Position von Dr. Peter Gauweiler

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From: Gauweiler Peter <peter.gauweiler@bundestag.de><br>
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To: "mmanns@websicherheit.org" <mmanns@websicherheit.org><br>
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Subject: AW: Vorratsdatenspeicherung und Bedenken<br>
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Date: Wed, 7 Apr 2010 15:03:30 +0200<br>
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Sehr geehrter Herr Manns,<br>
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vielen Dank für Ihr Schreiben in Sachen Vorratsdatenspeicherung vom 16.03.10.<br>
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Ich begrüße die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes vom 02.03.10 und sehe darin einen wichtigen Meilenstein zum Schutz der Privatsphäre.
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Ich habe das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung, das zur Umsetzung einer Richtlinie der Europäischen Union eingebracht wurde, bei der namentlichen Abstimmung am 09. November 2007 im Deutschen Bundestag abgelehnt, da ich es aus meiner beruflichen Erfahrung als Strafverteidiger heraus als zu starken Eingriff in die Privatsphäre empfunden habe und es mit Blick auf die erwarteten Aufklärungsquoten zudem für ungeeignet hielt. Der damals beschlossene Grundrechtseingriff steht - wie das Bundesverfassungsgericht in seiner Entscheidung betont hat - in keinem Verhältnis zum Nutzen der Maßnahme. Die von Anfang an bestehenden Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes so nachhaltig zu ignorieren war leichtfertig und falsch.<br>
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Das Briefgeheimnis sowie das Post- und Fernmeldegeheimnis sind nach Art. 10 GG unverletzlich. Das Bundesverfassungsgericht hat in seiner Entscheidung die Geltung dieses Grundrechtes in bemerkenswerter Deutlichkeit gestärkt und klargestellt, dass das umstrittene Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung in seiner jetzigen Form gegen das Grundgesetz verstößt.<br>
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Ich bin der Auffassung, dass die Polizei im Rahmen der Verbrechensbekämpfung gut ausgerüstet sein muss und moderne, legale, technische Hilfsmittel zur Verfügung haben sollte. Eine Datenspeicherung gegen jedermann, die dem Staat immer mehr Möglichkeiten eröffnet, "verdachtsunabhängig" in die Privatsphäre aller Menschen einzugreifen, dreht die staatliche Schutzaufgabe in ihr Gegenteil.<br>
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Mit freundlichen Grüßen<br>
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Dr. Peter Gauweiler<br>
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==Ursprüngliche Nachricht==
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Von: mmanns@websicherheit.org<br>
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Gesendet: Dienstag, 16. März 2010 20:17<br>
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An: Gauweiler Peter<br>
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Betreff: Vorratsdatenspeicherung und Bedenken<br>
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Sehr geehrter Herr Dr. Gauweiler,<br>
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nachdem das Bundesverfassungsgericht die Vorratsdatenspeicherung überprüft
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und in diesem Zuge Mängel bei Datensicherheit und Verhältnismäßigkeit
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festgestellt hat, wurde dieses Gesetz als Verfassungskonform beurteilt und
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außer Kraft gesetzt.<br>
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Die Wiederaufnahme der Diskussion und Planung einer angepassten Umsetzung
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einer Vorratsdatenspeicherung nehme ich mit Besorgnis zur Kenntnis.<br>
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Ich kann mich nicht mit dem Gedanken anfreunden, dass der Bürger unter
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Generalverdacht gestellt wird, und Maßnahmen eingeleitet werden, den
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Bürger präventiv zu überwachen.<br>
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Sicherlich benötigt die Exekutive und die Judikative Mittel, um gegen
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Straftäter zu ermitteln und diese Straftäter zu verurteilen.<br>
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Aber die Umsetzung einer Vorratsdatenspeicherung ist nicht das Mittel eines
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demokratischen Rechtsstaats, um diese Strafverfolgungs-Ziele zu erreichen.<br>
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Wenn dies ein adäquates Mittel wäre, warum wird jeder Pkw-Halter nicht
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verpflichtet, ein Fahrtenschreiber zu nutzen oder ein Fahrtenbuch zu
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führen, welches lückenlos geführt werden muss und auf Abruf der Polizei
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oder Staatsanwaltschaft ausgehändigt werden muss?<br>
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Nicht das ich es besser weiß, aber ich möchte behaupten, das mehr
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Straftaten bei der Nutzung eines Pkw's begangen werden als Straftaten bei
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der Nutzung des Internets.<br>
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Und Straftäter, welche die Absicht haben, Ihre Identität im Internet zu
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verschleiern, haben es da sehr einfach.<br>
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Gehen Sie selbst mal in einen Discounter (Aldi, Lidl, etc.) welcher
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SIM-Karten für Mobiltelefone anbieten, und erwerben Sie dort eine
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SIM-Karte ohne gültigem Ausweisdokument.<br>
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Sie werden überraschend feststellen, das sich Ihre Erfahrung mit diesem
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Heise-Artikel deckt:<br>
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http://tinyurl.com/sim-karte<br>
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(Lesen Sie diesen Artikel und schauen Sie sich den Videobeitrag dazu an!)<br>
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Und solange derartige Lücken und Schwachstellen bestehen, solange sollte
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man das ersinnen einer neuen Vorratsdatenspeicherung auf Eis legen.<br>
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Denn es werden nur die Daten der unbescholtenen Bürger gesammelt und
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bevorratet, aber nicht die Daten und Aktionen der Straftäter, die
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ausreichend clever und motiviert sind, Ihre Aktionen zu verschleiern.<br>
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Ich appelliere hiermit...<br>
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- an den Auftrag, den Sie von Ihren Wählern erhalten haben<br>
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- an die Einhaltung des deutschen Grundgesetzes<br>
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- und Ihren gesunden Menschenverstand <br>
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...das Thema Vorratsdatenspeicherung als das zu beurteilen, was es ist.
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Ein undemokratisches nutzloses Werkzeug, welches die Grundrechte der Bürger
