Schüler-ID/Information

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* [http://bildungsklick.de/pm/59326/eltern-lassen-sich-nicht-fuer-dumm-verkaufen-schueler-id-bleibt-problematisch/ Elternverband ist nicht dafür]
* [http://bildungsklick.de/pm/59326/eltern-lassen-sich-nicht-fuer-dumm-verkaufen-schueler-id-bleibt-problematisch/ Elternverband ist nicht dafür]
* Der bayerische Datenschutzbeauftragte war mal dagegen ist jetzt aber [http://www.datenschutz-bayern.de/tbs/tb22/k21.html#21.1 dafür]
* Der bayerische Datenschutzbeauftragte war mal dagegen ist jetzt aber [http://www.datenschutz-bayern.de/tbs/tb22/k21.html#21.1 dafür]
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:* Zitat aus dem Link: "Festzuhalten ist, dass die Implementierung eines derart umfangreichen, multifunktionalen eGovernment-Projekts mit vielfältigen Nutzungsmöglichkeiten von den bestehenden gesetzlichen Grundlagen, insbesondere von Art. 85 BayEUG, nicht mehr gedeckt ist. Notwendig ist daher - wie in Baden-Württemberg - die Schaffung einer umfassenden und normenklaren gesetzlichen Rechtsgrundlage. Bei meinem derzeitigen Kenntnisstand halte ich in diesem Zusammenhang allerdings insbesondere die Vorhaltung einer Vielzahl von Daten aller bayerischen Schüler in personenbezogener Form in zentralen Datenbanken für datenschutzrechtlich problematisch. Durch die beabsichtigte Vergabe von Schüler-Identifikationsnummern wird die Gefahr der Erstellung von Persönlichkeitsprofilen sogar noch verstärkt. Dies gilt in gleicher Weise hinsichtlich der geplanten Vergabe von Lehrer-Identifikationsnummern zur Ermöglichung von (lediglich pseudonymisierten?) Verlaufsuntersuchungen."
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::* Das würde ich nicht als dafür bezeichnen [[Benutzer:WernerH|Werner]] 22:38, 5. Apr. 2008 (CEST)
== Argumentation ==
== Argumentation ==

Version vom 20:38, 5. Apr. 2008

Jeder Schülerin/jedem Schüler eine eindeutige Kennziffer (Schüler-ID) zugeordnet werden, die für die gesamte Schulzeit unverändert bleibt. Die Daten aus den einzelnen Bundesländern sollen zentral gespeichert werden.[1]

Inhaltsverzeichnis

Situation

  • Ist ja anscheinend bundesweit
    • ist das nur ein bayerischer Vorstoß?


Positionen

  • Zitat aus dem Link: "Festzuhalten ist, dass die Implementierung eines derart umfangreichen, multifunktionalen eGovernment-Projekts mit vielfältigen Nutzungsmöglichkeiten von den bestehenden gesetzlichen Grundlagen, insbesondere von Art. 85 BayEUG, nicht mehr gedeckt ist. Notwendig ist daher - wie in Baden-Württemberg - die Schaffung einer umfassenden und normenklaren gesetzlichen Rechtsgrundlage. Bei meinem derzeitigen Kenntnisstand halte ich in diesem Zusammenhang allerdings insbesondere die Vorhaltung einer Vielzahl von Daten aller bayerischen Schüler in personenbezogener Form in zentralen Datenbanken für datenschutzrechtlich problematisch. Durch die beabsichtigte Vergabe von Schüler-Identifikationsnummern wird die Gefahr der Erstellung von Persönlichkeitsprofilen sogar noch verstärkt. Dies gilt in gleicher Weise hinsichtlich der geplanten Vergabe von Lehrer-Identifikationsnummern zur Ermöglichung von (lediglich pseudonymisierten?) Verlaufsuntersuchungen."
  • Das würde ich nicht als dafür bezeichnen Werner 22:38, 5. Apr. 2008 (CEST)

Argumentation

Daten sind ja Anonymisiert

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