ENtgeltNAchweis". Nahezu jede/r Arbeitgeber/in ist seit dem 01. Januar 2010 verpflichtet, monatlich einen solchen elektronischen Entgeltnachweise für jede/n Arbeitnehmer/in zu erstellen.

Wo?

Osnabrück - - Universität 15/131 EW-Gebäude Seminarstraße 20 (das ist das Gebäude beim Schloss/Neumarkt)

Wann?

10.02.2010 um 18 Uhr

Inhalt:

Zuerst einmal hört sich das Verfahren - auch aus Datenschutzsicht - noch gut an:

Durch den Einsatz des ELENA-Verfahrens, bleibt es beispielsweise einem Arbeitnehmer, der trotzt seines Jobs Wohngeld beantragen will, erspart bei seiner Arbeitgeberin eine Gehaltsbescheinigung anzuforden. Das Amt, das den WOhngeldantrag bearbeitet, kann dann nach Freigabe durch den Antragsteller auf dessen elektronischen Entgeltnachweis zugreifen. D.h die Arbeitgeberin des Antragstellers bekommt gar nicht mit, dass ihr Arbeitnehmer Wohngeld beantragt.

Soweit so gut. Doch die Datenschützer finden das ganz nicht so toll: Es handelt sich bei ELNEA „um eine Vorratsdatenspeicherung von sensiblen Daten, die bei dem größten Teil der Bevölkerung für die ursprünglichen Zwecke nicht benötigt wird" schreibt Thilo Weichert, Leiter des Unabhängigen Landeszentrum für Datenschutz schon am 25. Juni 2008 in seiner Pressemitteilung.

ELENA hat auch noch einen großen technischen Haken: Der elektronische Entgeltnachweis wird nicht bei dem/der Betroffenen sondern bei einer zentralen Stelle gespeichert. Zwar werden die Daten verschlüsselt gespeichert, aber die Entschlüsselung kann technisch ohne Mitwirkung des/der Betroffenen erfolgen.Die Freigabe des Zugriffs auf die ELENA-Daten durch den/die Betroffene/n ist zwar rechtlich vorgeschrieben, aber technisch nicht erforderlich. Dies bedeutet, dass durch entsprechende Gesetzesänderungen Behörden auch Zugriffsrechte ohne Zustimmung des/der Betroffenen eingeräumt werden können. Die Date werden zwar verschlüsselt gespeichert, aber die Entschlüsselung kann ohne Mitwirkung des/der Betroffenen erfolgen.

Was dies nun - insbesondere für die Arbeitnehmer/innen - bedeutet, wie ELENA funktionieren soll, ob und was noch gegen ELENA unternommen werden kann, beleuchtet der Vortrag von Werner Hülsmann, Diplom-Informatiker und Datenschutzexperte.

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