Position von Dr. Peter Gauweiler

Aus Freiheit statt Angst!

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vielen Dank für Ihr Schreiben in Sachen Vorratsdatenspeicherung vom 12.03.10.
vielen Dank für Ihr Schreiben in Sachen Vorratsdatenspeicherung vom 12.03.10.
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Ich begrüße die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes vom 02.03.10 und sehe darin einen wichtigen Meilenstein zum Schutz der Privatsphäre.
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Ich habe das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung, das zur Umsetzung einer Richtlinie der Europäischen Union eingebracht wurde, bei der namentlichen Abstimmung am 09. November 2007 im Deutschen Bundestag abgelehnt, da ich es aus meiner beruflichen Erfahrung als Strafverteidiger heraus als zu starken Eingriff in die Privatsphäre empfunden habe und es mit Blick auf die erwarteten Aufklärungsquoten zudem für ungeeignet hielt. Der damals beschlossene Grundrechtseingriff steht - wie das Bundesverfassungsgericht in seiner Entscheidung betont hat - in keinem Verhältnis zum Nutzen der Maßnahme. Die von Anfang an bestehenden Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes so nachhaltig zu ignorieren war leichtfertig und falsch.
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Das Briefgeheimnis sowie das Post- und Fernmeldegeheimnis sind nach Art. 10 GG unverletzlich. Das Bundesverfassungsgericht hat in seiner Entscheidung die Geltung dieses Grundrechtes in bemerkenswerter Deutlichkeit gestärkt und klargestellt, dass das umstrittene Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung in seiner jetzigen Form gegen das Grundgesetz verstößt.
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Ich bin der Auffassung, dass die Polizei im Rahmen der Verbrechensbekämpfung gut ausgerüstet sein muss und moderne, legale, technische Hilfsmittel zur Verfügung haben sollte. Eine Datenspeicherung gegen jedermann, die dem Staat immer mehr Möglichkeiten eröffnet, "verdachtsunabhängig" in die Privatsphäre aller Menschen einzugreifen, dreht die staatliche Schutzaufgabe in ihr Gegenteil.
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Mit freundlichen Grüßen
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Dr. Peter Gauweiler
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Sehr geehrter Herr XXX,
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vielen Dank für Ihr heutiges Schreiben in Sachen Vorratsdatenspeicherung.
Ich begrüße die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes vom 02.03.10 und sehe darin einen wichtigen Meilenstein zum Schutz der Privatsphäre.
Ich begrüße die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes vom 02.03.10 und sehe darin einen wichtigen Meilenstein zum Schutz der Privatsphäre.
Ich habe das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung, das zur Umsetzung einer Richtlinie der Europäischen Union eingebracht wurde, bei der namentlichen Abstimmung am 09. November 2007 im Deutschen Bundestag abgelehnt, da ich es aus meiner beruflichen Erfahrung als Strafverteidiger heraus als zu starken Eingriff in die Privatsphäre empfunden habe und es mit Blick auf die erwarteten Aufklärungsquoten zudem für ungeeignet hielt. Der damals beschlossene Grundrechtseingriff steht - wie das Bundesverfassungsgericht in seiner Entscheidung betont hat - in keinem Verhältnis zum Nutzen der Maßnahme. Die von Anfang an bestehenden Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes so nachhaltig zu ignorieren war leichtfertig und falsch.
Ich habe das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung, das zur Umsetzung einer Richtlinie der Europäischen Union eingebracht wurde, bei der namentlichen Abstimmung am 09. November 2007 im Deutschen Bundestag abgelehnt, da ich es aus meiner beruflichen Erfahrung als Strafverteidiger heraus als zu starken Eingriff in die Privatsphäre empfunden habe und es mit Blick auf die erwarteten Aufklärungsquoten zudem für ungeeignet hielt. Der damals beschlossene Grundrechtseingriff steht - wie das Bundesverfassungsgericht in seiner Entscheidung betont hat - in keinem Verhältnis zum Nutzen der Maßnahme. Die von Anfang an bestehenden Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes so nachhaltig zu ignorieren war leichtfertig und falsch.

