Providerreaktionen auf die Vorratsdatenspeicherung

Aus Freiheit statt Angst!

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Wir fragen Anbieter, ob und wann sie beginnen, die Verbindungsdaten ihrer Kunden über das Verbindungsende hinaus sechs Monate lang auf Vorrat zu speichern. Die Antworten werden hier gesammelt.

Inhaltsverzeichnis

Vorlagen für Anfragen

Vorschlag für eine Anfrage

...............................................................
Name, Vorname

...............................................................
Straße

...............................................................
PLZ, Ort


..............................................................
Firma, Providername

z. Hd. des/der betrieblichen Datenschutzbeauftragten


..............................................................
PLZ, Ort


..............................................................
Ort/Datum


Sehr geehrte Damen und Herren,

ich bin Kunde Ihres Dienstes .................................................................................................................... und habe die Kundennummer.............................................................................................................. und die Rufnummer.....................................................................................................................

Am 1.1.2008 ist das Gesetz zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung und anderer verdeckter Ermittlungsmaßnahmen sowie zur Umsetzung der Richtlinie 2006/24/EG in Kraft getreten.

Demgemäß sind Sie erst mit Ablauf einer Umsetzungsfrist bis Ende 2008 per Sanktion verpflichtet, meine Telefon-Verkehrsdaten usw. für 6 Monate vorzuhalten. Gemäß § 34 BDSG und dem unverändert fortgeltenden § 93 TKG habe ich einen Anspruch darauf, Auskunft über die zu meiner Person gespeicherten Daten sowie über die Herkunft dieser Daten zu erhalten.

Daher fordere ich Sie auf, mir folgendes mitzuteilen:

  1. ob bereits jetzt und seit wann genau meine entsprechenden Verkehrsdaten von Ihnen gespeichert werden, für welchen Zeitraum und welche im einzelnen. Im Falle einer Speicherung senden Sie mir bitte eine Liste aller von Ihnen (oder in Ihrem Auftrag) bis jetzt von mir gespeicherten Daten zu,
  2. falls dies noch nicht der Fall ist, teilen Sie mir bitte den genauen Zeitpunkt des Beginns der Vorratsdatenspeicherung für die einzelnen Verkehrsdaten meiner Person in Ihrem Hause mit,
  3. falls Sie einen solchen genauen Zeitpunkt noch nicht benennen können, den Zeitrahmen, in dem die Umsetzung von Ihnen geplant ist, und eine entsprechende Mitteilung in einer angemessenen Frist vor Beginn meiner Speicherung über den genauen Zeitpunkt Ihrer Aufnahme derselben.

Ich fordere Sie hiermit auf, mir diese Auskünfte innerhalb einer Frist von zwei Wochen zu erteilen. Sollten Sie eine Fristverlängerung benötigen, bitte ich um eine entsprechende Zwischennachricht.

Darüber hinaus weise ich nochmals ausdrücklich darauf hin, dass ich der Speicherung meiner Verbindungsdaten widersprochen habe! (siehe Anlagen)

Die Daten sind nicht abrechnungsrelevant und dürfen daher nur im Rahmen der Vorratsdatenspeicherung gespeichert werden. Sofern meine Daten noch zu anderen Zwecken gespeichert worden sind, untersage ich dies hiermit ausdrücklich. Ich bitte um entsprechende Bestätigung, dass keine anderweitige Speicherung erfolgt.

Mit freundlichen Grüßen

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Anfrageformularvorlagen

Vorlagen als PDF (zum Handausfüllen):

Vorlagen als ODT (für OpenOffice):

Änderungswünsche an den Formularen bitte auch an: gued ät xyz.de

Mitmachen

Bitte stellen Sie die Antwort Ihres Providers in die Liste unten ein, oder schicken Sie sie uns per E-Mail.

Rechtslage Kündigungsrecht

Speichert ein Anbieter auf Vorrat oder teilt er nicht klar mit, dass er dies unterlässt, kann man ordentlich kündigen. Eine außerordentliche, fristlose Kündigung ist nur unter den Voraussetzungen des § 314 BGB zulässig und setzt einen wichtigen Grund voraus, dessentwegen dem Kunden die weitere Nutzung des Dienstes nicht mehr zumutbar ist. Wer beispielsweise bisher die Löschung seiner Daten mit Rechnungsversand gewählt hat, weil er vertrauliche Telefonate mit Beratungsstellen o.ä. führt oder sogar selbst Berufsgeheimnisträger ist, wird dies begründen können.

Stand der Umsetzung (Übersicht)

rot = Vorratsdatenspeicherung umgesetzt grün = Vorratsdatenpseicherung noch nicht umgesetzt

