Schufa

Aus Freiheit statt Angst!

Version vom 14:33, 10. Jun. 2012 von Wir speichern nicht! (Diskussion)
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Die Schufa Holding AG (Eigenschreibung SCHUFA, früher SCHUFA e. V.; Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung) ist eine privatwirtschaftlich organisierte deutsche Wirtschaftsauskunftei, die von kreditgebenden Unternehmen getragen wird. Sitz der Schufa Holding AG ist die hessische Landeshauptstadt Wiesbaden.

Ihr Geschäftszweck ist, ihre Vertragspartner vor Kreditausfällen zu schützen; nach Meinung der Schufa trägt sie zudem zum Schutz der Verbraucher vor Überschuldung bei. Die Schufa ist im Besitz von 479 Millionen Einzeldaten von 66,2 Millionen natürlichen Personen damit hat sie ca. drei Viertel aller Deutschen erfasst. Die Schufa bearbeitet jährlich mehr als 102,9 Mio. Anfragen zur Kreditwürdigkeit. Davon sind 1,5 Millionen Selbstauskünfte von Bürgern, die ihre Daten einsehen wollen. Die Schufa beschäftigt 752 Mitarbeiter (Stand: 2010). Im Jahre 2009 belief sich das Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit auf 1,9 Millionen Euro bei einem Umsatz von knapp 108 Millionen Euro.

Inhaltsverzeichnis

Datenspeicherung

Die Schufa ermittelt die von ihr eingestellten Daten nur teilweise selbst – externe Systeme wie das der ZEK werden mit einbezogen. Im Regelfall liefern Banken und andere Vertragspartner Daten über ihre Kunden an die Schufa. Hierzu ist eine Einwilligung des Kunden erforderlich. Einige Daten beschafft sich die Schufa selbst; zum Beispiel Daten aus öffentlichen Quellen, etwa den Schuldnerverzeichnissen der Amtsgerichte. Ob diese Daten ohne Einwilligung des Betroffenen digitalisiert werden dürfen, gilt als umstritten. Einerseits handelt es sich beim Schuldnerverzeichnis um eine öffentliche Datenbank. Andererseits kritisiert der Datenschutz das Einstellen von Daten eines Gerichtes in eine rein privat betriebene Datenbank und deren Digitalisierung. Der Gesetzgeber hatte eine entsprechende Erlaubnis zugunsten der Auskunfteien aus einem Entwurf der EU-Datenschutzrichtlinie wieder entfernt, so dass man die Digitalisierung dieser Daten als unzulässig ansehen kann.

Liegt eine Einwilligung vor, speichert die Schufa neben Name, Geburtsdatum, gegenwärtigen und früheren Anschriften auch Daten über Aufnahme und vertragsgemäße Abwicklung von Geschäftsbeziehungen („Positivmerkmale“) sowie Daten über nichtvertragsgemäßes Verhalten und gerichtliche Vollstreckungsmaßnahmen („Negativmerkmale“).

Inhalte

Folgende Daten werden gespeichert:

Kontaktdaten:

  • Name, Vorname, Geburtsdatum, Geschlecht, (Geburtsort), (Geburtsname)
  • aktuelle Anschrift, frühere Anschriften

Art, Gegenstand und Zahlungsbedingungen des jeweiligen Geschäfts:

  • Kredit- und Leasingverträge mit Betrag und Laufzeit
  • Eröffnung von Konten (Girokonto, Pfändungsschutzkonto)
  • ausgegebene Kreditkarten
  • Einrichtung eines Telekommunikationskontos
  • Kundenkonten des Handels, Versandhandels

Abweichendes Zahlungsverhalten:

  • Forderungen, die fällig, ausreichend gemahnt und nicht bestritten sind
  • Forderungen nach gerichtlicher Entscheidung und deren Erledigung

Missbrauch von Konten/Kreditkarten nach Nutzungsverbot

Angaben aus öffentlichen Verzeichnissen, amtlichen Bekanntmachungen:

  • Abgabe der Eidesstattlichen Versicherung (aus dem Schuldnerverzeichnis)
  • Haftbefehl zur Abgabe der Eidesstattlichen Versicherung
  • Beantragung/Eröffnung eines privaten Insolvenzverfahrens (Privatkonkurs)
  • Abweisung, Einstellung des Verbraucherinsolvenzverfahrens mangels Masse

Anfragen

  • Anfragen nach Branche
  • Konditionsanfragen

Die Höhe des Einkommens oder die Höhe des Kontostands werden nicht gespeichert.

Kürzel zur Speicherung ausgewählter Merkmale in der SCHUFA:
GI: Girokonto CC: Kreditkarte TK: Telekommunikationskonto EV: Eidesstattliche Versicherung
HB: Haftbefehl
SU: Suchauftrag
IA: Insolvenzantrag
CA: Kreditkarte in Abwicklung

Folgende Merkmale werden nicht mehr neu eingemeldet oder wurden durch andere Merkmale ersetzt:
VB: Vollstreckungsbescheid
ZW: Zwangsvollstreckung
GK: Kündigung Girokonto
SM: Scheckkartenmissbrauch
LP: Lohnpfändung

Löschung der Daten

Im Fall der positiven Erledigung offener Forderungen, Rückzahlung offener Kredite etc. werden die Daten im Allgemeinen nach drei Jahren, respektive zum Ende des dritten Kalenderjahres (bei nicht-titulierten Forderungen < 1.000,00 EUR, deren Meldung und Erledigung innerhalb eines Monats geschieht, umgehend) nach ihrer Verzeichnung gelöscht. Bei Minderjährigen direkt nach der Rückzahlung. Das gilt für

  • Kredite
  • nicht vertragsgemäß abgewickelte Geschäfte
  • titulierte Forderungen
  • Informationen aus Schuldnerverzeichnissen der Amtsgerichte.