Version vom 16:21, 16. Mär. 2010

2010-03-16

Ursprüngliche Nachricht

Sehr geehrter Herr Dr. Gauweiler,

ich freue mich, auf diesem Wege Kontakt mit einigen Politikern aufnehmen zu können. Da Sie vermutlich mehr als genug solcher Emails erhalten, versuche ich mich einigermaßen kurz zu fassen. Einer der Höhepunkte der letzten Tage und Wochen war für mich das Urteil des Bundesverfassungsgerichts, welches die Vorratsdatenspeicherung für nichtig erklärte. Umso schockierter war ich, als ich hörte, dass auf den ersten sogleich der zweite Streich folgen sollte - es drängte sich mir nur eine essenzielle Frage auf: warum? Ich persönlich möchte nicht, dass meine Daten (die ich wie auch immer hinterlasse - Beispiel hier wäre das Internet) auf Vorrat und Verdacht gespeichert werden. Hierbei liegt die Betonung weniger auf Vorrat, als viel mehr auf Verdacht. Mit einem solchen Gesetz und der vorangegangen Argumentation der Politik, die Daten seien wichtig für das Aufgreifen von u.A. Terroristen (was in der letzten Zeit ohnehin die Rechtfertigung für alles zu sein scheint), stempeln sie den Großteil der Bevölkerung als Terroristen ab. Dass dies einerseits beleidigend, andererseits aber auch nicht unbedingt förderlich für die nächsten Wahlen sein kann, müsste Ihnen klar sein. Man kann nicht pauschal die Bevölkerung eines Landes dazu verpflichten (wobei verpflichten hierbei vermutlich das falsche Wort ist, immerhin impliziert dieses einen gewissen Eigenanteil in der Ausführung der Pflicht) einige Grundrechte aufzugeben. Da mag es sich um Terrorismus oder sonst etwas drehen - jeder von uns sollte erwachsen und eigenständig genug sein, selbst zu bestimmen, wer wann und wozu Daten erhebt. Ich persönlich bin absolut nicht bereit dazu, mich von dem Staat, in dem ich lebe, permanent überwachen zu lassen. Sollten Sie diese Diskussion dennoch weiterführen wollen, bedenken Sie das Folgende: Das Internet wird dann totalüberwacht - flächendeckend ist dies aber keinesfalls. Dazu fordere ich dann die Vorratsdatenspeicherung für öffentliche Plätze - Jeder Mensch soll videoüberwacht werden und die Kassetten dann sechs Monate aufbewahrt. Vielleicht öffnet das ja einigen Menschen die Augen.

Antwort

Sehr geehrter Herr [...],

vielen Dank für Ihr Schreiben in Sachen Vorratsdatenspeicherung vom 12.03.10. Ich begrüße die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes vom 02.03.10 und sehe darin einen wichtigen Meilenstein zum Schutz der Privatsphäre. Ich habe das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung, das zur Umsetzung einer Richtlinie der Europäischen Union eingebracht wurde, bei der namentlichen Abstimmung am 09. November 2007 im Deutschen Bundestag abgelehnt, da ich es aus meiner beruflichen Erfahrung als Strafverteidiger heraus als zu starken Eingriff in die Privatsphäre empfunden habe und es mit Blick auf die erwarteten Aufklärungsquoten zudem für ungeeignet hielt. Der damals beschlossene Grundrechtseingriff steht - wie das Bundesverfassungsgericht in seiner Entscheidung betont hat - in keinem Verhältnis zum Nutzen der Maßnahme. Die von Anfang an bestehenden Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes so nachhaltig zu ignorieren war leichtfertig und falsch. Das Briefgeheimnis sowie das Post- und Fernmeldegeheimnis sind nach Art. 10 GG unverletzlich. Das Bundesverfassungsgericht hat in seiner Entscheidung die Geltung dieses Grundrechtes in bemerkenswerter Deutlichkeit gestärkt und klargestellt, dass das umstrittene Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung in seiner jetzigen Form gegen das Grundgesetz verstößt. Ich bin der Auffassung, dass die Polizei im Rahmen der Verbrechensbekämpfung gut ausgerüstet sein muss und moderne, legale, technische Hilfsmittel zur Verfügung haben sollte. Eine Datenspeicherung gegen jedermann, die dem Staat immer mehr Möglichkeiten eröffnet, "verdachtsunabhängig" in die Privatsphäre aller Menschen einzugreifen, dreht die staatliche Schutzaufgabe in ihr Gegenteil.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Peter Gauweiler Sehr geehrter S,