Provider Aussage
1&1 Internet AG Vorratsdatenspeicherung ab 01.01.2009
Arcor Vorratsdatenspeicherung im Festnetzbereich seit 01.01.2008, im Internetbereich unklar.
Alice / Hansenet Vorratsdatenspeicherung im Festnetzbereich voll umgesetzt seit 01.01.2008, keine Speicherung dynamischer IP-Adressen im Internetbereich
BIGhosting (Schweizer Anbieter u.a. von E-Mail-Konten) Keine Vorratsdatenspeicherung bei E-Mail-Konten (Quelle)
Congstar Tochterfirma der Deutsche Telekom AG (siehe dort)
Debitel Mobilfunkkunden können weiterhin die Löschung ihrer Verbindungsdaten mit Rechnungsversand verlangen
Deutsche Telekom AG Verbindungsdaten werden wie bisher 80 Tage lang gespeichert, IP-Adressen sieben Tage lang. Die Vorratsdatenspeicherung wird bis 01.01.2009 umgesetzt.
domainFactory Keine VDS von E-Mail, einstw. Rechtschutz vor dem VG Berlin erwirkt, siehe http://forum.df.eu/forum/showpost.php?p=343814&postcount=24
easybell Alle Verbindungsdaten werden bis zu 80 Tage gespeichert. Spätestens 80 Tage nach Rechnungsversand werden die Verbindungsdaten gelöscht. Im Übrigen findet §6 Abs. 4 TDSV Anwendung.
EPlus Vorratsdatenspeicherung voll umgesetzt seit 01.01.2008
EWETEL Keine klare Aussage - Voraussetzungen werden bis Ende 2008 umgesetzt.
Freenet Vorratsdatenspeicherung umgesetzt
GMX siehe 1&1 Internet AG
Hansenet Vorratsdatenspeicherung im Festnetzbereich voll umgesetzt seit 01.01.2008, keine Speicherung dynamischer IP-Adressen im Internetbereich
HostEurope
Interoute Deutschland Bisher keine Antwort
Kabel Deutschland Vorratsdatenspeicherung im Festnetzbereich voll umgesetzt seit 01.01.2008, Umsetzung im Internetbereich zum 01.01.2009 geplant
Klarmobil Mobilfunkkunden können weiterhin die Löschung ihrer Verbindungsdaten mit Rechnungsversand verlangen
M-Net VDS ab 01.01.2009
Manitu Im Moment keine Speicherung, VDS wird auch ab dem 1.1.2009 nicht umgesetzt. Allerdings Vergabe statischer IPs, so dass sich VDS im Bereich Internetzugang erübrigt. Immerhin keine VDS im Bereich E-Mail-Konten.
NetCologne Vorratsdatenspeicherung im Festnetzbereich voll umgesetzt seit 01.01.2008. Möchte Übergangsfrist bis 01.01.2009 im Internetbereich ausnutzen.
o2 und o2-DSL VDS ab 01.01.2008, im Internetbereich ab 01.01.2009
Primacom Vorratsdatenspeicherung im Festnetz- und Internetbereich voll umgesezt seit 01.01.2008
ready2host InternetService Keine VDS von E-Mail, einstw. Rechtschutz vor dem VG Berlin erwirkt, siehe http://blog.ready2host.de/2009/05/keine-vorratsdatenspeicherung/
QSC Vorratsdatenspeicherung im Festnetzbereich voll umgesetzt seit 01.01.2008, nach Gerichtsurteil keine Umsetzung bei Internetzugang und E-Mail (siehe unten), aber 7-tägige Speicherung von IP-Adressen bei Internetzugang
Skyway.Net GmbH (Internet via Satellit) keine Vorratsdatenspeicherung auch ab 2009
Strato VDS ab 01.01.2009
Syndicat IT&Internet (Hosting) keine Vorratsdatenspeicherung von E-Mail auch ab 2009
T-Online Tochterfirma der Deutsche Telekom AG (siehe dort)
Talkline Mobilfunkkunden können weiterhin die Löschung ihrer Verbindungsdaten mit Rechnungsversand verlangen
Tele2 Vorratsdatenspeicherung voll umgesetzt seit 01.01.2008
Unitymedia/Ish/Iesy Keine klare Aussage - Voraussetzungen werden bis Ende 2008 umgesetzt.
Versatel Vorratsdatenspeicherung im Festnetzbereich voll umgesetzt seit 01.01.2008, Umsetzung im Internetbereich zum 01.01.2009 geplant
Vodafone Vorratsdatenspeicherung voll umgesetzt seit 01.01.2008
web.de siehe 1&1 Internet AG
metux IT service Wollen VDS erst umsetzen wenn sie gerichtlich dazu gezwungen werden (verfassungsrechtliche Bedenken). Bieten jedoch nicht öffentlich TK-Dienstleistungen (DSL, email, ...) an.

Gesammelte Auskünfte

1&1

Sehr geehrter Herr XXX,

Herr d'Aguiar hat mir Ihre Anfrage zur Beantwortung weiter geleitet, da wir das Thema Vorratsdatenspeicherung zentral für alle Unternehmen der 1&1 Gruppe (1&1, WEB.DE und GMX) koordinieren.

Selbstverständlich müssen wir als Provider den gesetzlichen Vorgaben nachkommen. Da derzeit aber noch keinerlei Rahmenbedingungen für die Vorratsdatenspeicherung - analog zur den Richtlinien für die Telekommunikationsüberwachung - feststehen, machen wir zunächst von der im TKG vorgesehenen Übergangsfrist für Internetprovider Gebrauch. Neben der Interneteinwahl und E-Mail-Nutzung müssen derzeit auch VoIP-Daten nicht gespeichert werden.

Die Speicherung der Standort- und Verbindungsdaten unserer Mobilfunk-Kunden erfolgt beim Netzbetreiber Vodafone.

Mit freundlichen Grüßen,
[Name]
Pressesprecher Webhosting



Oben stehender Text scheint nicht mehr aktuell zu sein - direkte Anfrage an die Datenschutz-Abteilung brachte heute folgendes Ergebnis:

Sehr geehrte Frau XXXXXXXXX,

wir bedauern, Sie zu diesem Zeitpunkt noch nicht über Maßnahmen informieren zu können.

Die 1&1 Internet AG wird zunächst den konkreten Gesetzestext des neuen Gesetzes über die TK-Überwachung
und die Vorratsdatenspeicherung analysieren.

In jedem Fall hat der Gesetzgeber den verpflichteten TK-Diensteanbietern für den Bereich Internet eine
Umsetzungsfrist bis zum 01.01.09 eingeräumt.

Wir weisen Sie darauf hin, dass aktuell IP-Adressen im Rahmen von Flatrate-Verträgen bis zu sieben Tage
gespeichert werden.

Das Speicherverfahren ist vom Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
allerdings ausdrücklich als Datenschutzkonform eingestuft worden.
Sehen Sie hierzu bitte auch folgenden Link:

http://www.heise.de/newsticker/result.xhtml? rl=/newsticker/meldung/85864&words=IP%20Adressspeicherung


Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

[Name]
Datenschutz
1&1 Internet AG
Siehe auch: Auskunft an netzpolitik.org im August 2008

Arcor

speichert laut eines Foren-Eintrags seit 01.01.2008: Thread hier

Es geht um folgenden Eintrag von Nutzer "dahli":

"Hallo!

