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Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung Regensburg fordert Konsequenzen aus dem Skandal um den Staatstrojaner!

Der AK Vorrat Regensburg hat mit Erschrecken die Veröffentlichung des Chaos Computer Clubs über den sogenannten Staatstrojaner zur Kenntnis genommen. [1] Das gefundene Schadprogramm verstößt massiv gegen die Auflagen des Bundesverfassungsgerichts (Urteil 27.02.2008) und verletzt somit die Grundrechte der Bundesbürger. Wir sind der Überzeugung, dass ein Rechtsstaat nicht derart gegen seine Bürger vorgehen darf.

Armin Schmid vom Arbeitskreis kommentiert: "Auch die Vorratsdatenspeicherung wurde vom BVerG verworfen. Es darf nicht sein, dass der Gesetzgeber den Rahmen der Verfassung andauernd auf ein Maximum ausdehnt und jetzt sogar übertritt. Als Folge daraus muss auch das Projekt einer anlasslosen Überwachung der Telekommunikation Aller endlich begraben werden. Nicht alles technisch Mögliche ist auch sinnvoll!"

Es hat sich herausgestellt, dass das verwendete Spähprogramm vom LKA Bayern in Auftrag gegeben und verwendet wurde. Bei den verfolgten Verbrechen handelt es sich nicht etwa um Terrorismus oder Schwerverbrechen, sondern um Vorgänge im Medikamentenhandel. Obgleich lediglich eine Überwachung von Skypetelefonaten beantragt wurde, erstellten die Ermittlungsbeamten mit der Software auch ca. 60.000 Kopien des Bildschirminhaltes. Dieses weitere Vorgehen widerspricht jeglicher Rechtssprechung, das wurde so auch im Februar 2011 vom Landgericht Landshut geurteilt. Wie hier Ermittlungsbefugnisse eigenmächtig auf ein nicht tolerierbares Maß ausgeweitet wurden, illustriert die Gefahren, die mit solchen technischen Eingriffen einhergehen. [2]

Wir fordern die verantwortlichen Stellen auf, die Vorgänge lückenlos aufzuklären, der Öffentlichkeit darzulegen und etwaige - auch personelle - Konsequenzen daraus zu ziehen. Es ist nicht zu tolerieren, dass Sicherheitsbehörden gegen verfassungsrechtliche Auflagen verstoßen.

In diesem aktuellen Zusammenhang weist der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung Regensburg auf seine nächste Veranstaltung hin. Das Symposium "Sicherheit vs. Grundgesetz - Evaluation der EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung - Ist die europaweite Überwachung der Telekommunikationsdaten notwendig und verhältnismäßig?" findet am Donnerstag, den 17. November 2011 statt. Mit dabei sind unter anderem die Europaabgeordneten Ismail Ertug und Birgit Sippel, sowie Rechtsanwalt Thomas Stadler von www.internet-law.de [3]

Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung:

Armin Schmid 0176-32217315

Sven Seeberg 0176-81152535

Annette Schnettelker

[1] http://ccc.de/de/updates/2011/staatstrojaner

[2] http://www.heise.de/newsticker/meldung/Staatstrojaner-Eine-Spionagesoftware-unter-anderem-aus-Bayern-1358091.html

[3] http://wiki.vorratsdatenspeicherung.de/Ortsgruppen/Regensburg/Sicherheit_vs_Grundgesetz

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