vielen Dank für Ihr Schreiben in Sachen Vorratsdatenspeicherung vom 15.03.10. Ich begrüße die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes vom 02.03.10 und sehe darin einen wichtigen Meilenstein zum Schutz der Privatsphäre. Ich habe das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung, das zur Umsetzung einer Richtlinie der Europäischen Union eingebracht wurde, bei der namentlichen Abstimmung am 09. November 2007 im Deutschen Bundestag abgelehnt, da ich es aus meiner beruflichen Erfahrung als Strafverteidiger heraus als zu starken Eingriff in die Privatsphäre empfunden habe und es mit Blick auf die erwarteten Aufklärungsquoten zudem für ungeeignet hielt. Der damals beschlossene Grundrechtseingriff steht - wie das Bundesverfassungsgericht in seiner Entscheidung betont hat - in keinem Verhältnis zum Nutzen der Maßnahme. Die von Anfang an bestehenden Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes so nachhaltig zu ignorieren war leichtfertig und falsch. Das Briefgeheimnis sowie das Post- und Fernmeldegeheimnis sind nach Art. 10 GG unverletzlich. Das Bundesverfassungsgericht hat in seiner Entscheidung die Geltung dieses Grundrechtes in bemerkenswerter Deutlichkeit gestärkt und klargestellt, dass das umstrittene Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung in seiner jetzigen Form gegen das Grundgesetz verstößt. Ich bin der Auffassung, dass die Polizei im Rahmen der Verbrechensbekämpfung gut ausgerüstet sein muss und moderne, legale, technische Hilfsmittel zur Verfügung haben sollte. Eine Datenspeicherung gegen jedermann, die dem Staat immer mehr Möglichkeiten eröffnet, "verdachtsunabhängig" in die Privatsphäre aller Menschen einzugreifen, dreht die staatliche Schutzaufgabe in ihr Gegenteil.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Peter Gauweiler


Sehr geehrter Herr x,

vielen Dank für Ihr Schreiben in Sachen Vorratsdatenspeicherung vom Datum. Ich begrüße die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes vom 02.03.10 und sehe darin einen wichtigen Meilenstein zum Schutz der Privatsphäre. Ich habe das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung, das zur Umsetzung einer Richtlinie der Europäischen Union eingebracht wurde, bei der namentlichen Abstimmung am 09. November 2007 im Deutschen Bundestag abgelehnt, da ich es aus meiner beruflichen Erfahrung als Strafverteidiger heraus als zu starken Eingriff in die Privatsphäre empfunden habe und es mit Blick auf die erwarteten Aufklärungsquoten zudem für ungeeignet hielt. Der damals beschlossene Grundrechtseingriff steht - wie das Bundesverfassungsgericht in seiner Entscheidung betont hat - in keinem Verhältnis zum Nutzen der Maßnahme. Die von Anfang an bestehenden Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes so nachhaltig zu ignorieren war leichtfertig und falsch. Das Briefgeheimnis sowie das Post- und Fernmeldegeheimnis sind nach Art. 10 GG unverletzlich. Das Bundesverfassungsgericht hat in seiner Entscheidung die Geltung dieses Grundrechtes in bemerkenswerter Deutlichkeit gestärkt und klargestellt, dass das umstrittene Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung in seiner jetzigen Form gegen das Grundgesetz verstößt. Ich bin der Auffassung, dass die Polizei im Rahmen der Verbrechensbekämpfung gut ausgerüstet sein muss und moderne, legale, technische Hilfsmittel zur Verfügung haben sollte. Eine Datenspeicherung gegen jedermann, die dem Staat immer mehr Möglichkeiten eröffnet, "verdachtsunabhängig" in die Privatsphäre aller Menschen einzugreifen, dreht die staatliche Schutzaufgabe in ihr Gegenteil.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Peter Gauweiler