Ich habe gerade die Arcor "Hotline" angerufen und dort erfahren, dass Arcor seit gestern alles speichert!

Da hilft dann nur ein wechsel oder Internet über Internetkaffee's...

tschüß" (Eintrag vom 02.01.2008)


Hier die Bestätigung für o.g. Behauptung:

Am 01.01.2008 ist das Gesetz zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung und anderer
verdeckter Ermittlungsmaßnahmen sowie zur Umsetzung der Richtlinie 2006/24/EG -- der
sogenannten Vorratsdatenspeicherung -- in Kraft getreten.
Alle Unternehmen, die öffentliche Telefondienste, elektronische Post (E­Mail) oder
Internetzugangsdienste anbieten sind demnach verpflichtet, Telefon­Verkehrsdaten, IP­Adressdaten
bzw. E­Mail­Verkehrsdaten 6 Monate zu speichern.
Auf diese Daten dürfen ausschließlich zuständige Stellen``, z.B. Strafverfolgungsbehörden nach
den Vorgaben der Strafprozessordnung und des Telekommunikationsgesetzes, Auskunft verlangen.
Über die Auskunftserteilung hat der Verpflichtete gegenüber seinen Kundinnen und Kunden sowie
Dritten gegenüber Stillschweigen zu wahren. Eine Auskunft an Private scheidet damit weiterhin
aus.
Arcor erfüllt die gesetzlichen Vorgaben und wird ausschließlich diese Daten zur Beauskunftung an
die staatlichen Organe speichern.
Die Vorgabe ist aber, dass das ganze bis anfang nächsten Jahres passiert. Das bedeutet, dass sich Arcor an die Gesetze hält, wenn nich nicht mehr gespeichert wird.

Jedoch ich finde die Formulierung des Briefes sehr untypisch Formuliert für Arcor (Telefon­Verkehrsdaten, und `` statt einfach "), von daher Stelle ich meine erhaltene Antwort wieder ein:


Antwort von Arcor am 17.01.2008 07:03:

Sehr geehrte Frau ............,

vielen Dank für Ihre E-Mail vom 15.01.2008.

Auf Nachfrage teilen wir Ihnen mit, dass eine Speicherung von Kundendaten nur für die Zeit einer
Internetsitzung erfolgt. Darüber hinaus erfolgt keine Datenspeicherung.

Haben Sie weitere Fragen? Sie erreichen unseren Kundenservice im Internet unter
www.kunden.arcor.de oder telefonisch unter der Nummer: 018 10 70 010*.
Wir sind gerne für Sie da!

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Arcor-Team


Ich stelle mal die "Textbausteine" hier ein, die ich nach drei Wochen als Antwort auf das (Muster-)Schreiben von oben bekommen habe. Daß es Arcor-typisch zusammengeschusterte Textbausteine sind, merkt man, wenn plötzlich "die" Verfassungsklage angesprochen wird, über die vorher noch keine Rede war. Einigermaßen engagiert finde ich ja wenigstens den Hinweis auf GnuPG.


vielen Dank für Ihre Anfrage. Sie haben Fragen zu der
Vorratsdatenspeicherung.

Gern haben wir Ihr Anliegen geprüft und teilen Ihnen folgendes mit. Am
01.01.2008 ist das Gesetz zur Neuregelung der
Telekommunikationsüberwachung und anderer verdeckter
Ermittlungsmaßnahmen sowie zur Umsetzung der Richtlinie 2006/24/EG der
sogenannten Vorratsdatenspeicherung in Kraft getreten.

Alle Unternehmen, die öffentliche Telefondienste, elektronische Post
(E-Mail) oder Internetzugangsdienste anbieten sind demnach
verpflichtet, Telefon-Verkehrsdaten, IP-Adressdaten bzw.
E-Mail-Verkehrsdaten 6 Monate zu speichern.

Auf diese Daten dürfen ausschließlich "zuständige Stellen", z.B.
Strafverfolgungsbehörden nach den Vorgaben der Strafprozessordnung und
des Telekommunikationsgesetzes, Auskunft verlangen. Über die
Auskunftserteilung hat der Verpflichtete gegenüber seinen Kundinnen und
Kunden sowie Dritten gegenüber Stillschweigen zu wahren. Eine Auskunft
an Private scheidet damit weiterhin aus.

Arcor erfüllt die gesetzlichen Vorgaben und wird ausschließlich diese
Daten als Auskunft an die staatlichen Organe speichern.

Wir bitten Sie um Verständnis, dass wir bei von Ihnen beantragten
Selbstauskünften zu Ihren Kundendaten auch nach §34
Bundesdatenschutzgesetz nicht befugt sind, diese Daten heranzuziehen.

Somit werden Ihre Kommunikationsdaten umfangreich gespeichert. Die
Pflicht zur Speicherung der Daten ergibt sich ab dem 01.01.2009. Jedoch
sind wir aktuell dazu angehalten die technischen Vorraussetzungen zur
Speicherung zu schaffen.

Die Verfassungsklage umfasst ca. 30.000 Beteiligte. Jedoch ist die
Bearbeitung der Beschwerde ins Stocken geraten. Auch wir sind an diesem
Ausgang interessiert.

Wir speichern nicht Ihren Nachrichtentext. Sollten Sie jedoch ein
ungutes Gefühl haben bei Ihrer Internetkommunikation, so empfehlen wir
Ihnen die Verwendung von Verschlüsselungsmethoden. Unter anderen können
Sie für Ihre E-Mail-Kommunikation GnuPG nutzen. Weitere Informationen
können Sie im Internet finden. Dieses Verschlüsselungsprogramm ist
Plattformunabhängig.