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verletzt.<br>
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Da durch das Bundesverfassungsgericht entschieden wurde, das die erste
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Fassung einer Vorratsdatenspeicherung die Rechte Ihrer Wähler und Bürger
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verletzt, fordere ich Sie hiermit auf, nicht nochmal einen derartigen,
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Verfassungskonformen Fehler zu begehen.<br>
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Mit freundlichen Grüßen,<br>
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Matthias Manns, Blieskastel<br>
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==Ursprüngliche Nachricht==
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Sehr geehrter Herr Dr. Gauweiler,
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ich freue mich, auf diesem Wege Kontakt mit einigen Politikern aufnehmen zu
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können. Da Sie vermutlich mehr als genug solcher Emails erhalten, versuche
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ich mich einigermaßen kurz zu fassen.
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Einer der Höhepunkte der letzten Tage und Wochen war für mich das Urteil
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des Bundesverfassungsgerichts, welches die Vorratsdatenspeicherung für
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nichtig erklärte. Umso schockierter war ich, als ich hörte, dass auf den
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ersten sogleich der zweite Streich folgen sollte - es drängte sich mir nur
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eine essenzielle Frage auf: warum?
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Ich persönlich möchte nicht, dass meine Daten (die ich wie auch immer
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hinterlasse - Beispiel hier wäre das Internet) auf Vorrat und Verdacht
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gespeichert werden. Hierbei liegt die Betonung weniger auf Vorrat, als
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viel mehr auf Verdacht. Mit einem solchen Gesetz und der vorangegangen
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Argumentation der Politik, die Daten seien wichtig für das Aufgreifen von
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u.A. Terroristen (was in der letzten Zeit ohnehin die Rechtfertigung für
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alles zu sein scheint), stempeln sie den Großteil der Bevölkerung als
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Terroristen ab. Dass dies einerseits beleidigend, andererseits aber auch
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nicht unbedingt förderlich für die nächsten Wahlen sein kann, müsste Ihnen
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klar sein. Man kann nicht pauschal die Bevölkerung eines Landes dazu
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verpflichten (wobei verpflichten hierbei vermutlich das falsche Wort ist,
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immerhin impliziert dieses einen gewissen Eigenanteil in der Ausführung
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der Pflicht) einige Grundrechte aufzugeben. Da mag es sich um Terrorismus
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oder sonst etwas drehen - jeder von uns sollte erwachsen und eigenständig
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genug sein, selbst zu bestimmen, wer wann und wozu Daten erhebt.
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Ich persönlich bin absolut nicht bereit dazu, mich von dem Staat, in dem
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ich lebe, permanent überwachen zu lassen. Sollten Sie diese Diskussion
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dennoch weiterführen wollen, bedenken Sie das Folgende: Das Internet wird
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dann totalüberwacht - flächendeckend ist dies aber keinesfalls. Dazu
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fordere ich dann die Vorratsdatenspeicherung für öffentliche Plätze -
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Jeder Mensch soll videoüberwacht werden und die Kassetten dann sechs
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Monate aufbewahrt. Vielleicht öffnet das ja einigen Menschen die Augen.
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Sehr geehrter Herr [...],
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vielen Dank für Ihr Schreiben in Sachen Vorratsdatenspeicherung vom 12.03.10.
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Ich begrüße die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes vom 02.03.10 und sehe darin einen wichtigen Meilenstein zum Schutz der Privatsphäre.
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Ich habe das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung, das zur Umsetzung einer Richtlinie der Europäischen Union eingebracht wurde, bei der namentlichen Abstimmung am 09. November 2007 im Deutschen Bundestag abgelehnt, da ich es aus meiner beruflichen Erfahrung als Strafverteidiger heraus als zu starken Eingriff in die Privatsphäre empfunden habe und es mit Blick auf die erwarteten Aufklärungsquoten zudem für ungeeignet hielt. Der damals beschlossene Grundrechtseingriff steht - wie das Bundesverfassungsgericht in seiner Entscheidung betont hat - in keinem Verhältnis zum Nutzen der Maßnahme. Die von Anfang an bestehenden Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes so nachhaltig zu ignorieren war leichtfertig und falsch.
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Das Briefgeheimnis sowie das Post- und Fernmeldegeheimnis sind nach Art. 10 GG unverletzlich. Das Bundesverfassungsgericht hat in seiner Entscheidung die Geltung dieses Grundrechtes in bemerkenswerter Deutlichkeit gestärkt und klargestellt, dass das umstrittene Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung in seiner jetzigen Form gegen das Grundgesetz verstößt.
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Ich bin der Auffassung, dass die Polizei im Rahmen der Verbrechensbekämpfung gut ausgerüstet sein muss und moderne, legale, technische Hilfsmittel zur Verfügung haben sollte. Eine Datenspeicherung gegen jedermann, die dem Staat immer mehr Möglichkeiten eröffnet, "verdachtsunabhängig" in die Privatsphäre aller Menschen einzugreifen, dreht die staatliche Schutzaufgabe in ihr Gegenteil.
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Mit freundlichen Grüßen
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Dr. Peter Gauweiler
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Sehr geehrter S,
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vielen Dank für Ihr Schreiben in Sachen Vorratsdatenspeicherung vom 15.03.10.
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Ich begrüße die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes vom 02.03.10 und sehe darin einen wichtigen Meilenstein zum Schutz der Privatsphäre.
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Ich habe das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung, das zur Umsetzung einer Richtlinie der Europäischen Union eingebracht wurde, bei der namentlichen Abstimmung am 09. November 2007 im Deutschen Bundestag abgelehnt, da ich es aus meiner beruflichen Erfahrung als Strafverteidiger heraus als zu starken Eingriff in die Privatsphäre empfunden habe und es mit Blick auf die erwarteten Aufklärungsquoten zudem für ungeeignet hielt. Der damals beschlossene Grundrechtseingriff steht - wie das Bundesverfassungsgericht in seiner Entscheidung betont hat - in keinem Verhältnis zum Nutzen der Maßnahme. Die von Anfang an bestehenden Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes so nachhaltig zu ignorieren war leichtfertig und falsch.