Sehr geehrte Frau XY,

vielen Dank für Ihr Schreiben in Sachen Vorratsdatenspeicherung vom 10.03.10. Ich begrüße die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes vom 02.03.10 und sehe darin einen wichtigen Meilenstein zum Schutz der Privatsphäre. Ich habe das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung, das zur Umsetzung einer Richtlinie der Europäischen Union eingebracht wurde, bei der namentlichen Abstimmung am 09. November 2007 im Deutschen Bundestag abgelehnt, da ich es aus meiner beruflichen Erfahrung als Strafverteidiger heraus als zu starken Eingriff in die Privatsphäre empfunden habe und es mit Blick auf die erwarteten Aufklärungsquoten zudem für ungeeignet hielt. Der damals beschlossene Grundrechtseingriff steht - wie das Bundesverfassungsgericht in seiner Entscheidung betont hat - in keinem Verhältnis zum Nutzen der Maßnahme. Die von Anfang an bestehenden Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes so nachhaltig zu ignorieren war leichtfertig und falsch. Das Briefgeheimnis sowie das Post- und Fernmeldegeheimnis sind nach Art. 10 GG unverletzlich. Das Bundesverfassungsgericht hat in seiner Entscheidung die Geltung dieses Grundrechtes in bemerkenswerter Deutlichkeit gestärkt und klargestellt, dass das umstrittene Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung in seiner jetzigen Form gegen das Grundgesetz verstößt. Ich bin der Auffassung, dass die Polizei im Rahmen der Verbrechensbekämpfung gut ausgerüstet sein muss und moderne, legale, technische Hilfsmittel zur Verfügung haben sollte. Eine Datenspeicherung gegen jedermann, die dem Staat immer mehr Möglichkeiten eröffnet, "verdachtsunabhängig" in die Privatsphäre aller Menschen einzugreifen, dreht die staatliche Schutzaufgabe in ihr Gegenteil.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Peter Gauweiler


Sehr geehrter Herr H.,

vielen Dank für Ihr Schreiben in Sachen Vorratsdatenspeicherung vom 10.03.10. Ich begrüße die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes vom 02.03.10 und sehe darin einen wichtigen Meilenstein zum Schutz der Privatsphäre. Ich habe das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung, das zur Umsetzung einer Richtlinie der Europäischen Union eingebracht wurde, bei der namentlichen Abstimmung am 09. November 2007 im Deutschen Bundestag abgelehnt, da ich es aus meiner beruflichen Erfahrung als Strafverteidiger heraus als zu starken Eingriff in die Privatsphäre empfunden habe und es mit Blick auf die erwarteten Aufklärungsquoten zudem für ungeeignet hielt. Der damals beschlossene Grundrechtseingriff steht - wie das Bundesverfassungsgericht in seiner Entscheidung betont hat - in keinem Verhältnis zum Nutzen der Maßnahme. Die von Anfang an bestehenden Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes so nachhaltig zu ignorieren war leichtfertig und falsch. Das Briefgeheimnis sowie das Post- und Fernmeldegeheimnis sind nach Art. 10 GG unverletzlich. Das Bundesverfassungsgericht hat in seiner Entscheidung die Geltung dieses Grundrechtes in bemerkenswerter Deutlichkeit gestärkt und klargestellt, dass das umstrittene Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung in seiner jetzigen Form gegen das Grundgesetz verstößt. Ich bin der Auffassung, dass die Polizei im Rahmen der Verbrechensbekämpfung gut ausgerüstet sein muss und moderne, legale, technische Hilfsmittel zur Verfügung haben sollte. Eine Datenspeicherung gegen jedermann, die dem Staat immer mehr Möglichkeiten eröffnet, "verdachtsunabhängig" in die Privatsphäre aller Menschen einzugreifen, dreht die staatliche Schutzaufgabe in ihr Gegenteil.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Peter Gauweiler