Bei weiteren Fragen und Anregungen stehen Ihnen unsere Mitarbeiter der
telefonischen Kundenbetreuung gern zur Verfügung.

Im Kunden-Service-Center unter www.kunden.arcor.de stehen Ihnen
maßgeschneiderte Services in dem Bereich unter Mein Arcor zur
Verfügung. Nach Angabe Ihres Kundenkennwortes und Ihrer
Rechnungskontonummer haben Sie Zugang zu Ihren persönlichen Daten.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Arcor-Team

Siehe auch: Auskunft an netzpolitik.org im August 2008

Alice/Hansenet

Vorratsdatenspeicherung im Festnetzbereich voll umgesetzt seit 01.01.2008, aber keine Speicherung dynamischer IP-Adressen im Internetbereich. Quelle


Laut einem Urteil vom Kölner Verwaltungsgericht vom 15.09.2009 muss Alice jetzt der Aufforderung der Netzagentur Folge leisten. taz 15.09

Congstar

Congstar ist eine Tochterfirma der Deutschen Telekom AG, deshalb wurde eine Mailanfrage [14.1.08] auch an die Datenschutz-Abteilung der Telekom weitergeleitet. Siehe deshalb: Deutsche Telekom AG

Deutsche Telekom AG

VDS wurde im Herbst 2008 von T-Systems Darmstadt erstellt. Quelle: T-Systems-Mitarbeiter privat.


Telefonanfrage vom 5.1.08 (10:50) als T-Online-Kunde:

Laut telefonischer Aussage werden die Daten für 80 Tage gespeichert - wie bisher.

Quelle



Mailanfrage vom 14.1.08 als Congstar-Kunde:

[...] In Bezug auf die Vorratsdatenspeicherung nehmen wir wie folgt Stellung:

Die Deutsche Telekom AG und ihre Tochterunternehmen werden die gesetzlichen Anforderungen des Gesetzes zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung und anderer verdeckter Ermittlungsmaßnahmen ("Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung") vom 21.12.2007 ordnungsgemäß umsetzen.

Zur Zeit sind wir noch mit den technischen Umstellungen für die Vorratsdatenspeicherung beschäftigt. Wir werden Sie über unsere Datenschutzhinweise informieren, wann wir die technische Umstellung vollständig abgeschlossen haben. Unsere Datenschutzhinweise können Sie unter www.telekom.de/datenschutz einsehen.

Für die Deutsche Telekom hat der Datenschutz höchste Priorität. Deshalb werden wir sicherstellen, dass die Daten der Vorratsdatenspeicherung ausschließlich staatlichen Organen zur Verfolgung von Straftaten und zur Gefahrenabwehr zur Verfügung gestellt werden, so wie es das Gesetz vorsieht. Daher werden wir die aufgrund der Vorratsdatenspeicherung gespeicherten Daten auch nicht an Private zur Verfolgung von zivilrechtlichen Ansprüchen (z.B. Rufschädigungen oder Urheberrechtsverletzungen) herausgeben. [...]

Identische Antwort direkt von der DTAG am 25.01.2008 erhalten

Debitel

Aufgrund eines Beschlusses des Verwaltungsgerichts Berlin können Debitel-Mobilfunkkunden Löschung der Verbindungsdaten mit Rechnungsversand verlangen (16.04.2009), Quelle 1, Quelle 2

domainFactory

domainFACTORY hat die Vorratsdatenspeicherung nicht umgesetzt und einstweiligen Rechtschutz vor dem VG Berlin erwirkt. Siehe: http://forum.df.eu/forum/showpost.php?p=343814&postcount=24

easybell

Nummer 9 der aktuellen AGBs (04.01.2010)

"Speicherung der Verbindungs- und Abrechnungsdaten: Alle Verbindungsdaten werden bis zu 80 Tage gespeichert. Spätestens 80 Tage nach Rechnungsversand werden die Verbindungsdaten gelöscht. Im Übrigen findet §6 Abs. 4 TDSV Anwendung."

Quelle

EPlus

Aufgrund der am 01.01.2008 in Kraft getretenen Änderung des Telekommunikationsgesetzes, welche durch uns bereits umgesetzt wurde, ergibt sich zukünftig folgende Regelung zur Speicherung der Verbindungsdaten:

Verbindungsdaten, die wir zu Abrechnungszwecken benötigen, speichern wir weiterhin für 80 Tage ab Rechnungsversand. Die bisherige Wahlmöglichkeit des Kunden über die Art der Speicherung [...] ist mit der Gesetzesänderung entfallen. [...]

Darüber hinaus werden ab 01.01.2008 gemäss der zwingenden gesetzlichen Vorgaben des § 113a TKG alle Verbindungsdaten in vollständiger Form für einen Zeitraum von 6 Monaten gespeichert, dies allerdings ausschliesslich zweckgebunden zur Beauskunftung der Sicherheitsbehörden.

Die Neuregelung erstreckt sich auf sämtliche Verbindungsdaten, unabhängig von Tarifen oder Anbietern/Providern. Folglich gilt die Regelung auch für Verbindungsdaten, welche bei der Nutzung von Reseller-Karten anfallen. [...]

Als seriöses Unternehmen setzen wir gesetzliche Vorgaben um. Der Gesetzestext lässt uns in diesem Fall keinen Spielraum für individuelle Entscheidungen oder Regelungen. [...]

Siehe auch: Auskunft an netzpolitik.org im August 2008

EWETEL

Sehr geehrter Herr XXXX,

vielen Dank für Ihre E-Mail vom 11.01.2008.

Zum 1. Januar 2008 ist eine neue gesetzliche Regelung in Kraft getreten, nach der die Telekommunikationsanbieter dazu verpflichtet werden, bestimmte Verkehrsdaten ihrer Kunden zu speichern. Diese Speicherung erfolgt unabhängig von einem Verdacht gegen eine Person "auf Vorrat" - daher der Begriff Vorratsdatenspeicherung.

