Petition/BKA

Aus Freiheit statt Angst!

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[http://www.heise.de heise.de] berichtet heute (23.05) über die Petition. Innerhalb weniger Stunden haben sich 2300 Unterzeichner gefunden.<br>
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[http://www.heise.de/newsticker/Aktivisten-reichen-beim-Bundestag-Petition-gegen-BKA-Gesetz-ein--/meldung/108364 Hier gehts zum Artikel-->]
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Die Ortsgruppe Berlin sammelt auf dem [[Pressemitteilung der Ortsgruppe Berlin zum Linux-Tag am 28.05.08|Linuxtag]] Offline-Petitionen ein. Die Reaktionen des Publikums sind durchweg positiv. Zudem erklären viele Standbesucher das Sie die Petition bereits Online mitgezeichnet haben. Insgesamt generiert die Petition positive Vibes und "zieht" Interessenten an den Stand.--[[Benutzer:Lotar|Lotar]] 10:09, 29. Mai 2008 (CEST)
====PDFs zum offline Unterschriften sammeln:====
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Version vom 08:09, 29. Mai 2008

Eine Petition (lat. petitio „Angriff“, „Ersuchen“) bezeichnet eine Eingabe (Bitte oder Beschwerde) an eine zuständige Behörde oder an eine Volksvertretung. Es handelt sich meist um Bitten von Bürgern an Parlamente, Gesetze zu ändern bzw. zu beschließen. Petent wird derjenige genannt, der solch eine Petition einbringt. Die Zulässigkeit von Petitionen ist ein allgemein anerkannter Bestandteil demokratischer Grundrechte. Petitionen an Parlamente werden an den jeweiligen Petitionsausschuss weitergeleitet, der sie prüft und beantwortet.
(Zitat aus dem Wikipedia-Artikel Petition von folgenden Autoren)


Inhaltsverzeichnis

Aktuelle Petitionen

Petitition "BKA-Gesetz"

Petition BKA-Gesetz
Eingereicht am: 06.05.08
Mitunterzeichnen bis: 01.07.08
Status der Petition: Petition in der Mitzeichnung
Homepage der Petition: www.bka-petition.de
Anzahl der Unterzeichner:

10.725 (01.07.2008 11:12) aktuellen Stand eintragen...

Link zur Petition: hier Petition mitzeichnen

Die Eingabe richtet sich gegen die Übertragung exekutiver Eingriffsbefugnisse auf das Bundeskriminalamt.

Begründung:
Die Verhütung terroristischer Anschläge konnte in der Vergangenheit stets von den Ländern erfolgreich koordiniert werden, wie etwa im Fall der Anschlagsplanungen im Sauerland, so dass es keiner zentralen Polizeibehörde bedarf. Der Gesetzentwurf des Bundesinnenministeriums verstößt vielmehr gegen den Polizeibrief vom 14.04.1949, dem zufolge der Bund nur die "Koordinierung" der Verbrechensverfolgung übernehmen darf und ihm insoweit keine exekutiven Eigenbefugnisse übertragen werden dürfen. Der Polizeibrief soll die Gefahr einer Wiederholung der Verbrechen früherer zentraler Polizeibehörden wie der Gestapo schon im Ansatz unterbinden. Dass Bundeszentralbehörden auch heute noch missbrauchsanfällig sind, zeigen die zahlreichen Skandale der Nachrichtendienste des Bundes. Ähnliche Missbrauchsfälle sind abzusehen, wenn unter Missachtung der historischen Lehren wiederum eine zentrale Polizeibehörde mit exekutivischen Befugnissen im gesamten Land eingerichtet würde.

Update:

heise.de berichtet heute (23.05) über die Petition. Innerhalb weniger Stunden haben sich 2300 Unterzeichner gefunden.
Hier gehts zum Artikel-->

Die Ortsgruppe Berlin sammelt auf dem Linuxtag Offline-Petitionen ein. Die Reaktionen des Publikums sind durchweg positiv. Zudem erklären viele Standbesucher das Sie die Petition bereits Online mitgezeichnet haben. Insgesamt generiert die Petition positive Vibes und "zieht" Interessenten an den Stand.--Lotar 10:09, 29. Mai 2008 (CEST)

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Abgelaufene Petitionen

Petition vom 06.02.06

Petition Name(?)
Eingereicht am: 06.02.06
Mitunterzeichnen bis: am 14.03.06 abgelaufen
Status der Petition: parlamentarischen Prüfung
Homepage der Petition:
Anzahl der Unterzeichner: 12560 Mitzeichner
Link zur Petition: Petition steht nicht mehr bereit

Es wurde am 6.2.06 eine Petition beim Petitionsauschuss des deutschen Bundestages eingereicht!

Die Petition wurde nicht als eigenständige öffentliche Petition zugelassen, da eine sachgleiche Petition in Bearbeitung ist. Die Argumentation der untenstehenden Petition wird jedoch in der Prüfung der angeblich sachgleichen berücksichtigt.

