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DER GLÄSERNE SCHÜLER!

LEBENSLANGE SCHÜLER-IDENTIFIKATIONSNUMMERN

GESCHLECHT, GEBURTSDATUM UND KONFESSION,

EINSCHULUNG, SCHULWECHSEL UND SITZENBLEIBEN,

DIGITAL UND ZENTRAL GESPEICHERT!

SOWEIT DIE PLANUNGEN DES BAYERISCHEN KULTUSMINISTERIUMS …




AMTLICHE SCHULDATEN
Die bayerischen Schülerinnen und Schüler sollen „gläsern“ werden, die Kultusministerkonferenz (KMK) nennt das die „Umstellung der Schulstatistik auf Individualdaten mit bundeseinheitlichem Kerndatensatz“.

Jetzt ist geplant bayernweit eine einheitliche Identifizierungsnummer (Schüler-ID) zu vergeben und diese mit personenbezogenen Angaben über den Ablauf der Schulkarriere (ASD - „Amtliche Schuldaten“) zusammenzuführen.

Ziel ist es, diese Angaben statistisch für Planungszwecke aufzubereiten, aber auch, diese im Verwaltungsvollzug zu verwenden. Entsprechende Gesetze werden zur Zeit verabschiedet; mit der technischen Umsetzung wurde teilweise schon begonnen.


STAATLICHE DURCHLEUCHTUNGSMASSNAHMEN
Datenschützer, Pädagogen und Elternvertreter haben bei diesem Vorhaben schon im Vorfeld einen eklatanten Rechtsbruch des Grundrechts auf informationelle Selbstbestimmung und unüberschaubare Missbrauchsrisiken erkannt.

  • Der sog. „Kerndatensatz“ ermöglicht die Erstellung von Persönlichkeitsprofilen (Staatsangehörigkeit, Geburtsland, Geschlecht, Wohnort, Geburtstag, wiederholte Klassen, Abschlüsse, Muttersprache, Zuzug nach Deutschland, angestrebter Beruf)
  • Zugriffs-, Berechtigungs- und Anonymisierungskonzepte fehlen ebenso wie Bestimmungen zum Schutz der Datenübertragung.
  • Bei der zum Einsatz kommenden Pseudonymisierung ist nie völlig auszuschließen, dass ein Pseudonym aufgedeckt wird.
  • Wirtschaftliche Interessen liegen nahe, was an den Überlegungen aus den Kultusverwaltungen, einen zentralen Zugriff der KMK zu schaffen und Daten „in individueller Form für den Verwaltungsvollzug zu nutzen“, deutlich wird.
  • Die Verabschiedung des Kerndatensatzes betrifft nicht nur Schüler. Er enthält ebenso Daten zu der Berichtsschule, den Kursen der Schule, den Schulabgängern und Absolventen, den Lehrkräften und weiteren optionalen Merkmalen.
  • Eine klare Zweckbestimmung der Daten ist nicht vorhanden.
  • Bürokratische Überwachungsstaatsmaßnahmen können erforderliche neue pädagogische Konzepte nicht ersetzen.


--Str 14:56, 21. Jun. 2008 (CEST)

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