Haftbefehl zur Abgabe der Eidesstattlichen Versicherung sowie die eidesstattliche Versicherung können durch Mitteilung der Löschung beim Amtsgericht auch früher gelöscht werden (ZPO). Daten, die sich auf Giro- und Kreditkartenkonten sowie Handels- und Versandhandelskonten beziehen, werden nach Kontoauflösung gelöscht.

Geschäftspartner der Schufa

Die Geschäftspartner der Schufa werden in drei Kategorien unterteilt:

  • A-Vertragspartner (Kreditkartenunternehmen, Kreditinstitute und Leasinggesellschaften) erhalten Positiv- und Negativmerkmale.
  • B-Vertragspartner (Nicht-Banken: Handel, Versandhandel, Elektronischer Handel, Telekommunikations- und sonstige Unternehmen, die Leistungen und Lieferungen gegen Kredit gewähren) erhalten Negativmerkmale. Die Schufa erbringt darüber hinaus für andere Unternehmen, insbesondere Versicherungen, die ein berechtigtes Interesse nachweisen können, Dienstleistungen zur Risikosteuerung und Kundenbetreuung.
  • F-Vertragspartner (Inkassounternehmen) erhalten Adressdaten (laut Pressestelle der Schufa aber nur von Menschen, die bei einem Vertragsabschluss auch in die Schufa-Klausel eingewilligt hatten, also wie in allen anderen Fällen auch).

Das Internet-Auktionshaus eBay nutzt die Schufa-Auskunft seit März 2003 beispielsweise zur Identitätsfeststellung bei der Neueröffnung von Benutzerkonten; eine angeblich zur Abwehr von Identitätsdiebstahl geeignete Maßnahme, da eine Anmeldung mit beispielsweise aus dem Telefonbuch entnommenen Daten durch eine Verknüpfung mit dem Geburtsdatum nicht möglich ist. Zusätzlich wird die Anfrage für ein Jahr exklusiv für den Verbraucher in dessen Datensatz zu Kontrollzwecken gespeichert. Die Reemtsma, sowie verschiedene Auktionshäuser und Freemail-Anbieter setzen ein Adult Verification System der Schufa ein.

Seit dem 1. November 2005 bietet Schufa zusätzlich ein Altersverifizierungssystem an, welches von der Kommission für Jugendmedienschutz genehmigt und anerkannt worden ist. Damit entfällt für den Bezug von Produkten, die nur an Volljährige verkauft werden dürfen (zum Beispiel hochprozentiger Alkohol oder nicht jugendfreie DVDs), das aufwändige PostIdent-Verfahren. Die Zustellung dieser Produkte erfolgt immer eigenhändig an den als erwachsen Identifizierten persönlich. Damit soll verhindert werden, dass Minderjährigen Artikel zugestellt werden, die für sie nicht erlaubt sind.

Laut Geschäftsbericht (2002) erhalten etwa 2.000 Vertragspartner aus dem Bereich Banken A-Daten (Positiv- und Negativmerkmale). Marktabdeckung ist hier nahe 100 Prozent bei Privatbanken und zwischen 85 und 90 % bei Sparkassen und Genossenschaftsbanken. Ca. 2500 Vertragspartner aus dem Bereich Nicht-Banken erhalten B-Daten (Negativmerkmale). Empfänger sind auch externe Auftragnehmer entsprechend Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) sowie externe und interne Schufa-Stellen.

Eigenauskunft

Laut Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) hat jede Person das Recht auf eine Auskunft über die bei der Schufa über sie gespeicherten Daten und darauf, fehlerhafte Daten korrigieren zu lassen. Eine Datenübersicht nach $34 BDSG kann jeder Bürger einmal im Jahr schriftlich beantragen. Formulare sind im Internet erhältlich. Des Weiteren bietet die Schufa noch die kostenpflichtigen Produkte „Bonitätsauskunft“ und „Auskunft online“. Für die Anmeldung im Schufa-Portal und damit die Möglichkeit, nach Authentifizierung unter anderem im PostIdent-Verfahren online die eigenen Daten abfragen zu können, verlangt die Schufa eine einmalige Anmeldegebühr in Höhe von 18,50 €. Registrierte Nutzer des Portals können kostenpflichtig den „UpdateService“ der Schufa abonnieren, um per E-Mail und/oder SMS über Änderungen oder Abfragen Ihrer Daten durch Vertragspartner der Schufa benachrichtigt zu werden und sich regelmäßig ihren Score mitteilen zu lassen. Gegen ein (für registrierte Nutzer des Portals verringertes) Entgelt kann eine schriftliche Schufa-Verbraucherauskunft bestellt werden, die im Gegensatz zur vollständigen Schufa-Auskunft keine Angaben enthält, von wem die zum Nutzer gespeicherten Daten an die Schufa übermittelt wurden. Die Schufa-Verbraucherauskunft kann der Nutzer verwenden, um mit seinen eigenen verifizierten Daten für Vertrauen in seine Person zu werben, ohne seine Geschäftsbeziehungen offenlegen zu müssen.

Sollten der beantragenden Person unrichtige Daten auffallen, so kann sie sich an das Verbraucherservicezentrum in Hannover wenden. Es gibt auch die Möglichkeit, ein Schufa-Verbraucherservicetelefon anzurufen.

Einen Sturm der Entrüstung löste im August 2010 vorübergehend die Meldung aus, ein Drittel der 450.000 anfragenden Verbraucher habe bei der Schufa Fehler in den eigenen Daten gefunden. Die Nachricht entpuppte sich als Falschmeldung.

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