Im Telefoniebereich müssen die Verkehrsdaten seit dem 1. Januar 2008 für sechs Monate gespeichert werden. Zu den Verkehrsdaten gehören unter anderem:

- die Rufnummern der anrufenden und angerufenen Anschlüsse,
- bei Um- und Weiterleitungen sowie auch die Rufnummern dieser Anschlüsse,
- das Datum, die Uhrzeit und die Dauer der Verbindung,
- im Mobilfunkbereich zudem die Funkzellen bei Verbindungsbeginn.

Die Verpflichtung zur Speicherung der Verkehrsdaten für Internetzugangsdienste, Dienste der elektronischen Post und Internettelefondienste muss bis spätestens zum 1.1.2009 umgesetzt werden. Gespeichert werden müssen unter anderem:

- die dynamische IP-Adresse,
- eine eindeutige Kennung des Anschlusses, über den die Internetverbindung erfolgte sowie
- der Beginn und das Ende der Internetnutzung.

Bei der Nutzung der elektronischen Post ist unter anderem die Kennung der beteiligten elektronischen Postfächer zu speichern.
Wichtig: Der Inhalt der Kommunikation und Daten über aufgerufene Internetseiten dürfen nicht gespeichert werden.

Die Verkehrsdaten dürfen von EWE TEL nur genutzt werden, sofern es eine Rechtsvorschrift erlaubt, oder der Kunde eingewilligt hat. Hierzu gehören beispielsweise Abrechnungszwecke. Eine Herausgabe der Verkehrsdaten an Sicherheitsbehörden erfolgt nur, sofern EWE TEL auf Grund einer Rechtsvorschrift hierzu verpflichtet ist.

Solange über die Verfassungsbeschwerde nicht entschieden ist, können wir von dieser Verfahrensweise nicht abweichen. Sollte im Ergebnis das Speichern der Verkehrsdaten nicht zulässig sein, werden wir entsprechend reagieren.

EWE TEL muss die gespeicherten Daten im Bedarfsfall und unter Berücksichtigung der Vorschriften den Sicherheitsbehörden zur Verfügung stellen. In welchen Fällen die Sicherheitsbehörden die Ermittlung aufnehmen und Verkehrsdaten anfragen, entzieht sich der Kenntnis von EWE TEL.

Freundliche Grüße
i. A. [Name]
-Kundenservice-

Freenet

Vielen Dank für Ihre Email vom 02.01.2008.

Als Telekommunikationsanbieter sind wir seit dem 1. Januar 2008 gesetzlich verpflichtet, die Verkehrsdaten

jeglicher Telekommunikation für einen Zeitraum von sechs Monaten "auf Vorrat" zu speichern, damit

Strafverfolgungsbehörden darauf zugreifen können. Hierbei handelt es sich um folgende Daten:

-Telefonverbindungen (z.B. Rufnummern, Anrufzeit, bei Handys zusätzlich Geräteidentifikationen)

-Verbindungsaufbau mit dem Internet (z.B. Dauer, DSL-Kennungen, die abgerufenen Inhalte selbst werden jedoch

nicht gespeichert)

-E-Mail-Verkehr (u. a. IP und Mailadressen von Absender, Empfänger und Zeitpunkt des Zugriffs auf das

Postfach, jedoch nicht die Betreffzeile oder weitere Inhalte)

-Fax- und SMS-Nachrichten (bei SMS auch indirekt der Standort durch Speicherung der Mobilfunkzelle, jedoch

nicht die Inhalte der Nachrichten)

Derzeit befinden wir uns in der Umsetzung. Für den Internetbereich bestehen jedoch Übergangsregelungen bis

zum Jahr 2009, so dass sich hier vorerst für Sie nichts ändern wird.


Mit freundlichen Grüßen

Rechtsabteilung

Es ist richtig, dass bislang keine Verbindungsdaten bezüglich Ihres DSL-Anschlusses gespeichert werden.

Ein genauer Zeitpunkt für die Umsetzung ist derzeit noch nicht absehbar. Wir gehen aber davon aus, dass wir

die Übergangsfristen hierfür ausnutzen werden.
Siehe auch: Auskunft an netzpolitik.org im August 2008

GMX

Siehe 1&1

Hansenet

siehe #Alice/Hansenet

HostEurope

Die Antwort auf die Frage, wie das mit der VDS bei Virtual Private Servern (VPS) laufen wird:

Sehr geehrter Herr xxx, vielen Dank für Ihre E-Mail. Da wir selbst noch nicht fertig mit dem Konzept der VDS sind, kann ich Ihnen zum derzeiten Zeitpunkt noch nicht mitteilen wie das für die VPSe laufen wird. Ich gehe davon aus, dass es auch hier wie bei der TKÜV Verordnung Schwellengrenzen geben wird.

Kabel Deutschland

vielen Dank für Ihre Anfrage zur Datenspeicherung. Kabel Deutschland hält sich dabei an das aktuell geltende Recht:

Wir speichern Verbindungsdaten entsprechend des Gesetzes zur Vorratsdatenspeicherung für sechs Monate.

Wir hoffen, Ihnen mit dieser Auskunft geholfen zu haben.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Kabel Deutschland Service-Team

Kabel Deutschland Vertrieb und Service GmbH & Co. KG Kundenservice 99116 Erfurt

Siehe auch: Auskunft an netzpolitik.org im August 2008

klarmobil

Aufgrund eines Beschlusses des Verwaltungsgerichts Berlin können Klarmobil-Mobilfunkkunden Löschung der Verbindungsdaten mit Rechnungsversand verlangen (16.04.2009), Quelle 1, Quelle 2

M-Net

Nach Hotline Aussage, soll die Vds nicht vor Ende der Übergangsfrist (01.01.2009) umgesetzt werden. Aktuell Löschung der IP-Adresse (bei DSL-Flatrates) nach 3 bis 7 Tagen. Siehe: Kundenforum M-Net

---

Brief von M-Net:

Sehr geehrte Frau ****,

vielen Dank für Ihre Anfrage und dem damit verbundenen Interesse an den Datenschutzstandards bei M-net. Wie Sie sicherlich wissen, hat das Thema Datenschutz bei M-net eine herausragende Bedeutung. So hat M-net bereits bei der Beschränkung des Datenschutzes im Falle der Inverssuche alle gerichtlichen Mittel ausgeschöpft um eine datenschutz- und damit kundenschutzfreundlichere Regelung durchzusetzen.

