Position von Christoph Schnurr

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31.03.2010

Ursprüngliche Nachricht

Sehr geehrter Herr Schnurr,

ich freue mich, auf diesem Wege Kontakt mit einigen Politikern aufnehmen zu können. Da Sie vermutlich mehr als genug solcher Emails erhalten, versuche ich mich einigermaßen kurz zu fassen. Einer der Höhepunkte der letzten Tage und Wochen war für mich das Urteil des Bundesverfassungsgerichts, welches die Vorratsdatenspeicherung für nichtig erklärte. Umso schockierter war ich, als ich hörte, dass auf den ersten sogleich der zweite Streich folgen sollte - es drängte sich mir nur eine essenzielle Frage auf: warum? Ich persönlich möchte nicht, dass meine Daten (die ich wie auch immer hinterlasse - Beispiel hier wäre das Internet) auf Vorrat und Verdacht gespeichert werden. Hierbei liegt die Betonung weniger auf Vorrat, als viel mehr auf Verdacht. Mit einem solchen Gesetz und der vorangegangen Argumentation der Politik, die Daten seien wichtig für das Aufgreifen von u.A. Terroristen (was in der letzten Zeit ohnehin die Rechtfertigung für alles zu sein scheint), stempeln sie den Großteil der Bevölkerung als Terroristen ab. Dass dies einerseits beleidigend, andererseits aber auch nicht unbedingt förderlich für die nächsten Wahlen sein kann, müsste Ihnen klar sein. Man kann nicht pauschal die Bevölkerung eines Landes dazu verpflichten (wobei verpflichten hierbei vermutlich das falsche Wort ist, immerhin impliziert dieses einen gewissen Eigenanteil in der Ausführung der Pflicht) einige Grundrechte aufzugeben. Da mag es sich um Terrorismus oder sonst etwas drehen - jeder von uns sollte erwachsen und eigenständig genug sein, selbst zu bestimmen, wer wann und wozu Daten erhebt. Ich persönlich bin absolut nicht bereit dazu, mich von dem Staat, in dem ich lebe, permanent überwachen zu lassen. Sollten Sie diese Diskussion dennoch weiterführen wollen, bedenken Sie das Folgende: Das Internet wird dann totalüberwacht - flächendeckend ist dies aber keinesfalls. Dazu fordere ich dann die Vorratsdatenspeicherung für öffentliche Plätze - Jeder Mensch soll videoüberwacht werden und die Kassetten dann sechs Monate aufbewahrt. Vielleicht öffnet das ja einigen Menschen die Augen.

Antwort

Sehr geehrter Herr [...],

vielen Dank für Ihre Mail vom 11.03.2010.

Persönlich habe ich mich stets gegen die Vorratsdatenspeicherung ausgesprochen. Gleiches gilt für die FDP. Dokumentiert ist dies beispielsweise im Wahlprogramm zur Bundestagswahl 2009, indem sich die Liberalen dafür ausgesprochen haben, eine Änderung der Rechtslage herbeizuführen. Zudem hat die FDP-Fraktion im Bundestag gegen das von der großen Koalition in der vergangenen Legislaturperiode beschlossene Gesetz zur Umsetzung der Vorratsdatenspeicherung gestimmt und sich (leider erfolglos) dafür stark gemacht, dass die damalige Justizministerin Brigitte Zypries (SPD) eine entsprechenden Richtlinie in Brüssel ablehnt.

Mit dem Eintritt in die Regierung hat sich diese grundsätzlich skeptische Haltung selbstverständlich nicht verändert. Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts, das auch die Klägerinnen und Kläger aus den Reihen der FDP-Bundestagsfraktion erstritten haben, gibt Anlass nun erst recht die Forderung der FDP umzusetzen, und möglichst auf europäischer Ebene eine Änderung der Rechtslage zu erwirken. Ich begrüße daher die Ankündigung der EU-Kommissarin Cecilia Malmström, dass die Kommission die Prüfung der Richtlinie umgehend angehen werde - zumal acht Mitgliedsstaaten diese ohnehin noch nicht umgesetzt haben.