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Das Briefgeheimnis sowie das Post- und Fernmeldegeheimnis sind nach Art. 10 GG unverletzlich. Das Bundesverfassungsgericht hat in seiner Entscheidung die Geltung dieses Grundrechtes in bemerkenswerter Deutlichkeit gestärkt und klargestellt, dass das umstrittene Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung in seiner jetzigen Form gegen das Grundgesetz verstößt.
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Ich bin der Auffassung, dass die Polizei im Rahmen der Verbrechensbekämpfung gut ausgerüstet sein muss und moderne, legale, technische Hilfsmittel zur Verfügung haben sollte. Eine Datenspeicherung gegen jedermann, die dem Staat immer mehr Möglichkeiten eröffnet, "verdachtsunabhängig" in die Privatsphäre aller Menschen einzugreifen, dreht die staatliche Schutzaufgabe in ihr Gegenteil.
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Mit freundlichen Grüßen
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Dr. Peter Gauweiler
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Sehr geehrter Herr x,
Sehr geehrter Herr x,
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vielen Dank für Ihr Schreiben in Sachen Vorratsdatenspeicherung vom 10.03.10.
vielen Dank für Ihr Schreiben in Sachen Vorratsdatenspeicherung vom 10.03.10.
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Ich begrüße die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes vom 02.03.10 und sehe darin einen wichtigen Meilenstein zum Schutz der Privatsphäre.
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Ich habe das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung, das zur Umsetzung einer Richtlinie der Europäischen Union eingebracht wurde, bei der namentlichen Abstimmung am 09. November 2007 im Deutschen Bundestag abgelehnt, da ich es aus meiner beruflichen Erfahrung als Strafverteidiger heraus als zu starken Eingriff in die Privatsphäre empfunden habe und es mit Blick auf die erwarteten Aufklärungsquoten zudem für ungeeignet hielt. Der damals beschlossene Grundrechtseingriff steht - wie das Bundesverfassungsgericht in seiner Entscheidung betont hat - in keinem Verhältnis zum Nutzen der Maßnahme. Die von Anfang an bestehenden Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes so nachhaltig zu ignorieren war leichtfertig und falsch.
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Das Briefgeheimnis sowie das Post- und Fernmeldegeheimnis sind nach Art. 10 GG unverletzlich. Das Bundesverfassungsgericht hat in seiner Entscheidung die Geltung dieses Grundrechtes in bemerkenswerter Deutlichkeit gestärkt und klargestellt, dass das umstrittene Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung in seiner jetzigen Form gegen das Grundgesetz verstößt.
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Ich bin der Auffassung, dass die Polizei im Rahmen der Verbrechensbekämpfung gut ausgerüstet sein muss und moderne, legale, technische Hilfsmittel zur Verfügung haben sollte. Eine Datenspeicherung gegen jedermann, die dem Staat immer mehr Möglichkeiten eröffnet, "verdachtsunabhängig" in die Privatsphäre aller Menschen einzugreifen, dreht die staatliche Schutzaufgabe in ihr Gegenteil.
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Mit freundlichen Grüßen
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Dr. Peter Gauweiler
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Sehr geehrter Herr T.,
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vielen Dank für Ihr Schreiben in Sachen Vorratsdatenspeicherung vom 12.03.10.
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Ich begrüße die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes vom 02.03.10 und sehe darin einen wichtigen Meilenstein zum Schutz der Privatsphäre.
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Ich habe das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung, das zur Umsetzung einer Richtlinie der Europäischen Union eingebracht wurde, bei der namentlichen Abstimmung am 09. November 2007 im Deutschen Bundestag abgelehnt, da ich es aus meiner beruflichen Erfahrung als Strafverteidiger heraus als zu starken Eingriff in die Privatsphäre empfunden habe und es mit Blick auf die erwarteten Aufklärungsquoten zudem für ungeeignet hielt. Der damals beschlossene Grundrechtseingriff steht - wie das Bundesverfassungsgericht in seiner Entscheidung betont hat - in keinem Verhältnis zum Nutzen der Maßnahme. Die von Anfang an bestehenden Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes so nachhaltig zu ignorieren war leichtfertig und falsch.
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Das Briefgeheimnis sowie das Post- und Fernmeldegeheimnis sind nach Art. 10 GG unverletzlich. Das Bundesverfassungsgericht hat in seiner Entscheidung die Geltung dieses Grundrechtes in bemerkenswerter Deutlichkeit gestärkt und klargestellt, dass das umstrittene Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung in seiner jetzigen Form gegen das Grundgesetz verstößt.
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Ich bin der Auffassung, dass die Polizei im Rahmen der Verbrechensbekämpfung gut ausgerüstet sein muss und moderne, legale, technische Hilfsmittel zur Verfügung haben sollte. Eine Datenspeicherung gegen jedermann, die dem Staat immer mehr Möglichkeiten eröffnet, "verdachtsunabhängig" in die Privatsphäre aller Menschen einzugreifen, dreht die staatliche Schutzaufgabe in ihr Gegenteil.
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Mit freundlichen Grüßen
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Dr. Peter Gauweiler
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Sehr geehrter Herr XXX,
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vielen Dank für Ihr heutiges Schreiben in Sachen Vorratsdatenspeicherung.
Ich begrüße die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes vom 02.03.10 und sehe darin einen wichtigen Meilenstein zum Schutz der Privatsphäre.
Ich begrüße die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes vom 02.03.10 und sehe darin einen wichtigen Meilenstein zum Schutz der Privatsphäre.
Ich habe das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung, das zur Umsetzung einer Richtlinie der Europäischen Union eingebracht wurde, bei der namentlichen Abstimmung am 09. November 2007 im Deutschen Bundestag abgelehnt, da ich es aus meiner beruflichen Erfahrung als Strafverteidiger heraus als zu starken Eingriff in die Privatsphäre empfunden habe und es mit Blick auf die erwarteten Aufklärungsquoten zudem für ungeeignet hielt. Der damals beschlossene Grundrechtseingriff steht - wie das Bundesverfassungsgericht in seiner Entscheidung betont hat - in keinem Verhältnis zum Nutzen der Maßnahme. Die von Anfang an bestehenden Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes so nachhaltig zu ignorieren war leichtfertig und falsch.
Ich habe das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung, das zur Umsetzung einer Richtlinie der Europäischen Union eingebracht wurde, bei der namentlichen Abstimmung am 09. November 2007 im Deutschen Bundestag abgelehnt, da ich es aus meiner beruflichen Erfahrung als Strafverteidiger heraus als zu starken Eingriff in die Privatsphäre empfunden habe und es mit Blick auf die erwarteten Aufklärungsquoten zudem für ungeeignet hielt. Der damals beschlossene Grundrechtseingriff steht - wie das Bundesverfassungsgericht in seiner Entscheidung betont hat - in keinem Verhältnis zum Nutzen der Maßnahme. Die von Anfang an bestehenden Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes so nachhaltig zu ignorieren war leichtfertig und falsch.