Auch das Gesetz zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung und anderer verdeckter Ermittlungsmaßnahmen ("Vorratsdatenspeicherung") wird von M-net kritisch bewertet. Neben der damit einhergehenden Einschränkung des Datenschutzes werden durch die umfangreichen Speicherpflichten auch enorme Kosten auf die Telekommunikationsanbieter abgewälzt. Aus diesem Grund wurden ja auch einige Verfassungsbeschwerden gegen das Gesetz angekündigt bzw. bereits eingereicht.

Dennoch ist M-net verpflichtet, die Neuregelungen größtenteils bereits zum 01.01.2008 umzusetzen. Dabei handelt es sich im wesentlichen um eine Verlängerung der Speicherfristen derjenigen Daten, die M-net ohnehin bereits für den laufenden Geschäftsbetrieb und die Abrechnung der Kunden speichern musste. Diese gesetzlichen Verpflichtungen werden von M-net zeitnah umgesetzt.

Einige grundlegende inhaltliche Neuerungen, wie beispielsweise die Speicherung der IP-Adressen für sechs Monate müssen hingegen erst zum 01.01.2009 verbindlich eingeführt werden. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt wird die IP-Adresse bei M-net entgegen der üblichen Branchen-Lösung lediglich für drei Tage gepeichert.

Da das Gesetz erst im November 2007 verabschiedet wurde, ist die Umsetzungsfrist für die Telekommunikationsanbieter natürlich sehr kurz bemessen. Gerade im Hinblick auf die Speicherung der IP-Adressen müssen die Auswirkungen der Gesetzesänderungen und die zur Umsetzung erforderlichen Maßnahmen erst noch eingehend geprüft werden. Wir bitten um Ihr Verständnis, dass wir zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch keinen genauen Termin für die Umsetzung aller Gesetzesänderungen nennen können.

Wir hoffen Ihre Anfrage damit zu Ihrer Zufriedenheit beantwortet zu haben. Sollten Sie weitere Fragen zu diesem Thema haben, stehen wir Ihnen natürlich selbstvertändlich gerne zur Verfügung.

manitu

Ihre Privatsphäre liegt uns am Herzen. Und um es vorweg zu nehmen: Wir werden ab 2009 keine Speicherung vornehmen.
"Wir werden NICHT speichern. Die Grundlage dafür, warum wir uns weiterhin dagegen wehren werden, kommt in Kürze auf die Webseite." erhielt ich als Antwort auf meine Anfrage, ob ab dem 1.1.2009 gespeichert wird. Hinsichtlich der DSL-Verträge ist dies aber evtl. uninteressant: manitu vergibt nämlich nur feste IPs. Siehe: [1] Laut Aussage des Unternehmens speichert manitu aber keine Zuordnung, welcher Kunde in der Vergangenheit welche IP-Adresse gehabt hat.

Der E-Mailverkehr bei Webhosting-Verträgen bleibt in jedem Falle ungespeichert.

manitu ist laut Heise bundesweit der einzige Anbieter, der auch für 2009 offiziell nicht speichert.

NetCologne

Guten Tag Herr Blubb,

gerne möchten wir Ihre Anfrage kurz beantworten.

Wie von Ihnen dargestellt, ist das "Datenspeicherungsgesetz" seit dem 01.01.08 in Kraft.

Hieraus abgeleitet sind wir zur Speicherung der Telefonie-Verkehrsdaten verpflichtet. Vereinfacht dargestellt handelt es sich hierbei um die Daten die Sie auch auf einem Einzelverbindungsnachweis wieder finden (Zielrufnummer, Datum und Uhrzeit sowie die Dauer des Anrufes).

Bzgl. der IP-Daten sieht das Gesetz eine Übergangsfrist bis zum 01.01.09 vor. Derzeit haben wir unsere Speicherfristen für nicht abrechnungsrelevante Daten (Flatrate-Dienste) nicht geändert. Die Speicherfrist beläuft sich hierbei auf 4 Tage. Die Umsetzung ist für das II.Halbjahr 2008 geplant, so dass wir zum 01.01.09 den gesetzlichen Verpflichtungen nachkommen können. Dies geschieht natürlich auch im Hinblick der nationalen sowie EU-seitig laufenden Klagen gegen die Vorratsdatenspeicherung.

Wir hoffen, Ihnen mit der Darstellung geholfen zu haben.

Freundliche Grüße

NetCologne GmbH / Service-Team i.A. [Name]

Siehe auch: Auskunft an netzpolitik.org im August 2008

o2 und o2-DSL

Guten Tag Herr Bla,

vielen Dank für Ihre E-Mail und das Interesse an unseren Produkten und
Services.

Nach dem neuen Gesetz müssen Telekommunikationsunternehmen ab dem 1.
Januar 2008 sechs Monate lang speichern, wer mit wem wann wo telefoniert
hat. Dies wurden von uns den Vorgaben entsprechend umgesetzt.

Der Inhalt des Gesprächs ist dabei nicht Gegenstand der Speicherung.
Erfasst werden lediglich die so genannten Verkehrsdaten wie das Datum,
an dem ein Anruf getätigt oder eine SMS versandt wird, Beginn und Ende
eines Gesprächs, der Ort, an dem sich die Handy-Nutzer zu diesem
Zeitpunkt befinden, und die Rufnummern des Anrufenden und des
Angerufenen.