Sehr geehrter Herr T.,

vielen Dank für Ihr Schreiben in Sachen Vorratsdatenspeicherung vom 12.03.10. Ich begrüße die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes vom 02.03.10 und sehe darin einen wichtigen Meilenstein zum Schutz der Privatsphäre. Ich habe das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung, das zur Umsetzung einer Richtlinie der Europäischen Union eingebracht wurde, bei der namentlichen Abstimmung am 09. November 2007 im Deutschen Bundestag abgelehnt, da ich es aus meiner beruflichen Erfahrung als Strafverteidiger heraus als zu starken Eingriff in die Privatsphäre empfunden habe und es mit Blick auf die erwarteten Aufklärungsquoten zudem für ungeeignet hielt. Der damals beschlossene Grundrechtseingriff steht - wie das Bundesverfassungsgericht in seiner Entscheidung betont hat - in keinem Verhältnis zum Nutzen der Maßnahme. Die von Anfang an bestehenden Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes so nachhaltig zu ignorieren war leichtfertig und falsch. Das Briefgeheimnis sowie das Post- und Fernmeldegeheimnis sind nach Art. 10 GG unverletzlich. Das Bundesverfassungsgericht hat in seiner Entscheidung die Geltung dieses Grundrechtes in bemerkenswerter Deutlichkeit gestärkt und klargestellt, dass das umstrittene Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung in seiner jetzigen Form gegen das Grundgesetz verstößt. Ich bin der Auffassung, dass die Polizei im Rahmen der Verbrechensbekämpfung gut ausgerüstet sein muss und moderne, legale, technische Hilfsmittel zur Verfügung haben sollte. Eine Datenspeicherung gegen jedermann, die dem Staat immer mehr Möglichkeiten eröffnet, "verdachtsunabhängig" in die Privatsphäre aller Menschen einzugreifen, dreht die staatliche Schutzaufgabe in ihr Gegenteil.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Peter Gauweiler


Sehr geehrter Herr XXX,

vielen Dank für Ihr heutiges Schreiben in Sachen Vorratsdatenspeicherung. Ich begrüße die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes vom 02.03.10 und sehe darin einen wichtigen Meilenstein zum Schutz der Privatsphäre. Ich habe das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung, das zur Umsetzung einer Richtlinie der Europäischen Union eingebracht wurde, bei der namentlichen Abstimmung am 09. November 2007 im Deutschen Bundestag abgelehnt, da ich es aus meiner beruflichen Erfahrung als Strafverteidiger heraus als zu starken Eingriff in die Privatsphäre empfunden habe und es mit Blick auf die erwarteten Aufklärungsquoten zudem für ungeeignet hielt. Der damals beschlossene Grundrechtseingriff steht - wie das Bundesverfassungsgericht in seiner Entscheidung betont hat - in keinem Verhältnis zum Nutzen der Maßnahme. Die von Anfang an bestehenden Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes so nachhaltig zu ignorieren war leichtfertig und falsch. Das Briefgeheimnis sowie das Post- und Fernmeldegeheimnis sind nach Art. 10 GG unverletzlich. Das Bundesverfassungsgericht hat in seiner Entscheidung die Geltung dieses Grundrechtes in bemerkenswerter Deutlichkeit gestärkt und klargestellt, dass das umstrittene Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung in seiner jetzigen Form gegen das Grundgesetz verstößt. Ich bin der Auffassung, dass die Polizei im Rahmen der Verbrechensbekämpfung gut ausgerüstet sein muss und moderne, legale, technische Hilfsmittel zur Verfügung haben sollte. Eine Datenspeicherung gegen jedermann, die dem Staat immer mehr Möglichkeiten eröffnet, "verdachtsunabhängig" in die Privatsphäre aller Menschen einzugreifen, dreht die staatliche Schutzaufgabe in ihr Gegenteil.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Peter Gauweiler

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