Aktuelle Version

Inhaltsverzeichnis

2010-04-07

Antwort


From: Gauweiler Peter <>
To: "" <>
Subject: AW: Vorratsdatenspeicherung und Bedenken
Date: Wed, 7 Apr 2010 15:03:30 +0200

Sehr geehrter Herr Manns,

vielen Dank für Ihr Schreiben in Sachen Vorratsdatenspeicherung vom 16.03.10.
Ich begrüße die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes vom 02.03.10 und sehe darin einen wichtigen Meilenstein zum Schutz der Privatsphäre. Ich habe das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung, das zur Umsetzung einer Richtlinie der Europäischen Union eingebracht wurde, bei der namentlichen Abstimmung am 09. November 2007 im Deutschen Bundestag abgelehnt, da ich es aus meiner beruflichen Erfahrung als Strafverteidiger heraus als zu starken Eingriff in die Privatsphäre empfunden habe und es mit Blick auf die erwarteten Aufklärungsquoten zudem für ungeeignet hielt. Der damals beschlossene Grundrechtseingriff steht - wie das Bundesverfassungsgericht in seiner Entscheidung betont hat - in keinem Verhältnis zum Nutzen der Maßnahme. Die von Anfang an bestehenden Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes so nachhaltig zu ignorieren war leichtfertig und falsch.
Das Briefgeheimnis sowie das Post- und Fernmeldegeheimnis sind nach Art. 10 GG unverletzlich. Das Bundesverfassungsgericht hat in seiner Entscheidung die Geltung dieses Grundrechtes in bemerkenswerter Deutlichkeit gestärkt und klargestellt, dass das umstrittene Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung in seiner jetzigen Form gegen das Grundgesetz verstößt.
Ich bin der Auffassung, dass die Polizei im Rahmen der Verbrechensbekämpfung gut ausgerüstet sein muss und moderne, legale, technische Hilfsmittel zur Verfügung haben sollte. Eine Datenspeicherung gegen jedermann, die dem Staat immer mehr Möglichkeiten eröffnet, "verdachtsunabhängig" in die Privatsphäre aller Menschen einzugreifen, dreht die staatliche Schutzaufgabe in ihr Gegenteil.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Peter Gauweiler