Auf nationaler Ebene wird genau zu prüfen sein, in welchem Rahmen eine Vorratsdatenspeicherung überhaupt noch möglich sein kann, ohne das Grundgesetz zu verletzen. Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts gibt zudem Anlass, auch andere Datenspeicherungen auf den Prüfstand zu stellen. Gerade der Aspekt der Datensicherheit muss bei jeglichen Datensammlungen, insbesondere bei solchen, die staatlich veranlasst oder durchgeführt werden, beachtet werden. Dies bedeutet, dass beispielsweise der Elektronische Entgeltnachweise (ELENA) oder die Fluggastdatenübermittlung einer neuerlichen Prüfung bedürfen. Die von der FDP-Bundestagsfraktion in diesem Zusammenhang schon in der Vergangenheit geäußerten Bedenken sind durch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts gestärkt worden.

Sie können daher gewiss sein, dass ich gemeinsam mit der FDP-Bundestagsfraktion Ihr Anliegen teile, den Datenschutz in Deutschland zu stärken und eine grundrechtsfreundliche Politik umzusetzen.

Mit freundlichen Grüßen

Christoph Schnurr



Antwort:

From: Schnurr Christoph <>
To: "''" <>
Subject: AW: Vorratsdatenspeicherung und Bedenken
Date: Wed, 31 Mar 2010 12:46:17 +0200

Sehr geehrte Herr Manns,

vielen Dank für Ihre Mail vom 16.03.2010.

Persönlich habe ich mich stets gegen die Vorratsdatenspeicherung ausgesprochen. Gleiches gilt für die FDP. Dokumentiert ist dies beispielsweise im Wahlprogramm zur Bundestagswahl 2009, indem sich die Liberalen dafür ausgesprochen haben, eine Änderung der Rechtslage herbeizuführen. Zudem hat die FDP-Fraktion im Bundestag gegen das von der großen Koalition in der vergangenen Legislaturperiode beschlossene Gesetz zur Umsetzung der Vorratsdatenspeicherung gestimmt und sich (leider erfolglos) dafür stark gemacht, dass die damalige Justizministerin Brigitte Zypries (SPD) eine entsprechenden Richtlinie in Brüssel ablehnt.

Mit dem Eintritt in die Regierung hat sich diese grundsätzlich skeptische Haltung selbstverständlich nicht verändert. Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts, das auch die Klägerinnen und Kläger aus den Reihen der FDP-Bundestagsfraktion erstritten haben, gibt Anlass nun erst recht die Forderung der FDP umzusetzen, und möglichst auf europäischer Ebene eine Änderung der Rechtslage zu erwirken. Ich begrüße daher die Ankündigung der EU-Kommissarin Cecilia Malmström, dass die Kommission die Prüfung der Richtlinie umgehend angehen werde - zumal acht Mitgliedsstaaten diese ohnehin noch nicht umgesetzt haben.

Auf nationaler Ebene wird genau zu prüfen sein, in welchem Rahmen eine Vorratsdatenspeicherung überhaupt noch möglich sein kann, ohne das Grundgesetz zu verletzen. Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts gibt zudem Anlass, auch andere Datenspeicherungen auf den Prüfstand zu stellen. Gerade der Aspekt der Datensicherheit muss bei jeglichen Datensammlungen, insbesondere bei solchen, die staatlich veranlasst oder durchgeführt werden, beachtet werden. Dies bedeutet, dass beispielsweise der Elektronische Entgeltnachweise (ELENA) oder die Fluggastdatenübermittlung einer neuerlichen Prüfung bedürfen. Die von der FDP-Bundestagsfraktion in diesem Zusammenhang schon in der Vergangenheit geäußerten Bedenken sind durch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts gestärkt worden.

Sie können daher gewiss sein, dass ich gemeinsam mit der FDP-Bundestagsfraktion Ihr Anliegen teile, den Datenschutz in Deutschland zu stärken und eine grundrechtsfreundliche Politik umzusetzen.