Inhalt der Petition

Der Deutsche Bundestag möge beschließen.....

die Vorratsdatenspeicherung (verdachtsunabhängige Speicherung der Verbindungs- und Standortdaten aller TK-Nutzer), wie sie durch die EU-Richtlinie festgelegt ist, nicht durchzuführen, sondern gegen diese vor dem EuGH zu klagen. Die VDS widerspricht dem Grundgesetz und der rechtsstaatlichen Unschuldsvermutung, einem Pfeiler unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung.

Begründung für die Petition

Die (andauernde) Observierung Telekommunikation nutzender Bürger ist bisher auf Personen beschränkt, die einer konkreten Straftat verdächtigt werden. Im Fall von Eingriffen in das Fernmeldegeheimnis und/oder den Bereich der privaten Lebensgestaltung ist der Verdacht auf eine schwere Straftat sowie eine richterliche Anordnung nötig. Die VDS stellt alle TK-Nutzer unter eine solche andauernde Observierung, und damit nach den bisherigen Maßstäben unter Generalverdacht.

Die verdachtslose, umfassende Speicherung aller Verbindungsdaten steht dem Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung diametral gegenüber. Stattdessen werden alle sozialen Netzwerke mittels Dataminingmethoden vollständig offen gelegt, was mit Artikel 1(1) sowie Artikel 2(1) völlig unvereinbar ist. Wie bei allen anderen hier angesprochenen Punkten ist auch dies ein Verstoß gegen Artikel 20(3) ("Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung [...] gebunden."). Siehe auch BVerfGE 65, 1,Absatz 1.

Artikel 10 (1) erklärt das Fernmeldegeheimnis für unverletzlich, Einschränkungen sind zwar durch Art. 10 (2) erlaubt, eine Aufhebung des Wesensgehaltes von Art. 10 (1) ist jedoch nach Artikel 19, Absatz (2) unzulässig. Siehe auch BVerfG 1 BVR 668/04 Absatz 81: "Der Schutz des Fernmeldegeheimnisses umfasst den Kommunikationsinhalt und die Kommunikationsumstände"

Die Überwachung jeglicher Kommunikation, insbesondere des Internet, unterläuft die Informations- und Meinungsfreiheit nach Artikel 5: das Recht, sich aus frei zugänglichen Quellen ungehindert zu informieren, kann nur dann wahrgenommen werden, wenn der sich Informierende unbeobachtet ist. Personen, die wissen, dass sie überwacht werden, verzichten aus Angst vor Repressionen darauf, ihre Meinung frei zu äußern oder sich umfassend zu informieren. Dies gilt insbesondere dann, wenn potentiell jeder auf die Kommunikationsdaten zugreifen kann, wie es durch die explizite Einbeziehung aller "mittels Telekommunikation begangener Straftaten" allein durch Anzeige (nicht Verurteilung!) möglich würde.

Ebenso würde die Pressefreiheit durch den Verlust den Informatenschutzes beschnitten.

Analoges gilt für Artikel 11 (Freizügigkeit) durch Aufzeichnung der Standortdaten z. B. von Mobiltelefonen. Wenn das Bekanntwerden des Aufenthalts an bestimmten Orten zu potentiellen Nachteilen führt, sucht der Bürger diese Orte nicht mehr auf.

Unverhältnismäßigkeit: Die Sparsamkeit der Datengewinnung nach 2 BvR 2099/04 Absatz 121 wird nicht gewahrt.

Der Zusatz "oder für Straftaten, die mittels Telekommunikation begangen werden" in Drs. 16/545 Absatz 6 weitet die Zugriffsmöglichkeit auf die Daten auf fast alle Straftaten aus, anstatt sie auf den eng umrissenen Bereich der Terrorismusbekämpfung zu begrenzen.

Der zu erwartende Nutzen der Überwachung steht in keinem Verhältnis zu dem von den Anbietern zu betreibenden und den Bürgern zu bezahlenden Aufwand: den in der Bundestagsdiskussion mit Quelle BKA von Jerzy Montag (Bundestags-Plenarprotokol 16/19, Seite 1429(B)) referenzierten 361 Fällen im letzten Jahr bei denen die VDS hätte bei der Verfolgung helfen können, von denen 0.5% (also 2!) Fälle "schwer" waren, stehen gigantische Kosten für die Speicherung und Auswertung aller Verbindungsdaten (laut Providerinformationen in den Medien ca. 639.000 CDs/Tag bei steigender Tendenz) gegenüber.



Andere Petitionen

Eine Petition, die sich ausschließlich mit dem Argument befasst, dass es Anonymisierungsmethoden gibt, findet sich hier:

http://itc.napier.ac.uk/e-Petition/bundestag/view_petition.asp?PetitionID=60

Diese Petition bezieht sich absichtlich (!) zunächst nur auf die technischen Aspekte.

Insbesondere ging es bei der Petition um die leichte Umgehbarkeit der Vorratsdatenspeicherung durch

  • die Nutzung von Anonymisierern
  • Teilnahme an Projekten wie dem Freenet-Project etc.

Die Petition konnte bis zum 14. März 2006 mitgezeichnet werden. 12560 Mitzeichner schlossen sich der Petition an. Im Moment befindet sie sich in der "parlamentarischen Prüfung".



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