Ursprüngliche Nachricht


Von:
Gesendet: Dienstag, 16. März 2010 20:17
An: Gauweiler Peter
Betreff: Vorratsdatenspeicherung und Bedenken

Sehr geehrter Herr Dr. Gauweiler,

nachdem das Bundesverfassungsgericht die Vorratsdatenspeicherung überprüft und in diesem Zuge Mängel bei Datensicherheit und Verhältnismäßigkeit festgestellt hat, wurde dieses Gesetz als Verfassungskonform beurteilt und außer Kraft gesetzt.

Die Wiederaufnahme der Diskussion und Planung einer angepassten Umsetzung einer Vorratsdatenspeicherung nehme ich mit Besorgnis zur Kenntnis.

Ich kann mich nicht mit dem Gedanken anfreunden, dass der Bürger unter Generalverdacht gestellt wird, und Maßnahmen eingeleitet werden, den Bürger präventiv zu überwachen.

Sicherlich benötigt die Exekutive und die Judikative Mittel, um gegen Straftäter zu ermitteln und diese Straftäter zu verurteilen.

Aber die Umsetzung einer Vorratsdatenspeicherung ist nicht das Mittel eines demokratischen Rechtsstaats, um diese Strafverfolgungs-Ziele zu erreichen.

Wenn dies ein adäquates Mittel wäre, warum wird jeder Pkw-Halter nicht verpflichtet, ein Fahrtenschreiber zu nutzen oder ein Fahrtenbuch zu führen, welches lückenlos geführt werden muss und auf Abruf der Polizei oder Staatsanwaltschaft ausgehändigt werden muss?
Nicht das ich es besser weiß, aber ich möchte behaupten, das mehr Straftaten bei der Nutzung eines Pkw's begangen werden als Straftaten bei der Nutzung des Internets.

Und Straftäter, welche die Absicht haben, Ihre Identität im Internet zu verschleiern, haben es da sehr einfach.

Gehen Sie selbst mal in einen Discounter (Aldi, Lidl, etc.) welcher SIM-Karten für Mobiltelefone anbieten, und erwerben Sie dort eine SIM-Karte ohne gültigem Ausweisdokument.

Sie werden überraschend feststellen, das sich Ihre Erfahrung mit diesem Heise-Artikel deckt:
http://tinyurl.com/sim-karte
(Lesen Sie diesen Artikel und schauen Sie sich den Videobeitrag dazu an!)

Und solange derartige Lücken und Schwachstellen bestehen, solange sollte man das ersinnen einer neuen Vorratsdatenspeicherung auf Eis legen.

Denn es werden nur die Daten der unbescholtenen Bürger gesammelt und bevorratet, aber nicht die Daten und Aktionen der Straftäter, die ausreichend clever und motiviert sind, Ihre Aktionen zu verschleiern.

Ich appelliere hiermit...

- an den Auftrag, den Sie von Ihren Wählern erhalten haben
- an die Einhaltung des deutschen Grundgesetzes
- und Ihren gesunden Menschenverstand

...das Thema Vorratsdatenspeicherung als das zu beurteilen, was es ist. Ein undemokratisches nutzloses Werkzeug, welches die Grundrechte der Bürger verletzt.

Da durch das Bundesverfassungsgericht entschieden wurde, das die erste Fassung einer Vorratsdatenspeicherung die Rechte Ihrer Wähler und Bürger verletzt, fordere ich Sie hiermit auf, nicht nochmal einen derartigen, Verfassungskonformen Fehler zu begehen.

