Position von Dr. Martin Lindner

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Antwort von Dr. Martin Linder:

From: Lindner Martin <>
To: "" <>
Subject: AW: Vorratsdatenspeicherung und Bedenken
Date: Tue, 16 Mar 2010 12:05:02 +0100

Sehr geehrter Herr Dietrich,

überlegen Sie bitte, wem Sie so etwas schreiben.

Ich war einer der Kläger gegen die Vorratsdatenspeicherung beim Bundesverfassungsgericht.

Mit freundlichen Grüßen


Dr. Martin Lindner MdB


Ursprüngliche Nachricht-----

Von:
Gesendet: Dienstag, 16. März 2010 10:41
An: Lindner Martin
Betreff: Vorratsdatenspeicherung und Bedenken

Sehr geehrter Herr Dr. Lindner,

nachdem das Bundesverfassungsgericht die Vorratsdatenspeicherung überprüft
und in diesem Zuge Mängel bei Datensicherheit und Verhältnismäßigkeit
festgestellt hat, wurde dieses Gesetz als Verfassungskonform beurteilt und
außer Kraft gesetzt.

Die Wiederaufnahme der Diskussion und Planung einer angepassten Umsetzung
einer Vorratsdatenspeicherung nehme ich mit Besorgnis zur Kenntnis.

Ich kann mich nicht mit dem Gedanken anfreunden, dass der Bürger unter
Generalverdacht gestellt wird, und Maßnahmen eingeleitet werden, den
Bürger präventiv zu überwachen.

Sicherlich benötigt die Exekutive und die Judikative Mittel, um gegen
Straftäter zu ermitteln und diese Straftäter zu verurteilen.

Aber die Umsetzung einer Vorratsdatenspeicherung ist nicht das Mittel eines
demokratischen Rechtsstaats, um diese Strafverfolgungs-Ziele zu erreichen.

Wenn dies ein adäquates Mittel wäre, warum wird jeder Pkw-Halter nicht
verpflichtet, ein Fahrtenschreiber zu nutzen oder ein Fahrtenbuch zu
führen, welches lückenlos geführt werden muss und auf Abruf der Polizei
oder Staatsanwaltschaft ausgehändigt werden muss?
Nicht das ich es besser weiß, aber ich möchte behaupten, das mehr
Straftaten bei der Nutzung eines Pkw's begangen werden als Straftaten bei
der Nutzung des Internets.

Und Straftäter, welche die Absicht haben, Ihre Identität im Internet zu
verschleiern, haben es da sehr einfach.

Gehen Sie selbst mal in einen Discounter (Aldi, Lidl, etc.) welcher
SIM-Karten für Mobiltelefone anbieten, und erwerben Sie dort eine
SIM-Karte ohne gültigem Ausweisdokument.

Sie werden überraschend feststellen, das sich Ihre Erfahrung mit diesem
Heise-Artikel deckt:
http://tinyurl.com/sim-karte
(Lesen Sie diesen Artikel und schauen Sie sich den Videobeitrag dazu an!)

Und solange derartige Lücken und Schwachstellen bestehen, solange sollte
man das ersinnen einer neuen Vorratsdatenspeicherung auf Eis legen.

Denn es werden nur die Daten der unbescholtenen Bürger gesammelt und
bevorratet, aber nicht die Daten und Aktionen der Straftäter, die
ausreichend clever und motiviert sind, Ihre Aktionen zu verschleiern.

Ich appelliere hiermit...

- an den Auftrag, den Sie von Ihren Wählern erhalten haben
- an die Einhaltung des deutschen Grundgesetzes
- und Ihren gesunden Menschenverstand

...das Thema Vorratsdatenspeicherung als das zu beurteilen, was es ist.
Ein undemokratisches nutzloses Werkzeug, welches die Grundrechte der Bürger
verletzt.

Da durch das Bundesverfassungsgericht entschieden wurde, das die erste
Fassung einer Vorratsdatenspeicherung die Rechte Ihrer Wähler und Bürger
verletzt, fordere ich Sie hiermit auf, nicht nochmal einen derartigen,
Verfassungskonformen Fehler zu begehen.

Mit freundlichen Grüßen,
Matthias Manns, Blieskastel

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