Pressemitteilung der Ortsgruppe Siegen für die Informationsveranstaltung am 30. Juni 2007

Aus Freiheit statt Angst!

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Dies ist ein vorläufiger Entwurf für eine Presseerklärung der Ortsgruppe Siegen. Sie entsteht in freier Textarbeit, d.h. jeder kann daran mitarbeiten. Für Diskussionen etc. ist die Diskussionsseite da (klar, oder?). Auch interessante und verwertbare Beispiele aus anderen Pressemitteilungen etc. können dort gepostet werden.


Pressemitteilung: Informationsstand am 30. Juni in dieser Siegener Innenstadt zur Aufklärung über die am 1.1.2008 in Kraft tretende Vorratsdatenspeicherung

Die Ortsgruppe Siegen des Arbeitskreises Vorratsdatenspeicherung informiert am 30. Juni über die von der Bundesregierung geplante Vorratsdatenspeicherung. In der Siegener Bahnhofstraße wird ein Informationsstand aufgebaut, um die Menschen über die Gefahren einer Protokollierung ihres Telekommunikationsverhaltens aufzuklären.

Hintergrund:

Am 1. Januar 2008 soll in Deutschland die Vorratsdatenspeicherung in Kraft treten. Jedes Telefonat, jede E-Mail, jede SMS, jeder Anruf mit dem Handy wird protokolliert werden. Auch wenn die Inhalte selbst noch nicht gespeichert werden sollen, bedeutet die Speicherung der Verbindungsdaten eine Ausspähung des Bürgers in einem Umfang, den wir für absolut inakzeptabel halten. Wer war zu welchem Zeitpunkt an welchem Ort und hat da wen angerufen? Egal, ob es die Ehefrau, der Anwalt, der Arzt oder die Telefonseelsorge war - der Staat will es wissen und höhlt damit Anwalts-, Arzt-, Seelsorge-, Beratungs- und andere Berufsgeheimnisse aus.

Untersuchungen zeigen, dass bereits die gegenwärtig verfügbaren Kommunikationsdaten ganz regelmäßig zur effektiven Aufklärung von Straftaten ausreichen. Es ist nicht nachgewiesen, dass eine Vorratsdatenspeicherung besser vor Kriminalität schützen würde. Dagegen würde sie Millionen von Euro kosten, die Privatsphäre Unschuldiger gefährden, vertrauliche Kommunikation beeinträchtigen und den Weg in eine immer weiter reichende Massenansammlung von Informationen über die gesamte Bevölkerung ebnen.

Rechtsexperten erwarten, dass das Bundesverfassungsgericht eine Pflicht zur verdachtslosen Vorratsspeicherung von Kommunikationsdaten für verfassungswidrig erklären wird. Außerdem wird erwartet, dass die EG-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung vor dem Europäische Gerichtshof keinen Bestand haben wird. Die Richtlinie verstößt gegen die im Europarecht verankerten Grundrechte und ist in vertragsverletzender Weise zustande gekommen. Irland hat bereits Klage gegen die Richtlinie erhoben. Der Ausgang dieser Klage sollte von der Bundesregierung zumindest abgewartet werden.

Wir, die Ortsgruppe Siegen des Arbeitskreises Vorratsdatenspeicherung (www.vorratsdatenspeicherung.de), lehnen die Vorratsdatenspeicherung entschieden ab. Am 30. Juni werden wir in der Siegener Bahnhofstraße einen Informationsstand errichten, um die Menschen über die Gefahren der Vorratsdatenspeicherung aufzuklären.

Ansprechpartner für Presseanfragen:

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In der endgültigen Fassung wird das natürlich richtig eingesetzt. Vorläufig kann es so nicht schaden. -- Simon
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