Mit freundlichen Grüßen,
Matthias Manns, Blieskastel

2010-03-16

Ursprüngliche Nachricht

Sehr geehrter Herr Dr. Gauweiler,

ich freue mich, auf diesem Wege Kontakt mit einigen Politikern aufnehmen zu können. Da Sie vermutlich mehr als genug solcher Emails erhalten, versuche ich mich einigermaßen kurz zu fassen. Einer der Höhepunkte der letzten Tage und Wochen war für mich das Urteil des Bundesverfassungsgerichts, welches die Vorratsdatenspeicherung für nichtig erklärte. Umso schockierter war ich, als ich hörte, dass auf den ersten sogleich der zweite Streich folgen sollte - es drängte sich mir nur eine essenzielle Frage auf: warum? Ich persönlich möchte nicht, dass meine Daten (die ich wie auch immer hinterlasse - Beispiel hier wäre das Internet) auf Vorrat und Verdacht gespeichert werden. Hierbei liegt die Betonung weniger auf Vorrat, als viel mehr auf Verdacht. Mit einem solchen Gesetz und der vorangegangen Argumentation der Politik, die Daten seien wichtig für das Aufgreifen von u.A. Terroristen (was in der letzten Zeit ohnehin die Rechtfertigung für alles zu sein scheint), stempeln sie den Großteil der Bevölkerung als Terroristen ab. Dass dies einerseits beleidigend, andererseits aber auch nicht unbedingt förderlich für die nächsten Wahlen sein kann, müsste Ihnen klar sein. Man kann nicht pauschal die Bevölkerung eines Landes dazu verpflichten (wobei verpflichten hierbei vermutlich das falsche Wort ist, immerhin impliziert dieses einen gewissen Eigenanteil in der Ausführung der Pflicht) einige Grundrechte aufzugeben. Da mag es sich um Terrorismus oder sonst etwas drehen - jeder von uns sollte erwachsen und eigenständig genug sein, selbst zu bestimmen, wer wann und wozu Daten erhebt. Ich persönlich bin absolut nicht bereit dazu, mich von dem Staat, in dem ich lebe, permanent überwachen zu lassen. Sollten Sie diese Diskussion dennoch weiterführen wollen, bedenken Sie das Folgende: Das Internet wird dann totalüberwacht - flächendeckend ist dies aber keinesfalls. Dazu fordere ich dann die Vorratsdatenspeicherung für öffentliche Plätze - Jeder Mensch soll videoüberwacht werden und die Kassetten dann sechs Monate aufbewahrt. Vielleicht öffnet das ja einigen Menschen die Augen.

Antwort

Sehr geehrter Herr [...],

vielen Dank für Ihr Schreiben in Sachen Vorratsdatenspeicherung vom 12.03.10. Ich begrüße die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes vom 02.03.10 und sehe darin einen wichtigen Meilenstein zum Schutz der Privatsphäre. Ich habe das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung, das zur Umsetzung einer Richtlinie der Europäischen Union eingebracht wurde, bei der namentlichen Abstimmung am 09. November 2007 im Deutschen Bundestag abgelehnt, da ich es aus meiner beruflichen Erfahrung als Strafverteidiger heraus als zu starken Eingriff in die Privatsphäre empfunden habe und es mit Blick auf die erwarteten Aufklärungsquoten zudem für ungeeignet hielt. Der damals beschlossene Grundrechtseingriff steht - wie das Bundesverfassungsgericht in seiner Entscheidung betont hat - in keinem Verhältnis zum Nutzen der Maßnahme. Die von Anfang an bestehenden Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes so nachhaltig zu ignorieren war leichtfertig und falsch. Das Briefgeheimnis sowie das Post- und Fernmeldegeheimnis sind nach Art. 10 GG unverletzlich. Das Bundesverfassungsgericht hat in seiner Entscheidung die Geltung dieses Grundrechtes in bemerkenswerter Deutlichkeit gestärkt und klargestellt, dass das umstrittene Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung in seiner jetzigen Form gegen das Grundgesetz verstößt. Ich bin der Auffassung, dass die Polizei im Rahmen der Verbrechensbekämpfung gut ausgerüstet sein muss und moderne, legale, technische Hilfsmittel zur Verfügung haben sollte. Eine Datenspeicherung gegen jedermann, die dem Staat immer mehr Möglichkeiten eröffnet, "verdachtsunabhängig" in die Privatsphäre aller Menschen einzugreifen, dreht die staatliche Schutzaufgabe in ihr Gegenteil.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Peter Gauweiler Sehr geehrter S,

vielen Dank für Ihr Schreiben in Sachen Vorratsdatenspeicherung vom 15.03.10. Ich begrüße die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes vom 02.03.10 und sehe darin einen wichtigen Meilenstein zum Schutz der Privatsphäre. Ich habe das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung, das zur Umsetzung einer Richtlinie der Europäischen Union eingebracht wurde, bei der namentlichen Abstimmung am 09. November 2007 im Deutschen Bundestag abgelehnt, da ich es aus meiner beruflichen Erfahrung als Strafverteidiger heraus als zu starken Eingriff in die Privatsphäre empfunden habe und es mit Blick auf die erwarteten Aufklärungsquoten zudem für ungeeignet hielt. Der damals beschlossene Grundrechtseingriff steht - wie das Bundesverfassungsgericht in seiner Entscheidung betont hat - in keinem Verhältnis zum Nutzen der Maßnahme. Die von Anfang an bestehenden Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes so nachhaltig zu ignorieren war leichtfertig und falsch. Das Briefgeheimnis sowie das Post- und Fernmeldegeheimnis sind nach Art. 10 GG unverletzlich. Das Bundesverfassungsgericht hat in seiner Entscheidung die Geltung dieses Grundrechtes in bemerkenswerter Deutlichkeit gestärkt und klargestellt, dass das umstrittene Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung in seiner jetzigen Form gegen das Grundgesetz verstößt. Ich bin der Auffassung, dass die Polizei im Rahmen der Verbrechensbekämpfung gut ausgerüstet sein muss und moderne, legale, technische Hilfsmittel zur Verfügung haben sollte. Eine Datenspeicherung gegen jedermann, die dem Staat immer mehr Möglichkeiten eröffnet, "verdachtsunabhängig" in die Privatsphäre aller Menschen einzugreifen, dreht die staatliche Schutzaufgabe in ihr Gegenteil.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Peter Gauweiler