Zusätzlich müssen Unternehmen auf Anordnung von Staatsanwaltschaften und
Gerichten Zugriff auf die Daten ermöglichen.

In einem zweiten Schritt spätestens werden ab dem 1. Januar 2009
außerdem Daten zum Internetzugang (IP-Adresse) sowie zur
E-Mail-Kommunikation und Internet-Telefonie aufbewahrt. Auch hier werden
der Kommunikationsinhalt oder der Aufruf einzelner Internetseiten nicht
erfasst.

Freundliche Grüße

Ihr Team von o2 Germany

Osnatel

"Die Verpflichtung zur Speicherung der Verkehrsdaten im Telefoniebereich besteht seit dem 1.1.2008. Diese Daten werden von osnatel entsprechend gespeichert (bis zu 6 Monate). Die Speicherung für den Internetbereich muss bis spätestens zum 01.01.2009 umgesetzt werden. Derzeit werden IP-Adressen und Email-Verbindungsdaten nur für einen kurzen Zeitraum zur Störungsbearbeitung und für Supportdienstleistungen gespeichert(ca. 1 Woche)."

  • Gilt das auch für andere Unternehmen der EWE Telekommunikationsgruppe (BCC, BREKOM, EWE TEL, htp, nordcom, Teleos)?

Primacom

Ich habe mich mit einer angepassten Formularvorlage an die Primacom in Leipzig gewandt und folgende Antwort auf dem postialischen Weg erhalten:

Sehr geehrter Herr XXXX,

Ihr Schreiben ist bei uns eingegangen und konnte leider auf Grund sehr hoher Fragenaufkommen von uns nicht früher beantwortet werden, hierfür möchten wir uns bei Ihnen entschuldigen.

Die PrimaCom, als innovativer Kabelnetzbetreiber, fungiert als Anbieter von Triple Play Produkten als voll integrierter Telekommunikationsdienstleister. Um solche Dienstleistungen anbieten zu können, müssen wir uns selbstverständlich allen geltenden gesetzlichen Rahmenbedingungen und deren ständigen Weiterentwicklungen unterwerfen. Hierbei müssen wir insbesondere das Bundesdatenschutzgesetz und das Telekommunikationsgestz (TKG) unter Einschluss sämtlicher Novellierungen berücksichtigen.

Im Rahmen des zwischen Ihnen und der PrimaCom geschlossenen Vertrages und der hierüber durch Sie bezogenen Produkte (Anm. nur Internetanschluss mit Flatrate, keine Telefonie!!!), werden bei uns folgende personenbezogenen Daten gespeichert:

- persönliche Angaben laut Vertrag - daher Name, Anschrift, Zahlungsart - IP-Adressverlauf - Verbindungsdaten

Die aus der Internetnutzung resultierenden vorgenannten Daten werden zur Gewährleistung unserer Verpflichtungen gemäß TKG und für die Abrechnung der von uns erbrachten Leistungen Ihnen gegenüber maximal 6 Monate gespeichert.

Wir würden uns freuen, wenn wir Sie auch zukünftig als zufriedenen Kunden mit unserern innovativen Produkten versorgen dürfen. Für etwaige Rückfragen stehen wir Ihnen dabei jederzeit gern zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

XXXXX

Geschäftsführer

QSC

Vorratsdatenspeicherung im Festnetzbereich seit 01.01.2008 umgesetzt. Quelle: Auskunft an netzpolitik.org im August 2008

Keine Vorratsdatenspeicherung bei Internetzugang und E-Mail. Jedoch "freiwillige" Speicherung von IP-Adressen für 5 Tage, bei Nicht-Flatrate für sechs Monate. Quelle: heise online im Februar 2009 und Spiegel Online im April 2009.

Skyway.net

Brief vom 23.10.2008 (Internetzugang via Satellit):

zu Ihrer Information möchte ich Ihnen mitteilen, das die Firmen:

Syndicat IT&Internet http://www.syndicat.com

sowie Skyway.net GmbH http://www.skyway.net

für die ich beide in der Geschäftsführung tätig bin, in Deutschland keine Vorratsdatenspeicherung durchführen werden.

Für unsere ausländischen Kunden (per Satellit - mittlerer Osten, Afrika) steht ebenfalls keine Vorratsdatenhaltung in Aussicht.

Die Massnahmen würden wir u.U. auf gerichtliche Anordnung hin (auch auf Kostenrisiko für ein solches Verfahren) ausführen. In dem Fall würden wir unsere deutschen Kunden informieren und eine außerordentliche, fristlose Kündigung erlauben.

Bisherige Anfragen von Strafverfolgungsbehörden wurden und werden auch zukünftig entsprechend ablehnend behandelt. Wir teilen jeweils mit, das keine Daten vorliegen weil nicht erfasst werden.

Wir halten die Vorratsdatenspeicherung weiterhin für gesetzes- bzw. verfassungswidrig.

Strato

...

Zur Speicherung der Telefonverbindungsdaten sind wir seit dem 01.01.2008 gesetzlich verpflicht und speichern diese im gesetzlich vorgeschriebenem Rahmen. Im Falle der Internetverbindungsdaten sieht die Gesetzgebung eine Speicherung der Daten erst ab dem 01.01.2009 vor, so das diese von uns selbstverständlich noch nicht gespeichert werden.

...

Syndicat

Siehe Skyway.net. Hosting-Provider.

Talkline

Aufgrund eines Beschlusses des Verwaltungsgerichts Berlin können Talkline-Mobilfunkkunden Löschung der Verbindungsdaten mit Rechnungsversand verlangen (16.04.2009), Quelle 1, Quelle 2

T-Online

T-Online ist ein Unternehmen der Deutschen Telekom AG. Siehe deshalb: Deutsche Telekom AG

Tele2

Laut AGB Vorratsdatenspeicherung seit 01.01.2008 umgesetzt. Quelle: Auskunft an netzpolitik.org im August 2008

Unitymedia/Ish/Iesy

Ich habe am 25.02.2008 eine Mail mit den Fragen an den Datenschutzbeauftragten von UnityMedia gesandt und am selben Tag die folgende Antwort erhalten:


Sehr geehrter Herr XXXX, vielen Dank für Ihre Email!