Mit freundlichen Grüßen
Christoph Schnurr

--
Mitglied des Deutschen Bundestages
Mitglied im Verteidigungsausschuss

Deutscher Bundestag
Platz der Republik 1
11011 Berlin
Tel. 030 227 72000
Fax 030 227 76579

www.christoph-schnurr.de

Ursprüngliche Nachricht

Von:
Gesendet: Dienstag, 16. März 2010 09:28
An: Schnurr Christoph
Betreff: Vorratsdatenspeicherung und Bedenken

Sehr geehrter Herr Schnurr,

nachdem das Bundesverfassungsgericht die Vorratsdatenspeicherung überprüft und in diesem Zuge Mängel bei Datensicherheit und Verhältnismäßigkeit festgestellt hat, wurde dieses Gesetz als Verfassungskonform beurteilt und außer Kraft gesetzt.

Die Wiederaufnahme der Diskussion und Planung einer angepassten Umsetzung einer Vorratsdatenspeicherung nehme ich mit Besorgnis zur Kenntnis.

Ich kann mich nicht mit dem Gedanken anfreunden, dass der Bürger unter Generalverdacht gestellt wird, und Maßnahmen eingeleitet werden, den Bürger präventiv zu überwachen.

Sicherlich benötigt die Exekutive und die Judikative Mittel, um gegen Straftäter zu ermitteln und diese Straftäter zu verurteilen.

Aber die Umsetzung einer Vorratsdatenspeicherung ist nicht das Mittel eines demokratischen Rechtsstaats, um diese Strafverfolgungs-Ziele zu erreichen.

Wenn dies ein adäquates Mittel wäre, warum wird jeder Pkw-Halter nicht verpflichtet, ein Fahrtenschreiber zu nutzen oder ein Fahrtenbuch zu führen, welches lückenlos geführt werden muss und auf Abruf der Polizei oder Staatsanwaltschaft ausgehändigt werden muss?
Nicht das ich es besser weiß, aber ich möchte behaupten, das mehr Straftaten bei der Nutzung eines Pkw's begangen werden als Straftaten bei der Nutzung des Internets.

Und Straftäter, welche die Absicht haben, Ihre Identität im Internet zu verschleiern, haben es da sehr einfach.

Gehen Sie selbst mal in einen Discounter (Aldi, Lidl, etc.) welcher SIM-Karten für Mobiltelefone anbieten, und erwerben Sie dort eine SIM-Karte ohne gültigem Ausweisdokument.

Sie werden überraschend feststellen, das sich Ihre Erfahrung mit diesem Heise-Artikel deckt:
http://tinyurl.com/sim-karte
(Lesen Sie diesen Artikel und schauen Sie sich den Videobeitrag dazu an!)

Und solange derartige Lücken und Schwachstellen bestehen, solange sollte man das ersinnen einer neuen Vorratsdatenspeicherung auf Eis legen.

Denn es werden nur die Daten der unbescholtenen Bürger gesammelt und bevorratet, aber nicht die Daten und Aktionen der Straftäter, die ausreichend clever und motiviert sind, Ihre Aktionen zu verschleiern.

Ich appelliere hiermit...

- an den Auftrag, den Sie von Ihren Wählern erhalten haben
- an die Einhaltung des deutschen Grundgesetzes
- und Ihren gesunden Menschenverstand

...das Thema Vorratsdatenspeicherung als das zu beurteilen, was es ist. Ein undemokratisches nutzloses Werkzeug, welches die Grundrechte der Bürger verletzt.

Da durch das Bundesverfassungsgericht entschieden wurde, das die erste Fassung einer Vorratsdatenspeicherung die Rechte Ihrer Wähler und Bürger verletzt, fordere ich Sie hiermit auf, nicht nochmal einen derartigen, Verfassungskonformen Fehler zu begehen.

Mit freundlichen Grüßen,
Matthias Manns, Blieskastel

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