Sehr geehrter Herr x,

vielen Dank für Ihr Schreiben in Sachen Vorratsdatenspeicherung vom Datum. Ich begrüße die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes vom 02.03.10 und sehe darin einen wichtigen Meilenstein zum Schutz der Privatsphäre. Ich habe das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung, das zur Umsetzung einer Richtlinie der Europäischen Union eingebracht wurde, bei der namentlichen Abstimmung am 09. November 2007 im Deutschen Bundestag abgelehnt, da ich es aus meiner beruflichen Erfahrung als Strafverteidiger heraus als zu starken Eingriff in die Privatsphäre empfunden habe und es mit Blick auf die erwarteten Aufklärungsquoten zudem für ungeeignet hielt. Der damals beschlossene Grundrechtseingriff steht - wie das Bundesverfassungsgericht in seiner Entscheidung betont hat - in keinem Verhältnis zum Nutzen der Maßnahme. Die von Anfang an bestehenden Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes so nachhaltig zu ignorieren war leichtfertig und falsch. Das Briefgeheimnis sowie das Post- und Fernmeldegeheimnis sind nach Art. 10 GG unverletzlich. Das Bundesverfassungsgericht hat in seiner Entscheidung die Geltung dieses Grundrechtes in bemerkenswerter Deutlichkeit gestärkt und klargestellt, dass das umstrittene Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung in seiner jetzigen Form gegen das Grundgesetz verstößt. Ich bin der Auffassung, dass die Polizei im Rahmen der Verbrechensbekämpfung gut ausgerüstet sein muss und moderne, legale, technische Hilfsmittel zur Verfügung haben sollte. Eine Datenspeicherung gegen jedermann, die dem Staat immer mehr Möglichkeiten eröffnet, "verdachtsunabhängig" in die Privatsphäre aller Menschen einzugreifen, dreht die staatliche Schutzaufgabe in ihr Gegenteil.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Peter Gauweiler


Sehr geehrte Frau XY,

vielen Dank für Ihr Schreiben in Sachen Vorratsdatenspeicherung vom 10.03.10. Ich begrüße die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes vom 02.03.10 und sehe darin einen wichtigen Meilenstein zum Schutz der Privatsphäre. Ich habe das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung, das zur Umsetzung einer Richtlinie der Europäischen Union eingebracht wurde, bei der namentlichen Abstimmung am 09. November 2007 im Deutschen Bundestag abgelehnt, da ich es aus meiner beruflichen Erfahrung als Strafverteidiger heraus als zu starken Eingriff in die Privatsphäre empfunden habe und es mit Blick auf die erwarteten Aufklärungsquoten zudem für ungeeignet hielt. Der damals beschlossene Grundrechtseingriff steht - wie das Bundesverfassungsgericht in seiner Entscheidung betont hat - in keinem Verhältnis zum Nutzen der Maßnahme. Die von Anfang an bestehenden Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes so nachhaltig zu ignorieren war leichtfertig und falsch. Das Briefgeheimnis sowie das Post- und Fernmeldegeheimnis sind nach Art. 10 GG unverletzlich. Das Bundesverfassungsgericht hat in seiner Entscheidung die Geltung dieses Grundrechtes in bemerkenswerter Deutlichkeit gestärkt und klargestellt, dass das umstrittene Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung in seiner jetzigen Form gegen das Grundgesetz verstößt. Ich bin der Auffassung, dass die Polizei im Rahmen der Verbrechensbekämpfung gut ausgerüstet sein muss und moderne, legale, technische Hilfsmittel zur Verfügung haben sollte. Eine Datenspeicherung gegen jedermann, die dem Staat immer mehr Möglichkeiten eröffnet, "verdachtsunabhängig" in die Privatsphäre aller Menschen einzugreifen, dreht die staatliche Schutzaufgabe in ihr Gegenteil.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Peter Gauweiler