Zu 1. Es werden noch keine IP-Verkehrsdaten im Rahmen des von Ihnen zitierten Gesetzes gespeichert.

Zu 2. Einen genauen Zeitpunkt haben wir noch nicht festgelegt.

Zu 3. Die Umsetzung muss bis Ende dieses Jahres erfolgen. Augenblicklich befinden wir uns noch in der Planung, wie die gesetzlichen Verpflichtungen umgesetzt werden können.

Mit freundlichem Gruß [Name]


[Name] Director Legal & Regulatory Data Protection Officer

Legal & Corporate Communication

Unitymedia Group Aachener Straße 746-750 50933 Köln

WIDERSPRUCH:

Ich haben heute (28.02.2008) mit einem Mitarbeiter gesprochen und mir wurde gesagt, dass sie die Daten schon für 6 Monate speichern. Eine Bestätigung wird mir per Post zugeschickt. Sobald diese eingetroffen ist, werde ich mich dazu nochmal äußern.

Versatel

 Sehr geehrte Frau Kundin,

vielen Dank für Ihre Nachricht.
Hiermit beziehen wir uns auf Ihre unter der Bearbeitungsnummer 1234567
eingegangene E-Mail.

In Übereinstimmung mit den aktuellen gesetzlichen Bestimmungen zum Thema
Datenschutz speichert Versatel keine IP-Nummern bei der Erbringung von
Telediensten.

In Einzelfällen werden wir jedoch prozessbedingt die IP-Daten von der
ersten Erfassung bis zur Überführung in unsere Billingsysteme kurzzeitig
zwischenspeichern. Der Zeitraum dieser Pufferung ist auf maximal 24
Stunden festgelegt. Die Löschung dieses Datenpuffers erfolgt
automatisch.

In begründeten Fällen, beispielsweise bei einem hinreichenden Verdacht
auf eine Straftat, werden wir auf Anweisung der zuständigen
Strafverfolgungsbehörden kundenbezogene IP-Kundendaten speichern, um
diese Fälle verfolgen zu können. Dafür muss allerdings ein festgelegter
Ermittlungsprozess von diesen Organen beantragt bzw. plausibel begründet
werden.

Wir wünschen Ihnen einen schönen Tag.

Ihre Versatel

Internet-Team

Siehe auch: Auskunft an netzpolitik.org im August 2008

Vodafone

Laut AGB Vorratsdatenspeicherung seit 01.01.2008 umgesetzt. Quelle: Auskunft an netzpolitik.org im August 2008

Guten Tag Herr XXXX,

vielen Dank für Ihre E-Mail.

Vodafone D2 ist durch den Gesetzgeber verpflichtet worden, die entsprechenden Verkehrsdaten verdachtsunabhängig für 6 Monate zu speichern und gegenüber den Behörden (Berechtigte Stellen) zu beauskunften.

Wir speichern die im TKG §113 Abs. 2 geforderten Daten mit den folgenden wesentlichen Punkten:

1. die Rufnummer oder andere Kennung des anrufenden und des angerufenen Anschlusses sowie im Falle von Um- oder Weiterschaltungen jedes weiteren beteiligten Anschlusses. 2. den Beginn und das Ende der Verbindung nach Datum und Uhrzeit unter Angabe der zugrunde liegenden Zeitzone, 3. in Fällen, in denen im Rahmen des Telefondienstes unterschiedliche Dienste genutzt werden können, Angaben zum genutzten Dienst,

Freundliche Grüße aus Ratingen

Ihr Vodafone-WebTeam

web.de

Antwort am 14.01.2008 auf meine Anfrage vom 3.01.2008:

Sehr geehrter Herr ****

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Wir bedauern an dieser Stelle noch nicht über konkrete Maßnahmen
bezüglich der Umsetzung der Vorratsdatenspeicherung informieren zu
können. Die WEB.DE GmbH wartet zunächst die Veröffentlichung des
Gesetzes über die Änderung der TK-Überwachung und die
Vorratsdatenspeicherung im Bundesgesetzblatt ab, um den tatsächlichen
Gesetzeswortlaut vor der Einleitung von möglichen weitergehenden
Maßnahmen analysieren zu können.

Mit freundlichen Grüßen

(Name)

WEB.DE Kundenservice
[...]
Siehe auch Eintrag bei 1&1

WebhostOne

Antwort auf meine Fragen von WebhostOne:

Hallo und guten Tag!
wir müssen uns an geltendes Recht halten und die gesetzlichen Vorschriften erfüllen.
Wir werden deshalb im laufe des Jahres 2008 unsere technische Infrastruktur an die neuen Gesetzgebungen anpassen.
Einen genauen Termin können wir jedoch nicht nennen. Mit freundlichen Grüßen
Ihr WebhostOne Team

metux IT service

Offizielle Stellungnahme:

Ab 01.01.08 haben wir die Speicherung von persönlichen Zugriffsdaten einschließlich IP-Adressen auf 48h reduziert. Diese Daten werden nur zur technischen Betriebssicherung verwendet und nicht an Dritte herausgegeben.

Da wir die gesetzliche Regelung zur Vorratsdatenspeicherung für grundgesetzwidrig halten, werden wir diese nicht umsetzen, solange wir nicht gerichtlich gezwungen werden. In diesem Falle wird es entsprechende Pressemitteilungen geben.

Hinweis: metux bietet offenbar überhaupt keine Telekommunikationsdienste für die Öffentlichkeit an, so dass sie nicht unter das Gesetz fallen.

Stand der Löschung (nach Urteil des BVerfG vom 02.03.2010)

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