Sehr geehrter Herr H.,

vielen Dank für Ihr Schreiben in Sachen Vorratsdatenspeicherung vom 10.03.10. Ich begrüße die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes vom 02.03.10 und sehe darin einen wichtigen Meilenstein zum Schutz der Privatsphäre. Ich habe das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung, das zur Umsetzung einer Richtlinie der Europäischen Union eingebracht wurde, bei der namentlichen Abstimmung am 09. November 2007 im Deutschen Bundestag abgelehnt, da ich es aus meiner beruflichen Erfahrung als Strafverteidiger heraus als zu starken Eingriff in die Privatsphäre empfunden habe und es mit Blick auf die erwarteten Aufklärungsquoten zudem für ungeeignet hielt. Der damals beschlossene Grundrechtseingriff steht - wie das Bundesverfassungsgericht in seiner Entscheidung betont hat - in keinem Verhältnis zum Nutzen der Maßnahme. Die von Anfang an bestehenden Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes so nachhaltig zu ignorieren war leichtfertig und falsch. Das Briefgeheimnis sowie das Post- und Fernmeldegeheimnis sind nach Art. 10 GG unverletzlich. Das Bundesverfassungsgericht hat in seiner Entscheidung die Geltung dieses Grundrechtes in bemerkenswerter Deutlichkeit gestärkt und klargestellt, dass das umstrittene Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung in seiner jetzigen Form gegen das Grundgesetz verstößt. Ich bin der Auffassung, dass die Polizei im Rahmen der Verbrechensbekämpfung gut ausgerüstet sein muss und moderne, legale, technische Hilfsmittel zur Verfügung haben sollte. Eine Datenspeicherung gegen jedermann, die dem Staat immer mehr Möglichkeiten eröffnet, "verdachtsunabhängig" in die Privatsphäre aller Menschen einzugreifen, dreht die staatliche Schutzaufgabe in ihr Gegenteil.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Peter Gauweiler


Sehr geehrter Herr T.,

vielen Dank für Ihr Schreiben in Sachen Vorratsdatenspeicherung vom 12.03.10. Ich begrüße die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes vom 02.03.10 und sehe darin einen wichtigen Meilenstein zum Schutz der Privatsphäre. Ich habe das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung, das zur Umsetzung einer Richtlinie der Europäischen Union eingebracht wurde, bei der namentlichen Abstimmung am 09. November 2007 im Deutschen Bundestag abgelehnt, da ich es aus meiner beruflichen Erfahrung als Strafverteidiger heraus als zu starken Eingriff in die Privatsphäre empfunden habe und es mit Blick auf die erwarteten Aufklärungsquoten zudem für ungeeignet hielt. Der damals beschlossene Grundrechtseingriff steht - wie das Bundesverfassungsgericht in seiner Entscheidung betont hat - in keinem Verhältnis zum Nutzen der Maßnahme. Die von Anfang an bestehenden Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes so nachhaltig zu ignorieren war leichtfertig und falsch. Das Briefgeheimnis sowie das Post- und Fernmeldegeheimnis sind nach Art. 10 GG unverletzlich. Das Bundesverfassungsgericht hat in seiner Entscheidung die Geltung dieses Grundrechtes in bemerkenswerter Deutlichkeit gestärkt und klargestellt, dass das umstrittene Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung in seiner jetzigen Form gegen das Grundgesetz verstößt. Ich bin der Auffassung, dass die Polizei im Rahmen der Verbrechensbekämpfung gut ausgerüstet sein muss und moderne, legale, technische Hilfsmittel zur Verfügung haben sollte. Eine Datenspeicherung gegen jedermann, die dem Staat immer mehr Möglichkeiten eröffnet, "verdachtsunabhängig" in die Privatsphäre aller Menschen einzugreifen, dreht die staatliche Schutzaufgabe in ihr Gegenteil.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Peter Gauweiler


Sehr geehrter Herr XXX,

vielen Dank für Ihr heutiges Schreiben in Sachen Vorratsdatenspeicherung. Ich begrüße die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes vom 02.03.10 und sehe darin einen wichtigen Meilenstein zum Schutz der Privatsphäre. Ich habe das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung, das zur Umsetzung einer Richtlinie der Europäischen Union eingebracht wurde, bei der namentlichen Abstimmung am 09. November 2007 im Deutschen Bundestag abgelehnt, da ich es aus meiner beruflichen Erfahrung als Strafverteidiger heraus als zu starken Eingriff in die Privatsphäre empfunden habe und es mit Blick auf die erwarteten Aufklärungsquoten zudem für ungeeignet hielt. Der damals beschlossene Grundrechtseingriff steht - wie das Bundesverfassungsgericht in seiner Entscheidung betont hat - in keinem Verhältnis zum Nutzen der Maßnahme. Die von Anfang an bestehenden Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes so nachhaltig zu ignorieren war leichtfertig und falsch. Das Briefgeheimnis sowie das Post- und Fernmeldegeheimnis sind nach Art. 10 GG unverletzlich. Das Bundesverfassungsgericht hat in seiner Entscheidung die Geltung dieses Grundrechtes in bemerkenswerter Deutlichkeit gestärkt und klargestellt, dass das umstrittene Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung in seiner jetzigen Form gegen das Grundgesetz verstößt. Ich bin der Auffassung, dass die Polizei im Rahmen der Verbrechensbekämpfung gut ausgerüstet sein muss und moderne, legale, technische Hilfsmittel zur Verfügung haben sollte. Eine Datenspeicherung gegen jedermann, die dem Staat immer mehr Möglichkeiten eröffnet, "verdachtsunabhängig" in die Privatsphäre aller Menschen einzugreifen, dreht die staatliche Schutzaufgabe in ihr Gegenteil.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Peter Gauweiler

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